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  1. The-Greenleaf - Cannabis Grow Community
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Beiträge von LordBecks

  • Haft für Hobbygärtner mit Cannabis-Plantage

    • LordBecks
    • 28. April 2016 um 11:10

    Polizei findet 21 Kilo. Doch für den Handel waren die Drogen nicht gedacht

    Als Polizisten an einem Oktobermorgen im vergangenen Jahr ein altes Bauernhaus im Landkreis Neu-Ulm durchsuchen, staunen sie nicht schlecht: Im Dachboden über dem ehemaligen Stall reihen sich Beete und Kästen mit Cannabispflanzen und deren Setzlingen. Kabelbinder markieren die einzelnen Sorten. Einige Blüten hängen zum Trocknen an Drähten, andere sind in Boxen verstaut. Außerdem finden sich Utensilien wie Dünger, Blumenerde, Lampen oder [lexicon]Ventilatoren[/lexicon]. „Es wirkte wie eine gut organisierte Plantage“, erinnert sich einer der Beamten. Ganze 21 Kilo bringen die Pflanzen schließlich auf die Waage – 300 Gramm reiner Wirkstoff [lexicon]THC[/lexicon].
    Der Besitzer ist ein 42-jähriger Mann. Er musste sich gestern vor dem Memminger Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Handel und Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge. Ebenso auf der Anklagebank saß seine 41-jährige Ehefrau, die als Komplizin verdächtigt wurde. Doch die Umstände der Tat stellten sich im Laufe des Prozesses als komplizierter heraus als es auf den ersten Blick schien. Gleich zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte in einem Brief ein Geständnis ab: Er habe das Cannabis angebaut und konsumiert. Gehandelt habe er allerdings nicht damit. Seine Frau habe nichts mit der Plantage zu tun.

    Um die Gründe zu begreifen, mussten die Anwesenden in das Leben des Mannes eintauchen: Als Kleinkind war er in einen Bienenschwarm geraten und hatte einen allergischen Schock erhalten. Dutzende Male war er danach in Behandlung, lebte traumatisiert und entwickelte unzählige Allergien, etwa gegen Lebensmittel. „Am Höhepunkt habe ich nur noch knapp 60 Kilo gewogen“, sagte der Mann, dessen Arm im Prozess unentwegt stark zitterte. Als sein Freund dann Suizid begangen hatte, habe er versucht, auch seinem Leben ein Ende zu setzen. Seine Frau fand ihn in letzter Minute. Nach psychiatrischer Behandlung rauchte er Joints: Daraufhin kam sein Hungergefühl zurück, er wurde ruhiger und konnte wieder schlafen. Da er stets ein Hobbygärtner war und nicht in die Dealer-Szene rutschen wollte, begann er, die Pflanzen selbst zu züchten. Er zimmerte sich eine Plantage, erforschte den Wuchs und schaffte sich „ein eigenes Reich wie es für andere der Hobbykeller ist“.

    „Er hat wieder lebensfroh gewirkt. Ich musste keine Angst mehr haben, wenn er mal nicht ans Telefon ging“, sagte seine Frau, die als Altenpflegerin arbeitet und im Prozess die Tränen zurückhalten musste. Sie habe das Tun ihres Mannes daher toleriert. Eine Waage, Tütchen oder Hinweise auf Kunden fanden die Beamten nicht. Dafür aber stießen sie auf eine horrende Stromrechnung: bis zu 30000 Kilowattstunden verbrauchte die vierköpfige Familie pro Jahr, unter anderem wegen der aufwendigen Beleuchtung der Pflanzen. Bereits 8000 Kilowattstunden gelten als hoher Verbrauch. Haarproben deuteten darauf hin, dass auch die Frau Marihuana konsumierte. Dies solle jedoch auf das Passivrauchen zurückzuführen sein, verteidigte sich diese. Nur im gemeinsamen Kinozimmer hätte der Mann geraucht – abgeschieden von den beiden Kindern. Aus einem [lexicon]Mangel[/lexicon] an Beweisen wurde die Anklage gegen die 41-Jährige gegen eine Geldauflage von 700 Euro fallen gelassen.

