1. Forum
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
    5. Trophäen
  4. Partner
  5. Kontakt
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. The-Greenleaf - Cannabis Grow Community
  2. Mitglieder
  3. Niffit
PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG

Beiträge von Niffit

  • Gesetzesentwurf für Medizinalcannabis

    • Niffit
    • 13. Januar 2016 um 15:30
    Zitat von Aponet



    Gesetzentwurf zu Cannabis als Medizin

    Chronisch kranke Patienten sollen künftig einfacher Zugang zu medizinischem Cannabis erhalten. In bestimmten Fällen sollen dann auch die Krankenkassen die Kosten für eine entsprechende Therapie übernehmen. So steht es in einem Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt.
    Anzeige
    http://aponet.adspirit.de/adnoclick.php?…cannabisagentur Nach Angaben des BMG kommt Cannabis vor allem in der Behandlung von Schmerzpatienten immer häufiger zum Einsatz. Im Oktober 2015 hätten bereits 527 Personen eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dafür besessen. Die soll nun in Zukunft nicht mehr nötig sein. Nach dem Willen von Gesundheitsminister Hermann Gröhe sollen Ärzte bald regulär und ohne vorherige Genehmigung Cannabisblüten und -extrakt auf einem Betäubungsmittel-Rezept verschreiben können, wenn sie eine solche Therapie für erforderlich halten. Die Patienten können die Verordnung dann in der Apotheke einlösen und erhalten die Droge dort in kontrolliert pharmazeutischer Qualität.

    In "eng begrenzten Ausnahmefällen" sollen künftig zudem die Krankenkassen die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernehmen. Dem Gesetzentwurf zufolge gilt das für Versicherte mit einer schweren chronischen Krankheit, sofern für die Behandlung keine allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Alternative zur Verfügung steht. Darüber hinaus muss eine "nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome" bestehen. Der Patient muss sich zudem verpflichten, an einem Forschungsvorhaben zum Einsatz entsprechender Arzneimittel teilzunehmen. Aus den Ergebnissen dieser Studie soll abgeleitet werden, unter welchen Voraussetzungen die Kassen zukünftig für die Kosten einer Cannabis-Therapie aufkommen müssen.

    Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition darüber hinaus in Deutschland den kontrollierten Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglichen. Das BfArM soll dafür die Aufgaben einer sogenannten Cannabisagentur übernehmen, an die alle Anbauer die gesamte Ernte abliefern müssen. Den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf soll das Institut vorab festlegen und den Auftrag zum Anbau im Rahmen einer Ausschreibung an Produzenten mit einer entsprechenden Genehmigung vergeben. Nach der Ernte soll das BfArM die Pflanzen aufkaufen und anschließend insbesondere an Apotheken, Arzneimittelhersteller oder Großhändler vertreiben. Den Eigenanbau von Cannabis durch Patienten lehnt das BMG hingegen strikt ab. Das komme "aus gesundheits- und ordnungspolitischer Sicht nicht in Betracht", heißt es.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Aponet.de

  • Oakland/Amerika: So funktioniert der erste Inkubator für Cannabis-Startups

    • Niffit
    • 13. Januar 2016 um 15:27
    Zitat von Gründerszene


    So funktioniert der erste Inkubator für Cannabis-Startups
    Reportage. In Oakland entsteht der erste Inkubator für Cannabis-Startups in Kalifornien. Ab März werden dort 20 Firmen pro Jahr mit Know-How und Investments gefördert.

    Carter Laren steht umringt von jungen Männern in einem Raum, der wie ein Wohnzimmer aussieht. Auf einem Glastisch neben dem Sofa liegen Schokoladentäfelchen mit Cannabis-Aufdruck und ein Exemplar des „Cannabis Manifesto“ von Branchenpionier Steve De’Angelo. „Ihr solltet euch auf jeden Fall bewerben“, sagt Laren zu zwei der Männer. Sie haben ein Startup gegründet, das ein wasserlösliches Marihuana-Konzentrat herstellt. Die beiden löchern Laren mit Fragen, Visitenkarten werden ausgetauscht.

    Laren ist einer der drei Gründer des neuen Inkubators „Gateway“. Sie haben zum Open House geladen, und der oberste Stock des auffälligen Leviathan-Gebäudes in Oakland bei San Francisco ist gefüllt mit neugierigen Menschen. Gateway ist ein Förderprogramm ausschließlich für Marihuana-Startups, das erste in Kalifornien. Zweimal pro Jahr lernen hier jeweils zehn Startups, wie man ein Cannabis-Unternehmen aufzieht. Die Gründer bekommen Mentoring, Büroräume für fünf Monate sowie ein Investment von 30.000 Dollar, im Gegenzug geben sie eine Beteiligung von sechs Prozent an ihrem Unternehmen ab. Das Geld stammt von MJIC, einer auf Marihuana-Firmen spezialisierten Investment-Holding.

    „Es gibt im ganzen Land eine veränderte Wahrnehmung von Cannabis“, sagt Carter Laren, der wie Mitbegründer Ben Larsen vom Startup-Accelerator Founder Institute kommt. Nun springen sie auf den Hype ums legale Geschäft mit Cannabis in den USA auf. 23 US-Staaten haben den Konsum von Marihuana inzwischen legalisiert, unter anderem in Colorado, Washington und Oregon auch für den Freizeitgebrauch. Spätestens, seit sich Star-Investor Peter Thiel mit mehreren Millionen in Privateer Holdings eingekauft hat, einen auf die Cannabisindustrie spezialisierten Finanzinvestor, herrscht Goldgräberstimmung: Immer neue Cannabis-Startups spießen wie [lexicon]Pilze[/lexicon] aus dem Boden, die die Branche mit Software und High-Tech revolutionieren. Experten taxieren den US-Markt für legales Cannabis bis 2020 auf 15 Milliarden Dollar.

    „Die Resonanz ist überwältigend positiv“, sagt Laren, nachdem die Nachricht vom Inkubator-Start in der Welt war, seien direkt 30 Bewerbungen eingegangen. Die ersten Startups sollen im März beginnen, die Bewerbungsfrist läuft voraussichtlich bis Ende Januar. Offiziell ausgewählt ist noch kein Unternehmen. Bewerben können sich sowohl offline- als auch digitale Early-Stage-Firmen, egal ob Startups mit App-Lösungen zur Distribution oder Hardware-Produkten wie Vaporisieren. Auch Firmen, die direkt mit der Pflanze zu tun haben, sind willkommen – zum Beispiel Startups, die auf neue Verfahren zur Extraktion des Wirkstoffs [lexicon]THC[/lexicon] setzen.

    Rechtlich spielen sie in einer anderen Liga: Sie dürfen ihr Geschäft nur innerhalb des Bundesstaats mit ihrem Firmensitz betreiben. „Der kalifornische Markt ist so riesig, dass man solche Firmen trotzdem skalieren kann“, sagt Carter Laren. Dennoch ist das Geschäft mit legalem Cannabis nicht gerade einfach. „Die Sicherung von Rohmaterial und die Herstellung von Produkten ist schwierig. Denn Wissen wird in der Branche nicht geteilt, eine Folge der jahrelangen Prohibition“, sagt John R. Downs, Managing Director von MJIC und dritter Gateway-Mitbegründer. Hinzu kommt das Stigma von Cannabis als Einstiegsdroge. Der Inkubator soll „als sicherer Ort zum Wissensaustausch“ dienen, erklärt Downs, und Investoren, die noch nie etwas mit Marihuana-Firmen zu tun hatten, die Möglichkeit geben, sich zu informieren. Sie werden am Ende des Programms zum Demo-Day eingeladen, bei dem die Startups ihre Geschäftsideen präsentieren.

    Holly Alberti-Evans hat das alles schon hinter sich. Sie steht im obersten Stockwerk des Leviathan-Gebäudes und erklärt den Besuchern, wie „Healthy Headie“ funktioniert: Das Unternehmen aus Massachusetts organisiert eine Art Tupperware-Partys für Cannabis-Produkte, zum Aufklären und Ausprobieren. Healthy Headie hat im Frühjahr an CanopyBoulder teilgenommen, dem US-weit ersten Accelerator für Cannabis-Startups in Colorado, und sammelt nun 500.000 Dollar mit einer Wandelanleihe ein. Im März wird die Gründerin als Mentorin zum Gateway-Programm stoßen. Sie kennt die Herausforderungen der Branche: Probleme beim Funding oder der Nutzung von Bank-Dienstleistungen, aber auch beim Advertising und Marketing. „Es wäre illegal, unsere Dienste auf Social Media-Kanälen zu posten, und wir können auch keine Anzeigen auf Google laufen lassen“, sagt Alberti-Evans.

    Auch David Hua wird Gateway als Mentor unterstützen. Seine Liefer-App Meadow ist aus dem Y-Combinator-Programm hervorgegangen und hat bisher Investments in Höhe von 240.000 Dollar erhalten. Meadow ist eine Art Uber für medizinisches Cannabis und funktioniert als Schnittstelle zwischen lokalen Marihuana-Apotheken und Patienten in der San Francisco Bay Area. Die bekommen über die App in weniger als einer Stunde Cannabis-Sorten wie „Blue Dream“ oder „Phantom Cookies“ an die Haustür geliefert. Personalausweis und ärztliches Empfehlungsschreiben können die Kunden online hochladen, wer noch keine “Medical-Marihuana-Karte” hat, kann über die App einen Termin für eine Video-Konferenz mit einem Arzt vereinbaren.

    Die Idee zu Meadow kam Hua, der zuvor einen Food-Blog betrieb, während eines Kurses an der nahegelegenen Marihuana-Universität „Oaksterdam“. Es ist die einzige ihrer Art in den USA, die Studenten lernen dort alles über Kultivierung, Geschichte, Heilwirkung oder Zubereitungsmethoden der Pflanze. „Oakland ist bereit, die Hauptstadt der Cannabis-Branche zu werden“, sagt Carter Laren. Die Nachbarstadt des einstigen Hippie-Mekkas San Francisco gilt als besonders kifferfreundlich, und Kalifornien war der erste Staat in den USA, der den Cannabis-Konsum zum medizinischen Gebrauch legalisierte.

