puh, da habt ihr aber so ziemlich alles falsch gemacht O.o, aber mach dir keinen kopf.
1. wie 137 schon sagte, keine rechtsberatung und im zweifel immer einen anwalt hinzuziehen!
ganz pauschal kann man das nicht sagen da die Durchsuchungsvorschrifteen Landessache sind, aber im groben kann man sagen die Polizei darf:
Deine Identität feststellen: Das heißt, sie dürfen deinen Ausweis verlangen.
Das darf sie grundsätzlich nicht:dich durchsuchen!außer mit Deiner Zustimmung
Achtung! Schweigen gilt hier (im Gegensatz zum Sex mit einem Partner) als Zustimmung. Kündigt ein Polizist an, dich zu untersuchen, musst du ihm antworten, um deine Zustimmung zu verweigern.
jetzt wird es etwas komplizierter:
Als Verdächtigen nach §102 StPO (Strafprozessordnung) darfst du durchsucht werden!Hierfür musst du bereits einer Straftat verdächtigt werden. (Z.B. der Besitz von Drogen.) Zunächst einmal giltst du aber als Unverdächtiger. Verdächtiger bist du nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen vorliegen, dass du eine Straftat begangen hast. (Dass du z.B. rote Augen hast macht dich nicht zum Verdächtigen.)
als Unverdächtiger nach §103 StPOals unverdächtige Person darf die Polizei dich nur durchsuchen, wenn Tatsachen vorliegen, dass dies wahrscheinlich zur Ergreifung eines Verdächtigen oder zur Spurensicherung beiträgt. Das wäre z.B. der Fall, wenn dir vor den Augen der Polizei der Tatgegenstand einer Straftat (die eine andere Person begangen hat) zugesteckt würde.
Möchte dich ein Polizist ohne deine Zustimmung und ohne dass die §§102, 103 StPO zutreffen, untersuchen, kannst du ihm erklären: „Das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §344 StGBder Verfolgung Unschuldiger strafbar.
Bist du mit einem Auto unterwegs gewesen dürfen die noch ein bisschen mehr.
Grundsätzlich sollte man mit einem Polizisten freundlich aber bestimmt reden, so wenig informationen abgeben wie nötig (i.e. keine fragen beantworten außer zur Person oder dem Fahrzeug)
aber jetzt mal zu deinem speziellen Fall:
1. Sind die dazu berechtigt oder dürfen Sie das wenn man es nicht möchte nicht?
Nein, siehe oben. Aktives verneinen!
1.1 Und wenn man es ablehnt, muss man dann mit auf die Wache und dort wird man durchsucht oder wie läuft das dann ab ?
Damit wird gerne gedroht, aber wenn die Personalien festgestellt werden konnten und kein Gefahr in Verzug ist dürfen die dich nicht mitnehmen nur weil du einer Durchsuchung nicht zustimmst.
Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.“
2. Sagen wir mal es gab einen Verdacht auf einen Konsum, gibt es ihnen dann das Recht eine Person direkt zu durchsuchen ?
Das kann man so nicht beantworten, da es sehr stark drauf ankommt wo das passiert ist. In Bayern sind Bullen schon in Seen gesprungen um nen weggeworfenen Joint zu finden um eine Personenkontrolle und später sogar eine Hausdurchsuchung zu bekommen. In NRW müsste dir schon ein Päckchen Weed vor nem Bullen runterfallen.
Aber selbst in Bayern reichen rote Augen als Anfangsverdacht nicht aus. Wenn ein Bulle dich durchsuchen will hast du das Recht zu fragen warum, sollte er dir keine Straftat vorwerfen kannst du verweigern, wenn er dir eine Straftat vorwirft kannst du ihm nach seinen Anhaltspunkten fragen, ansonsten siehe oben.
2.1 Sagen wir mal Sie haben gewisse Dinge gerochen und sind stutzig geworden, dürfen Sie dann jeden der dort im Umkreis ist durchsuchen bzw. Kann diese Durchsuchung auch abgelehnt werden von der Verdächtigten Person ?
das is jetzt auch wieder so wage dass ich dazu nichts direkt sagen kann, ich verweise auf oben zum Thema Durchsuchen.
4. Was kommt auf die Person zu?
4.1 Sagen wir mal die Person würde damals schon mal mit wenigen Kräutern erwischt (<5g). Fällt die Strafe dann wegen eines Wiederholungstrafttäters stärker aus ?
Auch hier wieder, es kommt aufs Bundesland an, so etwas wie "Eigenbedarf" gibt es nicht. Allerdings sollte selbst in Bayern sowas wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Aber garantieren kann das niemand, welche Mengen als geringfügig angesehen werden wird auf Landesebene definiert, das reicht von 5-30g. Wird eine Verkaufsabsicht unterstellt ist das aber auch wieder hinfällig.
5. Muss man falls Post bei Person Y bzgl. Der Zeuge Aussage ankommt, dort tatsächlich eine Aussage machen bzw. Den Termin wahrnehmen oder kann man das einfach ignorieren ?
Da gab es vor kurzem eine Gesetzesänderung, inzw. muss man als Zeuge zur Aussage erscheinen, aber nur in bestimmten Fällen. Als Beschuldigter kann und sollte man sowas weiterhin ignorieren oder man erscheint mit einem Anwalt (der einem immer raten wird nicht persönlich zu erscheinen sondern durch ihn schriftlich auszusagen).
Die Polizei darf eine Aussage von einem nämlich nur verlangen, wenn sie „im Auftrag der Staatsanwaltsschaft“ handelt. In dem Fall muss man "aussagen" aber man hat das Recht auf einen Zeugenbeistand (Anwalt) zu dem ich in jedem Fall raten würde wenn der Zeuge sich theoretisch selbst belasten könnte.
6. Was wird bei so einer Zeugenaussage gefragt und muss die Aussage des Zeugen der Wahrheit entsprechen ?
6.1 Was sollte man bei so einer Zeugenaussage am besten sagen?
Solange du nicht unter Eid bist kannst du immer lügen, aber das würde ich dir nicht raten. Ein Polizist ist geschult in Befragungen und für ihn ist das Alltag, Zeugen oder Beschuldigte sind aufgeregt und unerfahren und machen dadurch Fehler oder verstricken sich in Lügen die die Bullen durch ihr Training finden.
Grundsätzlich sollte man abgesehen von den Daten zu der Person nichts zu einem Polizisten sagen, ohne natürlich unhöflich oder sowas zu sein. Einfach kurz und knapp und wirklich nur das nötigste sagen, alles andere kann und sollte über einen Anwalt gehen.
Und das wichtigste bei dem ganzen: KEEP COOL! Alles halb so wild wie es im ersten Moment erscheint, worst case ist dass du etwas Geld für nen Anwalt rausschmeißen musst, aber Vorstrafen oder auch nur ne Geldstrafe ist sehr unwahrscheinlich und wenn ein Anwalt mitspielt sogar ausgeschlossen.