Zitat von MirandaAlles anzeigenEs scheint, dass Mutter Marie José Aubert, eine Französische Nonne, die es für medizinische Zwecke einsetzte, die erste Person in Neuseeland war, die Cannabis angebaut hat.
Mother Mary Joseph Aubert ist eine der wichtigsten Figuren in der Geschichte Neuseelands. 2004 setzte der Vatikan den Prozess zur Seligsprechung von Mary Joseph Aubert in Gang, die damit zur ersten Heiligen Neuseelands werden könnte. Als sie 1926 im Alter von 91 Jahren starb, fand zu ihren Ehren die größte Beisetzungszeremonie statt, die jemals in der Geschichte des Landes einer Frau zuteil wurde.
In den 1920er Jahren trat Neuseeland im Zuge der ersten weltweiten Repressionswelle den internationalen Abkommen über Drogen bei, die unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes zustande kamen und ein Verbot von Opiaten, Kokain und Cannabis vorschrieben. 1927 trat daher das Gesetz über gefährliche Drogen in Kraft, in Erfüllung der vor allem von den Vereinigten Staaten vorangetriebenen internationalen Drogenkontrollabkommen. Seitdem ist Cannabis in Neuseeland verboten.
Der Dokumentarfilm über die Geschichte des Cannabisverbots
Um die Geschichte des Cannabis in Neuseeland besser zu verstehen, muss man den 2015 von Arik Reiss gedrehten Dokumentarfilm Druglawed gesehen haben. Dieser Dokumentarfilm erzählt uns, wie Neuseeland zusammen mit 183 anderen Staaten in den von den Vereinigten Staaten angeführten Antidrogenkrieg hineingezogen wurde. Die falsche, aber von den USA aufgezwungene Strategie des Verbots aller Drogen in den letzten 100 Jahren hat auch in Neuseeland deutliche Spuren hinterlassen.
Cannabisöl wird zusammen mit Haschisch, Morphin, Opium und Ecstasy als Droge der Klasse B eingestuft. (CC. Andrés Rodríguez)
Neuseeland hat nach den USA die meisten Inhaftierten, die im Zusammenhang mit Cannabis verurteilt wurden. Alle 30 Minuten wird in Neuseeland jemand wegen Straftaten verhaftet, die im Zusammenhang mit Cannabis stehen. Ein Todesfall im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis ist jedoch bisher nie vorgekommen. Der Film analysiert den Umstand, dass heute einige Bundesstaaten in den USA beschlossen haben, das Cannabisverbot aufzugeben, während in Neuseeland noch keine Änderungen in dieser Hinsicht unternommen wurden.
In Interviews mit Menschen, die Cannabis konsumieren bzw. anbauen, Polizisten, Wirtschaftswissenschaftlern, Ärzten, Politikern und Naturwissenschaftlern wird die Notwendigkeit unterstrichen, den Schwarzmarkt durch die Legalisierung von Cannabis auszutrocknen. An Druglawed haben Drogenpolitik-Experten wie Professor David Nutt und Ethan Nadelmann mitgewirkt, ebenso die neuseeländischen Politiker John Key, Nandor Tanczos und Metiria Turei.
Nach dem Erfolg dieses Dokumentarfilms befindet sich sein zweiter Teil Druglawed 2 bereits in Produktion.
Die gesetzliche Klassifizierung von Cannabis in Neuseeland
Es gibt eine breite Palette an kontrollierten und illegalen Drogen, die vom Drogenmissbrauchsgesetz von 1975 (Misuse of Drugs Act de 1975 sowie späteren Gesetzesänderungen) je nach dem Schadensrisiko eingestuft werden, das ein Missbrauch dieser Drogen für die Betroffenen zur Folge hat:
- Klasse A (sehr hohes Risiko): Methamphetamin, halluzinogene Pilze (“magic mushrooms”), Kokain, Heroin, LSD (“acid”).
- Klasse B (hohes Risiko): Cannabis-Öl, Haschisch, Morphine, Opium, Ecstasy, sowie zahlreiche amphetaminartige Substanzen.
- Klasse C (mittleres Risiko): Cannabis-Samen, Cannabis-Pflanze, Codein
Vergehen und Strafen im Zusammenhang mit CannabisLaut dem Drogenmissbrauchsgesetz von 1975 steht der Konsum, Besitz, Anbau oder Handel (jeder Menge) illegaler Drogen unter Strafe. Unter ihnen auch Cannabis, das in die Klassen B und C der Liste kontrollierter und illegaler Substanzen eingestuft wurde. Jugendliche Straftäter unter 17 Jahren unterliegen nicht den gleichen Strafmaßen wie Erwachsene (Personen über 17 Jahre).
Konsum: Unter Konsum ist das Rauchen, die Dampf-Inhalation und das Schlucken, also Einführen der Droge in den Körper einer Person (auch den Körper einer anderen Person) zu verstehen.
