Nun habt ihr von 30 auf 45 Sekunden die sperre hochgesetzt? Geht in die falsche Richtung lol
Beiträge von GreenOut
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Würde mich freuen wenn man die 30 Sekunden Shoutbox sperre ein wenig runterschrauben würde damit man bessere Dialoge führen kann.
Auch, wäre super wenn man die shoutbox ein wenig größer machen würde (höhe) um längeren Konversationen besser mitzuverfolgen.
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Die wurden letztes jahr gepostet
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Wäre super wenn man den IMG BBCode in den Sektion wieder erlauben würde
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Nehm doch einfach beides, sanlight und Samsung.
Mach ich so im nächsten Lauf.
1 x Zeus + 4 x m30 auf 60x60.
@Noobnase: die Zeus kannste mittlerweile auch in fast jedem growshop fertig verkabelt kaufen, zb, bei Bloomtech. Da musst du nur den Schukostecker anklemmen und fertig, so hab ich das gemacht, da ich elektrisch ma ga keine Ahnung habe....
Bei Bloomtech kostet das "BloomStar FlatBoard XL 3500K 140W" aka "Samsung LED-Board XL 3500K 140W" satte 149,90€ und genau das selbe bekommst du LED-TECH für nur 99,90€.Die WAGO Verbindungsklemme kosten dort z.b. 0,70€/Stk. und bei Amazon gibt es die im 100er Pack für nur 22,90€ mit kostenlosen Versand.
Selbst für die faulen unter uns, empfehlen ich dringend ein paar Minuten in den Preisvergleich zu stecken um die Anschaffungskosten massiv zu senken.
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Termin: Diskussion um die Cannabislegalisierung
Der Verein ImPuls lädt am Donnerstag, 10. März, zu einem Vortrag zum Thema „Zoff um den Stoff - legalize it“ ein, der sich intensiv mit der Legalisierung von Cannabis befasst. Prof. Dr. Faustmann referiert. Anschließend folgt eine Podiumsdiskussion mit weiteren Experten. ld
Mittwoch, 10. März, um 18 Uhr, Veranstaltungsraum der Solinger Stadt-Sparkasse, Kölner Straße 68-72. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Quelle: solinger-tageblatt.de -
Dummheit schützt vor Strafe nicht
Gericht verurteilt 26-Jährigen wegen eines Drogengeschäfts.
Für den Richter und auch für den Rechtsanwalt des Angeklagten erschien der Fall klar: Der heute 26-Jährige war wohl nur der Geldgeber eines Drogengeschäfts. Er hatte einem Bekannten vor vier Jahren 5000 Euro gegeben. Der sollte damit in den Niederlanden ein Kilogramm Marihuana besorgen. Der Bekannte habe wohl nur nach einem "Dummen" mit viel Geld gesucht, vermuten Richter und Anwalt. Die Polizei schnappte den Bekannten auf dem Rückweg in den Landkreis mit rund 890 Gramm Marihuana in Hessen. Der heute 25 Jahre alte "Einkäufer" verriet den Angeklagten prompt, weswegen die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann nun unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorwarf. Er räumte die Vorwürfe ein, wollte das Marihuana aber für den Eigenverbrauch bestellt haben. Das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe.
Der Angeklagte gab an, bei der Sache kaum überlegt zu haben. "Das war das Dümmste, was ich je gemacht habe." Er habe erst einen Monat zuvor angefangen, täglich Gras zu rauchen, einige Male auch mit dem Bekannten gemeinsam. Mit den 5000 Euro sollte der kaufen, wie viel er bekommen könne. Er wisse, das klinge seltsam. Doch konsumieren wollte er das Gras nur selbst. "Es sollte eine langfristige Investition sein." Ob er oder sein Bekannter Ideengeber für das Geschäft war, könne er nicht mehr beantworten.
Der Kriminalpolizei war der Bekannte des Angeklagten schon früher aufgefallen. Dem Kripo-Beamten zufolge wollte er das Preisgefälle für Marihuana zwischen den Niederlanden und Deutschland ausnutzen. Das Marihuana lasse sich in Süddeutschland für das Drei-bis Vierfache des Einkaufspreises verkaufen.
