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  1. The-Greenleaf - Cannabis Grow Community
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Beiträge von Niffit

  • Münchener Arzt stellt schmerzlindernde Wirkung von Cannabis in Frage

    • Niffit
    • 29. Oktober 2015 um 06:42
    Zitat von Hanfjournal


    Münchner Arzt stellt schmerzlindernde Wirkung von Cannabis in Frage


    Skurrile Veranstaltung der CSU

    Am Tag der offiziellen Ablehnung der Volksbegehrens hatte die CSU zur Podiumsdiskussion „Cannabis – Genussmittel oder Einstiegsdroge?“ (wir berichteten) geladen. Nachdem die CSU nur halbherzig versucht hatte, einen Regulierungs-Befürworter auf das Podium zu laden, waren die Cannabis-Kritiker in der illustren Runde unter sich. Neben abenteuerlichen Thesen zu den Folgen des Cannabis-Konsums aller Beteiligten, die es sich an dieser nicht zu zitieren lohnt, glänzte der Münchner Mediziner Dr. Berndt Lohmüller mit einem Highlight der besonderen Art.

    „Für Schmerzpatienten gibt es viele zugelassene Medikamente, die sehr gut helfen. Eventuell wäre Cannabis bei Multiple Sklerose und Spastiken wirksam, aber die Medizin wartet nicht wirklich auf die Zulassung von Cannabis“ kommentierte der Arzt aus Schwabing die Möglichkeiten zur medizinischen Anwendung von Cannabis bei chronischen Schmerzen. Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht zahlreicher bereits anerkannten Schmerzpatienten, die bereits Cannabis-Präparate erhalten. Es zeugt von gefährlichem Unwissen, für dessen Verbreitung die CSU-Veranstaltung die passende Plattform bietet. Alleine ein kurzer Blick in eine der zahlreichen, aktuellen Studien hätte Dr.Lohmüller eines Besseren belehrt, ohne je einer oder einem Betroffen begegnet zu sein. Den Teilnehmenden sollte man eventuell vorher erklären, dass es sich beim Endocannabiniod-System nicht um einen gefährlichen Drogenring handelt. Sicher ist sicher.

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    Quelle:
    Hanfjournal

  • Diagnose: DrogenPOLITIKmissbrauch (Hanfjournal)

    • Niffit
    • 27. Oktober 2015 um 06:55
    Zitat von Hanfjournal


    Diagnose: DrogenPOLITIKmissbrauch

    In keiner Debatte um die Legalisierung von Cannabis fehlt das Argument der Prohibitionisten: „Aber kiffen macht Psychosen!“. Das ist zuallererst eine brutale Verkürzung, denn der Zusammenhang zwischen Psychosen und Cannabis ist überaus komplex. Ursache und Wirkung sind hier nur schwerlich auseinander zu halten. Viele Studien hierzu können alleine aufgrund ihres Aufbaus Korrelationen belegen, aber eben keinerlei kausale Zusammenhänge.

    Leider werden dann gerade in der Medienberichterstattung diese Einschränkungen nicht erwähnt, in der politischen Debatte erst recht nicht. Andere Studien deuten auf eine gemeinsame genetische Basis hin: Wer eine Veranlagung zu Schizophrenie hat, nimm auch eher Cannabis. Soweit ich die Studienlage überblicke gibt es einen gewissen Einfluss von Cannabis auf Psychosen und das Verhältnis von [lexicon]THC[/lexicon]- und [lexicon]CBD[/lexicon]-Gehalt spielt hier vermutlich eine Rolle. Aktuell kam zudem eine Studie heraus, die auch Tabak mit Psychosen in Verbindung gebracht hat. Wenn sich dieser Zusammenhang bestätigt, wird man auch einige Cannabisstudien hierzu neu bewerten müssen.

    Die eigentliche Frage ist jedoch, was folgt aus solchen Erkenntnissen zu Risiken wie Psychosen? Ich behaupte: Es sollte in der Drogenpolitik nicht darum gehen “Wie gefährlich ist Cannabis?”, sondern “Bringt das Verbot irgendwelche Vorteile?” Ich sehe im Psychose-Argument vielmehr einen drogenpolitischen Missbrauch des Themas. Es geht der Politik nicht um das Verhindern von Psychosen, weil dann hätten wir eine Debatte um die Ursachen von Psychosen im Allgemeinen. Dort spielt Cannabis sicherlich eine gewisse Rolle, aber insgesamt eine eher kleine. Eine solche Debatte haben wir aber nicht, Psychosen werden von der Politik alleine als Argument für ihre Position zu Cannabis instrumentalisiert. Bezeichnend ist auch die völlige Fokussierung auf Cannabis und andere illegalisierte Drogen – wer die Fakten kennt weiß: Wer über Cannabis redet, darf Alkohol als weitaus gefährlichere Substanz nicht verschweigen.

    Es gibt auch einen Zusammenhang zwischen psychotischen Erlebnissen und Cannabiskonsum über gemeinsame Umweltbedingungen wie „peer victimization“ (z.B. Mobbing in der Schule) und sozioökonomische Benachteiligung. Ernst gemeinte Psychose-Prävention müsste also bei diesen Ursachen ansetzen, wobei z.B. ein „Schulklima der Ausgrenzung und Konkurrenzdenken“ weitaus komplexere Lösungen erfordert als eine „Cannabis verbieten und Basta!“-Politik. Leider ist dies nur einer von vielen Bereichen, in dem die Politik Cannabis als alleinige Ursache für bestimmte Probleme darstellt um von anderen Ursachen abzulenken.

    Der neuste Anfall von DrogenPOLITIKmissbrauch stammt von Tino Sorge (CDU/CSU), mit seinem Vorwurf, die Grüne treiben Jugendliche in den Suizid weil sie Cannabis legalisieren wollen… Zitat aus dem Bundestag, aus der Debatte zum grünen Antrag „Suizidprävention verbessern und Menschen in Krisen unterstützen“: „Konkret an die Fraktion der Grünen gerichtet möchte ich noch eines sagen: Ich finde es ein bisschen zynisch, wenn Sie in Ihrem Antrag alle möglichen Punkte aufführen, aber kein einziges Wort darüber verlieren, dass Sie tagtäglich der Legalisierung von Drogen, nämlich von Cannabis, das Wort reden.“ AMEN

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    Quelle:
    Hanfjournal

  • Plantage in Waishenfeld ausgehoben

    • Niffit
    • 27. Oktober 2015 um 06:52
    Zitat von Nordbayrischer Kurier


    Cannabis-Plantage ausgehoben

    Waischenfeld. In der Nacht zum Sonntag stießen Beamte der Pegnitzer Polizei im Rahmen einer Überprüfung in einem Einfamilienhaus am südlichen Stadtrand von Waischenfeld auf eine Indoor-Cannabisplantage. Die mutmaßliche Besitzerin nahmen die Polizisten vorläufig fest und übergaben die weiteren Ermittlungen an die Spezialisten für Rauschgiftkriminalität bei der Kripo Bayreuth.

    Gegen 1 Uhr rückte die Pegnitzer Polizei an, um einer verdächtigen Wahrnehmung nachzugehen, wonach sich in dem Einfamilienhaus möglicherweise Einbrecher aufhalten würden. Zwar entpuppte sich diese Beobachtung als harmloser Umzug, bei dem die Akteure aus Strommangel Taschenlampen benutzten, allerdings stieg den Polizisten während der Überprüfung ein eigenartiger Geruch in die Nase. Auf der Suche nach der Quelle des süßlichen Aromas entdeckten die Beamten in einem der oberen Zimmer eine professionelle Aufzuchtanlage mit mehr als drei Dutzend Marihuanapflanzen.