    Da lediglich der Besitz, nicht aber Handel nachgewiesen werden konnte, verurteilte Richterin Brigitte Grenzstein den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Abgezogen davon wird der Zeitraum der Untersuchungshaft, die der Mann seit sieben Monaten absitzt. Zudem muss er eine Therapie machen. Damit liegt die Strafe unter den drei Jahren und drei Monaten, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Verteidiger Müller sprach von einem „einzigartigen Fall“. Aufgrund der therapeutischen Wirkung des Anbaus und Konsums für seinen Mandanten hatte er sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. „Für den Eigenbedarf hätte er nicht in so großem Stil anbauen müssen“, sagte die Richterin abschließend, „Und zum Gärteln hätten es auch Tomaten getan.“
    ...

    quelle: Augsburger Allgemeine

  • Kann ich Stecklinge noch an der Mutterpflanze wurzeln lassen?

    • LordBecks
    • 27. April 2016 um 20:21

    funktioniert perfekt mit steinwolle !

  • DHV Tour 2015

    • LordBecks
    • 26. April 2016 um 08:56

    Veröffentlicht am 25.04.2016
    Heute beginnt der Release unserer Video-Reihe aus den USA. Das DHV-Team berichtet in 10 Episoden von seiner Reise nach Colorado und zur weltgrößten Drogenreform-Konferenz in Washington D.C.

    Zum Start der Reihe nehmen euch Florian und Kollegen gleich mit in eins der neuen Cannabis-Fachgeschäfte auf der "grünen Meile" in Denver/Colorado, wo auch Besucher aus dem Ausland erlesene Marijuana-Spezialitäten kaufen dürfen.

    Viel Spaß!

    Colorado war der erste Ort der Welt, an dem der Cannabismarkt vollständig reguliert wurde: Legaler Verkauf in Fachgeschäften und anders als in den Niederlanden auch legaler Anbau zur Versorgung der Shops. In den Medien gab es schon viele Berichte darüber, aber immer durch die neutrale Journalistenbrille. Um sich ein eigenes Bild zu machen, sind Florian Rister, Jonas Dietz und Jakob Gericke nach Colorado gereist und haben viele interessante Begegnungen für euch festgehalten. Dabei sind etliche Stunden Video-Material entstanden, aus denen Jonas ein grandioses Epos produziert hat. Am Ende der Reihe gibt es dann noch einen ausführlichen Bericht über die reform-Konferenz in Washington, zu der auch Maximilian Plenert und Georg Wurth angereist sind. Eine volle Breitseite Legalize-Revolution, präsentiert von den Experten des DHV-Teams!

    Insgesamt gibt es 10 Episoden, die wir ab heute jeden Montag um 16:00 Uhr veröffentlichen werden. Danach gibt es dann noch den kompletten Colorado-Trip an einem Stück.

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  • Mexiko will Hanf liberalisieren

    • LordBecks
    • 26. April 2016 um 08:47

    Mexiko-Stadt – Die mexikanische Regierung will das Betäubungsmittelgesetz liberalisieren.
    Er werde eine Initiative im Kongress einbringen, die die medizinische Nutzung von Marihuana erlaubt
    und die straffreie Menge für den Eigengebrauch erhöht, kündigte Präsident Enrique Peña Nieto
    am Donnerstag an. Zuvor hatte es in Mexiko eine Reihe öffentlicher Debatten über den Umgang
    mit Marihuana gegeben. Bei der Uno-Sondersitzung über Drogen in New York hatte Peña Nieto
    in dieser Woche eine Abkehr von der reinen Drogenprohibition gefordert und für einen neuen Ansatz
    geworben. "Tausende Leben hängen davon ab", sagte er. Ende vergangenen Jahres hatte Mexikos
    Oberster Gerichtshof den legalen Anbau und Konsum von Marihuana grundsätzlich genehmigt.
    Die Erlaubnis gilt zunächst allerdings nur für vier Menschen, die die Klage angestrengt hatten.

    (APA, dpa, 21.4.2016) - derstandard.at/2000035479831/Mexiko-will-Hanf-liberalisieren

  • Der das regt mich auf thread

    • LordBecks
    • 24. April 2016 um 20:05
    Zitat von BeefBuddy
    • Mir geht es gerade so richtig auf den Sack, das ich mir mein Essen immer Selbermachen machen muss, und Seit über 12 Jahren keiner mehr mal für mich gekocht hat. X(

    hast keine Frau ?

