2.
ZitatDer vorgeschlagene Grenzwert für den Trocknungsverlust (Ph. Eur. 2.2.32) beträgt max. 10,0 % und max. 2 % für fremde Bestandteile (Ph. Eur. 2.8.2). Wenn die pflanzliche Droge direkt an Patienten verschrieben werden soll, so soll sie keine Samen enthalten und die gesamte pflanzliche Droge soll keine Blätter von mehr als 1,0 cm Länge aufweisen.
3.
Ich bin mir absolut sicher, das es ne generelle Vorschrift darüber gibt, das die Droge zum Zeitpunkt der höchsten Reife geerntet werden soll und das auch sowas wie Curing vorgesehen ist.