Der Bekannte wurde schon früher zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Jetzt äußerte er sich vor dem Amtsgericht als Zeuge. Er gab an, mit dem Angeklagten befreundet zu sein, mit ihm vier- bis fünfmal gemeinsam Gras geraucht zu haben. Er habe ihn über ein Kaufangebot für Marihuana informiert, das er selbst nicht habe finanzieren können, der andere habe aber Geld gehabt. "Ich habe gewusst, dass er flüssig ist". Der Staatsanwalt ging davon aus, dass der Angeklagte das Marihuana weiterkaufen wollte. Dafür spreche schon die beträchtliche Menge. Selbst bei täglichem Konsum hätte es Jahre gedauert, das Marihuana aufzurauchen. Weil der Mann nicht vorbestraft war, schlug der Staatsanwalt vor, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung auszusetzen. Zusätzlich sollte der Angeklagte 3000 Euro als Auflage zahlen.
Der Rechtsanwalt räumte ein, sein Mandant werde wohl an einer Freiheitsstrafe wegen Handeltreiben von Betäubungsmitteln nicht vorbeikommen. Doch er sei dumm und naiv gewesen. Sein Bekannter habe sogar vor der Polizei ausgesagt, der Angeklagte sei "dumm wie die Nacht finster". Der Mann sei nur Geldgeber, nicht Drahtzieher gewesen.
Richter Helmut Berger bezweifelte die Eigenverbrauchsthese. Er wunderte sich, dass der Bekannte und der Angeklagte nur ein paar Mal gemeinsam Gras geraucht haben wollen und dann sofort von dem Kilogramm-Geschäft gesprochen worden sei. Er verurteilte den Mann, dessen Naivität ausgenutzt worden sei, wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten und 120 Sozialstunden. Letztere können in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: sueddeutsche.de
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Beim Spielen in Passauer Park: Elfjährige findet Drogendepot
Ein elfjähriges Mädchen hat in einem Park in Passau einen ungewöhnlichen Fund gemacht: Sie entdeckte 2,5 Kilogramm Haschisch, versteckt in einem Erddepot. Der Vater des Kindes übergab den Fund der örtlichen Polizei.
Sie spielte gemeinsam mit ihren Freunden im Passauer Stadtpark, als die Elfjährige plötzlich etwas seltsames im Boden bemerkte. In einem Erddepot hatte ein Unbekannter ganze 2,5 Kilogramm Haschisch vergraben. Das Mädchen hatte den Fund ihrem Vater gezeigt, der daraufhin die Polizei verständigte. Das hatte die "Passauer Neue Presse" online berichtet.
Der Mann übergab den Beamten das Rauschgift, das fein säuberlich in Päckchen zu jeweils 500 Gramm verpackt war, ebenso wie eine Gartenhacke, die in der Nähe des Erddepots gelegen hatte. Der Drogenfund habe einen Wert von rund 25.000 Euro, erklärte ein Polizeisprecher auf Nachfrage der Zeitung.
Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche des BesitzersDer Fall hatte sich bereits am 30. Januar zugetragen, doch aus ermittlungstechnischen Gründen hatte sich die Polizei bisher nicht dazu geäußert. Die Kriminalpolizei, die die weiteren Ermittlungen übernommen hat, bittet Zeugen, die an der Parkanlage im Passauer Kreuzweg in der vergangenen Zeit etwas verdächtiges beobachtet haben, sich unter der Telefonnummer 0851 95110 zu melden.
Quelle: focus.de
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Marihuana und Exctasy rund um Techno-Party
REUTLINGEN. Bei Personenkontrollen im Umfeld einer nicht genehmigten Techno-Party, die in der Nacht zum Sonntag in einem Reutlinger Jugendzentrum stattfand, haben Beamte einer Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt.
Vier Jugendliche wurden mit geringen Mengen Marihuana und Exctasy aufgegriffen, bei drei Heranwachsenden und zwei erwachsenen Personen wurden Marihuana, Haschisch und Amphetamin aufgefunden und beschlagnahmt. Die Beschuldigten werden wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei der Staatsanwaltschaft Tübingen zur Anzeige gebracht. Da für die öffentliche Techno-Party die erforderliche, behördliche Erlaubnis nicht vorlag, wird dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Reutlingen eine entsprechende Anzeige wegen Verstoßes gegen das Gaststättengesetz gegen den Veranstalter vorgelegt.
