Tja, die meisten Ratschläge sind hier ziemlich dünn. Juristische Laien werfen gerne mit Fachbegriffen rum und das geht nach hinten los. Das ist qualitativ wie das Reichsbürgergeschwätz einzuordnen.
Letztlich gehen jetzt zwei Verfahren für Dich los.
Einmal ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen 316 StGB, die sog. Trunkenheitsfahrt. Die Vorschrift gilt halt nicht nur für Alk.
Zum anderen ist es das Verfahren wegen der Fahrerlaubnis. Wirf mal einen Blick in die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung. Dort is es Nr. 9ff. Du hast Fahren und Konsum nicht getrennt.
Wegen der ganzen angezweifelt Beweissituation: 81a StPO. Siehe Absatz 2 am Ende wegen 316 StGB kein Richtervorbehalt mehr. Erst seit kurzem.
Insofern kannst Du mit anwaltlicher Hilfe versuchen, Deine Fahrerlaubnis zu retten. Ich denke, Du wirfst gutes Gel schlechten hinterher. Spar lieber auf die MPU-Vorbereitung...
Ich sage das auch all meinen Bekannten, die deswegen zu mir kommen. Der wirkliche Baumstamm im Arsch ist bei geringen Mengen nämlich nicht mehr das Strafverfahren, sondern das Verfahren um die Fahrerlaubnis.
Wenn Du in Hamburg wohnst, kann ich Dir nen echt netten Kollegen empfehlen, der Dich finanziell nicht völlig nackig macht, aber überlegs Dir gut. Der macht nur Strafrecht.
Ich bin so gar kein Strafrechtler, aber dafür reicht's noch dicke aus Studium und Ref.
Wenn Du noch Fragen hast, schieß los. Ich plan zwar immer noch meinen ersten Grow, aber davon hab ich mehr Plan.