    Schnell geriet die neue Mieterin des Anwesens ins Visier der Beamten, so die Polizei. Noch in der Nacht kam der Kriminaldauerdienst der Kripo Bayreuth vor Ort und übernahm die weiteren Ermittlungen. Sie nahmen die 55-Jährige vorläufig fest und durchsuchten mit Unterstützung der Nürnberger Kripo auch ihre derzeit aktuelle Wohnung in Mittelfranken.

    Hier konnten weitere Cannabispflanzen sowie Teile einer Aufzuchtanlage vorgefunden und sichergestellt werden. Die Mittelfränkin muss sich nun wohl zumindest wegen des Besitzes der Marihuanapflanzen und deren Aufzucht vor Gericht verantworten.


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    Quelle:
    Nordbayrischer Kurier

  • Aus für Hamburgs Cannabis-Projekt?

    • Niffit
    • 24. Oktober 2015 um 14:47
    Zitat


    Altona hält an Cannabis-Versuch fest

    Altonas Bezirksversammlung hält an einem Modellprojekt zur Vergabe von Cannabis fest. Das hat die Mehrheit der Mitglieder am Donnerstagabend beschlossen. Sie fordert den Senat auf, beim Bund die kontrollierte Freigabe von Haschisch in der Sternschanze zu beantragen, wie NDR 90,3 am Freitag berichtete.

    Die Fraktion der Grünen in Altona war so beglückt vom Cannabis-Modellversuch, dass sie bereits Stunden vor der Sitzung ein "eindeutiges Ja" der Bezirksversammlung verkündete. Tatsächlich stimmten dann SPD, Linke und FDP dafür.

    Toussaint: "Keine Freigabe"
    Der Vorsitzende der Bezirksversammlung, Frank Toussaint (SPD), betont aber, es handele sich nicht um eine Freigabe von Cannabis: "Hier in diesem Fall geht es um ein Forschungsprojekt, wo kontrolliert Cannabis abgegeben werden soll, an einen begrenzten Personenkreis". Zwei Jahre lang sollen ausgesuchte Erwachsene ihre Drogen legal kaufen dürfen - kontrolliert von Ärzten. Damit will man auch den Dealerbanden im Schanzenpark das Geschäft kaputt machen.

    Berliner Antrag gescheitert
    Die Chancen für das Modellprojekt stehen eher schlecht, seit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einen Cannabis-Antrag des Berliner Bezirks Kreuzberg-Friedrichshain abgelehnt hatte. Doch Altonas Grüne und SPD glauben, ihr Antrag sei ganz anders, weil er die medizinische Kontrolle betone. Aber zuerst muss Hamburgs Senat über Altonas Beschluss entscheiden.


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    Quelle:
    NDR

  • "Cannabis ist wie ein Flächenbrand" - Cannabisverband-München initiierte Podiumsdiskussion mit CSU und J.U.

    • Niffit
    • 24. Oktober 2015 um 14:46
    Zitat von Merkur.de


    "Cannabis ist wie ein Flächenbrand"
    Kirchseeon - Podiumsdiskussion von CSU und Junger Union zum Umgang mit der Droge im Eglhartinger Jugendzentrum.

    Mit der Frage „Cannabis - Genussmittel oder Einstiegsdroge?“ haben sich der CSU-Ortsverein Kirchseeon und der Kreisverband der Jungen Union (JU) in einer Podiumsdiskussion im Eglhartinger Jugendzentrum beschäftigt. Rund 40 jugendliche und erwachsene Besucher waren gekommen. Anlass war das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“, das vom Cannabis-Verband München initiiert wurde.
    Dessen Vertreter Wenzel Cerveny betonte: „Ich selbst kiffe nicht, mir geht es um die Freiheitsrechte.“ Seiner Meinung nach seien Schwarzmarkt und Verunreinigungen das Gefährlichste an Cannabis.

    „Probleme mit Cannabis sind sprunghaft angestiegen, das ist wie ein Flächenbrand“, berichtete Ingo Pinkofsky, Suchttherapeut bei der Caritas-Fachambulanz in Grafing. „Teilweise ist Cannabis leichter zu bekommen als Alkohol, gerade für Jugendliche.“ Das bestätigte der JU-Kreisvorsitzende Florian Pöhlmann: „Cannabis spielt eine immer größere Rolle bei Jugendlichen.“ Er selbst kenne einige Konsumenten, nur zwei davon hätten aber wirklich Probleme: „Die haben relativ jung angefangen und es mit dem Konsum übertrieben. Die meisten anderen rauchen Cannabis nur ab und zu ganz gezielt.“ Josef Vogl, seit 25 Jahren bei der Kripo Erding in diesem Bereich tätig, sieht eine Legalisierung kritisch: „Es gäbe dann ja wie beim Alkohol eine Altersgrenze. Dealer würden sich folglich verstärkt auf die Jugendlichen konzentrieren, die Cannabis nicht legal bekommen können. Und das ist doch genau das, was wir überhaupt nicht wollen.“

    Eine dosierte Abgabe könne er sich höchstens im medizinischen Bereich vorstellen. Dem entgegnete Berndt Lohmüller, Arzt für Psychiatrie: „Für Schmerzpatienten gibt es viele zugelassene Medikamente, die sehr gut helfen. Eventuell wäre Cannabis bei Multiple Sklerose und Spastiken wirksam, aber die Medizin wartet nicht wirklich auf die Zulassung von Cannabis.“

    Der CSU-Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz, der die Diskussion moderierte, wollte von Kabarettist Sebastian Schlagenhaufer wissen, ob Cannabis die Kreativität fördere. „Ich selbst kiffe nicht, sondern trinke nur ab und zu mal etwas. Aber die Ideen, die unter Alkoholeinfluss entstanden sind, funktionieren nüchtern betrachtet nicht mehr, für mich hat das also keinen guten Einfluss auf die Kreativität. Natürlich kenne ich aber einige Künstler, die kiffen, zum Teil auch ganz öffentlich. Cannabis als Einstiegsdroge? Ganz ehrlich, die Leute, die ich da treffe, die sind ganz weit weg vom Einstieg!“

    Rechtsanwalt Florian Alte erläuterte, dass das Betäubungsmittelgesetz die unkontrollierte Ausbreitung von Drogen verhindern solle. Auf den Einwand, dass dieses Ziel ja wohl nicht erreicht worden sei, entgegnete er: „Wir sind uns sicher einig, dass der Staat bestimmte Dinge verbieten muss, zum Beispiel Heroin oder Kokain. Aber wo sollen wir die Grenze ziehen?“ Der beste Schutz vor Drogenmissbrauch sei Aufklärung, waren sich alle

    Diskussionsteilnehmer einig. Die Prävention beginne in der Familie: „Wir müssen unsere Kinder offen, kritikfähig und mit Selbstvertrauen ausgestattet auf den Weg bringen“, meinte Vogl und Pinkofsky ergänzte: „Man kann Kinder nicht vor allem schützen, aber muss ihnen beibringen, vernünftig mit Gefahren umzugehen.“

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    Quelle:
    Merkur.de

  • Endocannabinoide beeinflussen Bauchspeicheldrüse

    • Niffit
    • 24. Oktober 2015 um 14:41
    Zitat von Salzburg.com


    Körpereigenes "Cannabis" beeinflusst Bauchspeicheldrüse

    Endocannabinoide, cannabis-ähnliche Substanzen, die vom Körper selbst produziert werden, können einen Effekt auf die Entwicklung der Bauchspeicheldrüse von Babys haben.

