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Beiträge von tazzelmoff

    Tut mir leid, aber das Dampf ablassen in der Shoutbox heute morgen hat einfach nicht gereicht nachdem ich so viel gequirlte Scheisse lesen musste.


    Ganz im Ernst , mir ist es verdammt egal wie jemand growt, ob natur, bio, organisch, fem, reg oder ob er den dreck unter seinen Schuhen raucht nach demn Besuch eines Reggea Konzertes. (wa ssicher auch manchmal geht, aber seieh wir ehrlich, die armen Jungs lassen ja nie was fallen)


    Jeder der hier das Mundwerk von wegen ich bin ein authentischer echter Grower aufreisst, sollte sich mal fragen wie er den ganzen Tag durch das Leben kommt. Ob er es schafft seinen Maßstab den er bei anderen anlegt auch selber 24/7 halten kann. Ja wo fangen wir denn an und wo hören wir auf? Habt ihr einen PC, ein Handy oder andere elektronische Geräte, da sind seltene Erden drin die auf nicht humane und für den Globus schädliche Art und Weise gewonnen werden. Seid Ihr jeden Tag zu jedem netten Menschen und Tier und von mir auch Pflanze und Gegenstand (gibt ja Leute die glauben an das was an der Wand vom Scheisshaus steht, ist mir aber auch Wumpe so lange mich dieses Wesen nicht in meinem Bereich tangiert) korrekt und respektvoll? Schafft Ihr das? Schafft Ihr es alles Fair Trade zu kaufen, jeden Morgen der Sonne zu danken und euch nicht weiter selbst zu belügen?


    Wenn das der Fall ist , dann darf man schimpfen, aber vorher einfach mal das Atemloch wie beim Tiefseetauchgang still und zu halten, sonst kommt Wasser rein. Ich lebe für mich, ich schaue, dass ich mein Karma so rein wie möglich halte, aber es gibt auch Tage da läuft das nicht. Und ich sehe es nicht ein mich von irgendwelchen möchtegern moralaposteln anmachen zu lassen weil ich es anders mache als sie es für eichtig halten.


    Diese verkackte Fanatismus welle ist doch mit ein Grund warum das mancher nicht ernst nimmt. Gilt für alle Lager, egal ob mit Bio oder Salz, Fem oder Reg oder was auch immer. Freut euch wenn es grün wächst, freut euch wenn es auch noch knallt, freut euch wenn ein sympathischer Grower was tolles zaubert. Aber haltet einfach dicht wenn es euch ärgert und egal ist. Schafft auch etwas bessere Lebensqualität.

    Momentan eiern in Amerika die Gesundheitsbehörde FDA, der Kongress und die Gesetzgeber der einzelnen Staaten
    in der Frage herum, wie sie mit [lexicon]CBD[/lexicon] umgehen sollen. [lexicon]CBD[/lexicon] ist die Abkürzung von Cannabidiol, einem bioaktiven Cannabinoid.
    Man findet es in Cannabis, aber im Gegensatz zu [lexicon]THC[/lexicon] erzeugt es keine Rauschzustände. Vielleicht würde es den Behörden
    und Politikern helfen, mal ein wenig über die Vorgeschichte von [lexicon]CBD[/lexicon] nachzulesen.


    Dann nämlich wüssten sie, was Millionen Menschen aus aller Welt wissen und seit Jahrhunderten und Jahrtausenden bekannt ist:
    [lexicon]CBD[/lexicon] bietet breiten Nutzen für die Gesundheit. Es fördert das Knochenwachstum, es senkt den Blutzucker, und es schützt das Gehirn
    vor degenerativem Verfall.


    Weiter schreiben die Autoren:
    »Der menschliche Körper enthält Fettsäure-Amidhydrolase (FAAH), ein Enzym, das den Neurotransmitter Anandamid spaltet.
    Anandamid wird mit der Erzeugung von Motivation und Vergnügen in Verbindung gebracht sowie mit der Nervenentwicklung in
    embryonalen Frühstadien. [lexicon]CBD[/lexicon] unterdrückt die Wirkung von FAAH im Körper und sorgt für höhere Anandamid-Werte. Anandamid
    wiederum bindet sich von Natur aus an die CB1 genannten Cannabinoid-Rezeptoren, die in unserem zentralen Nervensystem
    gehäuft auftreten.«


    Darüber hinaus stimuliere [lexicon]CBD[/lexicon] die Freisetzung von 2-AG, einem Endocannabinoid, das seinerseits wiederum CB1 stimuliert und auch
    einen weiteren Cannabinoid-Rezeptoren, der eine entscheidende Rolle bei der Steuerung von Stimmung, Gedächtnis, Appetit und
    Schlaf sowie bei der Bekämpfung von Entzündungen im Körper spielt.
    Aus diesem Grund kann [lexicon]CBD[/lexicon] dazu beitragen, die Entzündungen des Gehirns zu reduzieren, die mit Autoimmunerkrankungen in Verbindung
    gebracht werden und die die Myelinscheiden schädigen könnten, die die Nerven umgeben.


    Werden Entzündungen im Gehirn gelindert, kann das auch neuropathische Schmerzen reduzieren, die als Folge von Schäden am
    somatosensorischen System entstanden sind.
    Aber auch bei der Behandlung anderer Zustände hat sich [lexicon]CBD[/lexicon] als hilfreich erwiesen. So konnten Diabetiker auf natürliche Weise ihren
    Blutzuckerspiegel senken und die chronischen
    Entzündungen reduzieren, die die Insulinresistenz bei Patienten mit Diabetes Typ 2 vorantreibt. Möglicherweise hilft [lexicon]CBD[/lexicon] auch, den
    Blutdruck zu senken, und trägt indirekt zum Wachstum von Knochengewebe bei, während es gleichzeitig als natürliches Antibiotikum
    fungiert. In Studien hat sich [lexicon]CBD[/lexicon] hat nützlicher Schutz gegen Krebszellen und Tumore erwiesen. »Deshalb weckt [lexicon]CBD[/lexicon] sehr großes Interesse.
    Es wird untersucht, inwieweit [lexicon]CBD[/lexicon] künftig bei der Krebsbehandlung eingesetzt werden kann«, schreibt Wake Up World.


