Für seine zwei Cannabis-Grows wurde ein Mann aus Siegburg bei Köln zu einer Haftstrafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 46-jährige kaufmännische Angestellte besaß keine Vorstrafen, weswegen das Amtsgericht die Strafe zur Bewährung aussetzte. Jedoch fordert sein Stromanbieter von ihm eine Nachzahlung für den durch die Aufzucht entstandenen Energieverbrauch von rund 30.000 Euro.
Der Grow des 46-jährigen war durch einen unglücklichen Zufall ins Visier der Beamten geraten. Zuvor hatte die Polizei während einer Verkehrskontrolle einen Fahrer ohne Papiere aus dem Verkehr gezogen. Als sie ihm nach Hause folgten, bemerkten die Polizisten zwei Cannabispflanzen in der Wohnung. Der Betroffene gab daraufhin an diese bei dem kaufmännischen Angestellten gestohlen zu haben. Folglich machte sich die Polizei auf den Weg zu dem Beschuldigten und fand sowohl in dem, von dem Verkehrssünder genannten Haus, das der 46-jährige für den Cannabis-Anbau angemietet hatte und in dessen Wohnung in Seligenthal dutzende Cannabispflanzen. Der Betroffene wurde daraufhin angeklagt.
Von der Freundin des Angeklagten wurde ebenfalls DNA am Tatort gefunden. Da man jedoch keine Mittäterschaft nachweisen konnte, wurde sie freigesprochen. Auch ihr Freund kam mit einer Bewährungsstrafe noch glimpflich davon. Jedoch schien der Grower den Strombedarf seiner Anlage völlig unterschätzt zu haben. Dem entsprechend hatte er beim Stromanbieter Rheinenergie eine wesentlich zu geringe Vorauszahlung geleistet, weshalb das Unternehmen nun sein Geld einfordert.
Quelle: Bewährungsstrafe und 30.000 Euro Stromkostennachzahlung – Hanfjournal