    Das ist das Ergebnis einer Studie, an der die MedUni Wien beteiligt war und die nun in den "Proceedings" der US-Nationalen Akademie der Wissenschaften ("PNAS") veröffentlicht wurde.Dem Team rund um Tibor Harkany vom Zentrum für Hirnforschung an der MedUni sei in Zusammenarbeit mit Kollegen aus Polen, den USA, Italien und Schweden der Nachweis gelungen, dass Endocannabinoide die Entwicklung der Bauchspeicheldrüse von ungeborenen Babys direkt beeinflussen können, teilte die Medizinische Universität am Freitag in einer Aussendung mit. Die Studie zeige auch die Bedeutung einer Diät während der Schwangerschaft ab dem Zeitpunkt, an dem die Bauchspeicheldrüse gebildet wird.


    Botenstoffe für Entwicklungsschritte
    Bei Endocannabinoiden handelt es sich um Botenstoffe, die für etliche Entwicklungsschritte der Organe von ungeborenen Kindern verantwortlich sind. Eine mögliche Schattenseite dieser erst seit rund 20 Jahren bekannten Substanzen zeigt nun die Studie auf: Ein zu hoher Anteil von Endocannabinoiden im Blut könnte die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Kinder später Schwierigkeiten bei der Verarbeitung von Glucose haben - und somit einem höheren Diabetes-Risiko ausgesetzt sind, hieß es in der Aussendung. Ursache dafür sei, dass Endocannabinoide während der Bildung der Bauchspeicheldrüse sowohl die Zusammensetzung als auch die Größe der Langerhans-Inseln beeinflussen, die Insulin und Glucagon produzieren. "In unseren Versuchen ließen sich die Insel-Zellen durch die Zugabe von Molekülen, die das endocannabinoide Signaling regulieren, fast nach Belieben modulieren und bildeten funktionierende pankreatische Zellcluster", schrieb Erstautorin Katarzyna Malenczyk.


    Neues Verständnis wertvoll
    "Die Einnahme von ungesättigten Omega-3-Fettsäuren - wie zum Beispiel in Fischöl enthalten - kann werdenden Müttern behilflich sein, den eigenen Endocannabinoid-Level sowie jenen des Babys zu senken und so eine gut ausgebildete Bauchspeicheldrüse auszubilden", erklärte die MedUni. "Dieses neue Verständnis wird uns sicherlich bei der Erarbeitung von Strategien für die rechtzeitige Reparatur von verzögerter oder fehlgeschlagener Entwicklung der Bauchspeicheldrüse helfen. Und es wird auch die pharmakologische Entwicklung von wirksamen Medikamenten beschleunigen. Das therapeutische Potenzial ist jedenfalls großartig, und die Studie zeigt auch die exakte Reihenfolge der Abläufe, die einen lebenslangen Nutzen fördern", wurde Tibor Harkany in der Aussendung zitiert.

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    Quelle:
    Salzburg.com

  • Bayern: Erster Erfolg fürs Cannabis Volksbegehren

    • Niffit
    • 24. Oktober 2015 um 14:38
    Zitat von heilpraxis.net


    Cannabis-Volkbegehren in Bayern: „Innenminister gibt Verantwortung ab“

    Der bayerische Cannabis-Verband sieht die Entscheidung des bayerischen Innenministeriums gelassen, das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ abzulehnen. „Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schiebt die unangenehme Verantwortung an die Verfassungsrichter ab“, kontert Wenzel Cerveny 54). „Wir freuen uns, dass der Verfassungsgerichtshof innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag entscheiden muss und den Rechtscharakter des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) klären muss.“ Der Cannabis-Verband Bayern hatte 27.033 gültige Unterschriften am 11. September 2015 vorgelegt.


    Laut Innenministerium fehlt dem Freistaat Bayern die erforderliche Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eines bayerischen Hanfgesetzes (BHanfG), das sich nicht mit Bundesrecht vereinbaren lasse. Prinzipiell breche laut Artikel 31 Grundgesetz Bundesrecht das Landesrecht, so Wenzel Cerveny. Nach Ansicht des Cannabis-Verbandes ist jedoch nicht geklärt, welchen Rechtscharakter das BtMG hat, ob kompetenzgemäß oder kompetenzwidrig.

    Von seinem Wesen her sei das BtMG ein „Ermächtigungsgesetz“, das die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, Stoffe mehr oder weniger beliebig in die Anlagen 1 bis 3 des BtMG einzugruppieren, ohne dass der Bundestag als eigentlicher Gesetzgeber dem zustimmen muss (§1 (2) BtmG).


    Gesetzgebungskompetenz der Länder
    Interessanterweise wird laut Wenzel Cerveny im gesamten Betäubungsmittelgesetz nicht explizit geregelt, ob und wie Stoffe jemals aus einer der Anlagen herausgenommen werden sollen oder können. Prinzipiell könnte dazu ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit ausreichen, der jährlich einfach wiederholt wird. Zu einer dauerhaften „Eingruppierung“ eines Stoffes in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes bedarf es aber der Zustimmung des Bundesrates und damit bewertet der Cannabis-Verband die Gesetzgebungskompetenz der Bundeländer (Bundesrat) stärker als die des Bundestages.

    Wenzel Cerveny sieht die Länderkompetenz in der bisherigen Haltung des Bayerischen Landtags in Sachen „Cannabis“ bestätigt. Bisher seien alle Petitionen zur Legalisierung (auch die Petition des Cannabis-Verbandes vom 03.02.2014, Az.: VF.0075.17) vom Landtag akzeptiert und ordnungsgemäß bearbeitet. Der Landtag habe die Petitionen bisher nicht mit Verweis auf „Nichtzuständigkeit“ abgewiesen.


    Heißes Eisen vom Tisch des Innenministers
    Politisch bewertet, bestätigt sich für Wenzel Cerveny in der Entscheidung des Innenministeriums die harte Prohibitionslinie der CSU-Staatsregierung. „Joachim Herrmann hat ein heißes Eisen vom Tisch.“ Wenzel Cerveny sieht jedoch Parallelen zum Volksbegehren, die Studiengebühren abzuschaffen. Das Innenministerium sei sich hundertprozentig sicher gewesen, sei aber vom Verfassungsgericht eines Besseren belehrt worden. Das Volksbegehren sei zugelassen und erfolgreich durchgeführt worden, die Studiengebühren wurden daraufhin abschafft.


    Über den Cannabis Verband Bayern
    Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband ist die Dachorganisation von bisher 14 Cannabis Social Clubs (CSC), die sich bayernweit mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern gegründet haben. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und von 10. bis 12. Juli 2015 die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe durchgeführt.

    Ziel des Verbands ist es, neben dem medizinischem Nutzen vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf aufzuzeigen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München.

    Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

    Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom,
    ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine
    Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der
    Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch
    für die Legalisierung von Cannabis stark.