    Quelle: Realitätscheck für die FDA – Cannabis kann das menschliche Nervensystem heilen, das wissen wir seit Jahrhunderten - Kopp Online



    Bielefeld (ots) - MK / Bielefeld / Mitte


    Ein Bielefelder rief am Samstag, 04. März 2016, die Polizei zu einem aufdringlichen Besucher in seiner Wohnung. Außer dem Mann fanden die Beamten eine kleine Marihuana-Plantage.



    Der 29-Jährige Bielefelder empfing die gerufene Streifenwagenbesatzung gegen 21:50 Uhr vor seinem Wohnhaus an der Rohrteichstraße. Er machte den Beamten Angaben zu einem ebenfalls 29-jährigen Bielefelder in seiner Wohnung, dessen Zustand ihm Sorgen bereitete. Als die Polizisten auf den Gast trafen, forderten sie einen Rettungswagen an. Die Sanitäter fuhren den Mann, der unter starken Stimmungsschwankungen litt, in ein Bielefelder Krankenhaus. In der Wohnung bemerkten die Beamten einen deutlichen Cannabisgeruch. In einem abgetrennten Bereich der Küche stießen sie auf fünf Cannabispflanzen. Obwohl die Pflanzen in einem erkennbar schlechten Zustand waren, war alles zu deren Aufzucht und Pflege vorhanden. Der 29-Jährige hatte spezielle Wärmelampen und eine Lüftung installiert. Die Polizisten stellten die Pflanzen sicher. Der Bielefelder erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.


    Quelle: POL-BI: Hilfeersuchen führt zu kleiner Marihuana-Anpflanzung | Pressemitteilung Polizei Bielefeld



    Vielen Dank @Markusx26 für die Recherche.

    Hamburg (ots) - Tatzeit: 24.03.2016, 02:10 Uhr Tatort: Hamburg-Niendorf, Gotenweg


    Polizeibeamte haben in der letzten Nacht einen 35-jährigen Hamburger wegen des Verdachts des Marihuana-Handels vorläufig
    festgenommen. Der Kriminaldauerdienst setzte die Ermittlungen fort.


    Zwei Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn hielten sich mit ihrem Diensthund am Rahsee auf, als sie im Bereich einer bewohnten
    Gartenlaube starken Marihuana-Geruch wahrnahmen. Die Zeugen sprachen vor Ort eine Polizeistreife an. Die Beamten forderten
    einen Diensthundführer nach.


    Auf dem rückwärtigen Grundstück konnte der Lauben-Besitzer, ein 35-jähriger Deutscher, angetroffen werden. Mit seinem
    Einverständnis betraten die Beamten die Laube. Hier befand sich eine Aufzuchtanlage für Marihuana mit 37 Pflanzen. Die Anlage
    wurde sichergestellt. Im Haupthaus beschlagnahmten die Beamten drei Säcke mit Marihuana sowie eine Feinwaage, Aufzuchtlampen,
    Lüfter, drei Messer und zwei ungeladene PTB-Waffen.


    Der 35-Jährige wurde vorläufig festgenommen und dem PK 24 zugeführt. Der Kriminaldauerdienst bot dem Beschuldigten rechtliches
    Gehör an. Im Anschluss wurde er mangels Haftgründen entlassen.


    Quelle: POL-HH: 160324-4. Eine Festnahme wegen Verdachts des Marihuana-Handels - Sicherstellung einer Indoor-Plantage | Pressemitteilung Polizei Hamburg


    Vielen Dank @Markusx26 für die Recherche.

    Hannover (ots) - Gestern Morgen haben Polizeibeamte an der Wöhlerstraße (List) eine Indoorplantage mit 69 Pflanzen und

    etwa 500 Gramm abgepacktem Marihuana beschlagnahmt.Nachbarn hatten in den Morgenstunden die Polizei alarmiert,
    da bei ihnen Wasser von der Decke tropfte. Bei der Überprüfung der darüber gelegenen Wohnung stellten die Beamten
    neben einem Wasserschaden insgesamt drei sogenannte "Grow-Zelte" mit mehreren Cannabispflanzen sowie bereits
    abgepackte Betäubungsmittel fest.


    Insgesamt beschlagnahmten die Fahnder etwa zweieinhalb Kilogramm Marihuana und das professionelle Anbauequipment.
    Die anwesenden Wohnungsmieter (24, 49 und 60 Jahre) wurden vorläufig festgenommen und nach Abschluss der
    polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Sie müssen sich nun wegen des unerlaubten Anbaus von Cannabispflanzen verantworten.


    Quelle: POL-H: Polizei beschlagnahmt Cannabis-Plantage | Pressemitteilung Polizeidirektion Hannover


    Vielen Dank @Markusx26 für die Recherche.

    Basel plant ein Projekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis. Dieses wendet sich an Personen, die es aus medizinischen Gründen verwenden. Die Abgabe wird wissenschaftlich begleitet.


    Im Gegensatz zum Berner Forschungsprojekt, das auf Kiffer mit keinerlei gesundheitlichen Problemen abzielt, liegt der Fokus in Basel ausschliesslich auf Patienten. «Die Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen ermögllicht die Erforschung unterschiedlicher Fragestellungen», sagt Eveline Bohnenblust, Leiterin Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt.

    Die Testpersonen würden mit Hilfe eines Auswahlverfahrens ausgesucht. «Die zu erfüllenden Kriterien müssen noch ausgearbeitet werden», fügt sie an. «Unsere Zielgruppe besteht aus Erwachsenen, die aufgrund bestimmter Krankheiten bereits schon seit einiger Zeit Cannabis konsumieren. Wir interessieren uns vor allem für die Erwachsenen, die ohne eine ärztliche Verschreibung Cannabis konsumieren.»