Quelle: gea.de -
Schweiz: Bundesamt für Gesundheit prüft CSC-Modell
Gesundheitsminister offen für versuchsweise Legalisierung von Cannabis
Bereits im Dezember hatte sich die ehemalige Bundesrätin der Schweiz Ruth Dreifuss, die derzeit Präsidentin der Genfer Suchtkommission ist, Gesundheitsminister Alain Berset aufgesucht, um mit ihm die mögliche Bewilligung von Cannabis-Clubs zu besprechen. Dreifuss Ansinnen ist es Cannabis zu Versuchszwecken in Vereinslokalen legal an Menschen, die keine Cannabis-Patienten sind, abzugeben. Viele Schweizer Städte wie Zürich, Bern und Basel wollen sich an dem Versucht beteiligen.
Quellen zufolge hat sich Berset gegenüber dem Vorschlag offen gezeigt und befürwortet, „dass auch jugendliche Problemkiffer am Pilotprojekt teilnehmen sollen.“ berichtete die Solothuner Zeitung am Samstag. Am 5. Februar hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt, dass man sich mit dem Vorstoß umfangreich befassen werde. Doch das Betäubungsmittelgesetz lasse nicht viel Spielraum, weshalb das BAG im August 2014 eher ablehnend reagierte: «Wir sind der Ansicht, dass sich ein Cannabis-Club nicht mit dem Betäubungsmittelgesetz vereinbaren lässt […]. Das Gesetz zielt auf Ausnahmebewilligungen zu medizinischen Zwecken. Es ist keine Basis für Clubs. Diese wenden sich explizit nicht an kranke Menschen, sondern an Erwachsene, die Cannabis zu rekreativen Zwecken konsumieren.» lautete damals die Begründung.
Dreifuss und die Befürworter der Clubs berufen sich auf eine Passage des Betäubungsmittelgesetzes, nach der das BAG den Anbau, sowie Einfuhr, Herstellung und Inverkehrbringung zu Forschungszwecken genehmigen kann. Fraglich ist jedoch ob es sich bei den Cannabis-Clubs um einen wissenschaftlichen Versuch im Sinne des Gesetztes handelt. Bei den Befürwortern herrscht Optimismus. «Der Entwurf des Gesuches ist formuliert. Vonseiten des Bundes haben wir gute Anzeichen, dass etwas mehr Offenheit da ist» berichtete der Soziologieprofessor und ‚geistiger Vater der Cannabis Clubs‘ Sandro Cattacin der „Neuen Züricher Zeitung“. Die Vertreter der erwähnten Städte wollen nach der Klärung letzter Fragen bis zum Sommer ein entsprechendes Gesuch beim BAG einreichen. Cattacin zeigte sich auch zuversichtlich, was die Unterstützung der Cannabis-Legalisierung im Bundesparlament angeht: «Man erkennt die Thematik als Problem, das über parteipolitische Grenzen hinweg gelöst werden muss.»
Quelle: hanfjournal.de
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Handel mit Cannabis und Ecstasy – 16-Jähriger ausgeforscht und angezeigt
BEZIRK. Einem 16-jährigen Burschen aus dem Bezirk Eisenstadt-Umgebung konnten vor kurzem der Konsum und Handel von Cannabis und Ecstasy nachgewiesen werden.
Der Jugendliche wird beschuldigt, in der Zeit von Juli 2014 bis Jänner 2016 Suchtgift bezogen und in weiterer Folge einen Teil davon an Schulkollegen – in der Schule sowie in deren Nahbereich – verkauft zu haben.
Das restliche Suchtgift konsumierte er laut Polizei alleine oder mit Freunden in Eisenstadt bzw im Bezirk.Zu Falschaussagen aufgefordert
Im Zuge der Ermittlungen forderte der Beschuldigte einige seiner Abnehmer auf, bei der Polizei für ihn zu lügen bzw falsch auszusagen.Der 16-Jährige sowie insgesamt 15 seiner Freunde, ausnahmslos Jugendliche, aus Eisenstadt und dem umliegenden Bezirk wurden seitens der Staatanwaltschaft angezeigt.
Quelle: meinbezirk.at -
Cannabis-Report: Utah bereitet Entwurf für medizinischen Cannabis vor
Der US-Bundesstaat Colorado gilt gegenwärtig als größter Markt für legalen Cannabis in den USA. Im Nachbarstaat Utah wird nun ein Gesetzesentwurf für die Legalisierung von medizinischem Cannabis vorbereitet.
