Wenn man das Urteil mal liest, dann relativiert das einiges.
Die schreiben ausdrücklich dass der Anbau mit unprofessionellen Methoden, wenigen Pflanzen und geringem Ertrag gemeint ist. Da ging es um einen Balkon-Grow mit ein paar wenigen kleinen Pflanzen und einer Menge, die bei uns auch unter geringe Menge fällt. So was wird heute auch bei uns eingestellt.
Da hatte der Besitzer keine ausgetüftelte LED Beleuchtung, keinen AKF, keine luftdichte Box, nicht mal ne Zeitschaltung und erst recht kein komplett gesteuertes Hydroponik System. Eben genaue das war nicht da und das war ausdrücklich die Urteilsbegründung.
Non costituiscono reato le attività di coltivazione di minime dimensioni svolte in forma domestica. Attività di coltivazione che per le rudimentali tecniche utilizzate, lo scarso numero di piante ed il modesto quantitativo di prodotto ricavabile appaiono destinate in via esclusiva all’uso personale del coltivatore.
Und es muss aus der Menge eindeutig erkenntlich sein, dass es nicht für den Handel gemacht wird. Also nix mit ich erzähle denen einfach, dass ich nicht handele. In DE geht man bei 3 kleinen Pflanzen vom Balkon auch ohne irgendeine Strafe heim. Und wenn die 15 Pflanzen in einem Zelt gefunden hätten, mit AKF und Lichtsteuerung, dann wäre das Urteil anders ausgefallen. Das steht im Urteil auch drin.
Irgendwo hab ich mal mitbekommen dass Italien 200 Joints im Jahr unter Eigenbedarf zählt und 3 Joints auf 1 Gramm Gras oder 5 auf 1 Gramm Dope rechnet. Damit sind die bei 66 Gramm durchschnittliches Gras oder 40 Gramm Hasch. Eine Anlage mit 3 Ernten im Jahr darf nach dem Urteil also eine mickrige Pflanze haben. Sonst gilt es ausdrücklich nicht.
Und das Urteil ist nur eines von 3 Urteilen. Seit 2009 gibt es solche Urteile dort.