    Bundesamt muss Projekt noch bewilligen


    Bei grünem [lexicon]Licht[/lexicon] im Kanton soll die nötige Ausnahmebewilligung im Spätherbst beim Bund beantragt werden. Das übergeordnete Forschungsdesign und die Gesamtevaluation würden koordiniert mit den anderen Partnern erarbeitet. Die Anregung für das Forschungsprojekt stammt von einer Fach-Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Städte Bern, Thun, Winterthur und Zürich sowie der Kantone Genf und Basel-Stadt.
    Das baselstädtische Gesundheitsdepartement (GD) hat nun die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel beauftragt, ein detailliertes wissenschaftliches Forschungsprojekt auszuarbeiten, wie das GD am Montag mitteilte. Das Projekt benötige dann unter anderem noch das Einverständnis zum entsprechenden Budget.
    Das Cannabis könne entweder importiert oder in der Schweiz angebaut werden, teilte das Bundesamt für Gesundheit auf Anfrage mit. Für den Anbau ist hierzulande eine Ausnahmebewilligung, die an strenge Kriterien geknüpft ist, erforderlich, welche das BAG erteilen kann.


    Cannabis-Rezepte gibt es schon heute


    Dass Cannabis zur Linderung von Schmerzen eingenommen wird, ist in der Schweiz nichts Neues. «Bereits heute können Cannabisprodukte durch einen Arzt medizinisch verordnet werden», so Bohnenblust. Diese würden bei Krankheiten wie Multiple Sklerose, Schlafstörungen, Gehirnerkrankungen oder bei durch Krebs verursachten chronischen Schmerzen verabreicht werden.


    Quelle: 20 Minuten - Medizinische Cannabis-Abgabe für kranke Basler - Basel

    In der hanfseite.de Interview-Reihe kommen Aktivisten, Befürworter und Gegner der Cannabis-Legalisierung zu Wort. Heute sprechen wir mit Herrn Prof. Dr. Lorenz Böllinger, der Anfang 2014 eine viel beachtete Resolution zur Legalisierung von Cannabis und anderen Drogen veröffentlicht hat.


    Wer sind Sie und was machen Sie?
    Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger, Dipl.-Psych. Als emeritierter Prof. für Strafrecht und Kriminologie bin ich aktuell noch mit Forschung beschäftigt, z.B. zum Terrorismus und zu Sexualkriminalität. Als niedergelassener appr. Psychotherapeut / Psychoanalytiker (DPV/IPA) bin ich in eigener Praxis tätig, insbesondere auch mit Sexualdelinquenz und Transgender-Patienten. Weiterhin bin ich tätig als forensischer Psychologe und Lehranalytiker (DGPT).
    Wie denken Sie über die Legalisierung von Cannabis?
    Ich halte sie für seit langem überfällig.


    Herr Prof. Dr. Böllinger, Sie haben Anfang 2014 zusammen mit über 120 anderen Strafrechtsprofessoren eine viel beachtete Resolution verfasst, in der Sie den Gesetzgeber auffordern, die Prohibition von Drogen zu unterbinden. In Ihrer Forderung beziehen Sie sich nicht explizit auf Cannabis und Ihre Argumentation lässt sich auf beliebige Drogen übertragen. Sind Sie für eine Legalisierung jeglicher Drogen?
    Strafrecht ist für alle psychotropen Substanzen der falsche Weg zur Abstinenz der Gebraucher oder auch nur zu staatlicher Kontrolle von Herstellung, Vertrieb, Angebot und Nachfrage. Im Gegenteil: durch die Illegalität gibt der Staat seine Kontrollmöglichkeiten aus der Hand, wie er sie bei anderen potentiell gefährlichen Substanzen gesetzlich geregelt hat – z.B. Tabak, Alkohol, Medikamente, Chemikalien, Waffen etc.


    Angenommen die rechtlichen Rahmenbedingungen würden in Deutschland dahingehend geändert werden, dass Cannabis vergleichbar mit Alkohol behandelt würde, was dem häufig gewünschten Zustand der „Legalisierung“ entsprechen würde. Welche Nachteile hätte dies aus Ihrer Sicht?
    Ich sehe keine Nachteile, vorausgesetzt es wird eine sachgerechte, wissenschaftlich begründete und praktikable Form der Regulierung gefunden. Analog zum Tabak-, Alkohol- und Arzneimittelrecht können dann Verstöße gegen die Modalitäten der Regulierung sogenannte „akzessorische“ Strafnormen erlassen werden – die aber nicht den Konsumenten als solchen treffen dürfen.


    In Ihrer Resolution appellieren Sie an die Mitglieder des Bundestags, den Fraktionszwang hinten an zu stellen und der Vernunft zu folgen. Zumindest bisher ist diesem Aufruf noch niemand gefolgt. In welcher politischen Konstellation wäre aus Ihrer Sicht in den nächsten Jahren eine Legalisierung möglich bzw. am wahrscheinlichsten?
    Doch: Die Fraktionen der Grünen und der Linken haben einen entsprechenden Antrag auf Einrichtung einer Evaluationskommission für das BtmG gestellt, der am 5.11. im Gesundheitsausschuss debattiert wird und möglicherweise zu einer Vorlage an das Plenum führt. Erst nach einer solchen Evaluation ist eine Reform denkbar. Aktuell sind auch vereinzelte Abgeordete aus SPD und sogar CDU der Sache gegenüber aufgeschlossen. Im nächsten Bundestag könnte die Hemmung geringer sein, für eine solche Initiative zu stimmen. Vor allem, nachdem voraussichtlich demnächst vier US-Staaten Cannabis legalisiert haben werden. Am wahrscheinlichsten wäre eine Legalisierungsentscheidung unter Rot-Grün oder Rot-Rot-Grün.
    Herr Prof. Dr. Böllinger, vielen Dank für dieses Interview! Möchten Sie den Lesern sonst noch etwas mitteilen? Wie können interessierte Leser Ihre Arbeit verfolgen?