In Salt Lake City hat Senator Mark Madsen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Legalisierung von medizinischem Cannabis in Utah zum Ziel hat. Unter dem Entwurf soll das Gesundheitsministerium eine entsprechende Berechtigungskarte ausreichen dürfen, die es Personen über 18 Jahren, die in Utah leben und an einer qualifizierenden Erkrankung leiden, erlaubt, medizinischen Cannabis zu kaufen. Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten ist hier eine breite Reihe von Erkrankungen vorgesehen, für deren Behandlung Patienten auf medizinischen Cannabis zugreifen sollen.
In dem Gesetzesentwurf äußert sich Madsen auch zu generellen Prohibition von Cannabis in den USA. So soll der Entwurf einen Teil der Bundesgesetzgebung, die den Besitz von Cannabis verbietet, aufheben. Nach Ansicht von Madsen hat die Bundesregierung kein Recht, Cannabis in einzelnen Bundesstaaten zu regulieren oder verbieten.
Quelle: shareribs.com -
Zitat
Kontrolle: Kind nicht angegurtet und Rauschgift sichergestellt
Bei einer Kontrolle zogen die Beamten zwei dicke Fische aus dem Verkehr. Ein Fahrer lenkte seinen Wagen mit drei erwachsenen nicht angegurteten Insaßen und einem Kind auf dem Schoß, ebenso ohne Gurt. Ein anderer Pkw-Führer versteckte Rauschgift in der Unterhose.
Beamte des Einsatzzuges Traunstein führten am Freitag, 5. Februar, an der Bundesstraße B 299 im Ortsgebiet von Altenmarkt eine Kontrollstelle durch.
Gegen 22.10 Uhr wurde ein Fahrzeug mit Traunsteiner Kennzeichen aus dem Verkehr gezogen. Die Beamten staunten nicht schlecht, denn auf dem Rücksitz saßen drei erwachsene Personen sowie ein Mädchen, das auf dem Schoß eines der Erwachsenen Platz fand. Zudem war keine der im Fond sitzenden Personen mit einem Gurt gesichert. Bei einem starken Bremsmanöver hätte das schlimme Folgen haben können. Die Personen wurden an Ort und Stelle mit je 30 Euro bar verwarnt und der Fahrer angezeigt. Der Pkw wäre allerdings groß genug gewesen, denn im Kofferraum waren noch zwei Sitze vorhanden, die für solche Fälle vorgesehen wären. Erst als das Mädchen auf einem der hinteren Sitze Platz genommen hatte und die restlichen Personen angeschnallt waren, wurde die Weiterfahrt gestattet.
Gegen 23.10 Uhr landeten die Beamten schließlich einen Treffer, als sie den Pkw eines 26-jährigen Waldkraiburgers kontrollierten. Die Beamten stellten bei dem Mann deutlichen Marihuanageruch fest. Auf Vorhalt gab sich der Mann unschuldig und verwies auf die „Duftbäume“ in seinem Fahrzeug. Die Beamten ließen sich allerdings nicht beirren und baten ihn zu einem freiwilligen Drogentest. Der fiel später zwar negativ aus, jedoch glaubte er nicht an die Hartnäckigkeit der Beamten und übergab ihnen schließlich freiwillig ein Päckchen mit mehr als zehn Gramm Marihuana, das er in seiner Unterhose versteckt hatte! Offenbar war die Verschlusstüte nicht ganz verschlossen, so dass ihn der penedrante Geruch am Ende verraten hatte. Aufgrund der Menge ordnete die Staatsanwaltschaft Traunstein eine Wohnungsdurchsuchung an, die aber negativ verlief. Der Waldkraiburger wurde wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige gebracht.
Quelle: wochenblatt.de
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Haschisch tötet das Gehirn nicht, Kokain tut es
Bei Haschisch entwarnen Forscher auch für Gehirne, die sich noch entwickeln. Bei Kokain generell nicht.
Was richten Drogen im Gehirn an? Sie machen süchtig, das tun alle. Sonst hat das Gesetz sie getrennt in die, auf die Steuern erhoben werden, und die, die Schwarzmärkte generieren, weil sie verboten sind. Verboten sind sie wegen des Verdachts, sie seien giftig für das Gehirn.
