Es kommt immer drauf an. Wenn der Personalchef ein Hardliner iss, der für menschliche Verfehlungen kein Verständnis hat, dann biste eh unten durch.
Wenn der Typ aber normal tickt, kommt es drauf an ob du "einschlägig vorbestraft bist". Wenn du z.B. drin stehen hast, dass du mit Btm aufgegabelt wurdest, ist das Ermessenssache des Personalchefs bzw. der betrieblichen Richtlinien, ob er dich einstellt, da du nicht einschlägig vorbestraft bist. Steht aber drin, dass du wegen Computersabotage und Datenveränderung verurteilt wurdest, ist das eine einschlägige Vorstrafe, dann kannst du direkt ne Umschulung machen... Da nimmt dich kein nennenswerter Betrieb mehr als IT Fachkraft. Wenn Kapitaldelikte drin stehen wie Betrug, Raub, Veruntreuung, Diebstahl... dann wird dich keiner an ein Kassensystem oder die Finanzbuchhaltung oder in den Serverraum von ner Bank lassen... dann bleibst du Frontend Supporter... und im First Level will man als IT Fachkraft eigentlich nicht arbeiten, ganz egal in welchem Betrieb.