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Beiträge von DocStrangelove

    lies die richtlinie verdammt. dann weisste die auflagen die du erfüllen musst. da steht alles zu wohnsitz und führerschein.
    und das einzige was der deutsche bulle machen kann is auskunft geben lassen und wenn da nix drinsteht hatter keinerlei anhaltspunkte. bei mir bekommter folgende auskunft: 3punkte wegen überhöhter geschwindigkeit.


    ich bekomm genau wie jeder deutsche die selben strafen. selbe sperrfrist, selbe geldstrafe, ich hab die selben strafen bei aktivem oder passivem thc. Nur können die meinen führerschein nicht solange behalten bis ich ne MPU gemacht habe. weil mein führerschein kein deutscher ist. sie können mich nicht zur MPU zwingen, im gegensatz zum deutschen.sollten die doch auf den Sehr dummen gedanken kommen meinen führercshein gesetz dem falle ich würde konsum am steuer nachgewiesen bekommen, einbehalten, würde ich per rechtschutzversicherung einfach einen anwalt beauftragen der ne kopie der 3.führercsheinrichtlinie an das entsprechende amt schickt. ich geb dir brief und siegel drauf am tag wo die sperrfrist abläuft ist der lappen spätestens in meinem briefkasten, wenn nich sogar noch 3 tage eher weil ich denen auch bei nur einem tag verzug tierisch aufn schlips treten kann. europäische gesetzgebung sei dank. da haben die echte angst vor, leute die wissen was sie dürfen und was nicht

    übeltäter is doch ganz einfach. der ders mir verkauft is der übeltäter und ich würds genauso lösen. paar auf die fresse hauen. wär nich der erste und sicher nicht der letzte der von mir wegen sowas ne schelle fängt.

    sebb du hasts immernochnicht gerafft die mpu industrie (TÜV) versucht mit allen mitteln leute die zu faul sind gesetzestexte zu lesen mit solchen unsinnigen behauptungen per tv oder zeitung zu verschrecken dass die nich nen eu führerschein machen und ihnen da wieder tausende von euro durch die lappen gehen.
    und was ist ein scheinwohnsitz? ich hab nen wohnsitz. ein wohnsitz gültig nach nationalem recht des landes in dem dieser besteht.
    die können nix machen. glaubt mir ich wurd schon zig mal angehalten....
    sollten die mich zum bluttest zwingen würde ich wie ich schon einige posts weiter oben schriftlich festgehalten dann ein fahrverbot von 4 wochen bekommen und ende keine mpu auflage kein garnix. ihr könnt ja gerne dem TÜV DER AN DER MPU VERDIENT glauben schenken. ich würde es nicht tun. bzw ich habe es nicht getan. und weil ich denen ihrer lügenpropaganda keinen glauben geschenkt habe fahre ich wieder regulär auto.


    @Doc: ich will dir jetzt keine Angst machen aber in der ADAC Motorwelt von November (oder wars Dezember) stand ein Artikel genau über diese Problematik. Sie können dir den EU Führerschein nicht einziehen oder ne MPU verlangen, aber sie können dir trotzdem Fahrverbot für Deutschland aussprechen. Das ist in dem geschilderten Fall nämlich passiert.


    EDIT: Sorry ADAC ist das Sprachrohr der Tüvs und der verdient ordentlich Kohle


    Aber was wenn sie dir einen Scheinwohnsitz nachweisen können?


    Was passiert wenn sie dich jetzt zum Bluttest zwingen und dieser positiv ausfällt. Die haben sicher ein besonderes Auge auf Leute, die einen tschechischen oder polnischen Führerschein besitzen.


    sagtmal lest ihr eigentlich überhaupt was ich hier schreib??????????????????
    oder faselt ihr immer halbgegorenes 1/4wissen raus ohne vorherige posts zu lesen???????
    JA KLAR BEKOMM ICH EIN FAHRVERBOT WENN ICH ANGEHALTEN WERDE DAS HAB ICH SCHON 100000000000000000MAL GESCHRIEBEN AB ER ICH BEKOMM MEIN LAPPEN WIEDERZURÜCK OHNE MPU:::::::::::::::KIFFT MA WENIGER:::
    UND ZUM LETZEN PUNKT WENN DIE LEUTE MIT EU FÜHRERCSHEINEN BESONDERS BEHANDELN WÜRDEN WÜRDE DER STAAT ZU DEM DER FÜHRERCSHEIN GEHÖRT SOFORT DAMIT ANFANGEN ALLE DEUTSCHEN BEI IHNEN ZU NERVEN: AUSSAGE VON ZB POLNISCHEN BEAMTEN AUF DER POLNISCHEN FÜHRERSCHEINSTELLE


    ich find es ja schon etwas traurig dass ihr nicht lesen könnt. in der richtlinie die ich gepostet hab steht schwarz auf weiss alles was ihr da erzählt ist shit.
    solange jeder punkt dieser richtlinie beachtet wurde ist der EU-führercshein für deutsche behörden UNANTASTBAR.

