1. Forum
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
    5. Trophäen
  4. Partner
  5. Kontakt
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. The-Greenleaf - Cannabis Grow Community
  2. Mitglieder
  3. CHILLER84
PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG

Beiträge von CHILLER84

  • Illegale Beschlagnahmung von Cannabisblüten aus der Apotheke im Rahmen einer Hausdurchsuchung

    • CHILLER84
    • 2. Juli 2014 um 00:42

    du sagst es, wir verweisen gerne auf den oberkommissar mit den 1,5 kilo koks im spind.

  • Petition an die EU-Kommission für die Legalisierung von Cannabis

    • CHILLER84
    • 1. Juli 2014 um 03:37

    Ein gute Massnahme, habe unterzeichnet, auch wenn es wenig bringt. Es ist einfach immer noch schwierig, die breite Masse auf das Thema zu sensibilisieren, denn leider haben Viele immer noch das Bild des kriminellen, faulen Kiffers im [lexicon]Kopf[/lexicon]. Es wird Überzeugungsarbeit und Zeit brauchen, diese Menschen von den Vorzügen und den wichtigen medizinischen Eigenschaften hinzuweisen und sie aufzuklären. Im Endeffekt liegt es an uns, diese Arbeit zu machen. Denn die Mühlen der Politik arbeiten zu langsam und die Bürokratie noch langsamer.
    Aber die Hoffnung stirbt nie, dass endlich eine neue Generation Politiker einzieht, die Eier hat und endlich richtige Entscheidungen durchboxt.

    Chill out.
    growplannnte  tree11   joint_1 badboy1  kiffen_1  kifferrundee  legalize_it  weed-schild  peace_1 

  • Illegale Beschlagnahmung von Cannabisblüten aus der Apotheke im Rahmen einer Hausdurchsuchung

    • CHILLER84
    • 1. Juli 2014 um 03:16

    Montag, den 30. Juni 2014 um 20:55 Uhr
    Aus den ACM-Mitteilungen vom 29. Juni 2014: Drei Beamte der Polizei Esslingen haben bei unserem Mitglied Thomas Keilwerth eine Hausdurchsuchung durchgeführt und dabei nicht nur das selbst formal illegal angebaute Pflanzenmaterial, sondern auch die in der Apotheke erworbenen Cannabisblüten aus den entsprechenden Döschen beschlagnahmt. Die Beamten interessierte weder die Erlaubnis durch die Bundesopiumstelle noch die Quittung über die bezahlten Medizinal-Cannabisblüten aus seiner Apotheke. In einem Schreiben an das Innenministerium von Baden-Württemberg fordert Franjo Grotenhermen im Auftrag des Vorstands der ACM eine sofortige Rückgabe des Medikaments an seinen Patienten. Es darf nicht sein, dass Patienten, die [lexicon]Cannabis[/lexicon] zu medizinischen Zwecken benötigen, ihr legal erworbenes Medikament durch die Polizei entwendet wird.

    Herrn
    Innenminister Reinhold Gall
    Innenministerium des Landes Baden-Württemberg
    Willy-Brandt-Straße 41
    70173 Stuttgart

    22. Juni 2014

    Illegale Beschlagnahmung von Medikamenten auf Cannabisbasis durch Beamte der Kriminalpolizeidirektion Esslingen

    Sehr geehrter Herr Gall,

    bei unserem Mitglied und meinem Patienten Thomas Keilwerth wurde am Mittag des 13. Juni 2014 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden illegal angebaute Cannabispflanzen sowie auf Grund einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle legal in der Apotheke erworbene Cannabisblüten beschlagnahmt.

    Diese Cannabisblüten werden aus den Niederlanden importiert und an bestimmte Apotheken in Deutschland geliefert, bei denen Patienten mit einer solchen Ausnahmeerlaubnis [lexicon]Cannabis[/lexicon] erwerben dürfen. 5 g [lexicon]Cannabis[/lexicon] kosten Herrn Keilwerth 90,88 EURo.