  • Polizeiverband will Haschisch legalisieren

    • LordBecks
    • 23. April 2016 um 12:37

    Bei einer internationalen Cannabis-Tagung in Frankfurt werden Fachleute in zwei Wochen über eine Liberalisierung des Drogenstrafrechts diskutieren. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat jetzt schon Stellung bezogen: Er plädiert für eine Entkriminalisierung des Erwerbs und Besitzes von Haschisch und Marihuana.

    Die Frankfurter Gesundheitsdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) hat gerufen, und am 17. November werden Dutzende Experten aus unterschiedlichen Bereichen und Ländern in die Stadt kommen, um „sachlich, kontrovers und ergebnisoffen“ über Cannabis zu diskutieren. Im Mittelpunkt wird dabei die Frage einer Liberalisierung des Betäubungsmittelstrafrechts im Hinblick auf Haschisch und Marihuana bis hin zur Freigabe stehen. Stadträtin Heilig will mit der Fachtagung „eine differenzierte Grundlage für unser künftiges Handeln“ schaffen. Auch Modelle zur Entkriminalisierung, Regulierung und kontrollierten Abgabe sollen vorgestellt werden.
    Kurz vor der Tagung, die mit 250 Teilnehmern bereits komplett ausgebucht ist, hat sich jetzt der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Interessenvertretung der Kripo, positioniert. Zusammen mit dem Bundesvorsitzenden André Schulz plädiert auch der hessische Landesverband dafür, den Kauf, Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren. Der stellvertretende Landesvorsitzende Dirk Peglow betont, dass dies aus praktischen Erwägungen heraus geschieht: „Zurzeit arbeiten unsere Kollegen im Bereich der Konsumdelikte nämlich leider zum Großteil für den Papierkorb.“

    Viele Experten bei Cannabis-Fachtagung

    Die erste Frankfurter Cannabis Fachtagung steht unter dem Motto „Cannabis – wir sprechen darüber“ und findet am 17. November zwischen 9.30 und 18 Uhr im Gallus statt.
    clearing


    „Kein Spielraum“

    Kriminalhauptkommissar Peglow führt aus, dass Polizisten wegen des Legalitätsprinzips auch dann eine Strafanzeige schreiben müssen, wenn eine Person mit einer geringen Menge Haschisch oder Marihuana erwischt werde. Während den Polizisten „kein Ermessensspielraum“ bleibe, stelle die Staatsanwaltschaft die Strafverfahren bei Erstverstößen regelmäßig ein. „Das vereinfachte Verfahren von der Kontrolle mit dem Drogenfund bis zur fertig verfassten Anzeige dauert mindestens eine Stunde – diese Zeit könnten Polizisten sinnvoller mit anderen Aufgaben verbringen.“
    Peglow rechnet vor, dass von den ungefähr 17 000 hessischen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2013 fast 9400 – also mehr als die Hälfte – mit Cannabis-Konsum in Verbindung standen; von den knapp 6900 Frankfurter Verstößen seien es fast 2800 gewesen. „Die Strafverfahren, die daraus folgten, sind in großer Zahl eingestellt worden.“ Eine Entkriminalisierung von Haschisch und Marihuana sei vor diesem Hintergrund sinnvoll – zumal Studien belegten, dass das Cannabis-Verbot fast niemanden vom Konsum abhalte.

    Sorgfältige Abwägung

    Peglow betont, dass der BDK Haschisch und Marihuana keineswegs verharmlosen will: „Der Konsum von Cannabis ist und bleibt mit Gefahren verbunden und kann bei entsprechender genetischer Disposition zu Psychosen führen.“ Aus kriminalpolizeilicher Sicht sei es aber sinnvoller, auf Prävention und Therapie statt auf das Strafrecht zu setzen, so wie es auch im Hinblick auf Alkohol und Tabak der Fall sei.
    Der Kriminalhauptkommissar betont weiter, dass im Fall der Einrichtung legaler Abgabestellen für Cannabis weiterhin mit Schwarzmarkthändlern zu rechnen sei, die zum Beispiel an Minderjährige verkaufen. „Diese Aktivitäten sollten selbstverständlich auch in Zukunft dem Strafrecht unterliegen.“ Ansonsten halte es der BDK aber für sinnvoll, die Drogengesetzgebung zum Beispiel mit einer Fachtagung „auf den Prüfstand“ zu stellen.
    Peglow, der am 17. November in Frankfurt sprechen wird, betont, dass der BDK hinter der vor etwa einem Jahr verfassten Petition von 122 Strafrechtsprofessoren (wir berichteten) stehe. Diese fordern eine Kommission auf Bundesebene, die unabhängig von der Parteipolitik die Drogengesetzgebung überprüft.