    Robert Zaremba nimmt einen Zug aus einem mit Hasch-Öl gefüllten Stift-Vaporizer. Würziger Rauch wabert über den Tisch, auf dem er mit [lexicon]THC[/lexicon] angereicherte Kaffeekapseln, Schokolade, Cremes und Öle aufgebaut hat. Zaremba ist Chef des Marihuana-Großhandels „The Healing Cabinet“. „In Deutschland wäre das alles illegal, oder?“, fragt ihn ein junger Mann aus Deutschland, der überlegt, in Kalifornien ein Startup zur Cannabis-Distribution zu gründen. „Stimmt“, antwortet Zaremba, der Gateway-Startups künftig als Mentor helfen wird, ihre Produkte unters Volk zu bringen – nur in bestimmten Staaten in den USA, versteht sich.

    Der Markt könnte allerdings bald kräftig wachsen: Im Zuge der Präsidentschaftswahl im kommenden Herbst stehen mehrere Volksabstimmungen zur Legalisierung von Marihuana als Freizeitdroge an, unter anderem in Kalifornien. Gateway-Gründer Carter Laren geht fest davon aus, dass die Abstimmung in Kalifornien pro Legalisierung ausgehen wird. Selbst wenn nicht, wäre das aus geschäftlicher Sicht okay, sagt er, „aber bestimmt nicht aus moralischer Sicht“.


    Alles anzeigen

    Quelle:
    Gruenderszene

  • Medizinalhanf wird verschreibungspflichtig

    • Niffit
    • 13. Januar 2016 um 15:24
    Zitat von Pharmazeutische Zeitung


    Medizinalhanf wird verschreibungsfähig
    [Blockierte Grafik: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/clear.gif]

    Von Stephanie Schersch / Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Schmerzpatienten den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern. Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, sollen Ärzte Medizinalhanf künftig regulär über ein Betäubungsmittelrezept verordnen können. Auch der kontrollierte Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken wird in Deutschland demnach künftig möglich sein.

    Heute können Patienten nur sehr begrenzt Cannabis zu therapeutischen Zwecken nutzen. Ärzte können hierzulande das Fertigarzneimittel Sativex® (Cannabis-Dickextrakt) verschreiben, ebenso die Präparate Marinol® (Dronabinol) und Cesamet® (Nabilon), die Apotheken aus den USA und Kanada importieren müssen. Dronabinol gibt es zudem als Rezeptursubstanz. Der Wirkstoff kann allerdings wie Nabilon nur im Rahmen eines sogenannten individuellen Heilversuchs zum Einsatz kommen. Die Kosten tragen die Versicherten dabei meist selbst.

    Sondergenehmigung
    In Ausnahmefällen können Patienten zudem Medizinalhanf aus der Apotheke erhalten. Dafür benötigen sie allerdings eine entsprechende Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Behandlung erfolgt dann als ärztlich begleitete Selbsttherapie in der Regel auf eigene Kosten. Meist inhalieren Patienten den Cannabisextrakt, einige rauchen aber auch die Blüten oder brühen sie zu einem Tee auf.
    Laut Bundesgesundheitsministerium kommt Cannabis vor allem in der Behandlung von Schmerzpatienten immer häufiger zum Einsatz. Anfang Oktober 2015 besaßen demnach 527 Personen eine entsprechende Erlaubnis des BfArM. Die soll nun in Zukunft gar nicht mehr nötig sein. Nach dem Willen des Gesundheitsministers können Ärzte bald regulär Cannabisblüten und -extrakt auf einem BtM-Rezept verschreiben, wenn sie eine solche Therapie für erforderlich halten.

    Die Patienten können die Verordnung dann in der Apotheke einlösen und erhalten die Droge dort in kontrolliert pharmazeutischer Qualität. Bislang müssen auch Apotheken eine Ausnahmeerlaubnis des BfArM vorweisen, wenn sie Medizinalhanf einkaufen und an Patienten abgeben. Diese Pflicht soll ebenfalls wegfallen.

    In »eng begrenzten Ausnahmefällen« sollen künftig zudem die Krankenkassen die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernehmen. Dem Gesetzentwurf zufolge gilt das für Versicherte mit einer schweren chronischen Krankheit, sofern für die Behandlung keine allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Alternative zur Verfügung steht. Darüber hinaus muss eine »nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symp­tome« bestehen.

    Der Patient muss sich zudem verpflichten, an einem Forschungsvorhaben zum Einsatz entsprechender Arzneimittel teilzunehmen, das bis Ende 2018 laufen soll. Die Ergebnisse dieses Projekts soll schließlich der Gemeinsame Bundesausschuss auswerten und bis Mitte 2019 endgültig festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Kassen für die Kosten einer Cannabis-Therapie ab August 2019 aufkommen.
    Wie für andere Betäubungsmittel auch soll das Gesetz für Cannabis eine maximale Verschreibungsmenge festlegen. Höchstens 100 000 Milligramm dürfen Ärzte ihren Patienten demnach innerhalb von 30 Tagen verordnen. Abweichen können sie davon nur in Sonderfällen.

    Kontrollierter Anbau
    Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition darüber hinaus in Deutschland den kontrollierten Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglichen. Derzeit beziehen deutsche Apotheken Medizinalhanf häufig aus den Niederlanden. Das BfArM soll hierzulande künftig die Aufgaben einer sogenannten Cannabisagentur übernehmen, an die alle deutschen Anbauer die gesamte Ernte abliefern müssen. Den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf soll das Institut im Vorfeld festlegen und den Auftrag zum Anbau im Rahmen einer Ausschreibung an Produzenten mit einer entsprechenden Genehmigung vergeben.
    Auch die Abgabepreise für Cannabis gibt die Behörde vor. Nach der Ernte soll das BfArM die Pflanzen aufkaufen und anschließend insbesondere an Apotheken, Arzneimittelhersteller oder Großhändler vertreiben. Den Eigenanbau von Cannabis durch Patienten lehnt das Bundesgesundheitsministerium hingegen strikt ab. Das komme »aus gesundheits- und ordnungspolitischer Sicht nicht in Betracht«, heißt es. /

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Pharmazeutische Zeitung

  • Hanfanbau: Regierung plant Cannabis-Agentur

    • Niffit
    • 13. Januar 2016 um 15:22
    Zitat von Der Spiegel Online


    Hanfanbau: Regierung plant Cannabis-Agentur
    Zur medizinischen Therapie konnten Patienten bisher nur per Sonderregelung Cannabis erhalten - etwa zur Schmerzlinderung bei schweren Krankheiten. Zukünftig soll eine neu gegründete Cannabis-Agentur das Verfahren vereinfachen.

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die strengen Auflagen für die Verordnung von medizinischem Cannabis lockern und Patienten leichter Zugang verschaffen. Laut einem Bericht der ARD soll der Anbau und Vertrieb von einer neu gegründeten Cannabis-Agentur übernommen werden. Dafür hat Gröhe einen Referentenentwurf vorgelegt.
    Die Agentur soll in Bonn beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden, zudem soll der Anbau unter landwirtschaftlichen Betrieben ausgeschrieben werden.
    "Das ist etwas komplett Neues. Die Landwirtschaft hilft uns, hier ein Produkt anzubauen, das sonst nicht für den Verkauf angeboten werden darf.
    Das muss man auf eine rechtssichere Art und Weise machen, damit das Ganze nicht beklagbar ist", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Karl Lauterbach, dem Sender zu dem Entwurf.
    Die Cannabis-Agentur soll zudem die Qualität der Droge überwachen und sicherstellen, dass er in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht sowie die Belieferung mit Großhändlern übernehmen.

    Cannabis kommt bei schweren Krankheiten wie Krebs oder Multipler Sklerose zum Einsatz. Bisher gibt es einige wenige Präparate, die teilweise von Apotheken aus dem Ausland importiert werden mussten.
    In Ausnahmefällen benötigen Patienten - derzeit sind es etwas über 500 in Deutschland - eine Sondergenehmigung des BfArM, bevor sie Cannabis über eine Apotheke beziehen können. Das soll künftig entfallen.
    Zudem war diese Regelung mit hohen Kosten verbunden. Viele Patienten setzen deshalb auch auf einen Eigenanbau, bei dem die Dosis aber stark schwanken kann.
    Das will Gröhe mit der Neuregelung verhindern. Zudem soll die Therapie mit Cannabis in ärztliche Verantwortung gegeben werden, so die Idee.
    Allerdings ist der Nutzen von Cannabis zu medizinischen Zwecken nicht vollständig geklärt und für viele Bereiche bisher schlecht untersucht.
    Bei den bekanntesten Anwendungen von Cannabis, etwa der Linderung von chronischen Schmerzen oder von Übelkeit im Rahmen einer Chemotherapie, gibt es einer Studie zufolge Hinweise auf eine positive Wirkung. Bei vielen anderen Krankheiten ist die Wirkung jedoch kaum untersucht. Viele Mediziner berichten von guten Erfahrungen mit der Anwendung.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Spiegel.de

  • Plantage in Gießen aufgeflogen

    • Niffit
    • 16. Dezember 2015 um 06:57
    Zitat von fnp.de


    Drogenfund bei 39-Jährigem Mann: Große Cannabis-Plantage stillgelegt
    Die Polizei hat ein großes Drogen-Gewächshaus gefunden. Dort hatte anscheinend ein 39-Jähriger Tatverdächtiger professionell Cannabis-Pflanzen aufgezogen.

    Gießen.
    Die Polizei hat eine große Cannabis-Plantage bei Gießen
    stillgelegt. Rund 80 Pflanzen fanden die Ermittler dort. Sie nahmen
    einen 39 Jahre alten Mann vorübergehend fest. Gegen ihn laufen die
    Ermittlungen wegen des Anbaus illegaler Rauschmittel.


    Der Verdächtige war schon länger im Visier der Drogenfahnder der
    Gießener Polizei. Schließlich verdichteten sich die Beweise, der
    Tatverdacht gegen den Mann aus Hungen erhärtete sich. Die Beamten
    erwirkten einen Durchsuchungsbeschluss.


    Noch bevor sie das Anwesen des mutmaßlichen Drogena-Anbauers erreichten,
    fanden sie ihn in einem PKW ganz in der Nähe. Mit Drogen im Blut und
    ohne Führerschein. In der Wohnung fand man schließlich eine kleinere
    Menge Drogen und verschiedene andere Beweismittel.