    Herr Keilwerth aus Esslingen leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und chronischen Schmerzen, die auf andere Medikamente nicht ausreichend an¬sprechen. Er hat daher eine Ausnah-meerlaubnis nach §3 Abs. 2 BtMG zur ärztlich begleiteten Selbst¬therapie von der Bundesopiumstelle in Bonn erhalten. Er ist auf die Behandlung mit Cannabisblüten dringend angewiesen. Eine Beschlag¬nahmung seines Medikamentes stellt in meinen Augen eine Kör-perverletzung dar.

    Nach Angaben von Herrn Keilwerth wurden ihm weder ein Durchsuchungsbeschluss noch die Dienst¬ausweise der durchsuchenden drei Beamten gezeigt. Es interessierte die Beamten nicht, dass er seine Erlaubnis (siehe in der Anlage die Ausnahmeerlaubnis von Herrn Keilwerth) und Kaufbelege für die Cannabisblüten vorlegen konnte. Drei Tage nach diesem Vorfall sei er von den gleichen Beamten erneut in der Öffentlichkeit durchsucht worden.

    Herr Keilwerth hat aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nur ein sehr geringes Einkommen, und es ist allen Beteiligten, wie beispielsweise der Bundesopiumstelle, klar, dass Herr Keil¬werth sich die Cannabisblüten aus der Apotheke nicht in dem für eine adäquate Therapie erforderli¬chen Umfang leisten kann, so dass sein Eigenanbau aus unserer Sicht aus Notstandsgründen ge¬rechtfertigt erscheint. Allerdings ist sein Eigenanbau formal sicherlich eine Straftat. Es ist aber durch nichts zu entschuldigen, dass ihm darüber hinaus ein legal in der Apotheke erworbenes Medikament von der Polizei entwendet wurde.

    Die erste Ausnahmeerlaubnis wurde im Sommer 2007 nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005 (BVerwG 3 C 17.04) erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals festgestellt, dass die Bundesopiumstelle unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeerlaub¬nis zur Verwendung von Cannabisblüten erteilen muss. In seiner Begründung für das Urteil schreibt das Bundesverwaltungsgericht: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist kein globaler Akt, der sich auf eine Masse nicht unterscheidbarer Personen bezieht. Sie realisiert sich vielmehr stets durch die Versorgung einzelner Individuen, die ihrer bedürfen." Das Bundesverwaltungsgericht be¬tont in seinem Urteil den hohen Wert des im Grundgesetz verankerten Rechts auf Leben und körper¬liche Unversehrtheit. Es schreibt: "In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrecht-erhalten werden."

    Ärzte dürften zwar keinen [lexicon]Cannabis[/lexicon] verschreiben. Dies hindere "sie aber nicht, einen Patienten medi¬zinisch zu betreuen und zu begleiten, der auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG solche Mittel im Rahmen der Schmerztherapie bei sich anwendet." Auf das Argument, Patienten könnten sich auch vom Arzt Dronabinol verschreiben lassen, auch wenn dieses teuer sei und von den Krankenkassen nicht immer erstattet werde, entgegnet das Bundesverwaltungsgericht: "Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von [lexicon]Cannabis[/lexicon] zur Krank¬heitsbekämpfung entfallen lässt."

    Das Bundesverwaltungsgericht regt als Lösung die Erlaubnis zum Eigenanbau nahe, indem es schreibt, „dass insbesondere bei [lexicon]Cannabis[/lexicon]" die Erlaubnis zum Eigenanbau in Frage komme. Konkret heißt es im Urteil: "Die Entscheidung, einem Patienten den Erwerb oder, was insbesondere bei [lexicon]Cannabis[/lexicon] in Betracht kommt, etwa den Anbau zu gestatten, bleibt stets eine Einzelfallentscheidung. Sie muss die konkreten Gefahren des Betäubungsmitteleinsatzes, aber auch dessen möglichen Nutzen in Rechnung stellen. Dieser kann gerade bei schweren Erkrankungen, wie sie hier in Rede stehen, auch in einer Verbesserung des subjektiven Befindens liegen."

    Zurzeit finden vor den Verwaltungsgerichten Prozesse für die Erlaubnis zum Eigenanbau von [lexicon]Cannabis[/lexicon] zu medizinischen Zwecken statt.

