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Führungszeugnis bei Bewerbungen

  • C-Real
  • 29. Mai 2018 um 09:42
  • C-Real
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    • 29. Mai 2018 um 09:42
    • #1

    Also ich habe mich schonmal vor 10 Jahren oder so bei der Lufthansa beworben. Als Bodenpersonal, genauer am Check-in. Haben mich aber nicht genommen. zu der Zeit hatte ich aber auch ein paar Sachen im Führungszeugnis stehen. War nichts Weltbewegendes aber in Deutschland hat man ja schnell mal einen Vermerk. Das ist alles Verjährt aber mein Führungszeugnis ist trotzdem nicht clean aufgrund anderer Delikte. würde mich jetzt gerne wieder bei eine Fluggesellschaft bewerben. diesmal aber im Bereich IT. Bin fast mit dem Studium durch un das ist eine Branche mit schönen Vorteilen für Mitarbeiter. Hab schon viel über Vergünstigungen bei Flügen etc gehört. Jetzt ist es nicht ungewöhnlich das man nach dem führungszeugnis gefragt wird aber ich habe gehört das alles was mit Flughafen zu tun hat einfach so auf diese Daten zugreifen kann. die können einen also scannen ohne das man mitwirken muss. Datenschutz im Internet wird ja jetzt groß geschrieben aber wie kommt das denn dann zustande? Hier heißt es nur die Person der die Daten gehören darf Auskunft erhalten Datenschutz bei der Polizei - Datensicherheit 2018 Warum könne nicht-staatliche Unternehmen mich dann scannen? Und das ohne mein zutun? Ich würde schon gerne wissen was die über mich in Erfahrung bringen.
    edit: Ich sehe gerade..wenn das hier im falschen Unterforum ist dann bitte verschieben. Fanks. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von C-Real (29. Mai 2018 um 10:02)

  • mrsalz
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    • 29. Mai 2018 um 14:31
    • #2

    musste mal direkt bei der Polizei nachfragen und alles was verjährt ist austragen lassen, ob es dadurch sauber wird k.A.

  • Markusx26
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    • 29. Mai 2018 um 15:57
    • #3

    Das nennt sich eine Sicherheitsüberprüfung. Musste auch eine hier machen in der Firma.
    Generell erst mal die verschiedenen Prüfungsstufen:
    Ü1 = vergleichbar mit normalem Führungszeugnis, keine Befragung von Verwandten
    Ü2 = erweiterte Prüfung, Einverständniserklärung muss unterschrieben werden, es stehen ALLE Straftaten in deinem Leben in dem Fetzen Papier.
    Ü3 = nochmal erweiterte Prüfung. Hier wird sogar mit Verwandten/Freunden gesprochen. Da taucht so ein Mensch in Trenchcoat auf und labert mit den Leuten über dich.

    Da du hier in vielen Sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten tust, wirst du eine Ü2 machen müssen.
    Ach ja, wenn du wie ich einen Eintrag hast, musst du eine Haarprobe abgeben (freiwillig) ansonsten keine Freigabe.

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    • 29. Mai 2018 um 16:10
    • #4

    Es kommt immer drauf an. Wenn der Personalchef ein Hardliner iss, der für menschliche Verfehlungen kein Verständnis hat, dann biste eh unten durch.

    Wenn der Typ aber normal tickt, kommt es drauf an ob du "einschlägig vorbestraft bist". Wenn du z.B. drin stehen hast, dass du mit Btm aufgegabelt wurdest, ist das Ermessenssache des Personalchefs bzw. der betrieblichen Richtlinien, ob er dich einstellt, da du nicht einschlägig vorbestraft bist. Steht aber drin, dass du wegen Computersabotage und Datenveränderung verurteilt wurdest, ist das eine einschlägige Vorstrafe, dann kannst du direkt ne Umschulung machen... Da nimmt dich kein nennenswerter Betrieb mehr als IT Fachkraft. Wenn Kapitaldelikte drin stehen wie Betrug, Raub, Veruntreuung, Diebstahl... dann wird dich keiner an ein Kassensystem oder die Finanzbuchhaltung oder in den Serverraum von ner Bank lassen... dann bleibst du Frontend Supporter... und im First Level will man als IT Fachkraft eigentlich nicht arbeiten, ganz egal in welchem Betrieb.

  • C-Real
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    • 30. Mai 2018 um 15:51
    • #5
    Zitat von Markusx26

    Das nennt sich eine Sicherheitsüberprüfung. Musste auch eine hier machen in der Firma.
    Generell erst mal die verschiedenen Prüfungsstufen:
    Ü1 = vergleichbar mit normalem Führungszeugnis, keine Befragung von Verwandten
    Ü2 = erweiterte Prüfung, Einverständniserklärung muss unterschrieben werden, es stehen ALLE Straftaten in deinem Leben in dem Fetzen Papier.
    Ü3 = nochmal erweiterte Prüfung. Hier wird sogar mit Verwandten/Freunden gesprochen. Da taucht so ein Mensch in Trenchcoat auf und labert mit den Leuten über dich.

