§2 (2) Die Extraktion von Cannabinoiden ist verboten.
Da kommen dann noch drei Ausnahmen und keine trifft hier zu.
Was wenn ich die butter nicht absiebe?
somit wäre es kein extrakt denn die pflanzenteile wären ja nicht von den cannabinoiden getrennt sondern im selben verhältnis vorhanden
Respektive: sogar weniger wirkstoff als vorher wegen der dampfentwicklung bei der herstellung
Der Richter wird dir schon erklären, was alles möglich und unmöglich ist🤣
genau das ist ja was ich vermeiden möchte deshalb ja die frage xD