    In diesem Zusammenhang verweise ich auf mehrere Freisprüche von Schwerkranken, die [lexicon]Cannabis[/lexicon] aus medizinischen Gründen verwenden, wegen des Vorliegens eines rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB). Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2004 (3 Ss 187/03) liegt dieser Notstand vor, wenn drei Voraussetzungen vorliegen:
    - Es muss eine schwere Erkrankung vorliegen.
    - Diese Erkrankung oder Symptome dieser Erkrankung sind mit den zur Verfügung stehenden therapeutischen Möglichkeiten nicht oder nicht ausreichend behandelbar.
    - Die Verwendung von Cannabis-Produkten muss die Krankheitssymptome tatsächlich lindern.

    Diese Voraussetzungen liegen bei Herrn Keilwerth vor, da ihm sonst die Bundesopiumstelle keine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke erteilt hätte.

    Ich bitte darum, dafür Sorge zu tragen, dass Herr Keilwerth in einem ersten Schritt seine in der Apotheke erworbenen Medikamente (Medizinal-Cannabisblüten) unverzüglich zurück erhält.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag des Vorstandes der ACM

    Dr. F. Grotenhermen
    Vorstandsvorsitzender

    Nachrichtlich
    Thomas Keilwerth
    ...


    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
    - Bundesopiumstelle –
    Dr. Peter Cremer-Schaeffer
    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
    53175 Bonn

    Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags
    Prof. Dr. Edgar Franke,
    Vorsitzender
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Anlagen
    - Erlaubnis nach §3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für Herrn Thomas Keilwerth.
    - Grotenhermen F, Müller-Vahl K. Das therapeutische Potenzial von [lexicon]Cannabis[/lexicon] und Cannabinoi¬den. Dtsch Arztebl 2012; 109(29-30):495-501.
    - Grotenhermen F. Der Stand der medizinischen Versorgung mit [lexicon]Cannabis[/lexicon] und Cannabinoiden in Deutschland. Stellungnahme im Rahmen des Expertengesprächs zum Thema [lexicon]Cannabis[/lexicon] im Bundeskanzleramt am 20. März 2013.


    Quelle:
    Illegale Beschlagnahmung von Cannabisblüten aus der Apotheke im Rahmen einer Hausdurchsuchung


    Chill out.

  • Neues aus Münster

    • CHILLER84
    • 1. Juli 2014 um 03:09

    Oberverwaltungsgericht Münster weist sämtliche Einwände gegen den Antrag auf den Eigenanbau von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle zurück, die Behörde habe jedoch weiterhin einen Ermessensspielraum
    Geschrieben von: Maximilian Plenert
    Montag, den 30. Juni 2014 um 14:28 Uhr
    Aus den ACM-Mitteilungen vom 29. Juni 2014: Bei der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster am 11. Juni (13 A 414/11) konzentrierte sich die Beweiserhebung auf die Frage, ob Dronabinol (THC) bei Michael F. die gleiche therapeutische Wirkung wie sein selbst angebauter [lexicon]Cannabis[/lexicon] entfaltet. Er hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesopiumstelle, verklagt, weil diese seinen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von [lexicon]Cannabis[/lexicon] abgelehnt hat.
    Seine beiden behandelnden Ärzte, sein langjähriger Neurologe aus Mannheim sowie Dr. Franjo Grotenhermen, der seit wenigen Monaten die Mitbehandlung übernommen hat, erklärten und begründeten übereinstimmend, dass und warum [lexicon]THC[/lexicon] (Dronabinol) allein nicht den gleichen guten therapeutischen Effekt wie seine selbst gezogenen Cannabispflanzen bei Herrn F. hat, so dass auch das letzte Argument der Bundesopiumstelle gegen eine Erlaubnis zum Eigenanbau vom Gericht zurückgewiesen wurde.
    In einem früheren Urteil vom 7. Dezember 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster bereits alle anderen Argumente gegen eine Erlaubniserteilung, wie etwa die mangelnde Sicherung des Betäubungsmittels in einer Privatwohnung, zurückgewiesen.
    Trotz dieser Feststellungen sprach das Gericht der Bundesopiumstelle in der Frage der Erlaubnis des Eigenanbaus weiterhin einen Ermessensspielraum zu. Konkret heißt es im Urteil auf Seite 40: „Das Fehlen zwingender Versagensgründe rechtfertigt es indes nicht, die Beklagte [gemeint ist die Bundesopiumstelle bzw. die Bundesrepublik Deutschland] entsprechend dem Antrag des Klägers zur Erteilung der Erlaubnis zu verpflichten, vielmehr steht die begehrte Erlaubnis im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.“
    Auf gut deutsch bedeutet dies, dass die Bundesopiumstelle keine Gründe vorgetragen hat, die eine Verweigerung der Erlaubniserteilung für einen Eigenanbau von [lexicon]Cannabis[/lexicon] rechtfertigen, sie jedoch dennoch eine entsprechende Erlaubnis verweigern darf.
    Der ACM-Vorstand prüft die Frage, ob gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden soll, um möglicherweise ein Urteil zu erwirken, das den Ermessensspielraum der Bundesopiumstelle auf Null reduziert.