    Da du hier in vielen Sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten tust, wirst du eine Ü2 machen müssen.
    Ach ja, wenn du wie ich einen Eintrag hast, musst du eine Haarprobe abgeben (freiwillig) ansonsten keine Freigabe.

    Das es verschieden Stufen gibt habe ich auch schon gehört aber das es dann abläuft wie im Film ist ja krass. Und Ü1 können die einfach so durchziehen wenn sie wollen? Ohne das ich denen das Führungszeugnis übergebe?

    Zitat von mrsalz

    musste mal direkt bei der Polizei nachfragen und alles was verjährt ist austragen lassen, ob es dadurch sauber wird k.A.

    Es wird aber nicht alles verjährt sein fürchte ich..aber ich werde mich bei der stelle mal melden..obwohl es bei Ü2 ja sowieso egal ist..

    Zitat von Grow Kobold

    Es kommt immer drauf an. Wenn der Personalchef ein Hardliner iss, der für menschliche Verfehlungen kein Verständnis hat, dann biste eh unten durch.

    Wenn der Typ aber normal tickt, kommt es drauf an ob du "einschlägig vorbestraft bist". Wenn du z.B. drin stehen hast, dass du mit Btm aufgegabelt wurdest, ist das Ermessenssache des Personalchefs bzw. der betrieblichen Richtlinien, ob er dich einstellt, da du nicht einschlägig vorbestraft bist. Steht aber drin, dass du wegen Computersabotage und Datenveränderung verurteilt wurdest, ist das eine einschlägige Vorstrafe, dann kannst du direkt ne Umschulung machen... Da nimmt dich kein nennenswerter Betrieb mehr als IT Fachkraft. Wenn Kapitaldelikte drin stehen wie Betrug, Raub, Veruntreuung, Diebstahl... dann wird dich keiner an ein Kassensystem oder die Finanzbuchhaltung oder in den Serverraum von ner Bank lassen... dann bleibst du Frontend Supporter... und im First Level will man als IT Fachkraft eigentlich nicht arbeiten, ganz egal in welchem Betrieb.

    Also ich bin zum glück nicht einschlägig vorbestraft. Also wirds wohl Ermessensache sein. Es bleibt auf jeden 'Fall spannend bis zum schluss schätze ich.

  • Markusx26
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    • 30. Mai 2018 um 18:27
    • #6

    Die durften bei mir zum Beispiel die Sache mit dem Bandendiebstahl vor ca. 14 Jahren nicht verwenden. Von Rechts wegen dürfen die Sachen die 10 Jahre oder älter sind nicht mehr gegen dich verwenden. Welche der Überprüfungen du machen musst, ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt.

    Hast du allerdings keinen Eintrag wegen Drogen, so wollen die auch keine Haarprobe haben. Das wäre nämlich Allgemein Verdacht = Straftat.
    Desweiteren gelten für Zivil angestellte Leute die jeweiligen Arbeitsschutzregelungen und nicht die Einstellungsrichtlinien für Beamte.
    1.) Ab 40 oder so dürfen die dich nicht mehr verbeamten. Verbeamtungsgrenze war früher bis 50.
    2.) Hebst du die Hand für die Verbeamtung, so gibst du einen Teil deines Persönlichkeitsrechts auf.
    3.) Hast du keine Kinder, kein Auto, bewegst keine Maschinen oder bedienst keine gefährliche Maschinen kann der Chef nix machen.

    Mein Chef weiß dass ich gerne mal ne Tüte rauchen tu. Dass man das Zeugs nicht mit rum schleift versteht sich von selbst.

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  • Mr. Green
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    • 30. Mai 2018 um 18:58
    • #7

    Unsere Politiker brauchen solche Prüfungen nicht, da musst du nur korrupt sein oder zumindest einen in der Verwandtschaft, der es schon unter Beweis gestellt hat! lol01

    Stellt ihr euch solche Fragen nicht? :/

  • the real patrick
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    • 30. Mai 2018 um 19:35
    • #8
    Zitat von C-Real

    Warum könne nicht-staatliche Unternehmen mich dann scannen?

    Weil sie es können, klingt komisch, ist aber so. Denn DU gibst ja beim personal check DEIN Einverständnis?! ;)

    Zitat von C-Real

    Und das ohne mein zutun?

    Nicht ganz, s.o.

    Zitat von C-Real

    Ich würde schon gerne wissen was die über mich in Erfahrung bringen.

    Du weißt doch was Du getan hast, und dann::::::::::::::::::::::::wissen die es halt.

    btw:
    Ja das ist zur Zeit irgendwie ne "komische Masche", aber teilweise verstehe ich die Unternehmen in der UPPER HIGH CLASS :D . Wo man verantwortungsvolle Aufgaben , oder deren Wissen, hat, holt man sich ja nicht gerade Spackos an Bord.

    Aber das mit dem Führungszeugnis ist "eigentlich" ganz einfach. Geh zur Behörde und beantrage Einsicht, bzw. Löschung verjährter Sachen. Soll ja vorkommen die "vergessen" paar Delikte zu löschen?!

