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Beiträge von Pfote

    des Zeug wurde verboten, weil sich darin synthetisch hergestelltes THC befindet, bezeichnet als "CP-47,497" und "JWH-018"


    Die Firma THC-Pharm habe Spice analysiert und das Cannbinoid JWH-018 gefunden. Laut einer dpa-Meldung fanden die Forscher den einst an der Universität Clemson (USA) entwickelten Stoff JWH-018. Er sei der Studie zufolge vier Mal stärker als der natürliche Cannabis-Wirkstoff THC und erklärt die Rauschwirkung. JWH-018 werde vor allem in der Arzneiforschung eingesetzt.

    Die Modedroge "Spice" ist von Donnerstag (22.1.) an verboten. Dann sind Handel, Herstellung und Besitz strafbar. Die wichtigsten Fragen zum Verbot von "Spice" im Überblick:
    GILT DAS VERBOT FÜR ALLE FORMEN DER KRÄUTERMISCHUNG? Nein. Durch die Eilverordnung wurden fünf Stoffe unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt. Enthält das angebotene «Spice» einen dieser Stoffe, dürfe es nicht mehr verkauft werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Berlin. Dazu gehörten die Substanzen «JWH-018» und «CP-47,497» sowie damit verbundene.


    GIBT ES AB DONNERSTAG KEIN "SPICE" MEHR IN LÄDEN ZU KAUFEN? Sofern die angebotenen Mischungen einen der verbotenen Stoffe enthalten, müssen sie dem Ministerium zufolge entfernt werden. Wenn der Händler sich darüber nicht sicher sei, sollte er besser vorsichtig sein. Hat er «Spice» mit den verbotenen Wirkstoffen im Regal liegen, mache er sich strafbar.


    MÜSSEN BESITZER VON "SPICE" IHRE VORRÄTE WEGWERFEN? Vorausgesetzt die Mischung enthält die verbotenen Substanzen, ist dem BMG zufolge auch der reine Besitz strafbar. Das gelte unabhängig davon, ob man «Spice» als Räucherware nutzen will oder zum Konsumieren. Auch hier gilt: Wer nicht sicher ist, was sein «Spice» enthält, sollte sich besser davon trennen.


    WELCHE STRAFEN DROHEN BEIM HANDEL ODER BESITZ VON "SPICE" Wer mit «Spice», das die verbotenen Substanzen enthält, handelt oder es besitzt kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bekommen, erläutert das Bundesjustizministerium in Berlin. Verkauft jemand «Spice» in nicht geringer Menge oder gibt ein Über-21-Jähriger die verbotene Substanz an einen Unter-18-Jährigen ab, drohe eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.


    Nach Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz besteht jedoch die Möglichkeit, von einer Verfolgung abzusehen. Dafür muss es sich um eine geringe Menge der verbotenen Substanz für den Eigenverbrauch handeln, die Schuld des Täters muss gering sein und es darf kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Wenn die Ermittlungsbehörden den Verdacht einer Straftat haben, müssten sie aber in jedem Fall erstmal ermitteln, so das Justizministerium. Staatsanwaltschaft oder Gericht könnten das Verfahren einstellen.
    :shock: :roll:

    vom 18.11 aus dem Kurier:


    Haus in Melk diente als Cannabis-Plantage
    Ein Paar soll in den letzten Jahren 20 Kilo Marihuana im Wert von 275.000 Euro angepflanzt und verkauft haben.


    Cannabis in großem Stil soll ein Pärchen in einem gemieteten Haus in Melk angepflanzt haben. Ein 48-jähriger Serbe und seine 41-jährige Freundin aus dem Bezirk Neunkirchen wurden bereits im Juli festgenommen. Am Dienstag legte die NÖ Sicherheitsdirektion den Abschlussbericht zu dem Fall vor. Demnach haben die beiden in den letzten zwei Jahren mehr als 27 Kilo Suchtgift im Straßenverkaufswert von insgesamt 275.000 Euro produziert.


    Der mehrfach vorbestrafte Verdächtige soll das abgelegene Haus 2006 gemietet haben, um dort Cannabis anzupflanzen. Ab dem Sommer hat ihm seine Freundin mit den Indoor-Anlagen im Obergeschoß, dem Keller und der Garage geholfen.
    Allein in diesem Frühjahr soll das Paar in Melk 85 Pflanzen gezogen und daraus sieben Kilo Cannabiskraut gewonnen haben, von 2006 an dürften insgesamt 20 Kilogramm geerntet worden sein. Das Suchtgift diente dem Eigenkonsum, aber auch dem Verkauf. Das Paar wollte sich damit eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen.


    Am 12. Juni griffen die Ermittler zu. Der Verdächtige flüchtete. Die Polizisten stellten sieben Kilo Cannabiskraut sicher. Zehn Tage später wurde das Paar bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Im Kofferraum wurden vier Cannabispflanzen gefunden. Die Verdächtigen versuchten vergeblich zu entkommen.


    Die Beiden wurden in die Justizanstalten St. Pölten und Krems eingeliefert. Sie sind nicht geständig. Als Beweis dafür, dass sie mit dem Anbau nichts zu tun hätten, legte der 48-Jährige Reisepässe mit vermutlich gefälschten Einträgen vor, wonach sich das Paar die vorangegangenen Wochen im ehemaligen Jugoslawien aufgehalten habe.

    vom 19.11


    Cannabis-Plantage mit mehr als 1000 Pflanzen entdeckt


    Renkenberge. Die Polizei hat in einem Wohnhaus bei Renkenberge (Kreis Emsland) eine professionelle Cannabis-Plantage mit 1150 Pflanzen entdeckt. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, war der 45 Jahre alte Mieter des Wohnhauses zum Zeitpunkt der Durchsuchung am Dienstag nicht zu Hause. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die beinahe erntereifen Pflanzen mit einem Straßenverkaufswert von rund 50 000 Euro wurden ebenso wie die hoch professionelle Aufzuchtanlage im Wert von mehr als 25 000 Euro sichergestellt.


    Zudem stellten die Ermittler fest, dass der Strom für die Anlage illegal abgezapft wurde. Nach Auskunft des Energieversorgers habe es sich um mehr als 10 000 Kilowatt gehandelt, teilte die Polizei weiter mit. Das entspreche dem Jahresverbrauch von zwei bis drei Haushalten.


    Bereits Anfang der Woche hatte die Polizei im Kreis Osterholz eine Indoor-Plantage mit 80 Pflanzen ausgehoben. Gegen den 55-jährigen, mutmaßlichen Betreiber der Anlage wurde am Dienstag zunächst Haftbefehl erlassen, der aber gegen eine Meldeauflage vorerst außer Vollzug gesetzt wurde.

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