kann nicht wirklich was erkennen ...... sieht milchig aus, wennn du dann noch ein paar bernsteinfarbige dabei hast - ernten -
ich bin da auch bei Mr Salz, schwer zu sagen bei den Fotos, aber wenn du ein paar bernsteinfarbene dabei hast: go for it.
kann nicht wirklich was erkennen ...... sieht milchig aus, wennn du dann noch ein paar bernsteinfarbige dabei hast - ernten -
ich bin da auch bei Mr Salz, schwer zu sagen bei den Fotos, aber wenn du ein paar bernsteinfarbene dabei hast: go for it.
Ad hoc [at hɔk] (lat. für „zu diesem, hierfür“) ist eine lateinische Phrase und bedeutet „für diesen Augenblick gemacht“ oder „zur Sache passend“. Im übertragenen Sinne bezeichnet ad hoc improvisierte Handlungen (vgl. „aus dem Stegreif“) und Dinge, die speziell für einen Zweck entworfen wurden oder spontan aus einer Situation heraus entstanden sind.
*wiki
Rohrventilator PK125EC-TC 680m³/h Drehzahl- u. Klimaregler - gro
ist das plug&play oder brauch ich da noch ein Vorschaltgerät oder sonstwas?
Mein jetziger Lüfter sitzt außen, aber das is ne Sache von Millimeter und den neuen will ich ins Zelt packen. Wobei es 178 sind, 170 war ein Tippfehler. Mehr ging nicht, ich schaffe es gerade mal die Rohre oben rum zu verlegen.
Wenn wir auf AC bleiben hätte ich sogar noch einen Klimacontroller. Aber ich dachte EC würde deutlich weniger Strom verbrauchen und effizienter arbeiten?
Nachdem ich vor kurzem ein neues SJ Dark Street r4.0 90*90*178 und zu meinen Sanlight S2W und M30 noch eine Q6W geholt hab, bin ich jetzt am überlegen wie ich meine Lüftung entsprechend upgraden kann.
Ziel ist natürlich leise, stromsparend und am besten inkl temp&humidity Sensor, der Preis ist jetzt nicht ganz so wichtig (ohne utopisch zu werden ). Oh und ganz wichtig wäre auch dass es so einfach wie möglich ist, ich hab 4 linke Hände (2 reichen für mein Unvermögen nicht aus ^^)
Dazu auch den passenden Akf.
Brauche ich eine aktive Zuluft, oder reicht eine starke Abluft? Die Rohrlänge bei Zu- und Abluft zusammen sind weniger als 2 Meter.
Was wäre denn da die Empfehlung der Community?
ich hab vor zwei Monaten erst meinen Jahresvorrat da bestellt. die Samen waren in kleinen tubes mit was drin damit die nicht rascheln.
Lediglich der Spanische Zoll hat sich 2 Tage Zeit gelassen, aber ansonsten lief alles wie es soll.
für das Geld hätte ich bei RQS vielleicht 10 Samen statt 50 bekommen...
Ich kann nur von meiner eigenen Perspektive aus erzählen, ich bin fast 40, sehe nach nem 0815 Bürotyp aus, fahre nen Oberklasse Firmenwagen und das sah auch schon so aus als ich 25 war
Entsprechend kann ich zu den von dir genannten Fällen wenig sagen, aber ich wette in keinem von den Fällen ging es um ein Päckchen Weed oder nen weggeworfenem Joint. Selbst im tiefsten Wald von Bayern würde das nicht so ausarten, solange man selbst ruhig und freundlich bleibt.
1. Ruhe bewahren
2. genau überlegen welche Beweise die haben könnten
3. Nichts sagen außer deine Personalien
4. Nett und höflich bleiben
5. Wenn die etwas ankündigen dass du nicht möchtest, verneinen und nach deren Gründen Fragen.
Sobald dein Gegenüber merkt dass du dich nicht schuldig in die Ecke verziehst, dann werden die schon unsicher. Wenn du dann noch deine Rechte kennst und vielleicht sogar einen Paragraphen erwähnen kannst hast du quasi schon gewonnen.