    3. EU-FÜHRERSCHEINRICHTLINIE ab dem 19.01.2009


    Viele Aussagen "geistern" im Moment über die
    3. EU-Führerscheinrichtlinie im Internet und in den Medien herum.
    Fakt ist, dass sich nichts geändert hat.


    Voraussetzungen für den Erwerb eines gültigen EU-Führerscheins sind immer noch:


    1. Einhaltung der Sperrfrist


    2. eingetragener Wohnsitz, der auch auf dem Führerschein eingetragen sein muss und die dazugehörigen Nachweisdokumente (Einhaltung der 185 Tage Regelung)


    3. Ärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit nach Landesrecht


    Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist am 19.01.2007 in Kraft getreten und muss noch von den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.


    In der EU gibt es 27 EU-Staaten und eine für alle 27 EU-Staaten geltende EU-Führerscheinrichtlinie. In der Richtlinie ist geregelt, dass EU-Führerscheine ohne nachträgliche medizinische Anforderungen und ohne Umschreibung in allen EU-Staaten solange gültig sind, wie im EU- Führerschein selbst unter Punkt 4b angegeben ist. Ein polnischer neu erteilter EU-Führerschein ist ohne Einschränkungen in Deutschland und in der ganzen EU unbegrenzt gültig und anerkannt.


    Nachträgliche MPU Auflagen, auf "neu" erteilte, ausländische EU-Führerscheine sind durch den EUGH (Europäischer Gerichtshof) in insgesamt 4 Urteilen von 2004 bis letztens 2008 nicht erlaubt worden und dürfen von Deutschland nicht mehr praktiziert werden.


    Ein ausländischer EU-Führerschein und ein deutscher EU-Führerschein sind gleichwertig.


    Ein EU-Führerschein ist eine europäische Fahrerlaubnis, egal von welchem der 27 EU-Staaten sie erteilt und ausgestellt wurde.


    Erst wenn in allen EU-Mitgliedsländern die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde, erhält sie ihre Wirkung.


    Auch nach dem 19.01.2009 kommt es darauf an, dass im jeweiligen Ausstellerland der EU die dort geltenden Vorschriften mit der Erteilung eines Führerscheines strikt eingehalten werden, damit keine Angriffspunkte für deutsche Behörden, die Gültigkeit der Dokumente in Frage zu stellen, geliefert werden. Erteilt eine Behörde im EU-Ausland nach der Prüfung der Voraussetzungen, einem aus Deutschland stammenden Bewerber, eine Fahrerlaubnis, ist diese von den deutschen Behörden nach dem geltenden EU-Gemeinschaftsrecht anzuerkennen.


    "Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie sollen erteilte oder erworbene Führerscheine unberührt bleiben."
    "Die von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt."
    "Eine vor dem 19.01.2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie weder eingezogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden."
    Bis Ende des Jahres 2012 bleibt alles beim Alten:


    1. Bestandsschutz für Inhaber von EU-Führerscheinen


    2. Rechtssicherheit für Neuerwerber bis 2013



    WICHTIG


    Nach den neuen europäischen Richtlinien werden in Polen die EU-Führerscheine an deutsche Bürger nur noch ausgegeben, wenn im Melderegisterauszug aus Flensburg nicht steht, dass man zur Alkohol- oder Drogensucht neigt. Sollte dies in den Unterlagen aus Flensburg drinnen stehen, wird von den polnischen Behörden ein ärztlicher Nachweis zur Unbedenklichkeit gefordert. Der Auszug aus dem Melderegister aus Flensburg (KBA) wird zum Prüfungstermin benötigt. Wir empfehlen Ihnen bei der Anmeldung zum EU-Führerscheinkurs schon den Registerauszug aus Flensburg anzufordern. Dies ist kostenlos und spart Unannehmlichkeiten und Zeit. Das Formular können Sie rechts oben unter dem angegebenen Link runterladen.



    Alle gesetzlichen Auflagen werden bei uns strikt eingehalten und sind Voraussetzung für den Erwerb einer gültigen, europäischen Fahrerlaubnis. Damit ist Ihr EU-Führerschein unangreifbar und alle gesetzlichen Bedingungen sind erfüllt.



    ich hoffe jetzt sind alle fragen geklärt der Doc ist sich so sicher weil der Doc die aktuelle Gesetzeslage Ganzgenau kennt. und der doc muss die gesetzeslage kennen weil er ist so ein verschissener wiederholungstäter.

    ich sag da nur für saatgut schau doch mal beim topic shops&co vorbei da findest du was du suchst samen von billig bis teuer wobei billig relativ ist ich glaube die günstigsten die ich mal gesehn habe waren paar kcbrains papaya für 13e

    interressant ja aber für mich total egal die schnelltests ich habn eu führerschein
    mir kann keiner ne mpu vorschreiben. ich würd eh immer alles verweigern und blutzapfen würd ich aktiven widerstandleisten bis ich´persönlich vom richter hör dass er das anordnet das schöne is ich habs schwarzauf weiss dass ich panikattacken bekomm also wenn der mit der nadel anrückt wird bissl verrücktgespielt höhö

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