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    Quelle:
    Heilpraxis.net

  • Cannabis Plantage in Schule entdeckt (Frankreich)

    • Niffit
    • 22. Oktober 2015 um 07:04
    Zitat von Faz

    Marseille Direktorin findet Cannabis-Plantage in Schule
    Eine „handwerklich perfekte“ Cannabis-Plantage hat die Polizei in einer Schule in Marseille vorgefunden. Die Beamten waren beeindruckt, genauso ging es der Direktorin als sie erfuhr, wer die Plantage angelegt hatte.

    Drogenhandel auf dem Schulhof ist für viele Schulleiter ein Albtraum, an Drogenanbau im Schulgebäude denken jedoch wohl die Meisten nicht einmal im Traum: Entsprechend überrascht dürfte die Leiterin einer Mittelschule im südfranzösischen Marseille gewesen sein, die in einem Technikraum des Gebäudes eine komplette Cannabis-Plantage entdeckt hat.

    Sie wollte am Freitag kurz vor Beginn der Herbstferien eine letzte Kontrollrunde durch das Schulgebäude drehen, als sie in einem knapp zehn Quadratmeter großen Raum die laut Polizei „handwerklich perfekte“ Plantage vorfand. Von der Belichtung bis zur Entwässerung sei die Einrichtung trotz der kleinen Anbaufläche geradezu „spektakulär“ gewesen. Betrieben wurde die Pflanzung von einem Angestellten der Schule, wie die Behörden des Départements Bouches-du-Rhône am Mittwoch mitteilten. Dieser gab demnach an, die Pflanzen nur für den Eigenbedarf gezüchtet zu haben.


    Bei einer Durchsuchung von Auto und Wohnung des 35 Jahre alten mutmaßlichen Betreibers fanden die Ermittler insgesamt 18 Pflanzen von 30 bis 50 Zentimetern Größe. Der Angestellte, der außer der Schulleiterin als einziger einen Schlüssel für den Raum besaß, wurde am Montag vorübergehend festgenommen. Inzwischen befindet er sich unter Auflagen wieder auf freiem Fuß.

    Quelle:
    faz.de

  • Gericht entschied: Krankenkasse muss Schmerzkranken Cannabis bezahlen

    • Niffit
    • 21. Oktober 2015 um 06:51
    Zitat von Focus Online


    Cannabis-Therapie: Gericht entscheidet: Krankenkasse muss Schmerzkranken Cannabis bezahlen


    Ein Patient mit schwersten chronischen Schmerzen kann im Einzelfall Anspruch auf eine Cannabis-Behandlung auf Kosten der Krankenkasse haben. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Im besagten Fall handelt es sich um einen Patienten, der am rheumatischen Morbus-Bechterew leidet.

    Ein Patient mit schwersten chronischen Schmerzen kann im Einzelfall Anspruch auf eine Behandlung mit Cannabis auf Kosten der Krankenkasse haben.
    Im Fall eines an der rheumatischen Erkrankung Morbus Bechterew leidenden Patienten hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Eilverfahren entschieden, dass die Kasse vorläufig eine Behandlung mit Cannabis-Extrakt-Tropfen zur Schmerzlinderung übernehmen muss.


    Auswirkung der Schmerzen vergleichbar mit tödlicher Krankheit
    Die extremen Schmerzen seien von ihrer Auswirkung her einer lebensbedrohlichen oder tödlich verlaufenden Krankheit gleichzusetzen, entschieden die Celler Richter in dem am Montag veröffentlichten Beschluss.
    Eine Behandlung der Schmerzen war bei dem 54 Jahre alten Patienten mit schulmedizinischen Ansätzen seit 1982 nicht gelungen. Deshalb verfügte er über eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle zum Erwerb von Cannabis zu Therapiezwecken.


    Krankenkasse wollte die Kosten für Cannabis-Therapie nicht übernehmen
    Die Kosten dafür wollte die Kasse aber nicht übernehmen, weil die Verabreichung von Cannabis keine anerkannte Behandlungsmethode ist. Das Sozialgesetzbuch sieht in der ab 2012 gültigen Fassung aber vor, dass lebensbedrohlich Erkrankte von ihrer Kasse auch Behandlungen verlangen können, die für die eigentliche Krankheit nicht zugelassen sind, aber dennoch Linderung oder Heilung versprechen. Ob dies im konkreten Fall gegeben ist, will das Gericht im Hauptsacheverfahren prüfen.

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    Quelle:
    Focus Online

  • CO2 Düngung

    • Niffit
    • 18. Oktober 2015 um 18:48

    Da hast du wohl recht.. Wobei ich jetzt garnicht an die Blüte gedacht hab :P
    Aber an die Ablagerung habe ich ebenso wenig gedacht :saint:

  • CO2 Düngung

    • Niffit
    • 18. Oktober 2015 um 18:37

    Theoretisch sollte doch auch ne vernünftige Kerze reichen, den CO² Gehalt der Luft etwas zu erhöhen, oder ? :D

    Ist aber nichts, was ich unbeaufsichtigt lassen würde... ;)

  • Cannabis aus dem Wohnzimmer: Immer mehr Plantagen in Berlin

    • Niffit
    • 18. Oktober 2015 um 13:16
    Zitat von Berliner Morgenpost


    Cannabis aus dem Wohnzimmer - Immer mehr Plantagen in Berlin
    Zahl der entdeckten Fälle hat sich verdoppelt. Bundeskriminalamt geht allein in Berlin von 30.000 Cannabis-Rauchern aus.

    Die Pächter einer Kleingartenanlage in Tegel staunten nicht schlecht, als auf ihrem Areal vor einigen Wochen ein Trupp Erntehelfer der besonderen Art anrückte. Ein halbes Dutzend Polizisten steuerte, mit Hacken und Schaufeln bewaffnet, zielstrebig eine etwas heruntergekommen wirkende Parzelle an. Dort reiften zwischen Kirschbäumen, Stachelbeersträuchern und einem Radieschenbeet mehr als 100 Cannabispflanzen – Rohstoff für bis zu zehn Kilogramm Haschisch.

    Was die Kleingärtner in Tegel in Erstaunen versetzte, ist längst nichts Ungewöhnliches mehr. Bei den so genannten weichen Drogen geht der Trend zum Eigenanbau, haben Strafverfolgungsbehörden und Drogenexperten übereinstimmend festgestellt. Nach einer Statistik des Landeskriminalamtes (LKA) hat sich die Zahl der entdeckten Cannabis-Plantagen in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdoppelt. 2010 waren es noch 41 Fälle, im vergangenen Jahr wurden die Beamten 79 Mal fündig. Dabei stießen sie auch auf vier Großplantagen mit mehr als 1000 Pflanzen. In diesem Jahr sieht es einem LKA-Fahnder zufolge so aus, als könne die Zahl von 2014 nochmals übertroffen werden.

    Entdeckt werden die illegalen Aufzuchtanlagen nicht nur in Kleingärten, sondern auch in leerstehenden Gewerberäumen sowie immer wieder und zunehmend häufiger in Wohnungen. Doch die entdeckten Plantagen sind wohl nur die Spitze des Eisbergs. Darauf deutet hin, dass bei den allermeisten Fahndungserfolgen bislang vor allem "Kommissar Zufall" half.

