Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Reutlingen. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Bei Personenkontrollen im Umfeld einer nicht genehmigten Techno-Party, die in der Nacht zum Sonntag in einem Reutlinger Jugendzentrum stattfand, haben Beamte einer Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt. Vier Jugendliche wurden mit geringen Mengen Marihuana und Exctasy aufgegriffen, bei drei Heranwachsenden und zwei erwachsenen Personen wurden Marihuana, Haschisch und Amphetamin aufgefunden und beschlagnahmt. Die Beschuldigten werden wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei der Staatsanwaltschaft Tübingen zur Anzeige gebracht. Da für die öffentliche Techno-Party die erforderliche, behördliche Erlaubnis nicht vorlag, wird dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Reutlingen eine entsprechende Anzeige wegen Verstoßes gegen das Gaststättengesetz gegen den Veranstalter vorgelegt.
Quelle: presseportal.de