    Soviel aktuell dazu. Wir halten Euch auch weiterhin auf dem Laufenden.

    Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster weist sämtliche Einwände gegen den Antrag auf den Eigenanbau von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle zurück, die Behörde habe jedoch weiterhin einen Ermessensspie


    Chill out.

  • Serie: Neuigkeiten aus der Welt

    • CHILLER84
    • 1. Juli 2014 um 02:51

    Hmm, okay, war mir nicht bewusst,dass das so ein Unterschied macht. Mache es selbst auch, dann lädt der tab separat vom youtube und so wird über tGl auf youtube zugegriffen. Wenn es Euch stören sollte, sagt bescheid und es wird in Zukunft anders gemacht.


    Chill out.

  • Der große Ausverkauf

    • CHILLER84
    • 29. Juni 2014 um 16:37

    Moin liebe tGl- Freunde,

    hier nochmal was Feines aus dem Netz. Der Dank für die Recherche geht an Nemophilis.

    hier die Schlagzeilen:

    Der große Ausverkauf mit der Privatisierung - von Doro Schreier- netzfrauen


    Viel Spass damit.


    Chill out.

  • Serie: Neuigkeiten aus der Welt

    • CHILLER84
    • 27. Juni 2014 um 17:49

    Moin liebe tGl- Freunde,

    hier mal ein update bezüglich wissenswertes aus aller Welt. Es sind mehrminutige Youtube Videos mit interessantem Inhalt zum mitdenken.
    Die Überlegung war, eine Serie daraus zu machen, so dass wir von Zeit zu Zeit Videos hier reinstellen werden.
    Für die Recherchen gebührt der Dank Nemophilis.


    Hier mal was für den Anfang:

    DIE MEGA PROPAGANDA DER MEDIEN! - Wie der Staat uns alle bescheißt! - YouTube


    Viel Spass damit.

    Chill out.

  • ACHTUNG KUNDENDATEN VON UDoPEA BESCHLAGNAHMT

    • CHILLER84
    • 25. Juni 2014 um 01:17

    tja, was soll man da sagen. es ist zeit zum radikalen umdenken bezüglich arznei und heilkunde.

  • Frage zu Growboxen bei Ebay

    • CHILLER84
    • 24. Juni 2014 um 01:26

    Ansonsten bleibt da immer noch die Möglichkeit eines Kleiderschrankes mit Refktierender Folie und korrektem Abluftsystem,
    bei Maßen von 1,0x1,0x2,00 kann man da schon mit 400er mh/ndl arbeiten und gute erträge hinkriegen. Wenn jemand in Deinem Bekanntenkreis sowas hat und loswerden will oder geschenkanzeigen im internet für deine Stadt. Bei uns war die schnelle und einfache Handhabe beim Auf und Abbau von ausschlagebender Bedeutung bei der Wahl eines DR.

  • rohrlüfter

    • CHILLER84
    • 23. Juni 2014 um 01:06

    moin,

    hier nochmal update: hatte mich für den 800er entschieden und wird demnächst ausprobiert.