So ganz nebenbei mal so einen Satz droppen (von mir aus auch auswendig gelernt ) „Das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §344 StGB der Verfolgung Unschuldiger strafbar."
Da wird jeder Polizist vorsichtig.
Aber wie gesagt, niemals laut werden, sich aufregen, "schuldig aussehen" oder dich von der Situation einschüchtern lassen, sondern einfach selbstsicher sein Ding durchziehen und dann sollte man da ohne Probleme durchkommen.
--------------- 15. August 2019, 16:13 ---------------
Das ganze muss natürlich an die Gegebenheiten angepasst werden. Ich rede jetzt davon dass du abends mit deiner Freundin durch den Park spazierst und nen Joint rauchst. Da geht man so vor wenn die Bullen einen anhalten.
Hast du gerade im Nachbarland oder am HBF Drogen gekauft und wurdest an der Grenze/in der nähe von den Bullen angehalten, dann sieht das alles schon wieder ganz anders aus.
Deswegen Punkt 2 beachten und entsprechend handeln.
....wenn dich die Flicks auf dem Kiecker haben, biste erstmal am arsch! Die kontrollieren dich so oder so, die Frage der Rechtmäßigkeit stellt sich erst hinterher, wenn es zu
einem Verfahren kommt und es eventuell Anfechtbar ist!
Nein, ich wurde selbst schon zwei mal angehalten und Polizisten wollten mich durchsuchen. Ich habe in beiden Fällen was dabei gehabt und entsprechend abgelehnt.
Wenn man sich etwas ausdrücken kann und seine Rechte kennt dann kommt man an so etwas vorbei.
Sachsen ist eine einzige Gefahrenzone
Heute bin ich Terrorist.
Jupp, sowas meinte ich. Aber kein wunder dass ein Landstrich in dem du wohnst zur Gefahrenzone erklärt wird, zuviel Wissen über Weed an einem Ort, da werden die Bullen nervös
naja, schau dir doch den Unterschied bei meinem 6. grow an. ich hab 2x 12l und 2x7l benutzt im Gegensatz zu 4x11L im grow davor, aber dank dem Licht Upgrade habe ich meine Ernte fast verdoppelt, obwohl die neue Lampe gerade mal nen Monat gas gegeben hat.
Cannabis gerochen is so ziemlich der häufigste Fall für einen "Anfangsverdacht", das Ding is aber das is nur eine Feigenblatt Begründung. Sie ist subjektiv, später nicht überprüfbar und wenn Cannabis gefunden wurde auch kaum angreifbar, aber meistens verdeckt das nur das inzw. verbotene Profiling.
Wenn du also einer Durchsuchung nicht aktiv abgelehnt hast und Weed gefunden wurde kannst du an der Erklärung des Bullen nicht mehr rütteln.
Aber für die Zukunft: In einem von dir beschriebenen Fall sollte das nicht reichen. Wenn die hingegen einen eindeutig von euch weggeworfenen Joint finden reicht das allerdings wieder, da dann ein Anfangsverdacht gegeben ist.
Oder anderer Fall:
Die Bullen klopfen bei dir abends an die Tür wegen einer normalen Ruhestörung, du machst die Tür auf und bist ein schwarzer Rastafari mit Dreadlocks. Da können die Bullen 100 mal behaupten sie riechen Weed, die würd ich nicht rein lassen.
Bist du in der Wohnung aber gerade deine Ernte am trocknen und alles stinkt bis zum Himmel nach Weed, dann können die direkt eine Hausdurchsuchung machen, egal wie oft du das verneinst.