    Interessierte Leser können meine Arbeit auf der Webseite des Schildower Kreises verfolgen.
    Mehr über Prof. Dr. Lorenz Böllinger
    Hier findest Du mehr Informationen über Herrn Böllinger:

    Prof. Dr. Lorenz Böllinger Foto: mit freundlicher Genehmigung von Herrn Böllinger

    Der Zugang zu medizinischem Cannabis soll vereinfacht werden


    Foto: marker


    Seitdem die israelische Regierung Cannabis als Medizin zur Behandlung verschiedener Krankheiten legalisiert hat, ist der Markt für Cannabis und damit verbundene Produkte stetig gewachsen, auch wenn es zum Teil noch erhebliche Versorgungsengpässe zu überwinden gilt. So gibt es landesweit momentan nur 36 Ärzte, die Marihuana auf Rezept verschreiben dürfen. Daher müssen Patienten zum Teil monatelang auf ein Rezept warten. Auch müssen sie zuvor andere Therapiemöglichkeiten, also andere Medikamente ausprobiert haben. Die beiden größten Anbauunternehmen – von insgesamt acht Landwirten – exportieren hingegen inzwischen in die ganze Welt. Trotzdem ist die Zahl der Ärzte und Cannabis-Bauern zu gering für das Land.


    »Die größte Hürde ist die Verfügbarkeit für die Patienten, da Cannabis als letzte Möglichkeit bei der Therapie angesehen wird. Daher haben viele unnötige Schmerzen. Die Patienten leiden.« bewertet Saul Kaye, Geschäftsführer von iCAN (Israel Cannabis) und führender Cannabis-Unternehmer, die derzeitige Lage. Auf der zweiten CannaTech Konferenz, auf der sich internationale Wissenschaftler, Experten und Unternehmer über medizinisches Cannabis austauschten, gab Kaye bekannt, dass iCAN zusammen mit der israelischen Vereinigung für medizinisches Cannabis das erste Forschungs- und Entwicklungszentrum eröffnen will. Zudem wolle man junge Unternehmen fördern, „denn die Industrie ist sehr jung und braucht Kapital, um sie weiter nach vorn zu bringen“ so Kaye. Seiner Auffassung nach solle Israel eine international führende Rolle in der Forschung einnehmen. „Denn bei Cannabis geht es nicht nur um eine Pflanze oder darum, eine Arznei zu schaffen. Es geht um landwirtschaftliche Technologien, Internetauftritte, Applikationen und vieles mehr.“


    Auf der CannaTech hat man zumindest das medizinische und wirtschaftliche Potenzial von Cannabis erkannt. Seitens der Regierung ist angedacht, den Verschreibungsprozess zu vereinfachen und weitere Mediziner auszubilden und ihnen entsprechende Genehmigungen zu erteilen. Dabei soll verhindert werden, dass Dealer oder Freizeitkonsumenten an das medizinische Cannabis gelangen, denn der Konsum zu Genusszwecken ist in Israel weiterhin illegal. „Wir arbeiten daran, den Bereich des medizinischen Cannabis neu zu organisieren, um den Zugang für jene zu erleichtern, die es brauchen, und für die anderen zu erschweren“, erklärt der israelische Gesundheitsminister Yaakov Litzman. „Es gibt keinen Grund, die Erhältlichkeit für Patienten zu verkomplizieren, nur weil andere es für den illegalen Gebrauch ausnutzen wollen.“
    Quelle: Cannabis-Konferenz in Tel Aviv und Jerusalem – Hanfjournal

    Für seine zwei Cannabis-Grows wurde ein Mann aus Siegburg bei Köln zu einer Haftstrafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 46-jährige kaufmännische Angestellte besaß keine Vorstrafen, weswegen das Amtsgericht die Strafe zur Bewährung aussetzte. Jedoch fordert sein Stromanbieter von ihm eine Nachzahlung für den durch die Aufzucht entstandenen Energieverbrauch von rund 30.000 Euro.


    Der Grow des 46-jährigen war durch einen unglücklichen Zufall ins Visier der Beamten geraten. Zuvor hatte die Polizei während einer Verkehrskontrolle einen Fahrer ohne Papiere aus dem Verkehr gezogen. Als sie ihm nach Hause folgten, bemerkten die Polizisten zwei Cannabispflanzen in der Wohnung. Der Betroffene gab daraufhin an diese bei dem kaufmännischen Angestellten gestohlen zu haben. Folglich machte sich die Polizei auf den Weg zu dem Beschuldigten und fand sowohl in dem, von dem Verkehrssünder genannten Haus, das der 46-jährige für den Cannabis-Anbau angemietet hatte und in dessen Wohnung in Seligenthal dutzende Cannabispflanzen. Der Betroffene wurde daraufhin angeklagt.


    Von der Freundin des Angeklagten wurde ebenfalls DNA am Tatort gefunden. Da man jedoch keine Mittäterschaft nachweisen konnte, wurde sie freigesprochen. Auch ihr Freund kam mit einer Bewährungsstrafe noch glimpflich davon. Jedoch schien der Grower den Strombedarf seiner Anlage völlig unterschätzt zu haben. Dem entsprechend hatte er beim Stromanbieter Rheinenergie eine wesentlich zu geringe Vorauszahlung geleistet, weshalb das Unternehmen nun sein Geld einfordert.