    Danke nochmal Euch allen zu Euren kompetenten beiträgen, Sie haben die Entscheidung mit geprägt.

    tGl is the Best. yes00  

    Chill out.

    growplannnte  tree11  joint_1  badboy1  kiffen_1  kifferrundee  legalize_it  weed-schild  peace_1 

  • Frage zu Growboxen bei Ebay

    • CHILLER84
    • 22. Juni 2014 um 16:24

    kann man wahrscheinlich auch nehmen, aber diese restpostendinger sind extrem dünn, nicht lichtdicht und relativ instabil finde ich. haben daher damals die hier gekauft. kostet mehr, ist ber super und da hat man länger was von.

    hab mir nen darkroom xl zugelegt für 125 euro, war echt klasse angebot in der bucht. aber es geht auch schlichter zu guten ernten.

  • Temperaturen und Zeiten für die Aktivierung von THC

    • CHILLER84
    • 21. Juni 2014 um 20:01

    Cannabinoide liegen in der Hanfpflanze überwiegend in einer von zwei sauren Formen vor. Durch Erhitzen oder bei längerer Lagerung werden die beiden THC-Säuren (THCA) in neutrales [lexicon]THC[/lexicon] umgewandelt. Dieser Vorgang, bei dem ein Kohlendioxid-Molekül von der Säure abgespalten wird, wird Decarboxylierung genannt. Nur das neutrale [lexicon]THC[/lexicon] verursacht psychische Wirkungen und die meisten therapeutischen Effekte. Die Erfahrung zeigt, dass wenige Sekunden bei großer Hitze von 800 bis 900 °C, wie sie beim Rauchen von [lexicon]Cannabis[/lexicon] in der Glut entsteht, ausreicht, um THCA zu [lexicon]THC[/lexicon] zu aktivieren. Bei niedrigeren Temperaturen von 150 bis 160 °C, wie sie beim Backen von Keksen auftreten, wird eine längere Zeit von mehreren Minuten benötigt, um diese Abspaltung von [lexicon]Kohlendioxid[/lexicon] zu erzielen. Eine Erhitzung von 5 bis 10 Minuten auf 100 °C, wie sie bei der Zubereitung eines Cannabis-Tees erfolgt, führt dagegen nur zu einer unvollständigen Decarboxylierung der Cannabinoide, wie dies von Dr. Arno Hazekamp von der Universität Leiden in den Niederlanden nachgewiesen wurde, und kann daher nicht empfohlen werden. Wenn [lexicon]THC[/lexicon] bzw. [lexicon]Cannabis[/lexicon] allerdings zu lange erhitzt oder an der Luft gelagert werden, dann wird das neutrale [lexicon]THC[/lexicon] weiter zu Cannabinol oxidiert. Cannabinol ist ungefähr 100 mal schwächer wirksam als [lexicon]THC[/lexicon]. Bei sehr langer Lagerung von [lexicon]Cannabis[/lexicon] nimmt der THC-Gehalt und damit die Wirksamkeit über Monate und Jahre langsam ab, während der CBN-Gehalt zunimmt.
    Was sind also die optimalen Bedingungen, um möglichst viel THC-Säuren in das neutrale [lexicon]THC[/lexicon] umzuwandeln, ohne dass viel [lexicon]CBN[/lexicon] entsteht?
