Eventuell wird das der Stein des Anstoßes und Cannabis fliegt aus dem Btmg. Die Staatsorgane können hier offensichtlich nicht verantwortungsvoll mit der Gewalt umgehen, die ihnen gegeben wurde und nutzen ein Gesetz zur Abwehr akuter Gefahren, um nachrangige Vergehen zu verfolgen.
Zitat von http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/58/5862.htmlErweiterung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes zur strategischen Telekommunikationsüberwachung in den Bereichen Proliferation und internationaler Waffenhandel, internationaler Rauschgifthandel und illegale Schleusungen, Verbesserung der Lokalisierungs- und damit Rettungsmöglichkeiten für gefährdete Personen (z.B. entführte Deutsche im Ausland), Neuregelung der Datenerhebung und -verarbeitung durch den Bundesnachrichtendienst (u. a. Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen);