Alles anzeigenMarihuana vorm Supermarkt
Drei Mittweidaer sollen 50 Mal Drogen erworben und konsumiert haben. Vor Gericht erschienen aber nur zwei.
Döbeln. Von drei Angeklagten waren nur zwei zur Verhandlung im Amtsgericht Döbeln erschienen. Vorgeworfen wurde den Beschuldigten im Alter zwischen 27 und 32 Jahren der unerlaubte Erwerb und der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Zeitraum von Juni 2014 bis zum 7. Juli 2015 sollen sie vor dem Nettomarkt in Mittweida von einem Dealer insgesamt 50 Mal Marihuana gekauft haben. Der Preis betrug neun Euro.
Für die Tat erhielt einer der Angeklagten einen Strafbefehl. Er sollte eine Geldbuße in Höhe von 2 000 Euro zahlen. Er ging in Einspruch. Weil der 32-jährige Angeklagte, der Verhandlung fernblieb, wurde sein Einspruch verworfen. Er muss die 2 000 Euro zahlen.
Dealer hatte Drogen „übrig“
Die anderen Angeklagten räumen die Taten ein. Allerdings behaupten sie, dass sie nur vier bis sechsmal bei dem Dealer Marihuana gekauft hätten. Die Menge betrug immer nur ein Gramm. Während einer von Juli bis September 2014 Drogen gekauft haben will, erklärt der andere, dass er das Marihuana 2015 gekauft hätte.
Herausgekommen waren die Taten, als die Polizei bei dem Dealer eine Hausdurchsuchung durchführte. Als Zeuge bestätigte er in der Verhandlung die Aussagen der Angeklagten, dass sie nur vier bis sechsmal bei ihm Marihuana gekauft hätten. „Ich habe selber Drogen konsumiert“, erklärte er. „Ich hatte nicht so viel Kunden und hatte Marihuana übrig.“ Wie viel Mal sie genau bei ihm eingekauft haben, wusste er nicht. „Ich habe kein Buch geführt“, sagte der Zeuge.
Mehrere Vorstrafen
Die Angeklagten sind vor Gericht keine Unbekannten. Während einer zwei Einträge wegen Körperverletzung und Diebstahl im Bundeszentralregister hat, stehen bei dem anderen drei Einträge zu Buche, unter anderem wegen Schwarzfahrens, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Bedrohung sowie schweren sexuellen Missbrauchs und andere Taten. Wegen der letzten Taten steht er noch unter Bewährung. Dass die Bewährung wegen der jetzigen Verurteilung widerrufen wird, hält Richter Janko Ehrlich nicht für wahrscheinlich. „Die Bewährungszeit wird um ein halbes Jahr verlängert“, mutmaßt er.
Er verurteilt die Beschuldigten wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu Geldstrafen. Einer muss wegen des viermaligen Erwerbs 1 500 Euro (50 Tagessätze zu 30 Euro) zahlen und der andere wegen des Drogenerwerbs in fünf Fällen 900 Euro (30 Tagessätze zu 30 Euro) zahlen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Quelle: sz-online.de