Besonders umstritten ist das bei der Droge, zu der Teenager in den USA häufiger greifen als zur Zigarette: Haschisch. 1845 unternahm der französische Psychiater Moreau de Tours einen Versuch an sich und seinen Studenten, er protokollierte „akute psychotische Reaktionen“. Das blieb umstritten, es war auch nur ein Kurzzeiteffekt, aber die Debatte zog sich. Zuletzt war der Stand der, dass ein erwachsenes Gehirn nichts zu fürchten hat, eines in der Entwicklung sehr wohl: Madeline Meier (Duke) konstatierte 2012 an 38-jährigen Neuseeländern, die mit 18 an Joints gezogen hatten, einen niedereren IQ – 92 statt 100 – als an Menschen, die nie zu der Droge gegriffen hatten oder das erst als Erwachsene taten (Pnas 109, E2657).
Das kann allerdings auch ganz andere Gründe haben, und das vermutet Josuah Isen (Penns), der Langzeitstudien in den USA ausgewertet hat: Marihuanakonsumenten verloren tatsächlich bis zum Alter von 19, 20 Jahren vier Punkte beim IQ. Aber sie waren mit elf Jahren schon mit einem niedereren gestartet, und sie konsumierten nicht nur Haschisch: Dessen Effekt verschwindet, nimmt man noch den von Alkohol hinzu. Zudem korreliert der IQ-Verlust nicht mit der Menge des Konsumierten, was man erwarten müsste, wenn es ein Nervengift wäre. Der IQ-Verlust liege also nicht am Haschisch, schließt Isen, sondern an anderen Faktoren, die nebenher auch für Drogen anfällig machen, familiären vor allem, mangelnder Obsorge (Pnas 18. 1.).
Kokain: Autophagie außer Kontrolle
Klarer liegt der Fall bei Kokain: Das ist hirntoxisch, in jedem Alter, das wusste man schon. Aber Solomon Snyder (Johns Hopkins School of Medicine) hat nun, auch in Pnas, den Mechanismus aufgedeckt: Körperzellen können auf mehren Wegen zu Tode kommen, durch Altern (Seneszenz) oder Selbstmord (Apoptose). Oder durch Autophagie, die außer Rand und Band gerät: Autophagie ist eine Aktivität, mit der Zellen ihren Müll wegräumen bzw. wiederverwerten. Gerät das außer Kontrolle, stirbt die Zelle. So wirkt Kokain. Snyder hat es an Mäusen im Detail gezeigt, er hat auch eine Substanz identifiziert, die diesen Zelltod abwendet.
Quelle: diepresse.com
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Guadiana: Erneut Einfallstor für Haschisch-Schmuggler
Immer wieder werden an der Algarveküste Boote aufgebracht, die Rauschgift, insbesondere grössere Mengen Haschisch, an Land schmuggeln wollen.
In diesem Jahr ist der erste Fall dieser Art der Küstenwache von Vila Real de Santo António ins Netz gegangen. In der Nacht zu Mittwoch fiel den Polizisten ein Sportboot auf, das unbeleuchtet in Richtung der Mündung des Grenzflusses Guadiana fuhr.Auf dem Boot wurden 1320 kg Haschisch entdeckt. Die Besatzung konnte rechtzeitig entkommen- sie schwamm ans Festland nach Spanien. Ein weiteres kleineres Boot wurde anschliessend von den alarmierten spanischen Polizisten aufgebracht. Hier fand man 300 kg Haschisch.
Original Quelle in Portugiesisch: DiáriOnline Algarve
Quelle: algarve-reisen-news.blogspot.com -
Woody Harrelson bewarb sich als Dealer
Der Schauspieler will offiziell Marihuana verkaufen.