    Quelle: Bewährungsstrafe und 30.000 Euro Stromkostennachzahlung – Hanfjournal

    Schwerkranke sollen bald leichter an medizinisches Cannabis kommen. Manche Landwirte wittern schon eine neue Einnahmequelle.
    Der Plan der Bundesregierung, schwerkranke Patienten künftig besser mit Cannabis zu versorgen, stößt bei Landwirten auf Interesse. "Wir haben bereits gut ein Dutzend Bewerbungen von Landwirten, die den Anbau gerne übernehmen würden", sagte Karl Broich, Präsident des Bonner Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) der "Wirtschaftswoche".


    Ein Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium sieht vor, dass schwer chronisch Kranke sich künftig auf Kassenrezept mit Medizinalhanf und mehr Arzneimitteln auf Cannabis-Basis als bisher versorgen dürfen.
    Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen oder gegen spastische Lähmungen und Krämpfe bei Multipler Sklerose (MS) eingesetzt. Laut Gesetzentwurf ist der Aufbau einer Cannabis-Agentur geplant, die den Hanfanbau überwachen und vom BfArM gesteuert werden soll.


    Teure Cannabis-Präparate
    Künftige Hanflieferanten sollen hohe Qualitätskriterien erfüllen. "Vorbild ist der Medizinalhanf-Anbau in den Niederlanden", sagte Broich. Mit der ersten Aussaat rechnet der BfArM-Präsident frühestens 2017. Nötig seien mehr Medizintests zum Cannabiseinsatz. "Die klinische Forschung ist da recht überschaubar", sagte er.
    Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung ihrer chronischen Erkrankungen brauchen, können derzeit wegen des Cannabis-Verbots schnell ins Visier der Justiz geraten. Die Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer, und die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Die Kassen zahlen nur in Einzelfällen, etwa bei MS-Patienten. Bauen Patienten selbst Hanf an, droht ihnen ein Ermittlungsverfahren.
    lov/AFP


    URL: Cannabis für Patienten: Landwirte bewerben sich um Hanfanbau - SPIEGEL ONLINE

    Unser langjähriger Mitstreiter und Freund Joep Oomenverstarb am Freitag überraschend in seiner Wohnung in Antwerpen im Alter von 54 Jahren. Sein engagierter Einsatz als Vorsitzender unseres europäischen Dachverbands ENCOD, Mitgründer des ersten belgischen Cannabis Social Clubs "Trekt Uw Plant" sowie des Vereins "Friends of the Coca Leaf" wird nie vergessen werden.


    Sein Leichnam wurde entdeckt, nachdem Joep zu einem vereinbarten Treffen nicht erschienen war. Die Polizei geht von einernatürlichen Todesursache aus.
    Im Jahr 1993 war Joep einer der Mitbegründer von ENCOD, der European Coalition for Just and Effective Drug Policies. Dort engagierte er sich bis zuletzt intensiv und trug so erheblich zur Vernetzung der europäischen Szene bei. Auch DHV-Mitarbeiter beteiligten sich an den jährlich stattfindenden Treffen von ENCOD, wo wir Joeps freundliche und sympathische Art erleben durften und zu schätzen gelernt haben.


    Mit Mut, Intelligenz und ruhiger Gewissenhaftigkeit schaffte er es auch, den ersten Cannabis Social Club "Trekt Uw Plant" in Belgien zu gründen. Trotz mehrerer Verhaftungen und Verfahren blieb er bei seinem Standpunkt und setzte sich letztendlich auch vor Gericht durch. Eine Hanfpflanze pro Bürger gilt in Belgien als entkriminalisiert, daher kann "Trekt Uw Plant" heute über 400 Konsumenten und Patienten mit selbst produziertem Cannabis zu günstigen Tarifen versorgen.
    Mit Joep verlässt uns einer unserer stärksten Partner auf der europäischen Ebene sowie ein langjähriger Freund. Wir sind dankbar für die Zeit, die wir mit ihm verbringen konnten. Sein positiver Einfluss wird in vielen Bereichen schwer vermisst werden.
    Ruhe in Frieden, Joep!


    Quelle: Europäischer Legalisierungsaktivist Joep Oomen verstorben | Deutscher Hanfverband

    Einer neuen Studie zufolge hat sich der Konsum von Cannabis in den USA zwischen 2002 und 2013 verdoppelt.
    Im Jahr 2015 wurden knapp sechs Millionen US-Bürger aufgrund einer Marihuana-Sucht behandelt. Das sind 2,5 Prozent aller US-Bürger, 6,3 Prozent litten im Laufe ihres Lebens schon einmal unter dem Problem.Damit ein Suchtproblem diagnostiziert werden kann, müssen zwei von elf Symptomen zutreffen, darunter ein Rückzug aus der Gesellschaft, Suchtdruck und negative Effekte auf persönliche und professionelle Aufgaben. Eine Sucht wird je nach ihrem Schweregrad - von mild bis stark - eingestuft, die Ernsthaftigkeit einer Sucht steigt dabei mit dem Grad der Einschränkung im täglichen Leben sowie der Häufigkeit des Konsums.



    Die Forscher, die die Studie durchführten, stellten fest, dass Männer doppelt so häufig Cannabis konsumieren wie Frauen. Junge Menschen mit einem geringen Einkommen zählten zu denjenigen, bei denen eine Sucht am häufigsten festgestellt wurde.
    Rund 14 Prozent der Süchtigen sind in Behandlung. "Eine zunehmende Anzahl der amerikanischen Erwachsenen nehmen Marihuana als nicht schädlich wahr", erklärte Dr. Deborah Hasin von der Columbia University. "Während für einige Nutzer der Marihuana-Konsum harmlos ist, sind andere mit negativen Auswirkungen konfrontiert, dazu gehören psychische und physische Probleme und eine beeinträchtige Funktionsweise."



    'The Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders' stellte die Kriterien für die Forschung zur Verfügung. Daten aus den Jahren 2012 und 2013 von über 36.000 Befragten wurden dabei ausgewertet. Außerdem stellten die Wissenschaftler fest, dass Marihuana mit verschiedenen anderen Problemen, sowie oftmals unbehandelte Verhaltensauffälligkeiten, in Zusammenhang gebracht werden können. Die Studie wurde im Fachmagazin 'American Journal of Psychiatry' veröffentlicht.



