leider befindet sich deren HP gerade im Wartungsmodus.. Hätte da jetzt vorbei geschaut, muss man später nochmal machen..
Irgendwo muss das ja stehen. Ansonsten mal anfragen
Beiträge von Niffit
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Ich bin zwar nicht Parteimäßig politsch aktiv, lasse mich aber häufig auf der Straße blicken..
Und das nicht nur an Montagen zu Störungszwecken
Tatsächlich finde ich das System, so wie es ist, einfach zu kotzen. Manch einer sagt ja, man solle die direkte Volksabstimmung wieder einführen - Ganz klar: Nein! Sollte man nicht!
Ich hoffe einfach so sehr, dass wir es bald schaffen, unsere Ignoranz und Arroganz abzulegen. Der Rassismus hat uns geteilt, die Religion getrennt und der Kaptialismus hat uns Kategorisiert. Wie kann es sein, dass finanzielle Geschichten mehr wert sind, als so manches Menschenleben ?Die Partei wähle ich auch größtenteil zum trotz. Ehrlich gesagt gefallen mir deren Wahlprogramme aber auch recht gut...
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Moin!
Abgeordnetenwatch kenne ich. Gute Sache was die da machen. @Ortega-Kush Jap, du hast recht.. Ich bin so gespannt, ob und wann da was an's [lexicon]Licht[/lexicon] kommt. Ich hoffe echt, dass die Wähler endlich mal die korrupten Geistigen vom Thron stoßen. Anzeige Alternative für Deutschland ist die Partei DIE PARTEI!Schau die TTIP, CETA an. Ist doch genau der selbe murks. Niemand darf wissen was da abgeht. Und niemand darf wissen, wer die Lobbyisten sind, die die Waffentransporte sowie irgendwelche Verbote zu verantworten haben. Das ist kein Lobbyismus mehr - Das ist simple Korruption.
Ich will hier nur noch weg...Edit:
Dokus schau ich echt gerne. Ich hab seit 2 Jahren jetzt keine Fernsehanbinung mehr. Zwar noch ne Glotze, aber eben kein Fernsehen. Ich schaue mir extrem gerne Landschafts und Tier Dokus an. Wenn sie gut gemacht sind auch Politische/Gesellschaftliche. Astronomie eigentlich auch, aber da hab ich mehr oder minder alles durch
Kannst du was an Landschafts Dokus emfpehlen ? Hatte mir letztens nen Dreiteiler über Skandinavien angesehen, das hat mir echt den Atem verschlagen.. -
.. Halt dir deine Laufpantoffeln bereit.. :D:D
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Die Krankenkasse muss rechtzeitig über Leistungsanträge ihrer Mitglieder entscheiden. Sonst greift die Genehmigungsfiktion. So auch bei Cannabis-Produkten, entschied nun das SG Dortmund.
Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für Cannabis, für welches der Versicherte ein Rezept hat, zu tragen, wenn sie nicht rechtzeitig über den Leistungsantrag entschieden haben. Das Sozialgericht (SG) Dortmund hat entschieden, dass die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) auch im Zusammenhang mit betäubungsmittelrechtlichen Sondergenehmigungen zum Erwerb von Cannabis anwendbar ist (Urt. v. 22.01.2016, Az. S 8 KR 435/14).
Der klagende Versicherte leidet nach einem Unfall an schweren chronischen Schmerzzuständen, für deren Behandlung ihm eine betäubungsmittelrechtliche Sondergenehmigung zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten erteilt wurde. Bei seiner Versicherung, der Barmer GEK, beantragte er die Übernahme der Kosten. Zweieinhalb Monate darauf lehnte diese den Antrag jedoch ab, nachdem sie eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen eingeholt hatte. Zur Begründung trug sie vor, dass es sich bei Cannabisblüten weder um ein Arzneimittel noch um eine Rezepturvorbereitung handele. Darüber hinaus stünden dem Versicherten andere geeignete Medikamente zur Verfügung.
Die Ablehnung erfolgte jedoch zu spät und sei daher, ebenso wie die Gründe der Versicherung, unbeachtlich, entschied nun das SG und verurteilte die Barmer GEK, die Kosten für die monatliche Versorgung des Versicherten zu übernehmen.
Unabhängig von der Frage, ob eine Krankenversicherung generell zur Übernahme der Kosten für Cannabisblüten verpflichtet ist, sei hier die gesetzliche Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a SGB V eingetreten. Danach muss eine Krankenkasse innerhalb von fünf Wochen über den Antrag des Versicherten befinden und ihre Entscheidung begründen. Versäumt sie diese Frist, tritt die Genehmigungsfiktion ein. Dadurch seien sämtliche Einwendungen der Barmer GEK ausgeschlossen.
Durch die 2013 eingeführte Genehmigungsfiktion solle generalpräventiv die Zügigkeit des Verwaltungsverfahrens der Krankenkassen verbessert werden. Es liefe diesem Zweck zuwider, wenn die Krankenkasse die Leistung noch nach Fristablauf verweigern dürfte.