Was ich damit sagen will, es kommt immer auf den Fall an, aber ich denke wir reden hier von kleinstmengen für den Eigenbedarf, in dem Fall ist der wichtigste Rat den ich dir für so eine Situation geben kann : Kühlen Kopf bewahren! Überleg dir genau was die von dir wollen, antworte höflich auf die Frage nach deinen Personalien und lehne alles andere aktiv ab. Du musst dich niemals einer Straftat selbst bezichtigen. Alles was du sagst kann und WIRD gegen dich verwendet...
(da gibt es noch den Sonderfall einer Gefahrenzone, z.b. bei Demos oder bekannten Drogenumschlagsplätzen, da haben Polizisten nochmal mehr Rechte, aber das werden die dir dann schon genüsslich mitteilen wenn der Fall Eintritt).
in Sachsen sind geringe Mengen bis max 6g. Aber ob eingestellt wird ist dort immer eine Einzelfallentscheidung, damit gehören die zu den eher ungünstigen Ländern für Kiffer.
Außerdem, für dich jetzt sehr interessant, einstellen wegen geringen Mengen soll nur im ersten oder zweiten Wiederholungsfall gehen, allerdings ist das nur hören sagen, da ich selbst ziemlich weit weg von Sachsen wohne und entsprechend wenig Kontakte bzw. Erfahrungen dahingehend habe.
Ich habe keine zahlen für Orange Bud, da ich bisher nur Blue Mystik von RQS angebaut habe, aber ich habe alle Ernte- bzw. post curinggewichte von etwas mehr als einem grow Jahr.
Nr | Ernte | 4-5 Tage trocknen | 6 Wochen Curing |
1 | ??? | 43,1 | 34 |
2 | 435 | 94 | 76 |
3 | 443 | 80 | 72 |
4 | 475 | 95 | 89 |
5 | 426 | 92 | 85 |
6 | 695 | 177 | noch im curing |
Grow Nr 2-5 waren unter 62w bzw. gegen ende des grows 92w, bei grow 6 habe ich auf 215w aufgerüstet, aber erst im letzten blütemonat (und ich hatte deutliche Verluste wegen Budrod )
puh, da habt ihr aber so ziemlich alles falsch gemacht O.o, aber mach dir keinen kopf.
1. wie 137 schon sagte, keine rechtsberatung und im zweifel immer einen anwalt hinzuziehen!
ganz pauschal kann man das nicht sagen da die Durchsuchungsvorschrifteen Landessache sind, aber im groben kann man sagen die Polizei darf:
Deine Identität feststellen: Das heißt, sie dürfen deinen Ausweis verlangen.
Das darf sie grundsätzlich nicht:dich durchsuchen!außer mit Deiner Zustimmung
Achtung! Schweigen gilt hier (im Gegensatz zum Sex mit einem Partner) als Zustimmung. Kündigt ein Polizist an, dich zu untersuchen, musst du ihm antworten, um deine Zustimmung zu verweigern.
jetzt wird es etwas komplizierter:
Als Verdächtigen nach §102 StPO (Strafprozessordnung) darfst du durchsucht werden!Hierfür musst du bereits einer Straftat verdächtigt werden. (Z.B. der Besitz von Drogen.) Zunächst einmal giltst du aber als Unverdächtiger. Verdächtiger bist du nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen vorliegen, dass du eine Straftat begangen hast. (Dass du z.B. rote Augen hast macht dich nicht zum Verdächtigen.)
als Unverdächtiger nach §103 StPOals unverdächtige Person darf die Polizei dich nur durchsuchen, wenn Tatsachen vorliegen, dass dies wahrscheinlich zur Ergreifung eines Verdächtigen oder zur Spurensicherung beiträgt. Das wäre z.B. der Fall, wenn dir vor den Augen der Polizei der Tatgegenstand einer Straftat (die eine andere Person begangen hat) zugesteckt würde.
Möchte dich ein Polizist ohne deine Zustimmung und ohne dass die §§102, 103 StPO zutreffen, untersuchen, kannst du ihm erklären: „Das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §344 StGBder Verfolgung Unschuldiger strafbar.
Bist du mit einem Auto unterwegs gewesen dürfen die noch ein bisschen mehr.