  • Der "Bilder zwischendurch"-Thread

    • LordBecks
    • 21. April 2016 um 21:04

    mein sohn fragt mich immer was das fürn komischer kasten hinten am fernseher ist wenn er die alte kiste im gartenhäuschen sieht ^^

  • Der "Bilder zwischendurch"-Thread

    • LordBecks
    • 20. April 2016 um 19:45

    so der Garten ist vorbereitet. Der Sommer kann kommen

  • vor vielen Jahren erhielt ich 1 unbekannten Samen, der zu einen mikrigen, violetten Pflänzchen wurde dass echt unverwechselbar wirkte

    • LordBecks
    • 17. April 2016 um 19:54

    purple haze is violett und wirkt psychodelisch !

  • vor vielen Jahren erhielt ich 1 unbekannten Samen, der zu einen mikrigen, violetten Pflänzchen wurde dass echt unverwechselbar wirkte

    • LordBecks
    • 17. April 2016 um 19:12

    Purple Haze !

  • Mortler bei der Bundespressekonferenz

    • LordBecks
    • 8. April 2016 um 12:33

    was für ein scheiss. Die mortler soll mal in ne Suchtklinik gehen. Ich war ja selbst dort und ich war der einzigste wegen Cannabis. Der rest war alles wgen Crystal,Heroin , und viele viele junge Menschen wegen Spice.....

    bla bla bla ich kanns echt nicht mehr hören. Legalize it !!!

  • Ein kleiner Schritt in die Richtige Richtung

    • LordBecks
    • 7. April 2016 um 02:42

    ich bin im moment dran ne erlaubnis für den erwerb zu bekommen , danach werd ich ne Erlaubnis zum Anbau beantragen. Dann kann ich dir sagen welchen weg man gehen muss ;)

  • Ein kleiner Schritt in die Richtige Richtung

    • LordBecks
    • 7. April 2016 um 02:29

    Deutschland - Chronisch Kranke können ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis bei sich zu Hause anbauen, um damit Schmerzen oder Folgen ihrer Krankheit zu lindern. Das sind die Konsequenzen eines Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (Az. 3 C 10.14). Als Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass das Betäubungsmittel für die medizinische Therapie notwendig ist und dass die Krankenkassen die Kosten für Cannabis-Produkte aus der Apotheke nicht übernehmen, was gegenwärtig in der Regel der Fall ist. Kranke Menschen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können nun einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen, dass sie Hanf anbauen wollen. Die Behörde muss diesen Antrag nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dann in der Regel genehmigen. "Das Ermessen der Behörde ist bei diesen Voraussetzungen auf null reduziert", sagte die Vorsitzende Richterin des Dritten Senats, Renate Philipp.

  • Ein kleiner Schritt in die Richtige Richtung

    • LordBecks
    • 6. April 2016 um 17:47

    Nr. 26/2016
    BVerwG 3 C 10.14
    06.04.2016
    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, dem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, weil das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung notwendig ist und ihm keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.