    Mieter verweigern bei einem Brand Feuerwehrleuten Zutritt
    So wollten Ende Juli in Marienfelde Feuerwehrleute nach einem Brand in einem Mehrfamilienhaus die Nachbarwohnungen auf mögliche Schäden inspizieren. Ein Mieter fiel auf, weil er sich standhaft weigerte, sie in seine Wohnung zu lassen. In Charlottenburg erregte ein Mieter im Mai Aufmerksamkeit, weil er Technikern auf der Suche nach der Ursache eines Wasserschadens überaus energisch den Zutritt zur Wohnung verwehrte. In beiden Fällen wurde die Polizei hinzugezogen, die dann in den Wohnungen illegale Plantagen entdeckte.

    In Wedding wollte eine Funkstreifenbesatzung ebenfalls im Mai in einem Mehrfamilienhaus lediglich einen Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe vollstrecken. Den Gesuchten trafen die Beamten nicht an, dafür bemerkten sie im Hausflur den typisch süßlichen Geschmack von Cannabis. Der Rest war Formsache, ebenso wie in einem weiteren Fall im Frühjahr in Lichterfelde. Dort führte die Verfolgung eines Verdächtigen nach einem Sprengstoffanschlag auf einen Geldautomaten Beamte direkt in die zur Plantage umgewandelte Wohnung des Mannes.

    Ihren größten Erfolg auf diesem Gebiet verdankt die Berliner Polizei in diesem Jahr dennoch eigenen intensiven Ermittlungen. Die brachten die Fahnder des LKA Anfang Juli auf die Spur einer angeblichen Gartenbaufirma in Mariendorf. Die Bezeichnung Gartenbau war so falsch nicht, was da allerdings in einer 3000 Quadratmeter großen Lagerhalle eines Gewerbehofes reifte, waren 19.000 Cannabispflanzen mit einem Straßenverkaufswert von rund 7,5 Millionen Euro. Die Aufzucht solcher Pflanzen, egal ob in der eigenen Wohnung oder in Großanlagen, ist ein lukratives Geschäft. Nach einem Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) gibt es allein in Berlin etwa 20.000 regelmäßige Cannabis-Raucher, die täglich ein bis eineinhalb Gramm konsumieren. Hinzu kommen nach Einschätzung der Behörde nochmals 10.000 Gelegenheitskonsumenten. Demnach würden in Berlin jeden Tag 25 Kilogramm Marihuana geraucht, im Jahr annähernd also zehn Tonnen.

    Profi-Anlage mit Scheinwerfern kostet im Internet 400 Euro
    Die "Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ohne die dafür erforderliche Genehmigung" ist zwar eine Straftat, schwierig hingegen ist sie nicht. Dafür sorgen schon etliche Internetseiten, die Interessenten mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Für das Betreiben einer Cannabisplantage sei nicht wesentlich mehr erforderlich als für die Aufzucht von Küchenkräutern, heißt es auf einer dieser Seiten. Gerade einmal 400 Euro müssten investiert werden für eine professionelle Anlage mit Halogenscheinwerfern, hermetisch abgeschlossenen Kunststoffzelten, in Fachkreisen als "Growboxen" bekannt und einem ausgeklügelten Bewässerungssystem. Hinzu kommt diesem Ratgeber zufolge noch eine geringe Summe für die Setzlinge, aus denen relativ schnell bis zu zwei Meter hohe Hanfpflanzen werden. Beschaffen lässt sich das alles ebenfalls problemlos im Internet.

    Der vergleichsweise bescheidenen Investition stehen üppige Gewinnchancen gegenüber. Fünf bis sechs Ernten ließen sich aus einer Pflanze im Jahr erzielen, heißt es auf der Internetseite weiter. 20 bis 30 Gramm Marihuana pro Pflanze ernten Anfänger, Profis bringen es auf 100 Gramm, hat eine Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ermittelt. In Berlin bringt ein Gramm Marihuana beim Verkauf auf dem Schwarzmarkt derzeit zwischen sechs und zehn Euro.


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    Quelle:
    Berliner Morgenpost

  • 5 Medikamente die Cannabis ersetzen kann

    • Niffit
    • 17. Oktober 2015 um 20:03
    Zitat von Huffington Post

    5 Medikamente, die Cannabis ersetzen kann

    Krebs, Alzheimer, Depressionen, Rheuma, MS, Morbus Crohn. All diese Krankheiten können erfolgreich mit Cannabis behandelt werden - und es ist nur eine kleine Auswahl einer langen Liste. Trotz der erwiesenen medizinischen Vorteile der Pflanze ist Cannabis in Deutschland weiterhin illegal. Und das, obwohl es im Gegensatz zu anerkannten Medikamenten keinerlei Nebenwirkungen mit sich bringt.
    Dass die Cannabis-Legalisierung in Deutschland so schleppend vorankommt, hat nicht nur politische Gründe. Grünen-Chef Cem Özdemir identifizierte im HuffPost-Interview eine weitere Hürde: "Die Pharmaindustrie findet unsere Cannabis-Politik nicht gut", sagte er.
    Kein Wunder. Der Cannabis-Wirkstoff [lexicon]THC[/lexicon] lässt sich nicht patentieren und daher nicht zu Geld machen. Denn ein Medikament, das kein Geld kostet, aber großen Nutzen hat, ist ein ziemlich starker Konkurrent für etablierte Medikamente.
    In den USA wird der Alptraum der Pharma-Industrie gerade wahr. Eine Umfrage des Centre for Addictions Research of British Columbia unter knapp 500 Cannabis-Konsumenten kam zu dem Ergebnis, dass 86 Prozent von ihnen mindestens ein Medikament durch Cannabis ersetzt haben.
    Wir haben 5 solcher Medikamente herausgesucht, die überflüssig werden, sobald Cannabis legalisiert ist.

    1. Schmerztabletten
    Cannabis wird seit Jahren erfolgreich in der Schmerztherapie eingesetzt. Seine beiden Hauptwirkstoffe [lexicon]THC[/lexicon] und [lexicon]CBD[/lexicon] haben eine schmerzlindernde und krampflösende Wirkung. Cannabis kann daher auch sehr gut zur Behandlung von Regelschmerzen und Kopfschmerzen genutzt werden - und das ohne Nebenwirkungen, was von den meisten legalen Medikamenten nicht behauptet werden kann.

    2. Tabletten gegen Übelkeit
    Cannabis-Wirkstoffe helfen auch bei Übelkeit und Brechreiz. Davon profitieren insbesondere Krebs-Patienten, die mit dem natürlichen Wirkstoff die unangenehmen Symptome einer Chemotherapie bekämpfen.
    Außerdem konnten verschiedene Studien beweisen, dass Cannabis sogar den Krebs an sich bekämpft. Besonders auffällige Erfolge konnten bei Brust- und Lungenkrebs, sowie Gehirntumoren festgestellt werden.

    3. Antidepressiva
    Ein Bestandteil von Cannabis wirkt wie ein Antidepressivum. Das fand ein Forscher der University of Sasketchewan in Kanada heraus.
    Die stimmungsaufhellende Wirkung nach dem Konsum tritt ein, weil der Cannabis-Wirkstoff Gehirnzellen wachsen lässt - im Gegensatz zu den legalen Drogen Alkohol und Nikotin, die dieses Zellwachstum hemmen. Es handelt sich dabei um ein Gehirnareal, das sich Hippocampus nennt und in dem Ängste und Depressionen verarbeitet werden.