    In der Scheune gegenüber dann der "große Wurf": In einem ersten Bereich
    fanden die Polizisten noch eine kleine Aufzuchtstation mit insgesamt
    sechs Cannabis-Gewächsen. In einem zweiten Raum waren es dann sogar
    ganze 74. Große Strahler beleuchteten die Pflanzen, verlegte Schläuche
    sorgten für gute [lexicon]Belüftung[/lexicon]: Ein professionelles Drogen-Gewächshaus. Mit
    sichtbarem Erfolg: Viele der Pflanzen waren bereits mehr als einen Meter
    hoch.


    Der Tatverdächtige ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Die Ermittlungen gegen ihn dauern noch an.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    fnp.de

  • Kanada legalisiert Cannabis

    • Niffit
    • 14. Dezember 2015 um 06:48
    Zitat von Welt.de


    Kanada legalisiert als erstes G-7-Land Cannabis
    Der neue Regierungschef setzt ein Wahlversprechen um und will den Konsum von Marihuana erlauben. Justin Trudeau gab zuvor zu, auch schon "fünf oder sechs Mal" einen Joint geraucht zu haben.

    Als erstes Land aus der Gruppe der sieben führenden Industriestaaten (G 7) wird Kanada den Konsum von Marihuana legalisieren. Das kündigte der neue Premierminister des Landes, Justin Trudeau, an. Der im Oktober zum Regierungschef gewählte Liberale bestätigte damit in einer Rede zu seiner Regierungspolitik für 2016 ein Versprechen aus seinem Wahlkampf: Er hatte angekündigt, den Konsum von Cannabis direkt nach seiner Wahl straffrei zu stellen. Im Laufe des kommenden Jahres sollen dazu die entsprechenden Gesetze beschlossen werden.

    Trudeau hatte im Wahlkampf zugegeben, dass er auch selbst schon "fünf oder sechs Mal" Cannabis geraucht habe, darunter einmal im Jahr 2010, als er bereits im Parlament war. Allerdings hatte eine liberale Vorgängerregierung im Jahr 2004 schon einmal versucht, den Konsum der Droge zu legalisieren und hatte dies letztlich vor allem auf Druck der USA aufgegeben. Inzwischen gibt es aber auch vier US-Bundesstaaten, die den Konsum von Cannabis erlaubt haben.
    Bei der Parlamentswahl am 19. Oktober hatten die Liberalen die absolute Mehrheit erzielt, der konservative Premierminister Stephen Harper wurde nach neun Jahren abgewählt. Der 43-jährige Trudeau ist der Sohn des früheren Premierministers Pierre Trudeau, der mit einer kurzen Unterbrechung von 1968 bis 1984 an der Spitze der Regierung stand. Der frühere Französischlehrer war 2008 als Abgeordneter ins Parlament eingezogen.

    Quelle:
    Welt.de

  • Hamburg: Rot-Grün verwirft Cannabis-Exeriment im Schanzenviertel

    • Niffit
    • 19. November 2015 um 13:07
    Zitat von Hamburger Abendblatt


    Rot-Grün verwirft Cannabis-Experiment im Schanzenviertel
    Das Modell-Projekt für legalisierte Abgabe von Cannabis ist vom Tisch - vorerst. Rot-Grün nennt Voraussetzungen für erneute Prüfung.

    Hamburg. Das im rot-grünen Koalitionsvertrag angedachte Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ist vom Tisch. Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen begründeten ihren Rückzug am Freitag in Hamburg mit zu hohen rechtlichen Hürden.

    Beide kündigten jedoch an, diese Position noch einmal neu zu überdenken, sobald das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag einer anderen Stadt genehmigen würde.
    Christiane Blömeke, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagte dazu: "Wir werden uns weiterhin bundesweit für die Einführung von Modellprojekten zur legalen und kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene einsetzen.

    In Hamburg würden wir gerne prüfen, ob durch eine regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene der Gesundheits- und Jugendschutz verbessert werden kann."
    Die Grünen hätten erkannt, dass sich "ein solches Modell-Projekt durch die derzeitige Gesetzesauslegung und Bewilligungspraxis des zuständigen Bundesinstituts nur schwer realisieren lässt. Sollte sich diese Situation ändern, werden wir die Diskussion um ein Hamburger Modellprojekt weiter führen."

    Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Grüne darauf verständigt, ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an namentlich bekannte Erwachsene zu prüfen. Ziel eines solchen Projektes sei es, den Cannabis-Konsum zu reduzieren und Suchtkranke aus der Abhängigkeit herauszuführen, hieß es in einer Mitteilung der Grünen Bürgerschaftsfraktion.

    Aus in Berlin hat auch Hamburg beeinflusst
    Anfang Oktober war bereits ein ähnliches Projekt des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg gescheitert. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnte den Antrag des Berliner Bezirksamtes ab. Er sei weder zulässig noch begründet, hieß es den Angaben zufolge in der Entscheidung. Der Antrag sei vor allem mit dem Jugend- und Verbraucherschutz begründet worden.
    Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Sylvia Wowretzko, nahm auf den Berliner Fall bezug: "Der Ablehnungsbescheid zu einem vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beantragten Modellprojekt hat deutlich gemacht, dass ein Projekt zum Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken auf der Grundlage des geltenden Rechts nicht genehmigungsfähig wäre."

    Die SPD sei sich mit den Grünen aber einig, die medizinische Anwendung von Cannabis ausweiten zu wollen. Zudem solle die Bundesregierung aufgefordert werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, hieß es in der Mitteilung weiter.
    Eine Schlappe ist der Beschluss vor allem für SPD und Grüne im Bezirk Altona. In der Bezirksversammlung hatten beide Bezirksfraktionen kürzlich einen solchen Versuch gerade beschlossen und den Senat um eine Umsetzung gebeten. Mit der Abgabe soll den Drogendealern in der Schanze die Geschäftsgrundlage entzogen und Konsumenten geschützt werden. Drogengeschäfte auf offener Straße stellen für viele Anwohner ein großes Ärgernis dar. Die Behörden konnten den Handel bisher aber nicht eindämmen.
    (dpa/lem/at)

    Alles anzeigen


    Quelle:
    Hamburger Abendblatt
    ------------------------------

    Zitat von Welt.de


    FDP fordert Abgabe von Cannabis - mit einem Trick
    Ein Projekt zum kontrollierten Verkauf von Cannabis wurde in Hamburg vor kurzem zwar ad acta gelegt - doch nun hat die FDP einen neuen Antrag eingereicht. Dieser dürfte Rot-Grün bekannt vorkommen.

    Eine Woche, nachdem sich die rot-grüne Koalition gegen ein Cannabis-Modellprojekt in Hamburg ausgesprochen hat, gibt es einen neuen Vorstoß der FDP.
    Fünf Abgeordnete der Bürgerschaftsfraktion fordern den Senat auf, sich auf Bundesebene für die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene einzusetzen.
    Dass sich in der Bürgerschaft für den Antrag eine Mehrheit findet, ist zwar kurz nach der Koalitionsentscheidung unwahrscheinlich, den Freidemokraten geht es aber darum, mit dem Thema weiter in der Diskussion zu bleiben – und Rot-Grün an den eigenen Ideen zu messen.

    Dafür bedienen sie sich eines ungewöhnlichen Tricks: Ihre Drucksache entspricht nahezu wortgleich einem Antrag, den SPD und Grüne im Oktober in die Bezirksversammlung Altona eingebracht haben und der dort eine Mehrheit fand. Bereits damit wurde der Senat offiziell aufgefordert, einen Modellversuch voranzubringen. Doch in der Zwischenzeit – nach einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss – entschied sich die Koalition auf Landesebene dagegen. Der einzige Unterschied in den Anträgen ist nun: Die Freidemokraten legen sich nicht auf den Standort des Modellprojektes im Schanzenviertel fest.

    Der FDP-Abgeordnete Wieland Schinnenburg betont, das Thema liege seiner Partei am Herzen. Es sei dringend erforderlich, in einem wissenschaftlichen Modellprojekt zu klären, ob eine kontrollierte Abgabe sinnvoll ist. Denn bei der Expertenanhörung wurde deutlich, dass es weltweit keine belastbaren Erkenntnisse gibt.
    "Angesichts des steigenden Cannabis-Konsums müssen dringend neue Wege erprobt werden", so Schinnenburg. "Ich hoffe, Rot-Grün hat auf Landesebene ein Einsehen."

    Fortsetzung der Kampagne "Bleib stark! Bleib du selbst!"
    Im Koalitionsvertrag vom Frühjahr hatten SPD und Grüne vereinbart, ein Modellprojekt zu prüfen. Ein Runder Tisch in der Sternschanze hatte sich genauso für das traditionell grüne Anliegen ausgesprochen wie die Altonaer SPD. Doch letztlich scheiterte die Idee an den Sozialdemokraten um Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Hintergrund war die Ablehnung eines ähnlichen Antrags des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

    Erst wenn das BfArM einen Antrag einer anderen Stadt genehmigt, will sich die Hamburger Koalition wieder mit dem Thema befassen. Zudem verkündete Prüfer-Storcks nun die Fortsetzung der Präventionskampagne "Bleib stark! Bleib du selbst!", die Jugendliche vom Kiffen abhalten soll - "ohne erhobenen Zeigefinger", so die Senatorin. Von diesem Montag an können junge Hamburger zwischen 14 und 21 Jahren mehrere Monate lang online oder auf Postkarten Statements zum Thema "Cannabis und du" abgeben und Preise gewinnen.

    Die Grünen fügen sich der politischen Linie zähneknirschend. Man nehme zur Kenntnis, dass sich ein Modellprojekt zurzeit schwer realisieren lasse. FDP-Mann Schinnenburg kommentiert: "Leider haben die Grünen zweimal versagt: Zunächst hat die grüne Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin einen dilettantischen Antrag auf Durchführung eines solchen Modellprojektes ohne wissenschaftliche Begleitung gestellt und es so dem Bundesinstitut leicht gemacht, einen ablehnenden Bescheid zu erlassen. Und nun können sich die Grünen nicht gegen die SPD durchsetzen."

    Der Altonaer Antragstext ist nach Schinnenburgs Ansicht deutlich besser als der Berliner, da beispielsweise die wissenschaftliche Begleitung genau beschrieben wird. Schinnenburg: "Wir wollen den Grünen und vor allem den Drogensüchtigen helfen."