    Professor Rudolf Brenneisen von der Universität Bern hatte bereits in den achtziger Jahren festgestellt, dass bei einer fünfminütigen Erhitzung von [lexicon]THC[/lexicon] auf 190 °C eine vollständige Decarboxylierung stattfindet, ohne dass relevante CBN-Mengen entstehen. Beim Kongress der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente im Jahr 2013 in Köln stellte er eine Studie zur Decarboxylierung von [lexicon]THC[/lexicon] und [lexicon]CBD[/lexicon] (Cannabidiol) bei Verwendung von Verdampfern (Vaporizern) vor. Bei einer Temperatur von 210 °C wurden vier Vaporizer getestet, die sowohl THCA als auch CBDA fast vollständig zur Decarboxylierung brachten, beide Substanzen zu mehr als 98 Prozent innerhalb von wenigen Sekunden. Auch Patente des britischen Unternehmens GW Pharmaceuticals geben Aufschluss über optimale Decarboxylierungsbedingungen. Sie beziehen sich auf niedrigere Temperaturen und eine längere Erhitzung. Es sei das Ziel, mindestens 95 Prozent der sauren Cannabinoide in ihre neutrale Form umzuwandeln und gleichzeitig den Abbau von [lexicon]THC[/lexicon] zu [lexicon]CBN[/lexicon] auf maximal 10 Prozent zu begrenzen. Danach sollte die Decarboxylierung vorzugsweise in 2 Schritten durchgeführt werden:
    Im 1. Schritt wird das Pflanzenmaterial für einen relativ kurzen Zeitraum auf eine erste Temperatur erhitzt, um Restwasser zum Verdampfen zu bringen und eine einheitliche Erhitzung des Pflanzenmaterials zu ermöglichen.
    Im 2. Schritt wird die Temperatur für einen längeren Zeitraum erhitzt, bis eine Umwandlung der Säuren in die neutrale Form zumindestens zu 95 Prozent erreicht ist.
    Vorzugsweise wird der erste Schritt bei einer Temperatur im Bereich von 100 °C bis 110 °C für 10–20 Minuten durchgeführt. Nach Möglichkeit sollte die erste Temperatur bei etwa 105 °C liegen, und die Erhitzung für 15 Minuten erfolgen. Der zweite Zeitraum sollte vorzugsweise bei 115 °C bis 125 °C liegen, üblicherweise bei etwa 120 °C, und die zweite Zeitperiode vorzugsweise bei 45 Minuten bis 75 Minuten, üblicherweise bei 60 Minuten. Noch besser ist eine Temperatur im 2. Schritt zwischen 100°C und 110°C, üblicherweise bei 105°C, und die zweite Zeitperiode zwischen 60 und 120 Minuten. Bei diesen Temperaturen bleiben auch viele Terpene, die für den Geruch und Geschmack von [lexicon]Cannabis[/lexicon] verantwortlich sind, erhalten. Bei höheren Temperaturen verdampfen diese leicht. Diese Temperaturen sind optimale Temperaturen für die Decarboxylierung von THCA. Soll CBDA in das neutrale [lexicon]CBD[/lexicon] umgewandelt werden, so werden für die 2. Phase ebenfalls optimal 120 °C für die Dauer von 60 Minuten angegeben. Noch besser ist eine Erhitzung auf 140 °C für einen Zeitraum von 30 Minuten. Das so erhitzte Pflanzenmaterial kann dann weiterverarbeitet werden. Es kann beispielsweise als nächster Schritt eine Extraktion der Cannabinoide erfolgen. Das Pflanzenmaterial, welches als Ausgangsmaterial für den Extraktionsprozess benutzt wird, sollte vorzugsweise zerrieben oder gemahlen werden, um eine Partikelgröße von weniger als 2 mm, jedoch nach Möglichkeit größer als 1 mm zu gewährleisten. Das zerbröselte, hochwirksame Pflanzenmaterial mit decarboxylieren Cannabinoiden kann aber auch aus dem Backofen oder mit dem erhitzten Pflanzenöl direkt in einen leckeren Joghurt gerührt werden.


    Quelle: http://hanfjournal.de/2014/06/03/tem…ierung-von-thc/




    Chill out.