Quelle:
lto.net -
Krankheiten mit Cannabis lindern?Kreis Freudenstadt - Die Ablehnung ist eindeutig: Das Kommunale Suchthilfenetzwerk Freudenstadt befürchtet die "Gefahr missbräuchlichen Konsums", würden Cannabisprodukte legalisiert. Dies ist das Ergebnis einer Sitzung des Arbeitskreises. Das Suchthilfenetzwerk ist ein Zusammenschluss von Landkreis Freudenstadt und allen Institutionen, die in der Prävention oder in der Versorgung suchtkranker Menschen tätig sind. Wesentliches Ziel der Einrichtung ist es, Sucht in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken und die Auseinandersetzung mit dem Thema zu fördern.
Zwar räumt das Suchthilfenetzwerk ein, dass es "viele berechtigte Argumente für eine Legalisierung von Cannabisprodukten" gebe, dennoch sehen die Fachleute in der Freigabe des Stoffs "ein falsches Signal". Junge Menschen könnten dem Irrtum unterliegen, "was legal ist, ist automatisch harmlos".Die Ablehnung speist sich aus den Erfahrungen von Fachexperten und in der Selbsthilfe Tätigen, die zur Überzeugung gelangt sind, dass "Suchtmittel eben gerade nicht kontrolliert und reflektiert konsumiert werden", wie Befürworter meinen.
Das sieht der Jugendrichter am Amtsgericht Bernau bei Berlin, Andreas Müller, ganz anders. In seinem neuen Buch "Kiffen und Kriminalität" (Herder Verlag Freiburg 2015) kommt er zu einer ganzen Reihe von Schlüssen. So prophezeit er beispielsweise, dass sich nach anfänglichem Anstieg des Cannabis-Konsums die Situation auf das "normale Maß" reduzieren werde. Dann nämlich, wenn Konsumenten nach einer Probe feststellen, dass der Stoff "nichts für sie ist". Mit einer Legalisierung von Cannabis würden Polizei und Justiz befreit von jährlich mindestens 150 000 Ermittlungsverfahren. Sie könnten sich "wichtigeren Dingen" widmen, meint der Autor.
Millionen Menschen, so der streitbare Jurist, könnten ein Stück Freiheit zurückgewinnen, Eltern könnten gezielter mit ihren konsumierenden Kindern sprechen. Schließlich hätten Millionen Menschen die Möglichkeit, "ihre Krankheit durch den Eigenanbau von Cannabis zu mildern".Profitieren würde nach Müllers Überzeugung auch der Staat durch steigende Steuereinnahmen, während die Sozialsysteme entlastet werden könnten. Es würden weniger teure und von den Krankenkassen zu bezahlende Medikamente verschrieben.
Andreas Müller, der durch sein erstes Buch "Schluss mit der Sozialromantik" bundesweite Prominenz erfahren hat, ist mit dem Prädikat "der Jugendrichter" versehen worden. Sein neues Werk ist eine engagierte, mit großem juristischen Sachverstand ausgestattete und mit vielerlei internationalen Bezügen versehene Analyse nicht nur zur Cannabis-, sondern auch zur Drogenproblematik insgesamt. Die Legalisierung von Cannabis sei sein "zweites großes Lebensthema", bekennt er. Hervorgerufen wurde dieses drängende Anliegen durch den Tod seines Bruders Jonas, der vor zwei Jahren als "Opfer der Cannabiskriminalisierung" in Folge "einer verfehlten Drogenpolitik" starb. Als Fazit von Müllers Überlegungen kann gelten: "Die Angst vor einer massenhaften Ausbreitung der Droge Cannabis ist schlicht irrational."In einem umfänglichen Papier greift auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) in die Diskussion ein: Sie bekräftigt einen Grundsatz der Suchtpolitik, der die "Verhinderung und Reduzierung von Schäden durch Suchtmittelkonsum" fokussiert. Die DHS tritt für die Einsetzung einer Enquete-Kommission Cannabis ein und gibt dafür zwölf Gründe an. So bezieht sie sich unter anderem auf die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie. Diese lehnt die bisherige Kriminalisierung der Konsumierenden ab und schlägt stattdessen die Regulierung sowohl von Alkohol, Tabak als auch Cannabis über Verfügbarkeit und Preis vor. Dabei betont sie den "notwendigen Schutz von Kindern und Jugendlichen". Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin betrachtet das Betäubungsmittelgesetz von Beginn an als "eine Fehlkonstruktion" wegen ihrer "einseitigen Fokussierung auf Strafverfolgung".
Quelle:
Schwarzwälder Bote -
A.) Sie saugt sich voll und verändert ihre Farbe ?
B.) Drogen
C.) Die Frage stellte ich mir auch schon. Eine andere gute wäre "In welcher Sprache denken Menschen, die von Geburt an taub sind ?".. Ich könnte mir vorstellen, dass sie in Geometrischen Formen träumen -
A.) Nicht deutlich tiefer als eine Tür hoch ist, würde ich meinen.. Ich gehe auf 3,5m
B.) Schweden :O
C.) 18h -
A.) Kaffee
B.) an toten personen
C.) Wer soll das denn sein ?Würde meinen, dass es sich dabei nicht um einen Namen handelt, sondern ein Titel oder so..