Besitz: Besitz meint die Kontrolle über oder die Aufbewahrung einer Droge. Der Besitz muss vor Gericht bewiesen werden. Dieser Rechtsbegriff findet Anwendung sowohl bei Drogen, die bei einer Person oder auch auf ihrem Eigentum gefunden werden, wenn bewiesen wird, dass die Drogen dieser Person gehören. Die Höchststrafe wegen Mitführens eines der in Klasse B und C eingestuften Cannabis-Produkte beträgt 3 Monate Gefängnisstrafe und/oder 500 $ Geldstrafe. Die Polizei darf eine Durchsuchung einer Person vornehmen, wenn sie “hinreichende Verdachtsgründe” dafür hat, z.B. wenn dieser Person der Drogenkonsum anzusehen ist oder sein Geruch wahrnehmbar ist, oder wenn aufgrund des Verhaltens der Person auf Drogenkonsum geschlossen wird. Der Besitz eines Samens oder der Frucht einer verbotenen Pflanze kann mit einem Jahr Gefängnisstrafe und/oder einer Geldstrafe von 500 $ geahndet werden.
Anbau: “Anbau” bezieht sich auf die Saat, Pflanzung, den Anbau, die Pflege, Düngung oder Ernte einer als Droge klassifizierten Pflanze. Jede dieser Tätigkeiten erfüllt den Straftatbestand “Anbau”. Wenn eine Person eine “handelsfähige Menge” anbaut oder versucht, auch nur eine kleinere Menge zu verkaufen, ist es wahrscheinlich, dass eine Anzeige wegen Drogenbesitzes zu Handelszwecken erstattet wird. Die Strafe hängt dann von der Art des Gerichtsverfahrens ab, das gegen den Beschuldigten angestrengt wird: Wenn dies vor einem Geschworenengericht stattfindet, kann das Strafmaß 7 Jahre Gefängnis betragen, bei den Amtsgerichten dagegen 2 Jahre Gefängnisstrafe und/oder eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 $.
Der Besitz von “Drogen Paraphernalien” kann zu 1-jaehriger Haftstrafe oder 500$ Bußgeld führen. (CC. antifluor)
Handel: Der Handel mit Drogen ist eine sehr schwere Straftat und schließt ein:
• die Präparierung einer Droge oder Substanz für den Vertrieb
• die Herstellung einer illegalen Droge
• den Verkauf, Tausch oder das Erzielen einer Verkaufsübereinkunft, das Anbieten zum Verkauf oder den Besitz einer illegalen Droge für ihren Verkauf. Wenn diese Taten mit handelstypischen Mengen begangen werden, sind die Strafmaße sehr streng. Eine Kaution kann abgelehnt werden, außer bei Vorliegen besonderer Umstände. Das Höchststrafmaß bei Abgabe oder Herstellung hängt von der Klasse ab, in die die Substanz eingestuft wurde.
• Bei einer Substanz der Klasse B gelten 14 Jahre Gefängnis
• Bei der Klasse C kann das Strafmaß bei Geschworenengerichten bei 8 Jahren Gefängnisstrafe liegen, und bei den Amtsgerichten 1 Jahr Gefängnis und/oder 1.000 $ Geldstrafe.
Strafbar ist auch das Gestatten, dass eigene Räumlichkeiten oder Fahrzeuge von jemandem für die Herstellung, Nutzung oder den Transport von Drogen genutzt werden:
• Bei Drogen der Klasse A: 10 Jahre Gefängnis,
• Bei Drogen der Klasse B: 7 Jahre Gefängnis,
• Bei Drogen der Klasse C: 3 Jahre Gefängnis.
Strafbar ist ferner der Besitz von Hilfsmitteln für den Konsum von Drogen:
(Z. B. Pfeife, Bong, Nadeln, Spritzen, verschmutztes Messer)
• ein Jahr Gefängnis und/oder 500 $ Geldstrafe.
Laut dem Drogenmissbrauchsgesetz von 1975 können Drogen auch nach ihren Wirkungen auf das menschliche Zentralnervensystem klassifiziert werden. Dabei gibt es drei Hauptgruppen. Cannabis befindet sich danach in der Gruppe der Hypnotika und Sedativa (den “Downern”), zusammen mit Benzodiazepinen, Heroin und den Opiaten, Inhalationsstoffen und Lösungsmitteln, und mit Alkohol.
Hier endet der erste Teil dieses Artikels. Im zweiten Teil setzen wir unsere Analyse der Situation in Neuseeland fort, wie z.B. die neue Drogenpolitik, die letzten Sommer verabschiedet wurde, sowie Aktuelles zu medizinischem Cannabis und der Cannabis-Kultur im Land der Kiwis. Auch in Ozeanien geht es vorwärts.
Quelle: SensiSeeds Blog
Teil 2