    Quelle Abendzeitung München

    Ängste, Depressionen, Wahnvorstellungen
    Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sprach von ,,beträchtlichen gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums" und forderte ,,geeignete Maßnahmen zur Reduktion von Angebot und Nachfrage".
    Cannabis könne Ängste, Depressionen, Wahnvorstellungen oder auch psychotische Erkrankungen wie Schizophrenie auslösen. Darüber hinaus sei der Cannabiskonsum häufig mit Abhängigkeiten von Nikotin und Alkohol verbunden. Die Auswirkungen dieser Mehrfachabhängigkeiten seien noch wenig untersucht.

    "Abhängigkeitsrisiko durch langfristigen Cannabiskonsum"
    Nach Ansicht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss geprüft werden, ob eine Freigabe geeignet ist, den Cannabiskonsum insbesondere unter Jugendlichen einzudämmen. Langfristiger Cannabiskonsum berge ein Abhängigkeitsrisiko. Auch mögliche kognitive Schäden würden diskutiert. Die Folgekosten solcher Krankheiten habe dann zumeist die GKV zu tragen.
    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sprach sich für eine versachlichte Debatte aus und forderte vor einer politischen Entscheidung, wissenschaftliche Fakten zu bewerten oder, falls sie fehlen, zu erheben. Der BDK setze sich grundsätzlich für einen repressiven Umgang mit Anbietern illegaler Drogen und eine nichtrepressive Politik im Umgang mit Konsumenten ein. Die Illegalisierung bestimmter psychotrop wirkender Substanzen erscheine aber gerade in Bezug auf den Jugendschutz sinnvoll und erforderlich.

    Grüne: Kontrollierten, legalen Markt schaffen
    Nach den Vorstellungen der Grünen sollte Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen werden, um stattdessen einen kontrollierten, legalen Markt zu schaffen. So sollte die gesamte Handelskette für Cannabis reguliert werden. Der Verkauf an Minderjährige sollte verboten sein. Der Verbraucher- und Gesundheitsschutz müsse durch Angaben über Inhaltsstoffe, die Konzentration der Wirkstoffe, Beipackzettel, Warnhinweise und Qualitätsstandards garantiert werden.
    Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollte ein Grenzwert für Cannabis eingeführt werden, ähnlich der Promillegrenze für Alkohol. Mit einer Cannabis-Steuer könnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden. (pk/16.03.2016)

    Liste der geladenen Sachverständigen
    Verbände:

    • Akzept e. V.
    • Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V. (BDK)
    • Bundesärztekammer (BÄK)
    • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
    • Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e. V.
    • Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD)
    • c/o IFT Institut für Therapieforschung
    • Gemeinnützige Gesellschaft mbH
    • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie , Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
    • Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e. V. (DGS)
    • c/o Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg
    • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS)
    • Deutscher Hanfverband (DHV)
    • Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
    • INDRO e. V.
    • JES Bundesverband e. V.
    • Law Enforcement Against Prohibition Deutschland e. V. (LEAP)
    • Neue Richtervereinigung e. V. (NRV)
    • Schildower Kreis
    • Therapieladen - Verein zur sozialen und psychotherapeutischen Betreuung Suchtmittelgefährdeter e. V.

    Einzelsachverständige:

    • Prof. Dr. Tobias Hellenschmidt
    • Jörn Patzak
    • Prof. Dr. Rainer Thomasius
    • Dr. Bernd Werse
    • N. N.
    • N. N.
    • Prof. Dr. Kai Ambos

    Quelle bundestag.de

    Die von den Grünen geforderte staatlich kontrollierte Abgabe von Cannabis sorgt unter Gesundheits- und Rechtsexperten weiter für heftigen Streit. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) am Mittwoch, 16. März 2016, begrüßten Juristen und Elternvertreter auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz (18/4204) und argumentierten, durch das Verbot der Droge würden nur der Schwarzmarkt und die Beschaffungskriminalität gefördert sowie Konsumenten ungerechtfertigt kriminalisiert.
    Psychiater und Mediziner warnten hingegen vor einer voreiligen Freigabe der Droge und erinnerten an die gesundheitlichen Risiken vor allem für junge Leute, die mit dem Konsum von Cannabis einhergehen. Befürchtet wird, die Droge könnte sich in Deutschland weiter ausbreiten. Auch sogenannte Koabhängigkeiten mit Alkohol und Nikotin werden mit Sorge gesehen.

    "Prohibition und repressive Drogenpolitik gescheitert"
    In einer Resolution an den Bundestag haben sich 123 Strafrechtsprofessoren bereits vor einiger Zeit für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes stark gemacht mit dem Ziel, Cannabis aus der Illegalität zu holen. Die Strafrechtsexperten argumentieren, die Prohibition und repressive Drogenpolitik sei gescheitert.
    Sie führe zu einer Kriminalisierung von Bürgern, die ein normales Leben lebten und verursache immense Kosten unter anderem für die Strafverfolgung. Auch jugendliches Experimentierverhalten werde kriminalisiert und das Erlernen von Drogenmündigkeit erschwert. Der Zweck des Verbotes werde derweil systematisch verfehlt, da der Drogenkonsum nicht verhindert werden könne. Die Neue Richtervereinigung (NRV), ein Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten, hat sich der Resolution angeschlossen.

    "Grenze der Zumutbarkeit muss gewahrt werden"
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im sogenannten Haschisch-Beschluss (BVerfGE 90, 145) vom 9. März 1994 festgestellt, dass sich aus dem Grundgesetz ein ,,Recht auf Rausch" nicht ableiten lasse. Das höchste deutsche Gericht kam zu dem Schluss, dass die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
    Jedoch stehe dem Gesetzgeber ein ,,Beurteilungsspielraum" zu. In der Gesamtabwägung müsse ,,die Grenze der Zumutbarkeit für die Adressaten des Verbots gewahrt werden", heißt es mit Blick auf Menschen, die sich Cannabis nur in geringen Mengen zum gelegentlichen Eigenverbrauch beschaffen. Solche Drogen zu besitzen ist also formal strafbar, wird aber in bestimmten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt.

