Warum hat sie die Pflanzen nicht einfach entsorgt hätte ihr das ein Jahr auf Bewährung erspart..
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ZitatAlles anzeigenSachsenkam/Wolfratshausen - Eine Frührentnerin aus Sachsenkam wurde jetzt vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verurteilt. Sie hatte Drogen angebaut.
Die Polizisten staunten nicht schlecht. Eigentlich waren sie Anfang August vergangenen Jahres wegen eines Nachbarschaftsstreits nach Sachsenkam gerufen worden. Als sie ankamen, hatte sich der Zoff zwischen einem Ehepaar und deren Nachbarin zwar wieder gelegt, doch der Weg der Beamten war trotzdem nicht umsonst.Die Frührentnerin, wegen der sie ausgerückt waren, zeigte ihnen eine besondere Pflanzenpracht: In ihrem Schlafzimmer zog die gelernte Arzthelferin in zehn Kübeln Cannabispflanzen groß. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde die 57-Jährige nun zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen gab die Sachsenkamerin Einblick in eine extrem schwierige Phase ihres Lebens. 2010 war ihr Lebensgefährte, mit dem sie 38 Jahre zusammengelebt hatte, gestorben. Weil sie danach unter starken Depressionen litt, habe sie sich im Frühjahr 2012 zum ersten Mal entschieden, von 20 Cannabissamen, die noch aus der gemeinsamen Zeit stammten, zehn Pflanzen anzubauen. „Mir war bewusst, dass das strafbar ist, aber das war mir damals egal. Ich wollte nur, dass es mir wieder besser geht“, erklärte die Frau.
Nachdem die erste Ernte aufgebraucht war, setzte sie vergangenes Jahr neue Pflanzen. Wohl auch, „weil ich zu viel geraucht hatte“, habe sie im vorigen Sommer eine Psychose bekommen und beschlossen, das [lexicon]Marihuana[/lexicon] zu beseitigen. Aber wie? „Ich habe eine Woche nachgedacht, wohin mit dem Zeug“, berichtete die Angeklagte vor Gericht. Als dann ihre Nachbarn die Polizei riefen, nutzte sie die Gelegenheit.
„Ich habe Selbstanzeige gemacht, damit die es mitnehmen.“ Eine Strafe zu bekommen, sei ihr lieber, als Gefahr zu laufen, mit dem [lexicon]Marihuana[/lexicon] weiterzumachen. „Ich wollte einen Schnitt machen. Das gehört nicht mehr zu meinem Leben.“
Die getrockneten Pflanzen brachten später auf der Polizeistation eine „Ernte“ von etwas mehr als 400 Gramm [lexicon]Cannabis[/lexicon] mit einem Wirkstoffgehalt von 22,5 Gramm [lexicon]THC[/lexicon]. Damit war die „geringe Menge“, nach der das Verbrechen als minderschwerer Fall hätte geahndet werden können, um das Dreifache überschritten.
Das Schöffengericht würdigte jedoch die besondere Situation der Frau („Sie macht auf das Gericht einen sehr guten Eindruck“) sowie die Selbstanzeige strafmildernd und blieb in seinem Urteil bei der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindeststrafe.
Quelle:merkur-online.de