Grundsätzlich sollte man mit einem Polizisten freundlich aber bestimmt reden, so wenig informationen abgeben wie nötig (i.e. keine fragen beantworten außer zur Person oder dem Fahrzeug)
aber jetzt mal zu deinem speziellen Fall:
1. Sind die dazu berechtigt oder dürfen Sie das wenn man es nicht möchte nicht?
Nein, siehe oben. Aktives verneinen!
1.1 Und wenn man es ablehnt, muss man dann mit auf die Wache und dort wird man durchsucht oder wie läuft das dann ab ?
Damit wird gerne gedroht, aber wenn die Personalien festgestellt werden konnten und kein Gefahr in Verzug ist dürfen die dich nicht mitnehmen nur weil du einer Durchsuchung nicht zustimmst.
Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.“
2. Sagen wir mal es gab einen Verdacht auf einen Konsum, gibt es ihnen dann das Recht eine Person direkt zu durchsuchen ?
Das kann man so nicht beantworten, da es sehr stark drauf ankommt wo das passiert ist. In Bayern sind Bullen schon in Seen gesprungen um nen weggeworfenen Joint zu finden um eine Personenkontrolle und später sogar eine Hausdurchsuchung zu bekommen. In NRW müsste dir schon ein Päckchen Weed vor nem Bullen runterfallen.
Aber selbst in Bayern reichen rote Augen als Anfangsverdacht nicht aus. Wenn ein Bulle dich durchsuchen will hast du das Recht zu fragen warum, sollte er dir keine Straftat vorwerfen kannst du verweigern, wenn er dir eine Straftat vorwirft kannst du ihm nach seinen Anhaltspunkten fragen, ansonsten siehe oben.
2.1 Sagen wir mal Sie haben gewisse Dinge gerochen und sind stutzig geworden, dürfen Sie dann jeden der dort im Umkreis ist durchsuchen bzw. Kann diese Durchsuchung auch abgelehnt werden von der Verdächtigten Person ?
das is jetzt auch wieder so wage dass ich dazu nichts direkt sagen kann, ich verweise auf oben zum Thema Durchsuchen.
4. Was kommt auf die Person zu?
4.1 Sagen wir mal die Person würde damals schon mal mit wenigen Kräutern erwischt (<5g). Fällt die Strafe dann wegen eines Wiederholungstrafttäters stärker aus ?
Auch hier wieder, es kommt aufs Bundesland an, so etwas wie "Eigenbedarf" gibt es nicht. Allerdings sollte selbst in Bayern sowas wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Aber garantieren kann das niemand, welche Mengen als geringfügig angesehen werden wird auf Landesebene definiert, das reicht von 5-30g. Wird eine Verkaufsabsicht unterstellt ist das aber auch wieder hinfällig.
5. Muss man falls Post bei Person Y bzgl. Der Zeuge Aussage ankommt, dort tatsächlich eine Aussage machen bzw. Den Termin wahrnehmen oder kann man das einfach ignorieren ?
Da gab es vor kurzem eine Gesetzesänderung, inzw. muss man als Zeuge zur Aussage erscheinen, aber nur in bestimmten Fällen. Als Beschuldigter kann und sollte man sowas weiterhin ignorieren oder man erscheint mit einem Anwalt (der einem immer raten wird nicht persönlich zu erscheinen sondern durch ihn schriftlich auszusagen).
Die Polizei darf eine Aussage von einem nämlich nur verlangen, wenn sie „im Auftrag der Staatsanwaltsschaft“ handelt. In dem Fall muss man "aussagen" aber man hat das Recht auf einen Zeugenbeistand (Anwalt) zu dem ich in jedem Fall raten würde wenn der Zeuge sich theoretisch selbst belasten könnte.