  • Der Drogenkrieg kommt immer näher

    • CHILLER84
    • 21. Juni 2014 um 19:51

    Albanisches Dorf wird von Spezialeinheiten belagert

    Viele Medien melden heute und gestern, dass albanische Spezialeinheiten das Dorf Lazarat unter heftiger Gegenwehr der Dorfbewohner gestürmt habe. Die Dorfbewohner hätten daraufhin das Feuer auf die Einsatzkräfte eröffnet und sich in den Häusern verschanzt.
    Verletzte habe es nicht gegeben, einige Bewohner seinen in die Berge geflüchtet. Das Dorf sei seit Jahren als Hanf-Hochburg bekannt und produziere mit 900 Tonnen [lexicon]Cannabis[/lexicon] pro Jahr ein Drittel bis die Hälfte des albanischen Bruttosozialprodukts.
    Was heißt das?
    Der albanische Staat ist anscheinend so korrupt, dass sich das Dorf mithilfe von Verwaltung und Politik trotz Prohibition zu einem bedeuten Wirtschaftsfaktor der Region entwickeln konnte. Internationale Proteste, besonders aus Italien, haben Albanien jetzt zum repressiven Handeln gezwungen. Um die außer Kontrolle geratene Situation irgendwie zu rechtfertigen, wird mit Phantasie-Zahlen gearbeitet: Die angeblichen 900 Tonnen Gras, die der Berechnung der Wirtschaftsleistung Lazarats zugrunde liegen, scheinen maßlos übertreiben. Das wären fast um die fünf Prozent der weltweiten Produktion an [lexicon]Cannabis[/lexicon], drei Tonnen pro Einwohner, Babys und Greise inbegriffen. Oder fast dreimal so viel, wie wir Deutschen vorsichtigen Schätzungen zufolge pro Jahr verkiffen. Quellen für die unrealistisch hohen Zahlen führt die AP-Meldung, die fast wortgleich durch zahlreiche Medien wandert, nicht an.



    Quelle: Der Drogenkrieg kommt immer näher | Hanfjournal


    Chill out.

  • Vier gewinnt !

    • CHILLER84
    • 21. Juni 2014 um 16:01

    |_|_|_|_|_|_|_|
    |_|_|_|x|o|_|_|
    |_|o|x|o|x|_|o|
    |_|x|o|o|x|_|x|
    |o|o|x|x|x|o|o|
    |x|o|x|x|o|x|o|


    neues spiel

    |_|_|_|_|_|_|_|
    |_|_|_|_|_|_|_|
    |_|_|_|_|_|_|_|
    |_|_|_|_|_|_|_|
    |_|_|_|_|_|_|_|
    |_|_|_|x|_|_|_|


    weiter mit o

  • Bücher über den Anbau

    • CHILLER84
    • 21. Juni 2014 um 15:55

    moin,

    hier mal eine auswahl meiner sammlung

    Der Cannabis- Anbau von LL Lizermann

    Ewige Blütenkraft von Tom Flowers


    Hydroponische Hanfzucht von Peter May

    [lexicon]Sinsemilla[/lexicon] unter Kunstlicht von Runa

    The Big Book of Buds

    alles als e-book. weiss die adresse aber nicht mehr. Könnte einiges Hochladen bei Interesse.

    Chill out.

  • Kein Gras für Deutsche!

    • CHILLER84
    • 21. Juni 2014 um 15:43

    Top Bericht mal wieder Jack. luck_2 
    Tja, ade die alten guten Amsterdam Zeiten. Es wird nur zur Folge haben, dass der Schwarzmarkt explodiert und die Qualität extrem sinken wird.
    statt Coffeeshops gibt es dann Bandenkriminalität wie hier in DE. die Bürgermeister kriegen wohl ihren Teil vom Kuchen. Mal abgesehen davon, dass der Tourismus extreme Einbußen erfahren wird. Die Hälfte der Touristen fährt doch wegen der Shops hin.
    Ob das im Sinne des Staates Niederlande ist ?

  • Vier gewinnt !

    • CHILLER84
    • 21. Juni 2014 um 03:34

    |_|_|_|_|_|_|_|
    |_|_|_|x|_|_|_|
    |_|o|x|o|_|_|o|
    |_|x|o|o|x|_|x|
    |o|o|x|x|x|_|o|
    |x|o|x|x|o|_|o|


    weiter mit x

  • Chef der Kreml-Administration: Bürgerkrieg in Ukraine artet in Genozid aus

    • CHILLER84
    • 20. Juni 2014 um 17:28

    ganz Deiner Meinung. Bin da geboren und es ist eine Schande, was da passiert.