Er ist eine von 66 Personen, die sich darum beworben haben, die Droge auf legale Weise und aus Gesundheitsgründen vertreiben zu können. In Hawaii ist der Genuss der Pflanze aus medizinischen Gründen erlaubt – und bald darf man sie aus besagtem Zweck auch weitergeben. Das ‘Hawaii Department Of Health’ hat die Liste der Bewerber auf ihrer Webseite öffentlich gemacht und prüft sie nun auf ihre Tauglichkeit. Ein potentieller Hanf-Vertreiber muss seit mehr als fünf Jahren auf der Insel gewohnt haben, über eine Million Dollar in bar und jeweils 100.000 Dollar für jede Vertriebsstelle verfügen. Falls Woody Harrelson eine der acht Lizenzen gewinnen sollte, darf er zwei Produktions- und zwei Vertriebsstätten eröffnen. Wie es heißt, möchte der 54-Jährige diese Einrichtungen gerne im Juli unter dem Namen ‘Simple Organic Living’ öffnen.Sollte der ‘Natural Born Killers’-Star seinen Traum erfüllt bekommen, könnte er sich mit Rapper Wiz Khalifa zusammentun und dessen Produkt vertreiben. Nachdem Marihuana in dem amerikanischen Bundesstaat Colorado legalisiert wurde, hat der Musiker beschlossen, mit der Firma ‘RiverRock Cannabis’ zusammenzuarbeiten. Seinen Fans will er nicht irgendetwas vorsetzen, deshalb hat er lange an den Produkten gefielt. Nun kann man schon bald mit der Linie rechnen, die unter anderem die ‘Khalifa Kush’-Blüte enthalten wird. Der Solokünstler erklärte in einer Pressemitteilung: “Diese Produkte brauchen Jahre, bis sie perfekt sind. Ich freue mich wirklich, sie endlich mit der Öffentlichkeit zu teilen und mit ‘RiverRock’ zusammen Aufmerksamkeit zu schaffen und gegen den nationalen Cannabis-Verbot vorzugehen.”
Quelle: prime-time.tv
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Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Reutlingen. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Bei Personenkontrollen im Umfeld einer nicht genehmigten Techno-Party, die in der Nacht zum Sonntag in einem Reutlinger Jugendzentrum stattfand, haben Beamte einer Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt. Vier Jugendliche wurden mit geringen Mengen Marihuana und Exctasy aufgegriffen, bei drei Heranwachsenden und zwei erwachsenen Personen wurden Marihuana, Haschisch und Amphetamin aufgefunden und beschlagnahmt. Die Beschuldigten werden wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei der Staatsanwaltschaft Tübingen zur Anzeige gebracht. Da für die öffentliche Techno-Party die erforderliche, behördliche Erlaubnis nicht vorlag, wird dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Reutlingen eine entsprechende Anzeige wegen Verstoßes gegen das Gaststättengesetz gegen den Veranstalter vorgelegt.
Quelle: presseportal.de
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Milliardenmarkt Kiffen
Die Legalisierungswelle in den Vereinigten Staaten macht Marihuana zu einem immer größeren Geschäft. Das unterstreicht eine neue Studie. Aber die aufstrebende Industrie kämpft noch mit Hindernissen.
Vor fast genau zwei Jahren wurde Colorado zum ersten amerikanischen Bundesstaat, der den Verkauf von Marihuana als pures Genussmittel erlaubte. Damit erreichte die Legalisierungsbewegung für die getrockneten Blüten und Blätter der Cannabispflanze eine neue Stufe. Zwar war die Droge zuvor schon in einer Reihe von Bundesstaaten als Therapiemittel für Erkrankungen freigegeben, und oft war es ein Leichtes, an die notwendige ärztliche Empfehlung heranzukommen. Aber in Colorado entfiel diese Hürde zum ersten Mal ganz.
Seither wurde Marihuana zum reinen Genuss auch in den Bundesstaaten Washington, Oregon und Alaska sowie in der Hauptstadt Washington erlaubt. In mehr als zwanzig Bundesstaaten ist der medizinische Konsum legal. Die Zahlen könnten sehr schnell weiter ansteigen: In diesem Jahr steht in mehr als einem halben Dutzend Bundesstaaten die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel zur Wahl. In einigen weiteren wird über die Freigabe als Therapiemittel entschieden.
Die sich ausweitende Legalisierung macht Marihuana zu einem rasant wachsenden Markt. Das unterstreicht eine jetzt vorgelegte Studie der auf die Marihuanaindustrie spezialisierten Analyse- und Investmentgruppe Arcview. Nach Angaben von Arcview stieg der gesamte Marihuanaumsatz in den Vereinigten Staaten im vergangenen Jahr um 17 Prozent auf 5,4 Milliarden Dollar. Der größte Teil davon entfällt auf medizinisches Marihuana, aber auch der Verkauf als Genussmittel brachte mittlerweile fast eine Milliarde Dollar ein. Das war ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als es noch 351 Millionen Dollar waren.