    "Völlig absurde Strafrahmen"
    Die Bundesländer waren aufgerufen, einheitlich festzulegen, was konkret als geringe Menge anzusehen ist. Bis heute sind Grenzwerte jedoch unterschiedlich: In den meisten Ländern sind bis zu sechs Gramm Cannabis erlaubt, einige Länder gehen auch deutlich darüber hinaus und erlauben bis zu 15 Gramm. Wer aber Drogen anbaut oder mit ihnen handelt, kann laut Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
    Die Neue Richtervereinigung erinnerte daran, dass pro Jahr mehr als 50.000 Angeklagte nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt werden, die meisten im Zusammenhang mit Cannabis. Dabei würden teilweise drastische Strafen verfügt. Dies sei nicht zeitgemäß. Der NRV-Vertreter bezifferte in der Anhörung die jährlichen Gesamtkosten für die Drogenrepression von Bund und Ländern mit 3,7 bis 4,6 Milliarden Euro. Das Kernproblem seien jedoch die ,,völlig absurden Strafrahmen".

    "Bei meisten Jugendlichen ein vorübergehendes Phänomen"
    Die Experten vom Drogenforschungsverein INDRO glauben, dass Cannabis als illegale Droge die ernsten Folgeprobleme erst bewirkt und nennen unter anderem organisierte Kriminalität, unreine Substanzen sowie fehlenden Jugend- und Verbraucherschutz. Sozialwissenschaftliche Forschungen zeigten, dass der Cannabis-Konsum bei den meisten Jugendlichen ein vorübergehendes Phänomen sei.
    Würden diese jungen Leute frühzeitig als kriminell stigmatisiert, sei der Lebensweg vorgezeichnet. Es gehe nicht um eine Legalisierung im Sinne eines freien Marktes für Cannabis, sondern um eine staatlich kontrollierte, legale Abgabe von Cannabis-Produkten.

    "Werbeverbot für Drogen aller Art"
    Der Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit schilderte, wie hilflos Eltern sind, wenn Kinder plötzlich Drogen nehmen und noch dazu kriminalisiert und stigmatisiert werden. Die Prohibition könne niemals gesondert von den sozialen Begleiterscheinungen gesehen werden. Der Verein fordert, Cannabis über spezielle Läden mit geschultem Personal zu verkaufen, wobei der Jugendschutz zu beachten sei. Zudem müsse ein generelles Werbeverbot für Drogen aller Art gelten.
    Nach Auffassung des Deutschen Hanfverbands (DHV) geht an einer Regulierung des Cannabismarktes kein Weg vorbei, zumal vor allem in Nordamerika dieser Trend bereits gesetzt werde. Der Verband kritisierte allerdings die Vorlage der Grünen als zu stark reguliert und bürokratisch. Zudem sollten zugleich die Regelungen für Alkohol und Tabak überdacht werden. Fragwürdig sei, Alkohol in Supermärkten zu verkaufen sowie die Werbung für Alkohol und Zigaretten.

    "Cannabis-Gesetzgebung überdenken"
    Der Sachverständige Prof. Dr. Kai Ambos von der Universität Göttingen, Mitunterzeichner der Resolution der Strafrechtsprofessoren, erklärte, die Cannabis-Gesetzgebung müsse überdacht werden. Eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes sei nach 50 Jahren strafrechtlicher Prohibition sinnvoll.
    Grundlage dafür müsse eine parlamentarische Diskussion und eine wissenschaftliche Auseinandersetzung sein. So zeigten Beispiele aus dem Ausland, dass eine liberale Drogenpolitik nicht notwendig zu einer Ausweitung des Drogenkonsums führe. Jedoch fehlten für Deutschland empirische Belege.

    "Angestrebter Jugendschutz ein Lippenbekenntnis"
    Nach Ansicht des Strafrechtsexperten Jörn Patzak muss jedoch davon ausgegangen werden, dass mit einer solchen Gesetzesreform die Nachfrage nach Cannabis unter Jugendlichen steigen wird. Dies zeige die Entwicklung in den Niederlanden und Tschechien. Der angestrebte Jugendschutz sei ein ,,Lippenbekenntnis". Auch sei es ein Trugschluss zu glauben, der Schwarzmarkt könnte eingedämmt werden, er werde vielmehr mit der Nachfrage unter Jugendlichen weiter bestehen.
    Bedenklich seien auch die möglichen Auswirkungen auf den Verkehr, da Cannabiskonsumenten hier eine potenzielle Gefahr darstellten. Er schlug in der Anhörung aber vor, eine geringe Menge einheitlich zu definieren und klarzustellen, dass bis zu diesem Wert ein Verfahren in der Regel nicht nur eingestellt werden kann, sondern einzustellen ist. Dies könne den Konsumenten Rechtssicherheit geben.

    "Deutsches Konzept hat sich bewährt"
    Nach Auffassung des Mediziners Prof. Dr. Rainer Thomasius haben wissenschaftliche Studien sowie praktische Erfahrungen aus den USA gezeigt, dass die leichte Verfügbarkeit von Drogen in Verbindung mit unzureichender Prävention zu einer erhöhten Konsumbereitschaft und Konsumerfahrung führen könne.
    So sei im US-Bundesstaat Colorado, wo Cannabis für Erwachsene legal erhältlich ist, der Konsum unter Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren um 39 Prozent höher als die Durchschnittsquote aller US-Bundesstaaten in der Altersgruppe. Die im europäischen Vergleich geringe Nutzung von Cannabis hierzulande deute an, dass sich das deutsche Konzept aus Angebotsreduzierung, Prävention, Hilfestellung und Schadenminimierung bewährt habe.