    Der 52-jährige Kläger ist seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt. Die Symptome seiner Erkrankung behandelt er seit etwa 1987 durch die regelmäßige Einnahme von Cannabis. Vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln ist er zuletzt im Januar 2005 freigesprochen worden. Das Strafgericht sah sein Handeln als gerechtfertigt an, weil ihm keine Therapiealternative zur Verfügung stehe. Den seit Mai 2000 gestellten Antrag des Klägers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Anbau von Cannabis zur medizinischen Selbstversorgung lehnte das BfArM mit Bescheid vom 6. Dezember 2007 und Widerspruchsbescheid vom 10. August 2010 ab. Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide auf und verpflichtete die Beklagte, den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Die weitergehende Klage wies es zurück. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten vor dem Oberverwaltungsgericht blieben ohne Erfolg.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Auf die Revision des Klägers hat es die Urteile der Vorinstanzen geändert und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die beantragte Erlaubnis zu erteilen. Nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) kann das BfArM eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen. Die Behandlung des schwer kranken Klägers mit selbst angebautem Cannabis liegt hier ausnahmsweise im öffentlichen Interesse, weil nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts die Einnahme von Cannabis zu einer erheblichen Linderung seiner Beschwerden führt und ihm gegenwärtig kein gleich wirksames und für ihn erschwingliches Medikament zur Verfügung steht. Der (ebenfalls erlaubnispflichtige) Erwerb von so genanntem Medizinalhanf aus der Apotheke scheidet aus Kostengründen als Therapiealternative aus. Seine Krankenkasse hat eine Kostenübernahme wiederholt abgelehnt. Eine Eigenfinanzierung ist ihm mit seiner Erwerbsunfähigkeitsrente nicht möglich. Der Kläger kann auch nicht darauf verwiesen werden, wegen der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erneut den sozialgerichtlichen Klageweg zu beschreiten. Eine solche Klage ist ihm unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar. Der Erlaubniserteilung stehen auch keine Versagungsgründe nach § 5 BtMG entgegen. Nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts ist die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs hinreichend gewährleistet. Mit den vom Kläger vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen in seiner Wohnung sind die Betäubungsmittel ausreichend gegen eine unbefugte Entnahme geschützt. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung durch ihn selbst. Des Weiteren verfügt der Kläger aufgrund der jahrelangen Eigentherapie inzwischen über umfassende Erfahrungen hinsichtlich Wirksamkeit und Dosierung der von ihm angebauten Cannabissorte. Außerdem stehen der Anbau und die Therapie unter ärztlicher Kontrolle. Die Erlaubnis ist auch nicht mit Rücksicht auf das internationale Suchtstoffübereinkommen von 1961 zu versagen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Erteilung der Ausnahmeerlaubnis wegen der von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geforderten Achtung vor der körperlichen Unversehrtheit rechtlich zwingend vorgezeichnet, so dass das der Behörde eröffnete Ermessen „auf Null“ reduziert ist. Davon unberührt bleibt die Befugnis des BfArM, die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen zu versehen.
    BVerwG 3 C 10.14 - Urteil vom 06. April 2016

    Vorinstanzen:
    OVG Münster 13 A 414/11 - Urteil vom 11. Juni 2014
    VG Köln 7 K 3889/09 - Urteil vom 11. Januar 2011

    yeah Leute es geht langsam in die richtige Richtung !!!

  • Schwarzer Afghane

    • LordBecks
    • 5. April 2016 um 09:07

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  • Led für Spacebucket

    • LordBecks
    • 22. März 2016 um 00:14

    hab schon so dinger paar mal gesehen und ich bin echt gespannt auf dein Projekt. Hab so was ähnliches vor nur in nem kleinem Regal ;)

  • Der "Bilder zwischendurch"-Thread

    • LordBecks
    • 20. März 2016 um 18:47

    :)

  • Der "Bilder zwischendurch"-Thread

    • LordBecks
    • 18. März 2016 um 13:15

    Jemand ne Idee was das für ein Strain ist ?

  • Cannabis – Droge oder Medizin?

    • LordBecks
    • 18. März 2016 um 08:33

    Cannabis – Droge oder Medizin?
    16.03.2016 | 58:04 Min. | WDR

    http://www.planet-wissen.de/video-cannabis…dizin-100~.html

    "Früher dachten alle, ich sei verrückt", sagt Lars Scheimann. "Ich habe meinen Kiefer zur Grimasse verzogen, schmiss die Arme in die Luft und Gläser runter." Scheimann leidet am Tourette-Syndrom. Es gebe aber ein Mittel, das ihm helfe, sagt er: Cannabis.

  • - ertragreiche Automatikstrains gesucht -

    • LordBecks
    • 18. März 2016 um 07:47

    60 Day Lemon von DNA Genetiks :thumbup:

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