    4. Schlaftabletten
    Durch seine beruhigende und stimmungsaufhellende Wirkung hilft Cannabis auch bei Schlafstörungen und Albträumen. Das Einschlafen wird unter dem Einfluss der Droge einfacher. Zudem können längere Durchschlafphasen erreicht werden.


    5. Ritalin
    Die Aufmerksamkeitsdefizits-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wird häufig mit Ritalin behandelt, doch auch bei dieser Erkrankung hilft Cannabis. Es verbessert die Konzentration und Impulskontrollstörungen werden reduziert.


    Trotzder vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der Cannabis-Wirkstoffe ist es wichtig zu beachten, dass sie bei jedem Menschen anders wirken können.
    Der richtige Wirkstoff und die ideale Dosierung müssen von einem Arzt
    ermittelt werden.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Huffington Post

  • Ist ein Cannabisverbot noch Zeitgemäß ?

    • Niffit
    • 17. Oktober 2015 um 19:59
    Zitat von taz.de

    Ist ein Cannabis-Verbot zeitgemäß?
    Beamte fordern Coffeeshops, während immer noch viele fürs Kiffen und Dealen ins Gefängnis gehen. Deutschland braucht einen neue Cannabis-Politik.


    Menschen nehmen Drogen, seit Urzeiten, in jeder Kultur. Ein Rauschmittel hat es ihnen dabei besonders angetan: Cannabis. Die Blüten und das Harz der weiblichen Hanfpflanze gehören zu den beliebtesten bewusstseinsverändernden Substanzen, mehr als 4% der Weltbevölkerung konsumieren sie.

    Das filigrane Hanfpflänzchen wächst in den letzten Jahren aus dem Schatten der Illegalität. In einigen lateinamerikanischen Ländern, in fast der Hälfte der US-Bundesstaaten und in Kanada wurden die Gesetze in den letzten Jahren erheblich gelockert. Wer in Deutschland Gras anbaut oder verkauft, kann dafür immer noch ins Gefängnis gehen.

    Wie Pascal N. Vor Gericht sagt der junge Berliner, dass er selbst nicht kiffe. 2012 überließ er aber sein Wohnzimmer einem holländischen „Investor“. Der klebte die Fenster ab, damit die Nachbarn nichts mitbekamen, brachte die Pflanzen mit, sorgte für das richtige [lexicon]Licht[/lexicon], das die Pflanzen zum Wachsen brauchen. Sie ernteten, der Holländer war mit dem Ergebnis unzufrieden. Irgendwann, als Pascal N. von einer Schicht als Fahrkartenkontrolleur nach Hause kam, war alles weg. Auch der „Investor“. Erst im Gerichtssaal sieht N. ihn wieder.


    Zu gleichen Zeit, auch in Berlin, stellt ein Beamter des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Er, der Suchtkoordinator Horst-Dietrich Elvers, will Deutschland seine ersten vier Coffeeshops bescheren. Er ist überzeugt: Wenn man die Droge entkriminalisiere, könne man mit Jugendlichen besser über sie reden, auch über die Gefahren, die Gras mit sich bringt. Die Coffeeshops wären ein Schutz und gleichzeitig Abwehr, gegen die Dealer und gegen die Gewalt, die illegaler Drogenhandel verursacht. Elvers sieht sich als korrekten Beamten, er ist kein Altkiffer, der sich sein Gras unbesorgt kaufen will. Regionaler, ja, lokaler Marihuana-Anbau wäre seiner Meinung nach ideal, besser für die Umwelt.

    Elvers sieht sich als korrekten Beamten, er ist kein Altkiffer, der sich sein Gras unbesorgt kaufen will.

    Elvers hat viele Lokalpolitiker auf seiner Seite, sogar welche von der CDU. Alle wollen einen kontrollierten Verkauf, der Staat soll mitverdienen. Das, was die Polizei organisiertes Verbrechen nennt, könnte so bekämpft werden.

    Anfang Oktober 2015 antwortet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf die Anfrage des Bezirksamts: Es sieht sich nicht zuständig, Antrag abgelehnt.

    Im Gerichtssaal in Berlin Moabit, wo Pascal N. angeklagt ist, sind auf den Zuschauerbänken meistens wenige Leute, seine Eltern, die Freundinnen der Mitangeklagten. Eines Tages sitzen da drei massige Männer, sie sehen aus wie Rocker. Die Worte „Hells Angels“ fallen an diesem Tag nicht, aber jeder weiß: Der Prozess wird beobachtet. Welche Rolle spielt Bandenkriminalität in dem Fall?

    Die taz. am wochenende hat den Prozess über mehrere Monate begleitet. Wir haben mit den Angeklagten und den Verteidigern gesprochen, und natürlich mit Horst-Dietrich Elvers, der seine Idee der legalen Coffeeshops noch immer nicht aufgegeben hat.


    taz.am wochenende
    Ein junger Mann aus Spandau kommt vor Gericht wegen Hanfanbaus. In Kreuzberg denkt man derweil über die Eröffnung von Coffeeshops nach. Ist das Cannabis-Verbot noch zeitgemäß? Oder wächst es uns über den Kopf? Die Titelgeschichte „Voll Gras!“ lesen Sie in der taz.am wochenende vom 17./18. Oktober. Außerdem: Zwei Brüder, zwei Reisen. Einer kam Ende der Sechziger aus Syrien nach Frankfurt, der andere vor einem Jahr. Jetzt sind sie wieder vereint. Und: Freilerner sind Kinder, die zu Hause unterrichtet werden. Mit den Behörden geraten sie regelmäßig in Konflikt – wegen der Schulpflicht. Zu Gast in einer WG. Das alles gibt es am Kiosk, eKiosk oder im praktischen Wochenendabo.

    In den USA wollen inzwischen die Erben von Bob Marley ins legale Geschäft mit Cannabis einsteigen, der Rapper Snoop Dogg beteiligt sich an einem Gras-Lieferservice und startete vor Kurzem ein Marihuana-Portal. Es gibt Berichte über die ersten legalen Cannabis-Millionäre.

    Und auch in Deutschland bewegt sich etwas. Mittlerweile kämpft nicht mehr nur die Grüne Jugend für eine Lockerung der Gesetze. Selbst der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, spricht sich für eine Legalisierung der Droge aus.

    Alles anzeigen


    Quelle:
    taz.de

  • Australien: Anbau von Cannabis für bestimmte Zwecke genehmigt

    • Niffit
    • 17. Oktober 2015 um 19:55
    Zitat von N24


    Australien erlaubt den Anbau von Cannabis

    Die australische Regierung unternimmt einen Schritt in Richtung der Legalisierung von Cannabis. Der Anbau der Rauschpflanze soll bald erlaubt werden - allerdings nur für ganz bestimmte Zwecke.


    Die australische Regierung will den Anbau von Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlauben. Eine entsprechende Änderung des derzeitigen Rechts - das den Anbau verbietet - solle ins Parlament eingebracht werden, kündigte Gesundheitsministerin Sussan Ley an. Ziel sei es, Menschen mit bestimmten Krankheiten alternative Behandlungsmöglichkeiten zu ermöglichen, sagte sie.

    Das Rauchen von Cannabis ist in Australien weit verbreitet. In den meisten Bundesstaaten toleriert die Polizei den Besitz kleinerer Mengen für den eigenen Bedarf.
    Der Besitz oder die Zucht größerer Mengen ist aber illegal - und soll es laut Ley auch bleiben. Ihr Vorhaben wird auch von der Opposition unterstützt.

