Alles anzeigenVor Supermarkt Marihuana gekauft
Drei Mittweidaer sollen Drogen gekauft und konsumiert haben. Die Angeklagten erhielten jetzt dafür Geldstrafen.
Mittweida. Von drei Angeklagten waren nur zwei zur Verhandlung im Amtsgericht Döbeln erschienen. Vorgeworfen wurde den Beschuldigten im Alter zwischen 27 und 32 Jahren der unerlaubte Erwerb von Drogen und der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Im Zeitraum von Juni 2014 bis zum 7. Juli 2015 sollen sie vor einem Supermarkt in Mittweida von einem Dealer insgesamt 50 Mal Marihuana gekauft haben. Für die Tat erhielt einer der Angeklagten einen Strafbefehl. Er sollte eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro zahlen. Er ging in Einspruch. Weil der 32-jährige Angeklagte der Verhandlung fernblieb, wurde sein Einspruch verworfen. Er muss die 2000 Euro zahlen.Die beiden anderen Angeklagten räumten die Taten vor Gericht ein. Allerdings behaupteten sie, dass sie nur vier bis sechs Mal bei dem Dealer Marihuana gekauft hätten. Die Menge habe immer nur ein Gramm betragen. Während einer von Juli bis September 2014 Drogen gekauft haben will, erklärte der andere, dass er das Marihuana 2015 gekauft hätte.
Herausgekommen waren die Taten, als die Polizei bei dem Dealer eine Hausdurchsuchung machte. Als Zeuge bestätigte er in der Verhandlung die Aussagen der Angeklagten, dass sie nur vier bis sechs Mal bei ihm Marihuana gekauft hätten. "Ich habe selber Drogen konsumiert", erklärte er. "Ich hatte nicht so viel Kunden und hatte Marihuana übrig." Wie viel Mal sie genau bei ihm eingekauft haben, wusste er nicht. "Ich habe kein Buch geführt", so der Zeuge.
Die Angeklagten sind vor Gericht keine Unbekannten. Während einer zwei Einträge wegen Körperverletzung und Diebstahl im Bundeszentralregister hat, stehen bei dem anderen drei Einträge zu Buche - unter anderem wegen Schwarzfahrens, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Bedrohung sowie schweren sexuellen Missbrauchs und andere Taten. Wegen der letztgenannten Taten steht er noch unter Bewährung. Das die Bewährung wegen der jüngsten Verurteilung widerrufen wird, hielt Richter Janko Ehrlich nicht für wahrscheinlich. "Die Bewährungszeit wird um ein halbes Jahr verlängert", mutmaßt er.
Er verurteilte die Beschuldigten wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu Geldstrafen. Einer muss wegen des viermaligen Erwerbs 1500 Euro (50 Tagessätze zu 30 Euro) zahlen und der andere wegen des Drogenerwerbs in fünf Fällen 900 Euro (30 Tagessätze zu 30 Euro). Die Urteile sind rechtskräftig.
Quelle: freiepresse.de