Alles anzeigenZeugenverhör im Marihuana-Prozess
Kierspe - Im Verfahren gegen einen 24-jährigen Meinerzhagener sagten am Donnerstag minderjährige Zeugen im Landgericht aus, denen der Angeklagte Marihuana – zumeist 50 Gramm – zum Weiterverkauf überlassen hatte.
Allerdings bestätigte sich dabei, dass es in mindestens einem Fall wohl noch einen Zwischenhändler gab, der die Ware an die Jugendlichen weitergab. Dreimal 16 Jahre, einmal 17 Jahre – die Altersangaben bestätigten, dass sich vor knapp einem Jahr tatsächlich 15- und 16-Jährige als Dealer in Kierspe und Meinerzhagen betätigten.
Drei von ihnen hatten im Amtsgericht Lüdenscheid und anderswo für ihre Ausflüge in das weite Reich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln Sozialstunden kassiert. Zwischen 20 und 150 Stunden lag die Spannweite der jugendrichterlichen Sanktionen. Weil das Verfahren gegen einen vierten Zeugen noch nicht abgeschlossen war, hätte er als einziger ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt. Doch er machte davon keinen Gebrauch und kassierte prompt die Ankündigung eines weiteren Strafverfahrens wegen Falschaussage. Zu weit war das, was er aussagte, von dem entfernt, was er der Polizei gesagt hatte.
Ein weiterer 16-Jähriger war ein erschreckendes Beispiel dafür, was die „weiche“ Droge Marihuana aus einem Menschen machen kann. Seine Aussagen bewegten sich durchweg am Rande des Nicht-Hörbaren, was sich auch nach zahlreichen Ermahnungen, doch bitte lauter zu sprechen, kaum änderte.
Deutlich wurde dennoch, dass der Zeuge immer noch kiffte. So sah der Vorsitzende Richter Christian Voigt schließlich Anlass zu einer Feststellung, die durch den Eindruck des Zeugen untermauert wurde: „Diese Droge stumpft ab – dann ist alles egal.“ Die dazugehörige dringende Ermahnung gab es gratis: „In Ihrem Leben muss sich dringend etwas ändern. Ich bin nämlich auch Vorsitzender einer Jugendstrafkammer.“
Geklärt wurden trotz aller Mühen Details der Geschäftsabwicklung, von Mengen, Geldzahlungen und nicht zuletzt auch das Faktum, dass der Angeklagte wohl nicht immer und jederzeit mit der äußersten Freundlichkeit die Begleichung ausstehender Schulden einforderte. Allerdings wurde er durch keine Aussage über das hinaus belastet, was er selber bereits zugegeben hatte. Deshalb sah der Vorsitzende erneut Anlass, unrealistische Erwartungen an den Prozessausgang zu dämpfen: „Träumen Sie jetzt aber nicht von Bewährung!“ „Träumen darf man immer!“, erwiderte Dr. Müller, der Strafverteidiger des 24-Jährigen.
Der Prozess wird am 11. Februar ab 9 Uhr fortgesetzt und voraussichtlich abgeschlossen.
Quelle: come-on.de