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Welt.de

  • Tödliche Folgen von Cannabis Konsum ? Neue Berichte stützen These

    • Niffit
    • 19. November 2015 um 13:03
    Zitat von Derwesten.de


    Cannabis kann tödlich wirken? Neue Berichte stützen These
    Düsseldorf.

    Mit einer Fallstudie zu möglichen tödlichen Folgen von Cannabis-Konsum hatten Düsseldorfer Rechtsmediziner Wirbel ausgelöst. Nun gibt es neue Fälle.


    Man möge sie steinigen, aus dem Job 'rauswerfen oder den Doktor-Titel aberkennen: Mit ihrer Fallstudie zu möglichen tödlichen Folgen durch Cannabis-Konsum haben vier Rechtsmediziner des Düsseldorfer Uniklinikums und der Universität Frankfurt/Main im Februar vor einem Jahr international für Aufsehen gesorgt - und für Empörung und Wut bei Cannabis-Fans. Dies auch, weil die Fallstudie vielfach verkürzt dargestellt wurde.

    Nun gibt es neue Berichte, die in die gleiche Richtung deuten: dass Cannabis bei ansonsten gesunden Menschen zum plötzlichen Herztod führen kann.
    Im jüngst veröffentlichten Bericht im renommierten "Journal of Electrocardiology", einer US-Fachzeitschrift von und für Internisten, findet sich die Fallstudie "Cannabis induced asystole". Die Autoren berichten über den plötzlichen Herzstillstand eines 28-jährigen Cannabis-Konsumenten. Das Besondere hier: der Patient war nach einem Autounfall in der Notaufnahme einer Klinik. Er erlitt dort einen Herzstillstand und überlebte. Dabei wurden erstmals EKG-Daten dokumentiert. Das Fazit der Ärzte: Der Cannabis-Wirkstoff [lexicon]THC[/lexicon] könne auch "katastrophale Nebenwirkungen" haben, die bis dato kaum bekannt seien und weiter erforscht werden sollten.

    Birgt Cannabis mehr Risiken als bekannt?


    Cannabis gilt nicht nur in Deutschland als die am weitesten verbreitete illegale Droge. Viele halten Haschisch oder Marihuana für weniger gefährlich als Alkohol oder Tabak, berichtete etwa die jährlich in Frankfurt/Main erhobene repräsentative Studie zum Drogengebrauch von Jugendlichen ("MoSyD") bereits 2013. Eine Sicht, die sich langsam aber sicher gesamtgesellschaftlich durchsetze.

    Befördert werde dies auch, weil einige US-Bundesstaaten inzwischen die Verbreitung von Marihuana legalisiert haben . Aber birgt Hanf womöglich Risiken, über die bekannten hinaus, wie Bronchitis, Psychosen oder Drogensucht?

    "Die Menschheit ist seit Jahrtausenden mit Hanf umgegangen", argumentiert Georg Wurth, Chef des deutschen Hanf-Verband und einer der Kämpfer für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland.
    Er glaubt, dass der Nutzen von Hanf - etwa als Arzneimittel - die möglichen Risiken bei weitem übersteige. Die Zahl der Cannabis-Toten stehe in keinem Vergleich zur Zahl derer, die am Alkohol zugrunde gehen oder durchs Rauchen. Ja, es gebe sogar viel mehr Tote nach Aspirin-Missbrauch als durch Cannabis, behauptet Wurth; Relativieren ist eine der Argumentationsstrategien von Cannabis-Befürwortern.

    Die Aussagekraft von Fallstudien wie die der Düsseldorfer Rechtsmediziner hält Wurth zudem für "fragwürdig"; die empirische Basis sei viel zu dürftig. Solche Fallberichte trügen aber leider dazu bei, Cannabis weiter zu tabuisieren.
    "Man kann von Einzelfällen nicht auf alle Konsumenten schließen"
    Bislang nimmt man in der Wissenschaft im Großen und Ganzen an, dass Cannabis tatsächlich eine nur geringe Toxizität hat. Todesfälle seien wenige bekannt, zumal die meisten Drogenkonsumenten jung sind.
    Dies hinterfragt jedoch mittlerweile eine EU-Studie, die in Notaufnahmen von Krankenhäusern in zehn europäischen Ländern erstmals gezielt Daten zu Drogen-Patienten sammelte. Unter knapp 2200 untersuchten Fällen war in diesem Februar in einem Zwischenbericht zu lesen, dass sich immerhin ein Todesfall fand, wo bei einem 18-Jährigen ein plötzlicher Herzstillstand auf Cannabis-Konsum zurückgeführt wurde, ohne dass eine Vorerkrankung a, Herzen festgestellt worden sei.

    "Man kann von solchen Einzelfällen nicht auf alle Cannabis-Konsumenten schließen", haben schon die Rechtsmediziner in Düsseldorf zu ihrer Fallstudie im Februar 2014 betont; nach eigener Aussage ohnehin "die unterste Stufe wissenschaftlicher Studien". Dieser nicht unwichtige Hinweis sei in der breiten medialen Berichterstattung zumeist untergegangen. Gleichwohl führten die Rechtsmediziner damals bereits mehrere ähnliche Fälle an.

    Konkret ging es um Todesfälle zweier Briten und Berichte einer norwegischen Forscherin zu sechs Toten. Diese Fälle deuteten auf gravierende Nebenwirkungen, die zwar als sehr selten eingeschätzt werden müssten - die aber dennoch auftreten könnten und deshalb ernst zu nehmen wären.

    Bund bringt "Cannabis-Agentur" auf den Weg
    "Vieles an Cannabis ist noch unerforscht", sagt ein Sprecher von Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Gleichwohl gebe es "irrsinnig viele Studien weltweit". Die würden in Berlin derzeit "strukturiert zusammengefasst". Denn die Bundesregierung hat jüngst einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Versorgung mit Cannabis für den medizinischen Gebrauch verbessern will.

    Der Bund plant, eine "Cannabis-Agentur" zu gründen, die Menge und Qualität medizinisch genutzten Hanfs künftig garantieren soll. Vorbild dazu sind die Niederlande. Eine Legalisierung von Cannabis sei indes nicht geplant.

    Bis dato ist Hanf als Arzneimittel nur mit enormem behördliche Aufwand legal zu beziehen, meist zur Schmerztherapie. Aktuell haben insgesamt 588 schwer Kranke bundesweit die behördliche Genehmigung durch das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel. Davon dürfen 506 Patienten in Apotheken auch Cannabisblüten erwerben, in NRW sind es 118.

    Im Hanf-Verband glaubt man, dass es in Deutschland jedoch eine Million Patienten gebe, denen Cannabis sehr gut helfen würde und wünscht sich von der Bundesregierung daher auch deutlich niedrigere Schwellen für Patienten, an Medizinalhanf zu kommen.

    Pharmaunternehmen könnte Forschung zu Risiken vorantreiben
    Auch ein Pharmaunternehmen hat in diesem Jahr den Vorstoß gewagt, ein auf Cannabis basierendes Medikament in Deutschland zuzulassen. Und klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Köln. Denn das Bundesinstitut für Arzneimittel hat sich quergestellt und verlangt vom Hersteller Bionorica genaue Studien zu Wirkung und Risiken seines geplanten Medikaments Kachexol. Das soll die Schmerztherapie bei Krebs- und Aidspatienten revolutionieren.

    Der Hersteller Bionorica kündigte jüngst in der Deutschen Apotheker Zeitung an, trotz Klage die geforderten Studien durchzuführen. Dies aber dürfte "einige Jahre dauern".

    Vielleicht gibt es dann endlich eine stichhaltige Antwort auf die Frage zum Risiko eines plötzlichen Herztods bei Cannabis-Konsum. Aus Sicht der Düsseldorfer Rechtsmediziner ist die entscheidende Frage: "Welche Gruppe von Personen in der Gruppe der Cannabis-Konsumenten trägt das Risiko, Herzrhythmusstörungen zu erleiden, obwohl genetisch keine Vorerkrankungen vorliegen?" Eine Antwort kann man wohl schon jetzt geben: es betrifft nicht alle Cannabis-Konsumenten.

    Alles anzeigen


    Quelle:
    derwesten.de

  • Drogen-Automat auf St. Pauli: Landet der Fall beim EuGH ?

    • Niffit
    • 19. November 2015 um 12:59
    Zitat von shz.de


    Cannabis-Automat auf St. Pauli: Landet der Fall beim EuGH?
    Ein Hanfautomat auf der Reeperbahn: Veronique W. beteuert: Der war nur für Schmerzpatienten. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders.

    Hamburg | Sie stellte in ihrem Reeperbahn-Laden Automaten für Hanfsamen auf. Doch der Kiffer-Traum vom freien Zugang zum Cannabis-Saatgut währte nur wenige Tage. Dann rückten im Geschäft von Veronique W. Polizisten an, beschlagnahmten die Geräte und untersagten den Verkauf. Gut zwei Jahre ist das her, seit dieser Woche muss sich die 42-Jährige nun vor dem Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

    Doch der Fall ist juristisch komplex und könnte weite Kreise zeihen. Einiges spricht dafür, dass die Cannabis-Causa vom Kiez irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof landen wird. Denn die Angeklagte beteuert: „Ich habe den Samen nur an Schmerzpatienten verkauft.“ Das wäre erlaubt, sofern die Kunden eine entsprechende Ausnahmegenehmigung besitzen.

    Die Hamburger Staatsanwaltschaft hält die Hanfautomaten dagegen für illegal, sie legt W. gewerbsmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln zur Last. Diese habe die medizinische Verwendung nicht kontrolliert.
    Die Geschäftsführerin der Mediseed GmbH hatte ab Ende Juni 2013 an der sündigen Meile etwa 250 Sorten Cannabissamen zum Preis von 20 bis 70 Euro pro Beutel angeboten – erstmalig in Deutschland. Der Kauf war denkbar unkompliziert. Ob Kunden tatsächlich über eine Ausnahmegenehmigung für Cannabis-Anbau zur Schmerzlinderung besaßen, prüfte die Betreiberin nicht. Auf einem Schild am Tresen gab sie lediglich den Hinweis: „Mediseed GmbH ist nicht verantwortlich für das Handeln der Kunden“. Auch mit ihrem Eintrag im Handelsregister glaubte sich W. rechtlich abgesichert. Dort ist der Geschäftszweck wie folgt festgehalten: „Handel mit Cannabis-Samen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union, ausgenommen zum unerlaubten Anbau.“

    In Deutschland ist der Handel mit Hanfsaatgut tatsächlich nicht grundsätzlich verboten, da die Samenkörner selbst den Drogenstoff [lexicon]THC[/lexicon] (Tetrahydrocannabinol) nicht enthalten, nur die daraus sprießenden Pflanzen. Das Betäubungsmittelgesetz macht allerdings eine Einschränkung: Der Verkauf dürfe nicht für den unerlaubten Anbau bestimmt sein.

