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Strafrechtler: Es gibt ein Recht auf Rausch

  • Niffit
  • 16. Juni 2015 um 06:57
  • Niffit
    MITGLIED
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    • 16. Juni 2015 um 06:57
    • #1
    Zitat

    Strafrechtler für Cannabis-Freigabe: "Es gibt ein Recht auf Rausch"

    Der Bremer Strafrechtler Lorenz Böllinger fordert einen freien Zugang zu Cannabis. Die deutsche Drogenpolitik sei verfassungswidrig, sagt er im SPIEGEL-Interview. Ein Cannabisnutzer schädige niemanden, höchstens sich selbst.

    Der Bremer Strafrechtler und Kriminologe Lorenz Böllinger, 70, hält die deutsche Drogenpolitik für verfassungswidrig. Er hat eine Petition gegen das deutsche Cannabisverbot verfasst.
    SPIEGEL: Alkohol und Tabak machen bereits genug Probleme und führen in Deutschland jedes Jahr zu Hunderttausenden Toten. Warum sollten wir mit Cannabis jetzt noch eine dritte Droge freigeben?
    Böllinger: Die Sache ist ja die: Cannabis ist bereits da. Wir stehen nicht vor der Entscheidung, eine Droge einzuführen oder abzuschaffen. Millionen Menschen konsumieren Cannabis in unserer Gesellschaft und haben kein Problem damit. Wer Cannabis will, der kriegt es. Nur Bürger meiner Schicht wissen nicht, wo sie es bekommen. SPIEGEL: Ist es denn vor allem die Unterschicht, die Cannabis raucht?
    Böllinger: Keineswegs. Ich sehe das an meinen Kindern: In der Generation der 25- bis 35-jährigen ist das eine Droge, die hin und wieder genommen wird. Das ist ganz normal für sie. Ich denke: Wir dürfen ihnen das nicht länger verbieten.
    SPIEGEL: Warum denn nicht? Cannabis ist nicht harmlos und kann unter anderem Psychosen verursachen.
    Böllinger: Das ist ein Problem, ganz klar, aber ein sehr seltenes. Es gibt unterschiedliche Gebrauchsformen, bei denen auch das Risiko unterschiedlich ist. Bei normalem Konsum ist Cannabis nicht weiter gefährlich. Aber selbst wenn das nicht so wäre: Das Grundrecht auf Handlungsfreiheit sieht vor, dass wir uns selbst schädigen dürfen. Es gibt daher ein Recht auf den Rausch, und dieses Recht darf vom Staat nicht unterlaufen werden.
    SPIEGEL: Hat er nicht eine Fürsorgepflicht?
    Böllinger: Menschen müssen die Freiheit haben, sich zu amüsieren und zu genießen, wenn das, was sie tun, andere nicht schädigt. So ist unsere Gesellschaft. Wir dürfen nicht etwas verbieten, weil es moralisch angreifbar ist. Das Strafrecht darf nur für erheblich fremdschädigendes Verhalten angedroht werden. Die Grundrechte anderer Menschen müssen gefährdet sein. Ein Cannabisnutzer schädigt niemanden, höchstens sich selbst. Das gilt übrigens auch für die meisten anderen Drogen. Ich und viele meine Kollegen glauben daher, dass das Betäubungsmittelrecht in seiner jetzigen Form verfassungswidrig ist. Der Staat schadet dem Konsumenten auf eine Weise, die unverhältnismäßig ist. Die Strafen sind in den letzten Jahren noch verschärft worden. Die Intensität der Verfolgung nimmt zu.
    SPIEGEL: Schadet ein Konsument der Gesellschaft, wenn er zum Beispiel high ist und sich dann nicht um sein Kind kümmert?
    Böllinger: Soziale Probleme entstehen doch viel öfter gerade durch die Kriminalisierung. Über Alkohol kann in den Familien gesprochen werden, über Cannabis oft nicht. Jugendliche, die kiffen, werden leicht als junge Kriminelle betrachtet und fliegen zum Beispiel raus aus der Familie. Noch schlimmer ist, was das Strafrecht anrichtet.
    SPIEGEL: Nämlich?
    Böllinger: Die Kriminalisierung eines nicht wirklich sozialschädigenden Verhaltens führt dazu, dass vielen Menschen der Lebensweg verbaut wird. Wer mehrfach erwischt wurde mit Cannabis, der bekommt viele kleine Strafen und verliert auch den Führerschein. Das kann eine Hürde sein für die Ausbildung und die weitere berufliche Entwicklung, es kann sogar ein Bruch in der Biographie werden, der das ganze Berufsleben über lästig wird. Ich denke: Der Staat muss sich wie jeder Arzt an den Grundsatz halten: Primum nihil nocere. Was er auch tut, er darf nicht schädigen. Genau das tut er aber mit seiner jetzigen Drogenpolitik.
    SPIEGEL: Muss er nicht doch gerade Jugendliche vor Drogen bewahren?
    Böllinger: Gerade Jugendschutz kann man viel besser machen unter den Verhältnissen der Regulierung. Nur dann kann der Staat auch Verbraucherschutz gewährleisten und sicherstellen, dass keine zu gefährlichen oder verseuchten Drogen auf den Markt kommen. Das Gefährlichste bei Heroin ist ja die Überdosierung - und die entsteht erst durch die Prohibition: Wenn Süchtige wüssten, welche Reinheit ihr Heroin hat, dann würden sie sich nicht versehentlich totspritzen.

    [...]

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    Wer weiterlesen möchte, bitte hierlang:
    SPIEGEL Interview

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