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Cannabis-Automat auf St. Pauli: Landet der Fall beim EuGH?
Ein Hanfautomat auf der Reeperbahn: Veronique W. beteuert: Der war nur für Schmerzpatienten. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders.Hamburg | Sie stellte in ihrem Reeperbahn-Laden Automaten für Hanfsamen auf. Doch der Kiffer-Traum vom freien Zugang zum Cannabis-Saatgut währte nur wenige Tage. Dann rückten im Geschäft von Veronique W. Polizisten an, beschlagnahmten die Geräte und untersagten den Verkauf. Gut zwei Jahre ist das her, seit dieser Woche muss sich die 42-Jährige nun vor dem Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Doch der Fall ist juristisch komplex und könnte weite Kreise zeihen. Einiges spricht dafür, dass die Cannabis-Causa vom Kiez irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof landen wird. Denn die Angeklagte beteuert: „Ich habe den Samen nur an Schmerzpatienten verkauft.“ Das wäre erlaubt, sofern die Kunden eine entsprechende Ausnahmegenehmigung besitzen.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hält die Hanfautomaten dagegen für illegal, sie legt W. gewerbsmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln zur Last. Diese habe die medizinische Verwendung nicht kontrolliert.
Die Geschäftsführerin der Mediseed GmbH hatte ab Ende Juni 2013 an der sündigen Meile etwa 250 Sorten Cannabissamen zum Preis von 20 bis 70 Euro pro Beutel angeboten – erstmalig in Deutschland. Der Kauf war denkbar unkompliziert. Ob Kunden tatsächlich über eine Ausnahmegenehmigung für Cannabis-Anbau zur Schmerzlinderung besaßen, prüfte die Betreiberin nicht. Auf einem Schild am Tresen gab sie lediglich den Hinweis: „Mediseed GmbH ist nicht verantwortlich für das Handeln der Kunden“. Auch mit ihrem Eintrag im Handelsregister glaubte sich W. rechtlich abgesichert. Dort ist der Geschäftszweck wie folgt festgehalten: „Handel mit Cannabis-Samen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union, ausgenommen zum unerlaubten Anbau.“In Deutschland ist der Handel mit Hanfsaatgut tatsächlich nicht grundsätzlich verboten, da die Samenkörner selbst den Drogenstoff [lexicon]THC[/lexicon] (Tetrahydrocannabinol) nicht enthalten, nur die daraus sprießenden Pflanzen. Das Betäubungsmittelgesetz macht allerdings eine Einschränkung: Der Verkauf dürfe nicht für den unerlaubten Anbau bestimmt sein.
W. hat mehrere namhafte Strafverteidiger an ihrer Seite, darunter Uwe Maeffert, der schon Marianne Bachmeier vertrat. Zu Prozessbeginn beantragte die Verteidigung, das Verfahren auszusetzen und zwecks grundlegender Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Unter anderem verwiesen die Anwälte darauf, dass Cannabispatienten zuvor gerichtlich eine Anbauerlaubnis erstritten hätten. Damit habe die Angeklagte zum Zeitpunkt der Ladeneröffnung nicht davon ausgehen müssen, dass Samen für [lexicon]THC[/lexicon]-haltige Pflanzen immer dem verbotenem Anbau dienen.
Nicky W. kündigte an: „Wenn es nötig wird, ziehe ich bis vor den Europäischen Gerichtshof.“ Sie ist inzwischen Vizevorsitzende des Cannabis Social Clubs Hamburg, der sich für den legalen Anbau der Rauschpflanzen einsetzt. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht kürzlich eine Eintragung ins Vereinsregister verweigert.
Quelle:
shz.de