    Quelle:
    N24

  • Cannabis keine Evidenz bei Rheuma

    • Niffit
    • 15. Oktober 2015 um 14:30
    Zitat von pharmazeutische Zeitung

    Cannabis: Keine Evidenz bei Rheuma

    Für die Behandlung chronischer Schmerzen bei
    rheumatischen Erkrankungen mit Cannabis gibt es bislang keine
    aussagekräftigen Studien. Das ist das Ergebnis eines systematischen
    Reviews, das Privatdozent Dr. Winfried Häuser vom Klinikum Saarbrücken
    bei einer Pressekonferenz zum Deutschen Schmerztag in Mannheim
    vorstellte. «Wir können aufgrund der schwachen Datenlage derzeit nicht
    empfehlen, Rheumapatienten mit Cannabisprodukten zu behandeln», so der
    Facharzt für Innere Medizin und Psychosomatik.

    Häuser war zusammen mit Forschern aus Deutschland, Kanada und Israel der
    Frage nachgegangen, bei welchen rheumatischen Erkrankungen mit
    chronischen Schmerzen Cannabisprodukte wirken und ob sie verträglich und
    sicher sind. Bei der Übersichtsarbeit, die demnächst im Fachjournal
    «Arthritis Care & Research» erscheinen wird, wurden laut Häuser nur
    randomisierte, kontrollierte und doppelblinde Studien berücksichtigt.

    Die Datenlage zum Einsatz bei Rheuma ist demnach spärlich:
    Eingeschlossen wurden zwei Studien mit Nabilon über die Dauer von zwei
    beziehungsweise sechs Wochen mit 71 Patienten mit Fibromyalgiesyndrom,
    eine vierwöchige Studie zum Einsatz von Nabilon bei 30
    Rückenschmerzpatienten und eine Studie mit
    Tetrahydrocannbinol/Cannabidiol mit 58 Patienten mit rheumatoider
    Arthritis über fünf Wochen. Die Ergebnisse zeigen laut Häuser keine
    bessere Wirksamkeit der Cannabisprodukte gegenüber den
    Kontrollsubstanzen (Placebo beziehungsweise ein schmerzlinderndes
    Antidepressivum). Vertragen wurden die Cannabisprodukte trotz einiger
    unerwünschter Arzneimittelwirkungen wie Konzentrationsstörungen,
    Schläfrigkeit und Müdigkeit aber gut.

    Die schwache Evidenz schließe allerdings nicht aus, dass Ärzte
    Patienten, die als austherapiert gelten, mit Cannabinoiden behandeln
    können, sagte Häuser. Er forderte, die Bundesregierung müsse ein Gesetz
    zum medizinischen Gebrauch von Cannabisprodukten erlassen und dafür
    sorgen, dass die Krankenkassen die Kosten für verordnetes Cannabis
    übernehmen. Alle Formen einer Eigentherapie lehnten die Experten der
    Deutschen Schmerzgesellschaft – wie auch die Bundesapothekerkammer –
    ab. «Patienten, die sich mit Medizinalhanf oder Cannabis aus Eigenanbau
    selbst behandeln, fügen ihrem Körper ein in seiner Dosis permanent
    schwankendes Medikament zu und riskieren belastende Nebenwirkungen»,
    sagte Professor Dr. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen
    Schmerzgesellschaft. (va)

    Alles anzeigen

    Quelle:
    pharmazeutische Zeitung

  • Indooranlage in Bad Bibra ausgehoben

    • Niffit
    • 15. Oktober 2015 um 14:27
    Zitat von mz-web.de


    Indooranlage in Bad Bibra entdeckt: Polizei beschlagnahmt 15 Kilogramm Cannabis und 40 Hanfpflanzen

    Durch einen Hinweis ist die Polizei in der vergangenen Woche auf eine professionelle Indooranlage zum Anbau von Cannabis in Bad Bibra gestoßen. Zwei Männer aus den Niederlanden sollen diese betrieben haben und wurden festgenommen.

    Bad Bibra.
    Wie die Polizei erst jetzt mitteilte, haben Ermittler des Zentralen Kriminaldienstes am vergangenen Mittwoch eine professionelle Indooranlage zum Anbau von mehreren hundert Cannabispflanzen in Bad Bibra entdeckt. Gemeinsam mit dem SEK hatten die Beamten nach einem Hinweis ein Haus in Bad Bibra durchsucht. Dort trafen sie auch zwei Tatverdächtige im Alter von 39 und 35 Jahren an. Beide Männer stammen aus den Niederlanden.
    Die Durchsuchung des Hauses dauerte zwei Tage an. Dabei wurden insgesamt 15 Kilogramm getrocknete Cannabisprodukte, zahlreiches [lexicon]Equipment[/lexicon] für den Anbau und Lagerung sowie Verpackung beschlagnahmt. Zudem fand die Polizei 40 Hanfpflanzen und stellte fest, dass die Tatverdächtigen Wasser und Strom illegal aus den Netzen bezogen hatten.

    Die Ermittlungen ergaben zudem, dass die Drogen zielgerichtet für den Verkauf in den Niederlanden angebaut worden waren. Die Verdächtigen wurden festgenommen und befinden sich in einer Justizvollzugsanstalt.

    Quelle:
    mz-web.de

  • Verwertbarkeit einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung [Pressemitteilung vom 14.04.2015]

    • Niffit
    • 15. Oktober 2015 um 14:23
    Zitat von DATEV


    Cannabis im Blut - Verwertbarkeit einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung
    AG München, Pressemitteilung vom 12.10.2015 zum Urteil 953 OWi 434 Js 211506/14 vom 14.04.2015 (rkr)

    Am 14.04.2015 wurde ein 24-jähriger Münchner vom Amtsgericht München wegen einer Ordnungswidrigkeit des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.

    Der Münchner fuhr an einem Donnerstag im Juni 2014 mit seinem Pkw VW auf der Wasserburger Landstraße in Grasbrunn bei München. Er hatte am Tag zuvor 4 bis 5 Joints geraucht. Er geriet gegen 11.30 Uhr in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Den beiden kontrollierenden Polizeibeamten fielen seine zitternden und schwitzenden Hände und seine geröteten und glasigen Augen auf. Auf die Frage der Beamten nach Drogenkonsum bestätigte er diesen. Er willigte dann freiwillig und mit Unterschrift in eine Blutentnahme ein. Daraufhin verbrachten ihn die Polizeibeamten in das Institut für Rechtsmedizin, wo die üblichen Tests mit ihm durchgeführt wurden zur Feststellung und Prüfung von drogenbedingten Ausfallerscheinungen. Als dann die Blutentnahme stattfinden sollte, waren bereits eineinhalb Stunden seit der Verkehrskontrolle vergangen. Der Münchner weigerte sich nun plötzlich, die Blutentnahme an sich vornehmen zu lassen. Daraufhin ordnete einer der Polizeibeamten sofort die Blutentnahme gegen den Willen des Münchners an, die vom diensthabenden Arzt dann um 13.02 Uhr durchgeführt wurde. Begründet wurde die Anordnung des Polizeibeamten damit, dass wegen des Zeitverlustes bei Einholung der richterlichen Entscheidung und der Verzögerung der Blutentnahme der Beweiswert gefährdet wird, da sich der Wirkstoff im Blut abbaut. Es ergab sich eine [lexicon]THC[/lexicon]-Konzentration von 7,6 µg/l (Wirkstoff Konzentration) im Blut des Münchners.