    „Bitte nicht! Steht die Legalisierungswelle in den USA bereits vor dem Ende?“ – so fragten wir Anfang des Monats noch ängstlich, als sich der Oberste Gerichtshof der USA mit der Klage „Nebraska and Oklahoma Vs. Colorado“ beschäftigen musste: Und zwar wollten die amerikanischen Bundesstaaten Oklahoma und


    Nebraska gegen die Legalisierung von Marihuana in ihrem direkten Bundesstaats-Nachbarn Colorado klagen, unter anderem weil die Legalisierung in Colorado zu wachsendem Cannabiskonsum und zu vermehrter Einfuhr in die Nachbarstaaten führe.Zunächst ging es aber darum, ob diese Klage überhaupt zugelassen werden würde. Die Obama-Administration riet davon ab. Die Klage an sich, wäre sie zugelassen worden, hätte das Potential gehabt, die gesamte legale amerikanische Cannabisindustrie zu zerstören. Denn der legale Weed-Markt in Colorado steht nicht nur im Widerspruch zu den Gesetzen Nebraskas und Oklahomas, sondern auch zu den geltenden Bundesgesetzen Amerikas. Mehr zu dieser Thematik kann in der aktuellen Ausgabe von Highway (01/2016) in Erfahrung gebracht werden.


    Doch nun ist es entschieden: Der Supreme Court lehnte ab, die Klage überhaupt zu verhandeln. Die Bundesrichter entschieden mit 6 zu 2 Stimmen und somit ist die Ausgangsfrage für den Moment beantwortet: Die Legalisierungswelle in den USA steht nicht vor dem Ende, sondern konnte einen wichtigen Sieg einfahren. Zwar könnte ein neuer Präsident im kommenden Jahr die Marihuana-Träume der Amerikaner eindämmen, aber vielleicht hat er dazu gar keine Lust und eventuell ist es dann andernfalls sogar zu spät, wenn bis dahin noch weitere Bundesstaaten Cannabis legalisieren und der Umgang mit Gras und Hasch immer natürlicher wird.


    Weitere Informationen zu diesem Fall gibt es bei der „Washington Post“:
    http://www.washingtonpost.com

    Die Frage, ob Cannabis legalisiert werden sollte, polarisiert. Wie überzeugend die Argumente von Befürwortern und Gegnern sind, hat der Drogenexperte Peter Cremer-Schaeffer vom Bundesinstitut für Arzneimittel untersucht und die Fakten zur Droge zusammengetragen. Sein Buch liefert eine gute Basis für eine vorurteilsfreie Diskussion.


    Rund drei Millionen Deutsche haben im vergangenen Jahr mindestens einmal zu einem Joint gegriffen oder einen Haschkeks gegessen. Damit ist Cannabis hierzulande das am häufigsten konsumierte illegale Rauschmittel. Da die gesundheitlichen Folgen von Haschisch und Marihuana nachweislich harmloser sind, als jene von Alkohol und Nikotin, wollen Kritiker der bisherigen Drogenpolitik Cannabis ebenfalls als Genussmittel deklarieren und seinen Verkauf legalisieren. Wie überzeugend die Argumente dafür sind, analysiert der Drogenexperte Dr. Peter Cremer-Schaeffer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in seinem Sachbuch nüchtern und fachlich fundiert.


    "Cannabis: Was man weiß, was man wissen sollte" beginnt mit einem spannenden Abriss der Geschichte der Drogenpolitik: Von Englands Opiumkriegen gegen China, über das Jahr 1937, wo der Verkauf eines Joints in den USA erstmals unter Strafe gestellt wurde, bis zum deutschen Betäubungsmittelgesetz von 1972, das Cannabis auf eine Ebene mit harten Drogen wie Opium, Heroin und Kokain stellt.
    Der Autor erklärt eindrucksvoll, warum viele Argumente der Legalisierungsgegner wissenschaftlich unhaltbar sind. Die Mär von Cannabis als Einstiegsdroge zum Beispiel - wurde einst aus politischen Gründen lanciert und lässt sich mit Fakten nicht untermauern. Was die Studien hingegen belegen: Nüchtern betrachtet ist Cannabis eine eher ungefährliche Droge und - zumindest für Erwachsene - weit harmloser als die gesellschaftlich akzeptierten und legalen Rauschmittel Alkohol und Tabak.


    Klare Argumentationslinie bei medizinischen Anwendungen
    Doch dieser Befund ist für den ausgebildeten Facharzt für Anästhesiologie kein zwingender Grund, den Besitz, Konsum und Verkauf von Cannabisprodukten zu legalisieren. Begründung: Die besonders gefährdeten jugendlichen Kiffer wären dann vermutlich noch schwerer vor Sucht und den Nebenwirkungen von Haschisch und Marihuana zu schützen als heute.
    Deutlich stringenter ist die Argumentationslinie des Autors bei medizinischen Anwendungen von Hanfprodukten. Die positiven Erfahrungen bei verschiedenen Krankheiten sprächen dafür, den Einsatz auszuweiten und die Forschung an Cannabinoid zu intensivieren, so sein Plädoyer.


    Ist Cannabis eine Droge oder Genussmittel? Internationale Entwicklungen wie etwa in den USA erhöhen den Druck auf die Bundesregierung, sich in dieser Frage neu zu positionieren. Weil die gesellschaftlichen Folgen der Entscheidung weitreichend sind, braucht es eine intensive Debatte, die frei von Vorurteilen geführt wird. Dieses Sachbuch liefert eine solide und sachliche Basis, für alle, die sich daran beteiligen wollen.


    Peter Cremer-Schaeffer: "Cannabis: Was man weiß, was man wissen sollte", Hirzel-Verlag, 122 Seiten, 14,80 Euro


    Deutschlandfunk.de

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