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A: Shit. Das lief mal bei wissen macht ah.. Ich glaube, dass da der Nagel "entsteht" ? Soweit ich weiß, wirken sich Mangelerscheinigung auch darauf aus - was meine Begründung stützen könnte
B: Tja. Reden wir vom Synthetischen oder generell irgendwas für die Haare ? Napoleon hatte schon ne Zahnbürste. Wieso nicht auch sowas wie Shampoo ? Mischung aus Schlamm und SandAber wann war der denn.. 1799!
C: Keinen blassen schimmer... 37 -
denn wer ernsthaft meint, NRW sei da das Richtige, ist wohl eher politisch ungebildet
Nana, nicht vorschnell werden
Wieso sollte ein Bundesland nicht die Mittel und oder die Intigrität besitzen, eine Verfolgung aufrecht zu erhalten ? Wenn der Staat dich f* will, tut er das. Ist doch komplett egal, wo du dich befindest ?
Ich bezweifele, dass es Länder gibt, die tatsächlich Probleme damit haben, ihre Macht zu (miss)brauchen. Dank unserer schönen Regierung gibt es ja nun auch die Möglichkeit, dich legal zu tracken.. Oder deinen Porno-Verlauf zu protokolliern. Soweit ich weiß, wurde der Zugriff auf diese Daten in Bayern bereits aufgeweicht, was vermutlich auch in andere Länder schwappen wird..
Also ab nach raus aus Deutschland! -
Pah! Das setzt direkt eine Schelle bei meinem Lehrer!
Bin trotzdem der Meinung, dass es Bundesländer sind. Auch wenn sie Frei sind..
Geht zwar am Thema vorbei, Bildungsfragen sind aber immer wichtig
20. Jahrhundert
Mit der Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten 1933 wurden zunächst auch die Landesparlamente der drei Freien Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck entmachtet. Nach der Einsetzung von Reichsstatthaltern und dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ 1934 wurde der Föderalismus im Deutschen Reich und damit auch die Eigenstaatlichkeit der Stadtstaaten beendet. Lübeck wurde 1937 im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes unter Verlust sämtlicher Exklaven in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert und trug nun, ebenso wie die beiden anderen Freien Städte, nur noch den Titel Hansestadt Lübeck.
Ein Sonderfall ist die Bezeichnung Freie Stadt für Danzig, als diese von 1920 bis 1939 der Oberhoheit des Völkerbundes unterstand.
Nach Kriegsende bildeten sich unter den alten Namen die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg als Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland neu.Ganz unten steht was ich meine
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... Aber dennoch ein Bundesland - Oder nicht
? Bundesland: Bremen, Hauptstadt: Bremen. So hab ich das "damals" gelernt
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Kann ich garnicht verstehen, mit den Bayern...
NRW ist doch recht aufgeschlossen, oder nicht ?
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Platte - Wie man es bei uns im Hannoverschen Kreis nannte - habe ich noch nie gekauft und geraucht. Lediglich das "selbst gemachte" aus dem Blattverschnitt wurde dazu vewendet.
Bei Hash hätte ich viel mehr Panik, dass es gestreckt ist. Kann man ja schlechter überprüfen als beim Weed nehme ich an.
Aber schön anzusehen ist es allemal -
Gericht für alten Grenzwert bei Cannabis
GELSENKIRCHEN. Trotz gegenteiliger Empfehlung der Grenzwertkommission sollte der Grenzwert für einen Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum nicht angehoben werden. Diese Auffassung hat jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vertreten.Bislang gehen Gerichte und Behörden in Deutschland von einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol ([lexicon]THC[/lexicon]) je Milliliter Blut aus.
Bei einer höheren Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs im Blut wird angenommen, dass der Autofahrer Droge und Autofahrten nicht ausreichend "trennen" kann und sich deshalb auch fahruntauglich ans Steuer setzt.
Die Grenzwertkommission, eine Arbeitsgruppe verschiedener medizinischer Fachgesellschaften, hatte im September 2015 empfohlen, den Cannabis-Grenzwert auf 3,0 Nanogramm [lexicon]THC[/lexicon] je Milliliter Blutserum deutlich anzuheben.
Entgegen der bisherigen Praxis von Gerichten und Behörden folgte dembdas Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun nicht. "Aus juristischer Sicht" gebe es keinen Anlass, den bisherigen Grenzwert aufzugeben.
Die genaueren schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Quelle:
Ärzte Zeitung -
A: Dafür müsste ich erstmal wissen, wieviele Sprachen es überhaupt gibt.. Bilingual aufgewachsen, 2 in der Schule, 2 in der Uni... Würde auf 12 tippen
B: Würde mich an Fox kleben. Soweit ich weiß, stinkt das auch ziemlich beim Gerben...
C: 380km/h -
Finde auch dass wenn es gut fermentiert ist, kein kratzen zu spüren ist..
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Würde man doch nur komplett autag leben können...
Danke!