    W. hat mehrere namhafte Strafverteidiger an ihrer Seite, darunter Uwe Maeffert, der schon Marianne Bachmeier vertrat. Zu Prozessbeginn beantragte die Verteidigung, das Verfahren auszusetzen und zwecks grundlegender Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Unter anderem verwiesen die Anwälte darauf, dass Cannabispatienten zuvor gerichtlich eine Anbauerlaubnis erstritten hätten. Damit habe die Angeklagte zum Zeitpunkt der Ladeneröffnung nicht davon ausgehen müssen, dass Samen für [lexicon]THC[/lexicon]-haltige Pflanzen immer dem verbotenem Anbau dienen.

    Nicky W. kündigte an: „Wenn es nötig wird, ziehe ich bis vor den Europäischen Gerichtshof.“ Sie ist inzwischen Vizevorsitzende des Cannabis Social Clubs Hamburg, der sich für den legalen Anbau der Rauschpflanzen einsetzt. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht kürzlich eine Eintragung ins Vereinsregister verweigert.


    Alles anzeigen


    Quelle:
    shz.de

  • Die "Zeit" zum Aus des Cannabis Experiments in Hamburg: Sieg der Ideologien

    • Niffit
    • 19. November 2015 um 12:56
    Zitat von Zeit.de

    Cannabis Sieg der Ideologen

    Im Hamburger Schanzenviertel sollten die Folgen eines legalen Handels mit Cannabis untersucht werden. Doch das Projekt wurde gestoppt – die Ideologen haben gewonnen.

    Kiffen ist Alltag in Deutschland. Mehr als vier Millionen Deutsche tun es Studien zufolge regelmäßig. Darunter auch Ärzte, Politiker, Manager. Jeder fünfte 16-Jährige hat es ausprobiert. Und das, obwohl Hasch und Marihuana illegal sind. Die restriktive Drogenpolitik ist gescheitert. Ob man Cannabisprodukte für gefährlich hält oder nicht, es wäre an der Zeit, neue Wege im Umgang mit der Droge zu suchen.

    Hamburg gibt diese Suche auf. SPD und Grüne wollen doch keinen Modellversuch für den legalen Verkauf von Cannabis in der Schanze beantragen. Zuvor war in Berlin ein ähnliches Projekt vom Bundesamt für Arzneimittel nicht genehmigt worden. Die CDU jubelt: Sie sei heilfroh, dass die "grüne Kifferromantik" sich erledigt habe. Sie verkennt dabei die Realität: An der Hafentreppe ist es für Jugendliche einfacher, Cannabis zu kaufen als Alkohol oder Zigaretten.

    Die Hoffnung des Modellprojekts war: Mit der Entkriminalisierung würde man den Schwarzmarkt schwächen und den Verkauf an Jugendliche kontrollieren können. Registrierte Kioskbesitzer fürchten sich mehr als illegale Dealer davor, beim Verkauf an Jugendliche erwischt zu werden. Gleichzeitig würde man die Justizbehörden entlasten, die Zeit und Energie im Kampf gegen Kiffer verschwenden und die meisten Verfahren einstellen.

    Es wäre gut, wenn andere Städte ihre Modellprojekte weiterverfolgten. Mit einer wissenschaftlich begleiteten und zeitlich begrenzten Legalisierung könnte man herausfinden, ob sich die Hoffnungen bewahrheiten – oder die Befürchtung der Skeptiker, die argumentieren, dass eine Legalisierung zu zunehmendem Drogenkonsum unter Jugendlichen führe.

    Ohne einen Versuch bleiben beide Behauptungen unbelegt. Man könnte auch sagen: Sie bleiben Ideologien.

    Alles anzeigen


    Quelle:
    Zeit.de

  • Bundesregierung will Cannabis-Anbau organisieren

    • Niffit
    • 19. November 2015 um 12:52
    Zitat von Welt.de


    Bundesregierung organisiert Anbau von Cannabis
    Die Drogenbeauftragte von der CSU will mehr Kranke mit Cannabis behandeln lassen – auf Kassenrezept. Das Gesundheitsministerium baut dafür eine staatlich kontrollierte Produktion in Deutschland auf.

    Fast neun Monate hat es gedauert, bis sich die Bundesregierung zu diesem ungewöhnlichen Schritt durchringen konnte. Klar ist zwar schon seit Februar, dass die Drogenbeauftragte Marlene Mortler für schwer kranke Schmerzpatienten oder Menschen mit Hyperaktivitätsstörung den Zugang zu Cannabis als Medizin erleichtern will.

    Die CSU-Politikerin hat sich vorgenommen, mehr Betroffenen als bisher Cannabispräparate zur Linderung zu verschaffen – und zwar auf Kassenrezept. Ein Tabubruch für die CSU. Der erste in dieser Angelegenheit.

    Aber monatelang brütete das Gesundheitsministerium über der Frage, wo das zusätzliche Cannabis für den erweiterten Patientenkreis eigentlich herkommen soll. Bisher durften
    in Deutschland knapp 400 Schmerzpatienten ganz legal Cannabis beziehen, auf eigene Kosten. Der Bedarf wurde über Importe aus den Niederlanden gedeckt.

    Doch da in Zukunft mehr Betroffene mit Cannabis behandelt werden sollen als bisher und Lieferengpässe beim niederländischen Produzenten schon in der Vergangenheit mitunter zu wochenlangen Wartezeiten geführt hatten, musste eine Neuregelung her. Das Ministerium hat sich nun nach langem Hin und Her entschieden, eine staatlich kontrollierte Produktion in Deutschland aufzubauen. Dabei übernimmt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das dem Ministerium unterstellt ist, so etwas wie die Rolle eines staatlichen Dealers. Und das ist dann schon der zweite Tabubruch in dieser Sache.

    Amtlicher Dealer
    "Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unterliegt der Kontrolle des BfArM", heißt es nach Informationen der "Welt am Sonntag" in dem Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsressort, der mittlerweile zur Prüfung im Kanzleramt liegt. Dazu soll eine sogenannte Cannabisagentur bei der Behörde eingerichtet werden, die wie ein amtlicher Dealer fungiert.

    "Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge", steht in der Begründung des Gesetzestextes. Als Anbauer kommen landwirtschaftliche Betriebe und andere Unternehmen in Frage, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

    "Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler und Apotheken." Dabei legt die staatliche Stelle dann auch den Preis fest, den die Krankenkassen für das an die Patienten abgegebene Präparat zu zahlen haben – ausgeglichen werden damit auch die Kosten für die Arbeit der Cannabisagentur.

    Eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll in den kommenden Monaten vom Parlament beschlossen werden. Ab wann die Patienten tatsächlich von der Gesetzesänderung profitieren können, ist aber noch offen.

    Die Einrichtung der staatlichen Cannabisagentur ist für die CSU-Politikerin Mortler und Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zwar eine heikle Neuerung: Ausgerechnet zwei Spitzenvertreter der Union, die bisher für eine rigide Drogenpolitik eintritt, wollen erstmals in Deutschland den Anbau von Cannabis unter staatlicher Kontrolle zulassen.

    Sie kommen damit einer Forderung von Grünen und Linken nach. Aber die Neuregelung ist aus Sicht der Union noch weniger brisant als die Zulassung von Cannabis zum Eigenanbau durch die betroffenen Schmerzpatienten: Denn die Union fürchtet, dass sich Menge und Qualität des selbst angebauten Cannabis leicht der staatlichen Kontrolle entziehen.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Welt.de

  • Warum Kiffen Hochkonjunktur hat

    • Niffit
    • 10. November 2015 um 06:46
    Zitat von Süddeutsche Zeitung

    Kiffen hat Konjunktur
    "Deutschlands härtester Jugendrichter" ist für die Legalisierung von Cannabis. Die Fronten dieser Debatte verlaufen ungewöhnlich.


    Die Andeutungen und Halbsätze begleiten Andreas Müller seit mehr als zehn Jahren. Ob der nicht selber...? So, wie der...? Früher gab es noch laute Anschuldigungen: "Dieser Mensch ist eine Gefahr für unsere Kinder!" So sagte es ein CDU-Abgeordneter im Jahr 2002, als der Brandenburger Richter Müller zum ersten Mal öffentlich für die Legalisierung von Cannabis eintrat. Jetzt, 13 Jahre später, hat er ein Buch mit dem Titel "Kiffen und Kriminalität - Der Jugendrichter zieht Bilanz" veröffentlicht. Die Reaktionen sind weit weniger drastisch als 2002.


    Das liegt daran, dass die Legalisierungsdebatte in den vergangenen Jahren in Deutschland gewaltig an Schwung gewonnen hat. Müller ist nicht der einzige Jurist, der sich für eine Legalisierung einsetzt. Mehr als hundert deutsche Strafrechtsprofessoren unterzeichneten kürzlich eine Petition, die die Entkriminalisierung von Cannabis forderte. Die Prohibition sei weltweit gescheitert, fördere kriminelle Strukturen und treibe Klein-Konsumenten in die Illegalität. Von denen gibt es nach Schätzung von Experten in Deutschland etwa 2,5 Millionen - schon einmal gekifft haben etwa 23 Prozent aller Deutschen.


    Auch harte Hunde sind für die Legalisierung

    Politisch sind es vor allem die Grünen, die sich seit Jahren für eine Legalisierung einsetzen. Vor einigen Jahren kam die Linkspartei dazu, kürzlich hat sich auch die FDP angeschlossen. Mediziner und Suchtforscher betonen, dass Tabak und Alkohol hierzulande das weit größere Problem seien.

