lies die richtlinie verdammt. dann weisste die auflagen die du erfüllen musst. da steht alles zu wohnsitz und führerschein.
und das einzige was der deutsche bulle machen kann is auskunft geben lassen und wenn da nix drinsteht hatter keinerlei anhaltspunkte. bei mir bekommter folgende auskunft: 3punkte wegen überhöhter geschwindigkeit.
ich bekomm genau wie jeder deutsche die selben strafen. selbe sperrfrist, selbe geldstrafe, ich hab die selben strafen bei aktivem oder passivem thc. Nur können die meinen führerschein nicht solange behalten bis ich ne MPU gemacht habe. weil mein führerschein kein deutscher ist. sie können mich nicht zur MPU zwingen, im gegensatz zum deutschen.sollten die doch auf den Sehr dummen gedanken kommen meinen führercshein gesetz dem falle ich würde konsum am steuer nachgewiesen bekommen, einbehalten, würde ich per rechtschutzversicherung einfach einen anwalt beauftragen der ne kopie der 3.führercsheinrichtlinie an das entsprechende amt schickt. ich geb dir brief und siegel drauf am tag wo die sperrfrist abläuft ist der lappen spätestens in meinem briefkasten, wenn nich sogar noch 3 tage eher weil ich denen auch bei nur einem tag verzug tierisch aufn schlips treten kann. europäische gesetzgebung sei dank. da haben die echte angst vor, leute die wissen was sie dürfen und was nicht