Ich hab das so verstanden:
Es muss keine Auskunft geben, nur wenn es der Richter anordnet. Kannst also freundlich und respektvoll darauf hinweisen das sie gerne die Vorladung per Post schicken können, dann kommt man vielleicht (nicht) vorbei. Die Quelle woher ihr eure legale Menge habt braucht ihr keiner Polizei verraten, sucht aber keine Ausreden, falls ihr euch dann verplappert habt ihr euch nur selbst geschadet. Wenn ihr mit jemanden einen Joint raucht raucht, immer sagen das der Joint in der Hand denjenigen gehört der es in der Hand hält, der Besitz und Konsum ist erlaubt, jegliche Weitergabe nicht. Solange also jeder 18+ in der Runde ist, kann nichts passieren. Also wie immer, seit keine 31er und alles ist gut ![]()