Erhebliche Steuereinnahmen
Das Marihuanageschäft bringt den Bundesstaaten erhebliche Steuereinnahmen. In Colorado waren es nach Angaben von Arcview im vergangenen Jahr 135 Millionen Dollar, ein Anstieg von 77 Prozent gegenüber 2014. Washington brachte es auf 70 Millionen Dollar.Das starke Wachstum wird nach Einschätzung von Arcview weitergehen. Für das laufende Jahr wird ein Umsatz von 6,7 Milliarden Dollar vorhergesagt, 2020 sollen es dann sogar 21,8 Milliarden Dollar sein. Dann werde auch mehr als die Hälfte des Geschäfts auf den Verkauf von Marihuana zum Genusskonsum entfallen.
Die rosigen Perspektiven haben mittlerweile eine rege Start-Up-Szene von Unternehmen entstehen lassen, die eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen anbieten, von Beleuchtungstechnik über Sicherheitssysteme bis hin zu Smartphone-Apps rund um Marihuana. Bekannte Investoren wie Peter Thiel sind in das Geschäft eingestiegen.
Freilich kämpft die Branche noch mit einigen Widrigkeiten. Ein großer Haken im Geschäft ist, dass Marihuana auf Bundesebene in Amerika noch immer eine verbotene Substanz ist und sogar auf eine Stufe mit Heroin gestellt wird. Das führt zum Beispiel dazu, dass Banken sich bisher weitgehend aus dem Geschäft heraushalten, weil sie fürchten, sich aus Sicht der Bundesregierung der Geldwäsche schuldig zu machen. Vielen Marihuanaunternehmen fällt es daher schwer, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen, und die Einkäufe in den speziellen Marihuanaläden müssen üblicherweise in bar bezahlt werden.
Quelle: faz.de -
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50 Kilogramm Marihuana organisiert: Drogenvermittler sieht sich als "Gutmensch"
Bei der Kripo hatte er umfassend über die vierköpfige polnische Bande ausgepackt, für die er 50 Kilogramm Marihuana aus Tschechien organisiert hatte. Seinen Part allerdings will der 35-jährige Slowake aus Reisbach klein reden: Er habe nur ab und zu ein paar Gramm als Belohnung bekommen, beteuerte er am Freitag vor dem Landshuter Landgericht.
Den „Gutmenschen” nahm ihm allerdings Vorsitzender Richter Ralph Reiter angesichts sechsstelliger Summen, die bei den Deals im Spiel waren, nicht ab: „Sie binden uns einen Bären auf.” Wie bereits vor Wochenfrist im Rahmen eines Prozesses gegen einen 24-jährigen Dingolfinger Dealer, der für die polnische Bande als Bunkerhalter und „Läufer” u.a. mit dem Verkauf des Marihuana befasst war und inzwischen zu seiner Freiheitsstrafe von knapp vier Jahren verurteilt wurde, war die Bande Ende Januar letzten Jahres aufgeflogen. Damals hatten die Drogenfahnder der Landshuter Kripo einen 21-jährigen Landshuter im Visier, der sich in Dingolfing 500 Gramm Marihuana und 150 Gramm Amfetamin beschafft hatte.
Nachdem er auch seine Lieferanten benannte, wurde eine Telefonüberwachung installiert, bei der dann eine für den 4. Februar 2015 geplante Beschaffungsfahrt nach Tschechien aufflog. Bei ihrer Rückkehr konnten dann drei Polen im Alter zwischen 22 und 34 Jahren, eine 20-jährige Polin sowie der 24-jährige „Läufer” und last not least der 35-jährige Slowake, der die Stoffübergaben vermittelt hatte, festgenommen werden.
Wie ein Drogenfahnder vor der 6. Strafkammer berichtete, war die Beschaffungsfahrt, bei denen die Akteure mit teils hochpreisigen Fahrzeugen stets im Konvoi unterwegs gewesen seien, von Anfang bis Ende observiert worden. Neben vier Kilogramm Marihuana bester Qualität seien auch mehrere Mobiltelefone, ein Computer und über 10.000 Euro Drogengeld sichergestellt werden.
Der Slowake, so der Kripobeamte, habe nach und nach ein umfassendes Geständnis abgeliefert: „Ohne ihn wären nicht alle jetzt der Anklage zugrunde gelegten 19 Einkaufsfahrten mit insgesamt über 50 Kilo aufzuklären gewesen.” Außerdem habe er auch den tschechischen Hintermann „geliefert”: Der habe zwei Aufzuchtplantagen auf einem ehemaligen Bauernhof betrieben und sei inzwischen von den tschechischen Strafverfolgern verhaftet worden.