6. Was wird bei so einer Zeugenaussage gefragt und muss die Aussage des Zeugen der Wahrheit entsprechen ?
6.1 Was sollte man bei so einer Zeugenaussage am besten sagen?
Solange du nicht unter Eid bist kannst du immer lügen, aber das würde ich dir nicht raten. Ein Polizist ist geschult in Befragungen und für ihn ist das Alltag, Zeugen oder Beschuldigte sind aufgeregt und unerfahren und machen dadurch Fehler oder verstricken sich in Lügen die die Bullen durch ihr Training finden.
Grundsätzlich sollte man abgesehen von den Daten zu der Person nichts zu einem Polizisten sagen, ohne natürlich unhöflich oder sowas zu sein. Einfach kurz und knapp und wirklich nur das nötigste sagen, alles andere kann und sollte über einen Anwalt gehen.
Und das wichtigste bei dem ganzen: KEEP COOL! Alles halb so wild wie es im ersten Moment erscheint, worst case ist dass du etwas Geld für nen Anwalt rausschmeißen musst, aber Vorstrafen oder auch nur ne Geldstrafe ist sehr unwahrscheinlich und wenn ein Anwalt mitspielt sogar ausgeschlossen.
Die Europäische Gottesanbeterin (Mantis religiosa) ist die einzige in Mitteleuropa vorkommende Vertreterin der Ordnung der Fangschrecken (Mantodea). In Deutschland ist sie in der Roten Liste der Geradflügler[1](Rote Liste) in die Kategorie 3 („gefährdet“) eingruppiert und genießt nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonderen Schutz. Deshalb darf sie u. a. weder gefangen noch gehalten werden. Die Art wurde zum Insekt des Jahres 2017 erklärt.
* wiki
ist hier also eigentlich normal, aber gefährdet
16 is ja auch richtig
Man kannt bei der Multiplikation von rechts nach links oder auch andersrum rechnen, aber bei der Division musst du immer von links nach rechts rechnen.
(2+2)= 4
8:2x4=
8:2=4
bleibt 4x4= 16
jupp
top, hab ich also minderes Abitur und komm aus nem Deppenland
hehe, ich fand den satz so schön dass ich ihn mit kopiert hab
Wieso Eins? Polninsche Notation, wo man den Term von hinten auflöst?
Hier mal eine Antwort aus einem anderen Forum dazu:
"Also bei uns wird "zuerst die Klammern!" gelehrt, aber gibt wohl tatsächlich Länder
in denen das anders gesehen wird. Nach meiner Schulbildung ist die Lösung 1.
Wer "16" sagt hat wohl nur ein minderes Abitur oder kommt aus nem Deppenland.
Als Bruch wäre das ja so:
8
----
2(2+2)
da kommt dann auch 1 raus."
Mach wie du meinst, es ist nur rausgeschmissenes Geld.
Leg das Geld lieber zur Seite und schau dass du so 400-600€ ansparst, damit kannst du dir dann ein low end equip kaufen dass dir zuverlässig 30-40g pro grow bringt. Und während du sparst machst du dich schlau und planst deine Käufe.
4*15w + Ventilator 20w? und das lässt du dann ~20 Tage in der Veggi und ~70 Tage in der Blüte.
damit haben wir 35-40€ für den Strom, 20€ für die falschen Birnen, 40€ für die richtigen, 20€ Venti, 5€ Alufolie und sonstiges Material. da sind wir schon bei 125€ und du hast da vielleicht ein paar gramm in ein paar Monaten.
Sorry, aber das macht keinen Sinn. Setz dich richtig damit auseinander, kaufe dir ein ordentliches equip und grow dann, aber mit deinem Plan zahlst du deutlich mehr als beim Dealer und du kannst froh sein wenn die Qualität vom Dealer erreichst.
Wenn du das ordentlich machst dann hast du im ersten Jahr kosten von max 2€/g und in den Folgejahren höchstens noch 50-80 cent pro Gramm bei wesentlich besserem Weed.
8:2(2+2)=?
Laut dem Internet kommt entweder 1 oder 16 raus. Was ist richtig und warum?