    Viel Erfolg und Glück dabei, deine Jobsuche klingt interessant und ausbaufähig :thumbup:

  • Markusx26
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    • 31. Mai 2018 um 11:25
    • #9

    In der heutigen Zeit mit Datenschutzrichtlinien, ITIL und ISO Zertifizierungen verlangen die Kunden (Behörden oder Firmen die als Sub für die Firma arbeiten) durchaus eine Sicherheitsüberprüfung. Jetzt muss man sagen, dass der interne Check in meiner Firma auch Leute aus gewissen Ländern der Welt mit durch winkt. Die Behörden allerdings tun jede Person aus Land XY checken bzw. eine Abfrage deiner Schandtaten machen. Wie gesagt werfen die dir einfach alles vor, doch selbst bescheißen die Beamten Versicherungen, begehen Sozialbetrug, verkaufen Daten, letzter Sicherheitscheck bei vielen Beamten ist jahrzente her. Tja, und die Abgeordneten im Bundestag haben mind. 4 Nebenjobs neben einem Hauptberuflichen Job und Vollzeit Abgeordnete sind die ja auch noch. Komisch, haben die 4 Arme, 2 Gehirne oder gibt es schon Klone? Illegal kann man sich auch als legal auslegen.

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  • Nelle
    Gast
    • 31. Mai 2018 um 12:05
    • #10

    Versteh den Thread Ersteller nIcht.
    Er sagt er ist nicht vorbestraft! Also wo ist jetzt sein Problem.

    Und dann sollte man schon wissen was in einem Führungszeugnis drin steht.

    Den Lolli den Du als 13 jährige der Oma geklaut hast wird dort nicht drin stehen. Selbst wenn du als Jugendlicher eine Bewährungsstrafe bekommen hast steht das dort nicht drin.
    Ich hätte im zarten Alter von 15 bis 21 durchgehend Bewährung gehabt. Das erste mal gab es Bewährung 1 auf 2 Jahre. Beim zweiten Mal gab es schon 2 auf 3 Jahre Bewährung bin da mit ganz viel Glück und einer guten Bewährungshelferin raus gekommen.


    Polizeiliches Führungszeugnis schon mehrfach beantragt. k.A
    Behördliches Führungszeugnis beantragt ( bekommst gar nichts zu Gesicht) vorsichtig nachgefragt was dort drin steht. Nichts
    Erweitertes Führungszeugnis beantragt k.A

    Ich kann sagen, ich bin ein unbestrafter Bundesbürger


    Sexualdelikte,Wiederholungstäter....etc. Das steht drin und bleibt wie in Stein gemeißelt.

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    • 5. Juni 2018 um 10:51
    • #11
    Zitat von Nelle

    Versteh den Thread Ersteller nIcht.
    Er sagt er ist nicht vorbestraft! Also wo ist jetzt sein Problem.

    Und dann sollte man schon wissen was in einem Führungszeugnis drin steht.

    Den Lolli den Du als 13 jährige der Oma geklaut hast wird dort nicht drin stehen. Selbst wenn du als Jugendlicher eine Bewährungsstrafe bekommen hast steht das dort nicht drin.
    Ich hätte im zarten Alter von 15 bis 21 durchgehend Bewährung gehabt. Das erste mal gab es Bewährung 1 auf 2 Jahre. Beim zweiten Mal gab es schon 2 auf 3 Jahre Bewährung bin da mit ganz viel Glück und einer guten Bewährungshelferin raus gekommen.


    Polizeiliches Führungszeugnis schon mehrfach beantragt. k.A
    Behördliches Führungszeugnis beantragt ( bekommst gar nichts zu Gesicht) vorsichtig nachgefragt was dort drin steht. Nichts
    Erweitertes Führungszeugnis beantragt k.A

    Ich kann sagen, ich bin ein unbestrafter Bundesbürger


    Sexualdelikte,Wiederholungstäter....etc. Das steht drin und bleibt wie in Stein gemeißelt.

    Alles anzeigen

    "Er sagt er ist nicht vorbestraft!" Habe ich nicht gesagt..
    "Also wo ist jetzt sein Problem." Ü1 - Ü3..Aber da du von ausgehst das ich nicht vorbestraft bin gehts für dich ab Ü2 los..
    "Und dann sollte man schon wissen was in einem Führungszeugnis drin steht." Da einem diese Info nicht ohen Nachfragen gegeben wird..also wie lange es drin steht und ich schonmal anach ein paar Jahren bei sowas den Überblick verliere weiß ich es nicht..zumal das ab Ü2 ja auch keine Rolle spielt ob ich weiss was drin steht..
    "und einer guten Bewährungshelferin raus gekommen" das Glück hast du vor Gericht gehabt..die Bewährungshelferin überprüft dich. Und wenn du dich nicht wie der letzte Depp anstellst hast du von ihr auch nichts zu befürchten und sie verhält sich so wie eine Helferin es sollte.

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