    Dennoch sind bisher je nach Umfrage nur 30 bis 40 Prozent der Deutschen für eine Legalisierung der Droge.
    Dieser Wert allerdings steigt seit einigen Jahren kontinuierlich - befeuert von der Debatte in den USA, wo einige Staaten Cannabis inzwischen in Fachgeschäften anbieten. Befeuert auch vom Versagen der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen die Drogen. Und nicht zuletzt von der Diskussion um die medizinische Nutzung von Cannabis, die weniger umstritten ist als der Verkauf in Fachgeschäften.
    http://www.sueddeutsche.de/thema/Rausch_und_Risiko
    "Alkohol, Cannabis, Crystal: Wo hört der Spaß auf?" Diese Frage hat unsere Leser in der zehnten Runde des Projekts Die Recherche am meisten interessiert. Dieser Beitrag ist Teil eines Dossiers, das sie beantworten soll. Alles zur aktuellen Recherche finden Sie hier, alles zum Projekt hier.

    Müller ist unter den vielen Protagonisten der Debatte deswegen interessant, weil er zeigt, wie wenig vorhersehbar die Fronten inzwischen verlaufen. Bundesweit berühmt geworden ist der 54-Jährige nämlich gerade nicht mit seinem Kampf für die Legalisierung. Sondern mit seinem ersten Buch "Schluss mit der Sozialromantik", das ihm den Titel "Deutschlands härtester Jugendrichter" einbrachte und ihn zu einem beliebten Gast auf konservativen Podien machte. Und so einer sagt dann beim Thema Kiffen auf einmal: Macht mal langsam?

    Für Müller ist das kein Widerspruch. "Ich hatte schon so viele Jugendliche, die eindeutig zu viel kiffen - trotz der Kriminalisierung." Ihnen könnte er besser helfen, wenn Cannabis nicht stigmatisiert würde, glaubt er. "Ich war halt besoffen": Dieser Satz käme jugendlichen Straftätern vor Gericht leicht über die Lippen. Aber wer gibt schon gegenüber einem Richter freiwillig zu, dass er ein Problem mit einer illegalen Droge hat?


    Der eine Bruder Richter, der andere Junkie

    Dass ihn dieses Thema mehr als andere aufreibt, hat aber auch mit seiner Kindheit zu tun. Müller wuchs im Emsland auf. Der Vater, ein traumatisierter Kriegsheimkehrer, "hat sich totgesoffen". So drastisch sagt Müller - ein schmaler Mann mit heller Haut und vom Zigarettenrauch rauer Stimme - das immer wieder in Talkshows und auf Podien. Gleichzeitig war sein Bruder Jonas "ein stadtbekannter Kiffer" - zu einer Zeit, als Cannabis noch die in Bürgerkreisen verpönte Droge der "Langhaarigen" war.

    Jonas flog in diesen Jahren von der Schule, kam ins Heim und geriet schließlich an härtere Drogen. Mit 30 Jahren war er heroinabhängig, ein gebrochener Mann, der bis zu seinem Tod vor zwei Jahren nicht von den Drogen loskam. Müller empört besonders, dass der ältere Bruder wenige Jahre vor seinem Tod noch für den Besitz von zwei Gramm Haschisch verurteilt wurde - während er längst im Methadonprogramm mit weit größeren Problemen zu kämpfen hatte.

    Müller ist sich sicher: Wäre sein Bruder auf andere Gesetze, verständnisvollere Erwachsene getroffen, dann wäre das alles nicht passiert. Ein mit weichen Strichen gezeichnetes Porträt von Jonas Müller - es zeigt einen gutaussehenden, lachenden Mann mit langem Haar - hängt im Haus des jüngeren Bruders, der am Stadtrand von Berlin in einer bürgerlichen Wohngegend lebt.

    Alles anzeigen


    Quelle:
    Süddeutsche Zeitung

  • Mexico legalisiert Konsum von Cannabis

    • Niffit
    • 10. November 2015 um 06:43
    Zitat von Handelsblatt


    Freies Marihuana gegen die Mafia
    In Mexiko operieren die mächtigsten Drogenkartelle der Welt. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof den Privatkonsum von Cannabis erlaubt. Das neue Gesetz soll im Kampf gegen die Mafia helfen.

    Mexiko-StadtEs ist eine historische Entscheidung: Mexikos Oberster Gerichtshof hat das geltende Cannabis-Verbot grundsätzlich aufgehoben. Mit 4:1 Stimmen urteilte der erste Senat der Corte Suprema, dass Anbau, Ernte und persönlicher Gebrauch von Marihuana grundsätzlich nicht strafbar sind. „Das totale Verbot ist übertrieben und schützt nicht das Recht auf Gesundheit, verletzt aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht“, begründete Richterin Olga Sanchez Cordero die mehrheitliche Auffassung des Gerichts.

    Die Kommerzialisierung von Marihuana bleibt nach der Entscheidung allerdings verboten. Die Verfassungsbeschwerde angestrengt hatte die „Mexikanische Gesellschaft für den verantwortungsvollen und toleranten Konsum von Marihuana zum Eigenbedarf“ (Smart), eine Organisation, die 2013 von Anwälten und Unternehmern gegründet wurde. Das Urteil gilt als Präzedenzfall. Die Regierung missbilligte die Entscheidung.

    Konsum und Besitz bis zur minimalen Menge von fünf Gramm Marihuana waren bereits seit 2009 nicht mehr strafbewehrt. Aber verboten war bisher gewissermaßen alles, was im Zusammenhang mit dem Konsum steht. Das ist nun aufgehoben.

    Damit ist Mexiko in Lateinamerika nach Uruguay das zweite Land, das eine weitgehende Legalisierung von Cannabis verabschiedet hat. Das kleine südamerikanische Land hat vor zwei Jahren als weltweit erster Staat Anbau und Verkauf legalisiert und sogar einen staatlich kontrollierten Handel beschlossen.
    Cannabis wird dort vom kommenden Jahr an durch Apotheken abgegeben. Auch die US-Bundesstaaten Alaska, Colorado, Oregon und Washington haben Konsum und Anbau von Cannabis in unterschiedlichem Maße freigegeben.

    In Mexiko hat die grundsätzliche Legalisierung jedoch eine wesentlich größere Tragweite. Das Land ist nach Angaben der Vereinten Nationen nach Marokko der zweitgrößte Cannabis-Produzent und zweitgrößter Heroinproduzent nach Afghanistan. Zudem ist Mexiko das Land mit den mächtigsten Drogenkartellen und die Heimat von Joaquín „Chapo“ Guzmán, dem meistgesuchten Verbrecher der Welt und Chef des „Sinaloa-Kartells“.

    Daher bedeutet die Entscheidung des Gerichts vor allem auch ein politisches und soziales Signal, dass neue Wege im Kampf gegen den Rauschgifthandel beschritten werden müssen. Repression alleine taugt nicht, um das Problem zu lösen und die Gewalt und die Gewinne zu stoppen, die der Drogenkrieg mit sich bringt. Seit 2006 sind beim Kampf gegen die Mafias in Mexiko mindestens 100.000 Menschen ums Leben gekommen.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Handelsblatt

  • SPD-Basis stimmt gegen Legalisierung von Cannabis

    • Niffit
    • 10. November 2015 um 06:40
    Zitat


    Cannabis, Wohnraum, Kopftuch: So hat die Berliner SPD-Basis abgestimmt

    Mit hauchdünner Mehrheit von 44,0 zu 43,2 Prozent haben Berlins Sozialdemokraten eine Legalisierung von Cannabis für Erwachsene abgelehnt. Gleichzeitig befürwortet eine große Mehrheit von 88,6 Prozent bezahlbaren Wohnraum bei zugleich abgesenktem Standard beim Neubau.

    Die Mitglieder der Berliner SPD haben sich gegen die Freigabe von Cannabis, gegen religiöse Symbole im Staatsdienst und gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Außerdem plädieren die Genossen für den Ausbau der Qualität in Berliner Kitas statt für ihre Kostenfreiheit.
    Dies sind einige der Ergebnisse einer Mitgliederbefragung unter 17.000 Sozialdemokraten, die die SPD-Führung in den vergangenen drei Wochen durchführte. Es beteiligten sich gut 45 Prozent. Insbesondere die Cannabis-Entscheidung fiel mit 63 Stimmen Unterschied sehr knapp aus. Alle Forderungen mit Mehrheit kommen ins Wahlprogramm der SPD für 2016, versprach Landespartei-Chef Jan Stöß.
    Lesen Sie hier die Fragen an die SPD-Basis im Detail:

    Frage 1: Wohnungen
    Berlin braucht dringend mehr bezahlbare Wohnungen. Das kann vor allem durch kostengünstigen Wohnungsbau erreicht werden – zum Beispiel durch Absenkung von Standards wie Bodenfenster, Fußbodenheizungen, gut ausgestattete Bäder und Küchen etc. Sollen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften mehr Wohnungen mit einfacherem Standard bauen, um verstärkt Wohnungen mit günstigen Mieten anbieten zu können?
    Ja: 88,6% (6762)
    Nein: 7% (533)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 4,4% (341)

    Frage 2: Kitas
    Die Gebührenfreiheit der Kinderbetreuung auch für die unter Dreijährigen und eine Verbesserung der Qualität der Betreuung (kleinere Gruppen, mehr Erzieherinnen und Erzieher) bleiben wichtige Ziele sozialdemokratischer Bildungspolitik in Berlin. Soll die Qualitätssteigerung vordringlich vor der Ausweitung der Beitragsfreiheit umgesetzt werden?
    Ja: 66% (5039)
    Nein: 19,9% (1520)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 14,1% (1077)

    Frage 3: Wahlalter
    In den Bezirken darf bereits ab 16 Jahren gewählt werden. Soll sich die Berliner SPD für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus einsetzen?
    Ja: 29,2% (2229)
    Nein: 60,4% (4614)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 10,4% (793)

    Frage 4: Sonntagsverkauf
    Soll Berlin eine neue Initiative starten, um das derzeitige bis auf wenige Ausnahmen geltende Sonntagsverkaufsverbot zum Beispiel für so genannte Spätverkaufsstellen (Spätis) zu liberalisieren?
    Ja: 37,7 % (2882)
    Nein: 53,8% (4105)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 8,5% (649)

    Frage 5: Straßenbahnnetz
    Soll das Straßenbahnnetz in ganz Berlin ausgebaut werden?
    Ja: 59,5% (4543)
    Nein: 27% (2060)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 13,5% (1033)