Dem Slowaken, der zuletzt als Staplerfahrer arbeitslos war, warf die Anklage 19 Fälle des illegalen Drogenhandels in nicht geringer Menge vor. Er habe den Einkauf „organisiert” und das „Gras” jeweils an der Grenze Zelesna Ruda/Bayerisch Eisenstein übergeben. Dabei, so die Anklage, habe er natürlich in Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. Bei den einzelnen Deals seien jeweils Mengen zwischen einem und vier Kilogramm übergeben worden.
Vor der 6. Strafkammer bestätigte der Slowake sein Geständnis weitgehend. Er sei, so berichtete er, 2013 in den Dingolfinger Raum gezogen, nachdem sich zuvor seine tschechische Lebensgefährtin und Mutter von Zwillingen von ihm getrennt habe. Gelernt habe er zwar Koch und Kellner, habe dann aber einen Job als Staplerfahrer im BMW-Werk bekommen, aber nach einem Unfall am Werk habe er dann auch einen der Polen kennen gelernt und sich mit ihm angefreundet.
Nachdem er selbst seit 20 Jahren Marihuana konsumiert habe, sei das Gespräch auch auf Drogen gekommen und sein Arbeitskollege habe ihn gefragt, ob er Mengen von einem Kilo aufwärts beschaffen könne. Da habe er Kontakt mit einem Mann in Prag aufgenommen und die Deals in die Wege geleitet. Er selbst, so der 35-Jährige habe so gut wie nicht davon profitiert, höchstens mal ein paar Gramm Gras „abstauben” können. Die Fahrten habe er auch zu Besuchen bei seinen Kindern genutzt.
Überzeugt sei er, nach deutschem Recht keine Straftat begangen. Ich habe bei den Übergaben nur gedolmetscht: „Ich bin kein Dealer.” Bestellt worden seien immer ein bis zwei Kilo zum Grammpreis von vier Euro. Verkauft worden sei das Marihuana dann später an eine Vielzahl von Zwischenhändler im Raum Dingolfing/Landshut für acht Euro pro Gramm.
Vorsitzender Richter Reiter machte dem Slowaken klar, dass er mit dem Herunterspielen seines Parts - soviel „Gutmensch” nehme man ihm nicht ab - sich seinen „Kronzeugenbonus” verscherzen könne; denn es sei nicht glaubwürdig, dass er von Geschäften, die insgesamt einen Umfang von 200.000 Euro gehabt hätten, nicht profitiert habe. Einer der Drogenfahnder berichtete, dass der 35-Jährige - wenn auch erst nach und nach - massiv zur Aufklärung beigetragen habe.
Der Prozess wird am Freitag, 12. Februar, fortgesetzt. Die vierköpfige polnische Bande hat sich dann ab 18. Februar vor der 1. Strafkammer des Landgerichts zu verantworten. Auch von ihrer Seite soll es Geständnisse geben.
Quelle: wochenblatt.de -
Soldat in Schlangenlinien Richtung A8 unterwegs
Piding - Durch seine unsichere Fahrweise fiel am Sonntagabend ein 32-Jähriger auf. Die Polizei zog ihn aus dem Verkehr.
Ein 32-jähriger Soldat fiel am Sonntagabend, gegen 19.15 Uhr, durch seine Fahrweise auf, als er mit seinem Mercedes auf der Blauen-Wand-Straße in Schlangenlinien von Traunstein in Richtung Autobahn fuhr.
Ein aufmerksamer Fahrer meldete dies der Polizei. Diese konnte den Mercedesfahrer auf der A8 an der Rastanlage Piding schließlich anhalten konnte.
Bei der folgenden Kontrolle wurde starker Alkoholgeruch festgestellt. Der 32-Jährige gab an, nur zwei Bier getrunken zu haben. Ein positiver Alkotest mit deutlich über 1,1 Promille in der Atemluft ließ jedoch auf den Konsum von erheblich mehr Alkohol schließen.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme bei dem Soldaten durchgeführt. Außerdem wurde bei ihm noch eine geringe Menge Marihuana aufgefunden, die neben dem Führerschein auch sichergestellt wurde.
Der Soldat muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten.
Quelle: bgland24.de