  • Chef der Kreml-Administration: Bürgerkrieg in Ukraine artet in Genozid aus

    • CHILLER84
    • 19. Juni 2014 um 21:37

    Moin,

    mal wieder was Neues aus der Ukraine:

    Als „Bürgerkrieg“ und „Genozid am eigenen Volke“ hat der Chef der Kreml-Administration Sergej Iwanow die andauernden Gefechte zwischen der Regierungsarmee und den Milizen in der Ukraine bezeichnet. „Was dort vor sich geht, ist - ohne große Worte – aus meiner Sicht ein Bürgerkrieg, der unbeirrt in Genozid am eigenen Volk übergeht“, sagte Iwanow, von 2001 bis 2007 russischer Verteidigungsminister, am Donnerstag im südrussischen Gebiet Rostow. Im Gebiet Rostow traf sich Iwanow mit Volontären, die Flüchtlingen aus der Ukraine helfen. Bei dem Besuch habe er „mit eigenen Augen“ gesehen, dass die Ereignisse in der Ukraine „auch eine humanitäre Katastrophe“ seien. Russland werde sowohl auf der föderalen als auch auf der regionalen Ebene den Flüchtlingen aus der Ukraine helfen. „Das sind unschuldige Menschen, ein Brudervolk. Das sind unsere Leute“, so Iwanow weiter. „Wir werden für sie alles tun, was sie nur selber wünschen. Varianten gibt es viele: Vom Flüchtlingsstatus über eine Aufenthaltserlaubnis bis hin zur vereinfachten Einbürgerung.“ Die ukrainische Übergangsregierung, die nach dem Februar-Umsturz an die Macht gekommen war, schickte im April Truppen in die östlichen Kohlebergbau-Regionen Donezk und Lugansk, weil diese den Machtwechsel und die neue, nationalistisch geprägte Regierung in Kiew nicht anerkannt und Volksrepubliken ausgerufen hatten. Bei Gefechten zwischen Regierungstruppen und Milizen gibt es auf beiden Seiten viele Tote und Verletzte. Trotz der vom ukrainischen Präsidenten Pjotr Poroschenko angekündigten Feuerpause gehen die Gefechte weiter.

    Quelle: Chef der Kreml-Administration: Bürgerkrieg in Ukraine artet in Genozid aus | Politik | RIA Novosti

    Chill out.

  • Vier gewinnt !

    • CHILLER84
    • 19. Juni 2014 um 12:22

    |_|_|_|_|_|_|_|
    |_|_|_|_|_|_|_|
    |_|o|x|o|_|_|_|
    |_|x|o|o|x|_|x|
    |_|o|x|x|x|_|o|
    |x|o|x|x|o|_|o|


    weiter mit o

PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG

PRO-Mitglied

PRO-MITGLIED WERDEN
Keine Werbung & vieles mehr...

Social-Media

PREMIUM WERBUNG
  1. Impressum
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Datenschutzerklärung
  4. Kontakt
  5. Spenden
  1. PARTNER
    1. IHRE WERBUNG HIER!
    2. IHRE WERBUNG HIER!
    3. IHRE WERBUNG HIER!
    4. IHRE WERBUNG HIER!
    5. IHRE WERBUNG HIER!
    6. IHRE WERBUNG HIER!
  2. PARTNER
    1. IHRE WERBUNG HIER!
    2. IHRE WERBUNG HIER!
    3. IHRE WERBUNG HIER!
    4. IHRE WERBUNG HIER!
    5. IHRE WERBUNG HIER!
    6. IHRE WERBUNG HIER!
  3. PARTNER
    1. IHRE WERBUNG HIER!
    2. IHRE WERBUNG HIER!
    3. IHRE WERBUNG HIER!
    4. IHRE WERBUNG HIER!
    5. IHRE WERBUNG HIER!
    6. IHRE WERBUNG HIER!
  4. PARTNER
    1. IHRE WERBUNG HIER!
    2. IHRE WERBUNG HIER!
    3. IHRE WERBUNG HIER!
    4. IHRE WERBUNG HIER!
    5. IHRE WERBUNG HIER!
    6. IHRE WERBUNG HIER!
Community-Software: WoltLab Suite™