    Frage 6: Flexiblere Arbeitszeiten
    Soll die SPD neue Arbeitsmodelle im Rahmen einer maximalen 8-Stunden-Tätigkeit entwickeln, die Arbeitszeiten auf Wunsch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexibler zu gestalten?
    Ja: 74,3% (5669)
    Nein: 12,9% (987)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 12,8% (980)

    Frage 7: Anonyme Bewerbungen
    Soll Berlin anonyme Bewerbungen verstärkt in allen Verwaltungen und möglichst auch in landeseigenen Betrieben einsetzen?
    Ja: 54,6% (4167)
    Nein: 30,8% (2355)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 14,6% (1114)

    Frage 8: Cannabis
    Sollte sich die Berliner SPD auf Bundesebene für einen neuen Rechtsrahmen einsetzen, der die Abgabe von Cannabis an Erwachsene bei gleichzeitiger Stärkung des Jugendschutzes und der Prävention ermöglicht?
    Ja: 43,2% (3298)
    Nein: 44% (3361)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 12,8% (977)

    Frage 9: Kultur
    Berlin will allen Menschen Teilhabe am Kulturleben ermöglichen. Bis 2010 waren alle staatlichen Museen in Berlin Donnerstagabends bis 22 Uhr entgeltfrei. Soll sich die SPD bei diesen Museen für die Wiedereinführung einer entgeltfreien Zeitspanne einsetzen?
    Ja: 82,5% (6297)
    Nein: 9,4% (722)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 8,1% (617)

    Frage 10: Polizei
    Sollen zusätzliche Polizistinnen und Polizisten für Fuß- und Fahrradstreifen eingestellt werden?
    Ja: 70,4% (5375)
    Nein: 1 7,7 % (1354)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 11,9% (907)

    Frage 11: Pflege
    Soll sich Berlin auf Bundesebene für einen Rechtsanspruch auf flexible Tages- und Nachtpflegeangebote zur Betreuung und Versorgung Pflegebedürftiger einsetzen?
    Ja: 82,8% (6323)
    Nein: 4,6% (348)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 12,6% (965)

    Frage 12: Neutralitätsgesetz
    In Berlin gilt seit Jahren das Neutralitätsgesetz, welches das Tragen religiöser Kleidungsstücke und Symbole unter anderem Lehrern und Richtern aus Gründen der Neutralität im Staatsdienst untersagt. Soll die religiöse Neutralität in hoheitlichen Bereichen des Staates beibehalten werden, so dass z. B. auch Lehrerinnen, Richterinnen und Polizistinnen weiterhin kein Kopftuch tragen dürfen?
    Ja: 81% (6188)
    Nein: 12,3% (938)
    Enthaltung/bin nicht entschieden: 6,7% (510)


    Alles anzeigen


    Quelle:
    Berliner Zeitung

  • Mexico erlaubt Konsum von Cannabis

    • Niffit
    • 7. November 2015 um 11:36
    Zitat von Zeit.de


    Mexiko erlaubt Eigenkonsum von Cannabis
    Das Oberste Gericht in Mexiko-Stadt kippt das Marihuana-Verbot. Das Urteil dürfte ein Präzedenzfall werden.

    Der Oberste Gerichtshof in Mexiko hat den Konsum und Anbau vonMarihuana für den Eigengebrauch grundsätzlich erlaubt. Das Urteil gilt zunächst nur für die vier Kläger, dürfte aber als Präzedenzfall die künftigeRechtsprechung bestimmen. "Das totale Verbot ist übertrieben und schützt nichtdas Recht auf Gesundheit", sagte die Richterin Olga Sánchez Cordero. "DerKonsum sollte aus Respekt vor dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltungerlaubt werden." Die Entscheidung erging mit vier gegen eine Stimme in demfünfköpfigen Richtergremium.


    Eine generelle Legalisierung der Droge bedeutet dieszunächst nicht. Doch liegen dem Gericht fünf weitere ähnliche Petitionen vor.Sollte es in diesen Fällen ebenso entscheiden, wäre dies Anlass für eineGesetzesänderung, die den Gebrauch der Droge legal machen könnte. Ein ähnlichesjuristisches Prozedere hatte jüngst zur Entscheidung des Gerichts geführt, dassGesetze zum Ausschluss gleichgeschlechtlicher Ehen verfassungswidrig seien.



    Uruguay hatte 2013 als erstes Land weltweit den Anbau und Verkauf von Marihuana
    unter staatlicher Kontrolle legalisiert. Die von den USA geforderte harte
    Antidrogen-Politik in Lateinamerika hatte sich zuletzt als wenig effektiv
    erwiesen. Zahlreiche Politiker in der Region fordern einen Richtungswandel.

    Alles anzeigen


    Quelle:
    Zeit.de

  • Bundesregierung will Cannabis-Anbau organisieren

    • Niffit
    • 3. November 2015 um 18:25

    ziemlich linke Nummer eigentlich... :D
    Auch noch Geld aus den Leuten zu schlagen, anstatt sie es selber anbauen zu lassen.. Aber die Kasse soll es ja blechen, mal sehen :P

  • Bundesregierung will Cannabis-Anbau organisieren

    • Niffit
    • 3. November 2015 um 06:57
    Zitat von Vice


    Alles, was ihr über die geplante staatliche „Cannabis-Agentur“ wissen müsst


    Die Bundesrepublik Deutschland wird eine Gesetzesgrundlage für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken schaffen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hatte am Wochenende in der Welt am Sonntag ein Gesetz zur besseren Versorgung von Cannabis-Patienten angekündigt. Dazu soll eine staatliche Cannabis-Agentur gegründet werden, die für die Versorgung der Patienten mit Cannabis-Präparaten zuständig ist. Ihr Entwurf sieht eine zeitnahe Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, die auch eine Rechtsgrundlage für eine staatlich überwachte Produktion von medizinischem Cannabis mit einschließt.

    Außerdem soll die Kostenübernahme durch die Kassen, die derzeit fast nur nur bei Multiple-Sklerose-, AIDS- und Krebspatienten möglich ist, in Zukunft auch chronischen Schmerz- und anderen austherapierten Patienten möglich sein. Die noch zu gründende Cannabis-Agentur soll die Versorgung sowie die Produktion von medizinischem Cannabis sicherstellen.
    Im Grunde sind das also ziemlich gute Nachrichten für Cannabis-Patienten. Aber wie soll das genau funktionieren? Das Wichtigste haben wir für euch hier zusammengeschrieben:

    1. Wie zur Hölle funktioniert eine staatliche Cannabis-Agentur?
    Ein Blick in die Niederlande oder nach Kanada könnte helfen, denn da gibt es mit dem „Cannabisbureau " und „Health Canada" bereits staatliche Gras-Anbaubüros. Auch alle US-Bundesstaaten mit legalem Gras haben bereits eine solche Agentur. Denn die UNO schreibt ihren Mitgliedsstaaten im Rahmen der „UN Single Convention on Drugs" vor, dass medizinische Ausnahmen zur Regulierung ansonsten verbotener Substanzen staatlicher Aufsicht bedürfen. In Deutschland ist dafür das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig, das auch Bundesopiumstelle heißt. Die Agentur würde also wahrscheinlich dem BfArM untergeordnet werden.


    2. Wer darf das Gras dann anbauen?
    In den Niederlanden gibt es mit Bedrocan lediglich einen staatlich beauftragten Produzenten. In Kanada war das lange Zeit ähnlich, doch das Staats-Gras war so mies, dass viele Patienten lieber weiter selbst angebaut haben. Vor zwei Jahren hat „Health Canada" dann den Grasanbau eingestellt, die Produktion ausgeschrieben und den Privatanbau für Patienten schrittweise wieder verboten. Derzeit agieren in Kanada 26 private Produzenten von medizinischem Cannabis, die eine große Sortenvielfalt zu sehr moderaten Preisen anbieten. Durch die Privatisierung des Anbaus hat sich die Situation in Kanada für die meisten Patienten verbessert. Doch die, die ihr Gras jahrelang selbst anbauen durften, sind auf einmal kriminell und müssen ihre Medizin jetzt kaufen.

    Allerdings nur so lange, bis der neue Premier Trudeau sein Versprechen, Cannabis im ganzen Land innerhalb der kommenden beiden Jahre zu legalisieren, eingelöst hat.
    In Deutschland ist es noch völlig unklar, wer anbauen darf. Klar ist nur, dass unter einer Cannabis-Agentur Lieferausfälle oder Fragen der Finanzierbarkeit für Betroffene der Vergangenheit angehören sollten. Der Staat selbst, beauftragte Fremdfirmen wie in Kanada oder Pharma-Unternehmen wären mögliche Produzenten—das wird wohl auch das BfArM entscheiden.

    Sicher sind Dronabinol-Produzent Bionorica, der in Wien bereits Gras anbaut, und die Niederländer von Bedrocan derzeit die heißesten Kandidaten. Doch auch kanadische oder US-Produzenten sitzen bereits in den Startlöchern und warten nur darauf, den deutschen Markt zu beackern. Sicher scheint lediglich, wer nicht anbauen darf: eben jene Cannabis-Patienten, die die Bundesregierung erst letztes Jahr durch erfolgreiche Klagen zur jetzigen Aufgabe ihrer Blockadehaltung gezwungen haben.


    3. Warum passiert das gerade jetzt?
    Günther Weiglein ist einer der drei Patienten, die die Bundesopiumstelle erfolgreich auf Eigenanbau verklagt hatten. Wäre die Behörde auch im nächsten Prozess, der für 2016 angesetzt war, unterlegen, hätten Weiglein und seine Mitstreiter unter den Augen der Bundesopiumstelle ihr medizinisches Cannabis für weniger als zwei Euro pro Gramm selbst anbauen dürfen. Das galt es zu verhindern.

