ZitatAlles anzeigenKontrolle: Kind nicht angegurtet und Rauschgift sichergestellt
Bei einer Kontrolle zogen die Beamten zwei dicke Fische aus dem Verkehr. Ein Fahrer lenkte seinen Wagen mit drei erwachsenen nicht angegurteten Insaßen und einem Kind auf dem Schoß, ebenso ohne Gurt. Ein anderer Pkw-Führer versteckte Rauschgift in der Unterhose.
Beamte des Einsatzzuges Traunstein führten am Freitag, 5. Februar, an der Bundesstraße B 299 im Ortsgebiet von Altenmarkt eine Kontrollstelle durch.
Gegen 22.10 Uhr wurde ein Fahrzeug mit Traunsteiner Kennzeichen aus dem Verkehr gezogen. Die Beamten staunten nicht schlecht, denn auf dem Rücksitz saßen drei erwachsene Personen sowie ein Mädchen, das auf dem Schoß eines der Erwachsenen Platz fand. Zudem war keine der im Fond sitzenden Personen mit einem Gurt gesichert. Bei einem starken Bremsmanöver hätte das schlimme Folgen haben können. Die Personen wurden an Ort und Stelle mit je 30 Euro bar verwarnt und der Fahrer angezeigt. Der Pkw wäre allerdings groß genug gewesen, denn im Kofferraum waren noch zwei Sitze vorhanden, die für solche Fälle vorgesehen wären. Erst als das Mädchen auf einem der hinteren Sitze Platz genommen hatte und die restlichen Personen angeschnallt waren, wurde die Weiterfahrt gestattet.
Gegen 23.10 Uhr landeten die Beamten schließlich einen Treffer, als sie den Pkw eines 26-jährigen Waldkraiburgers kontrollierten. Die Beamten stellten bei dem Mann deutlichen Marihuanageruch fest. Auf Vorhalt gab sich der Mann unschuldig und verwies auf die „Duftbäume“ in seinem Fahrzeug. Die Beamten ließen sich allerdings nicht beirren und baten ihn zu einem freiwilligen Drogentest. Der fiel später zwar negativ aus, jedoch glaubte er nicht an die Hartnäckigkeit der Beamten und übergab ihnen schließlich freiwillig ein Päckchen mit mehr als zehn Gramm Marihuana, das er in seiner Unterhose versteckt hatte! Offenbar war die Verschlusstüte nicht ganz verschlossen, so dass ihn der penedrante Geruch am Ende verraten hatte. Aufgrund der Menge ordnete die Staatsanwaltschaft Traunstein eine Wohnungsdurchsuchung an, die aber negativ verlief. Der Waldkraiburger wurde wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige gebracht.
Quelle: wochenblatt.de