    Vor Gericht verweigerte er die Aussage und vertrat die Meinung, dass die Entnahme der Blutprobe rechtswidrig war und sie nicht für den Prozess verwertet werden darf, da er damit nicht einverstanden war und trotz des Richtervorbehalts im Gesetz keine Entscheidung von einen Richter eingeholt worden war. Es hätte zumindest versucht werden müssen, eine richterliche Entscheidung einzuholen.

    Der zuständige Richter am Amtsgericht München verwertete das Ergebnis der Blutprobe und verurteilte ihn.

    Das Absehen vom Einholen einer richterlichen Anordnung der Blutentnahme sei maßgeblich auf sachliche Erwägungen zur Gefährdung des Beweiswerts durch weitere Verzögerung gestützt worden. Die Anordnung der Blutentnahme erfolgte daher nicht unter willkürlicher Umgehung der richterlichen Entscheidungsbefugnis, sondern auf Grund sachlicher Erwägungen. Das Ergebnis der Blutuntersuchung ist selbst dann verwertbar, wenn sich der Polizeibeamte bei der Anordnung der Blutentnahme über die Sachlage geirrt haben sollte, etwa über die Größe der Gefahr des Beweisverlustes bei weiterer Verzögerung oder das Ausmaß der zeitlichen Verzögerung durch den Versuch der Einholung einer richterlichen Entscheidung.

    "Ein Verwertungsverbot wird (...) durch den Umstand, dass die Blutentnahme gegen den Willen des Betroffenen ohne richterliche Anordnung erfolgte, nicht begründet. Denn grundsätzlich stand die Anordnung der Blutentnahme den Polizeibeamten gemäß §§ 81a Abs. 2 StPO, 46 Abs. 1 OWiG bei "Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung" zu. Ein möglicher Irrtum bei der Einschätzung, ob "Gefahr im Verzug" vorlag, schadet der Verwertbarkeit nicht. Es kommt daher nicht darauf, wie groß die Verzögerung bei Einschaltung des Richters gewesen wäre und ob tatsächlich dadurch eine Gefährdung des Untersuchungserfolges eingetreten ist."- so das Urteil.

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolges sei auch nicht durch die Polizeibeamten selbst schuldhaft herbeigeführt worden. Denn der Münchner hatte zunächst eingewilligt, so dass sie bis zum Widerruf der Einwilligung davon ausgehen konnten, dass keine richterliche Entscheidung notwendig sein würde. Die Entscheidung sei daher nicht willkürlich dem Richter entzogen worden.

    Das Urteil entspricht der Regelahndung in der Bußgeldkatalogverordnung.

    Das Urteil ist rechtskräftig.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Datev.de

  • Grüne in M.V. für Cannabis-Besitz ohne Strafe

    • Niffit
    • 15. Oktober 2015 um 14:20
    Zitat von Ostsee Zeitung


    Grüne in MV für Cannabis-Besitz ohne Strafe

    Bei Mengen bis zehn Gramm soll die Justiz wegsehen. Ministerin Kuder ist strikt dagegen. Mediziner halten eine Legalisierung von Cannabis für überfällig.

    Schwerin. Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern wollen den Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis faktisch legalisieren. Einen entsprechenden Antrag bringt die Fraktion in den Schweriner Landtag ein. Auf diese Weise solle auch die Polizei entlastet werden.
    Wer heute im Nordosten mit Cannabisprodukten wie Haschisch oder Marihuana erwischt wird, dem droht eine Strafe. Ein festgelegte Grenze von geduldeten „geringen Mengen“ wie in anderen Bundesländern gibt es hierzulande nicht. „Der Besitz ist immer strafbar“, erklärt Tilo Stolpe, Sprecher des Justizministeriums. In vielen anderen Ländern dagegen wird über den Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum von bis zu sechs beziehungsweise zehn Gramm hinweggesehen. In Berlin sind es sogar bis zu 15 Gramm.

    „Wir stehen für eine Legalisierung von Cannabis unter strengen Vorschriften“, sagt Johannes Saalfeld, Landtagsabgeordneter der Grünen. Das Land möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Selbst regeln könnte das Land die Strafverfolgung bei Besitz von Marihuana und Co. per Verordnung. Polizei und Staatsanwaltschaft sollten bei kleinen Fischen nur das Nötigste tun, auf Hausdurchsuchungen, Zeugenvernehmungen oder aufwändige Untersuchungen verzichten. In den meisten Fällen würden die Ermittlungen sowieso eingestellt. Saalfeld: „Diese unsinnige Bürokratie auf dem Rücken der Polizei können wir allen ersparen.“
    Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) lehnt eine Aufweichung des Verbots ab. „Daran wird nicht gerüttelt. Das wäre ein fatales Signal an Kinder und Jugendliche, wenn der erste Kontakt in die Drogenwelt unter legalen Voraussetzungen stattfinden würde.“

    Für verlogen halten Mediziner die politische Diskussion über Cannabis. Grund: Alkohol sei giftig, töte jährlich 74000 Menschen in Deutschland. „Bei Cannabis gibt es nicht einen Todesfall weltweit“, sagt Dr. Gernot Rücker, Drogenexperte an der Universitätsmedizin Rostock. Und: Die deutsche „Leitdroge Alkohol öffnet Tür und Tor für Kriminalität“.
    Cannabis dagegen sei „eine Chill-out-Droge“, so Rücker. Sie wirke entspannend. Generell gebe es keine Einstiegsdroge, widerspricht Rücker. Dies sei seit langem wissenschaftlich erwiesen. Er und seine Kollegen untersuchen seit Jahren das Konsumverhalten im Freizeitbereich. Rücker ist sicher: „Legalisierung von Cannabis wird gesellschaftlich keine negativen Auswirkungen haben. Es wäre eine bessere Alternative als die Elendsdroge Alkohol.“

    Quelle:
    Ostsee-Zeitung

  • Apotheker fordern klare Regeln für Cannabis

    • Niffit
    • 15. Oktober 2015 um 14:17
    Zitat von aponet

    Apotheker fordern klare Regeln für Cannabis
    Cannabis kennen die meisten nur als illegale Droge. Doch es lässt sich auch für medizinische Zwecke, etwa bei Multipler Sklerose, einsetzen. Dafür sollen drei Anforderungen erfüllt sein, so der Beschluss der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages.

    http://aponet.adspirit.de/adnoclick.php?…nnabis+apotheke

    Auf folgende drei Voraussetzungen legt die Apothekerschaft wert: Erstens muss Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
    Zu dem Beschluss erläuterte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer: "Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, nicht jedoch bei einem Eigenanbau durch die Patienten gewährleistet werden." Die Abgabe in der Apotheke sei unerlässlich, um die notwendige Beratung zur Anwendung sicherzustellen. Kiefer weiter: "Die Kassen müssen verordnetes Cannabis bezahlen. Es darf nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer ärztlich indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht."

    Die Apotheker empfehlen dringend, Cannabis nur als Arzneimittel mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Schon heute ist es möglich, dass Apotheken nach ärztlicher Verordnung Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der Cannabispflanze, herstellen. Allerdings würden diese nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die derzeitige unterschiedliche Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht hinnehmbar, so Kiefer.

    Quelle:
    Aponet.de

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