    Deshalb ist die Gründung der Agentur auch gar keine Überraschung, sondern die einzige Möglichkeit, dem Eigenanbau von Patienten zuvorzukommen, die zudem noch lukrativ ist. Denn jetzt kann sich die Bundesregierung im kommenden Prozess auf die neue Gras-Verwaltungsagentur berufen und auf eine richterliche Ablehnung des Eigenanbaus hoffen. Der Bund reagiert beim Thema Cannabis als Medizin also wieder nicht freiwillig, sondern auf die Patienten, die sich über Jahre hinweg durch die Instanzen geklagt hatten und jetzt kurz davor standen, auch in letzter Instanz zu gewinnen. Aber immerhin scheint selbst die CSU-Drogenbeauftragte verstanden zu haben, dass man sich notwendigen Veränderungen nicht mehr verschließen kann—sondern besser von ihnen profitiert.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Vice.com

  • Bundesregierung will Cannabis-Anbau organisieren

    • Niffit
    • 1. November 2015 um 11:55
    Zitat von Süddeutsche Zeitung

    Bundesregierung will Cannabis-Anbau organisieren


    http://polpix.sueddeutsche.com/bild/1.2717121…rung-kranke.jpg

    • Offenbar will die Bundesregierung eine Agentur zum Anbau und Vertrieb von Cannabis aufbauen.
    • Schwerkranken soll der regulierte Zugang zu der Droge ermöglicht werden.
    • Wann Patienten davon profitieren könnten, ist noch unklar.

    Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge den Anbau und den Verkauf von Cannabis in Deutschland zur Behandlung schwerkranker Schmerzpatienten selbst organisieren. Ein Gesetzentwurf des Gesundheitsministerium, über den die Welt am Sonntag berichtet, sieht die Einrichtung einer staatlichen Cannabisagentur vor, die die Beschaffung der Droge zur Schmerzbehandlung regelt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll das Vorgehen demnach koordinieren. Verboten bliebe der Eigenanbau.


    "Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge", steht laut Welt am Sonntag in der Begründung des Gesetzestextes.


    Nach Angaben des Blatts liegt der Gesetzentwurf bereits zur Prüfung im Kanzleramt. Eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes solle in den kommenden Monaten vom Parlament beschlossen werden. Ab wann die Patienten tatsächlich von der Gesetzesänderung profitieren können, sei aber noch offen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hatte sich Anfang des Jahres dafür ausgesprochen, Cannabis für chronisch kranke Schmerzpatienten auf Kassenrezept zuzulassen.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Süddeutsche Zeitung

  • Bayern: Erster Erfolg fürs Cannabis Volksbegehren

    • Niffit
    • 29. Oktober 2015 um 06:50
    Zitat von Huffington Post


    Wie der bayerische Landtag das Thema Cannabis behandelt, ist ein Skandal

    Es ist endlich soweit. Nachdem Cannabis-Befürworter in Bayern mehr als 27.000 Unterschriften gesammelt und im bayerischen Innenministerium eingereicht haben, befasst sich nun auch der Landtag mit der Droge.

    Die Grünen fordern im Sinne der Unterschriftenaktion, "dass die Grenze für den straffreien Eigengebrauch" von Cannabis auf sechs Gramm auch in Bayern festgesetzt wird, analog zu einigen anderen Bundesländern. In Bayern wird momentan praktisch jedes aufgedeckte Drogendelikt juristisch verfolgt.

    Aber eine ernsthafte Auseinandersetzung aller Seiten mit dem Thema sollte man nicht erwarten. Die CSU sperrt sich gegen eine Legalisierung. Die Partei, der auch die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler angehört, setzt Ideologien über Argumente.

    Was realitätsverklärend bis skandalös ist, denn Argumente für eine Freigabe der leichten Droge gäbe es ja zuhauf. Weder der Konsum noch die Beschaffungskriminalität gehen durch das bestehende Verbot zurück. Die Argumente einer Legalisierung überwiegen deutlich.

    Mediziner sind genauso dafür wie Juristen. Zuletzt sprach sich der für seine harten Urteile bekannte Berliner Jugendrichter Andreas Müller noch einmal dafür aus, Cannabis auch als Suchtmittel zu legalisieren. Denn die Ermittlungen gegen die Droge kosteten den Staat Millionen. Zudem hätten etliche Studien belegt, dass Alkohol viel gefährlicher sei als Cannabis. Nur ist Alkohol legal – und Cannabis eben noch nicht.

    Um eine totale Freigabe der Droge geht es in Bayerns Landtag ja nicht einmal, nur um den straffreien Besitz von ein paar Gramm. Aber auch die wird es nicht geben.

    Die CSU bringt vielmehr einen eigenen Antrag ein, Titel: "keine Legalisierung von Cannabis als Genussmittel". Die Union fordert die Staatsregierung auf, sich dagegen einzusetzen.
    Und überhaupt: Welches Ansehen das Thema trotz aller guten Gründe bei der Mehrheit der Abgeordneten genießt, zeigt sich an seiner Position auf der Tagesordnung: ganz am Ende.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Huffington Post

  • Krankenkasse will nicht zahlen: Tropfen für MS Patientin

    • Niffit
    • 29. Oktober 2015 um 06:46
    Zitat von LZ.de


    Krankenkasse will nicht zahlen: Cannabis-Tropfen helfen MS-Patientin

    Detmold. Krampfattacken, schlaflose Nächte voller Schmerzen am ganzen Körper gehören zum Alltag von Heike Mallmann – seit 1996 leidet sie an Multiple Sklerose. Heute ist sie Rentnerin, zu 70 Prozent Schwerbehindert und auf Rollstuhl und Rollator angewiesen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie sich mit der AOK wegen der Kostenübernahme von Cannabis-Tropfen „Dronabinol“ zur Behandlung ihrer Spastik streitet. Die AOK zahlt nicht, da die Tropfen in Deutschland nicht zugelassen seien, doch andere Kassen übernehmen die Kosten, die Hürden sind jedoch sehr hoch.

    „Nach Einnahme der Tropfen waren meine Rückenschmerzen weg“, sagt die 48-Jährige. Doch die Kosten für ein 10ml-Fläschchen, das fünf Wochen reiche, in Höhe von 235 Euro wolle die Kasse nicht übernehmen. Sie habe zuvor viele Medikamente ausprobiert, darunter das zugelassene Cannabis-Spray „Savitex“ – drei Fläschchen a 10ml für 314,42 Euro. „Bei einer Empfehlung von täglich zwölf Sprühstößen reicht die Menge vier Wochen“, so die zweifache Mutter, die das Spray aufgrund der Nebenwirkungen absetzen musste.

    Daraufhin habe ihre Ärztin Gundula Krause „Dronabinol“, das in der Apotheke hergestellt wird, empfohlen. „Nach guten Erfahrungen bei einer Patientin, haben die Tropfen auch bei Heike Mallmann geholfen“, freut sich Krause. Daher könne sie aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehen, warum die AOK eine Kostenübernahme verweigere. „Mein Widerspruch wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich nicht innerhalb eines kürzeren Zeitraumes daran versterben werde und deshalb die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfülle“, so Mallmann.

    Immer wieder verweise die Kasse auf das Spray „Sativex“. „Ich verstehe das nicht, die Tropfen ermöglichen mir einen teils schmerzfreien Alltag, kosten weniger als das Spray und die Kasse zahlt nicht“, sagt die zweifache Mutter. Anschließend bekomme sie Massagen gegen ihre Schmerzen verschrieben. Es sei absurd, dass die Tropfen, die günstiger seien als das Spray und die Massagen überflüssig machen würden, nicht bezahlt würden.
    „Wir würden Frau Mallmann gerne helfen, doch die Tropfen sind in Deutschland nicht zugelassen, daher kann auch keine Kostenübernahme erfolgen“, sagt Jürgen Wilting, Niederlassungsleiter der AOK-Nordwest in Detmold. Das Spray sei zugelassen und daher seien die Kosten erstattet worden. „Wir müssen uns an die Gesetze halten“, so Wilting.

    Dem widerspricht Medizinerin Gundula Krause: „Andere Kassen übernehmen die Kosten für die Tropfen – es ist eine Goodwill-Entscheidung.“ Dazu gehöre auch die Barmer GEK, die eine Zahlung in Einzelfällen, nach entsprechender Prüfung, übernehme. Wir fragen nach bei der Barmer GEK. Sprecherin Birte Schwarz räumt ein, dass in Einzelfällen die Kosten übernommen würden, doch die Hürden seien hoch. Wenn ein Arzt eine Therapie mit „Dronabinol“ als notwendig einschätze, so sei die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. „Ein entsprechend Antrag wird mit Hilfe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen geprüft“, so Schwarz.

    Der Ratschlag von Regina Behrendt, Referentin Gesundheitsmarkt bei der NRW-Verbraucherzentrale, lautet: „Kasse wechseln.“ Bedenken, dass die 48-Jährige wegen ihrer Erkrankungen ablehnt werde könne, seien grundlos. Die gesetzlichen Krankenkassen seien zur Aufnahme verpflichtet. „Ich prüfe derzeit den Gang vors Sozialgerichts und werde dann vielleicht wechseln“, sagt die 48-Jährige und greift nach der Hand ihres Mannes Andreas.
    Auf die Frage, welchen Wunsch sie sich erfülle würde, wenn es ihr wieder besser geht, antwortet sie mit geschlossenen Augen: „Mit meinem Mann tanzen – das wäre mein Traum.“ Und wenn sie die Tropfen nehme und der Körper nicht mehr so schmerze, sei sie ihren Traum ganz nah.


    Alles anzeigen

    Quelle:
    LZ.de

PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG

PRO-Mitglied

Keine Werbung & vieles mehr...
PREMIUM WERBUNG
  1. Impressum
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Datenschutzerklärung
  4. Kontakt
  5. Spenden
  1. PARTNER
    1. IHRE WERBUNG HIER!
    2. IHRE WERBUNG HIER!
    3. IHRE WERBUNG HIER!
    4. IHRE WERBUNG HIER!
    5. IHRE WERBUNG HIER!
    6. IHRE WERBUNG HIER!
  2. PARTNER
    1. IHRE WERBUNG HIER!
    2. IHRE WERBUNG HIER!
    3. IHRE WERBUNG HIER!
    4. IHRE WERBUNG HIER!
    5. IHRE WERBUNG HIER!
    6. IHRE WERBUNG HIER!
  3. PARTNER
    1. IHRE WERBUNG HIER!
    2. IHRE WERBUNG HIER!
    3. IHRE WERBUNG HIER!
    4. IHRE WERBUNG HIER!
    5. IHRE WERBUNG HIER!
    6. IHRE WERBUNG HIER!
  4. PARTNER
    1. IHRE WERBUNG HIER!
    2. IHRE WERBUNG HIER!
    3. IHRE WERBUNG HIER!
    4. IHRE WERBUNG HIER!
    5. IHRE WERBUNG HIER!
    6. IHRE WERBUNG HIER!
Community-Software: WoltLab Suite™