Bei einer internationalen Cannabis-Tagung in Frankfurt werden Fachleute in zwei Wochen über eine Liberalisierung des Drogenstrafrechts diskutieren. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat jetzt schon Stellung bezogen: Er plädiert für eine Entkriminalisierung des Erwerbs und Besitzes von Haschisch und Marihuana.
Die Frankfurter Gesundheitsdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) hat gerufen, und am 17. November werden Dutzende Experten aus unterschiedlichen Bereichen und Ländern in die Stadt kommen, um „sachlich, kontrovers und ergebnisoffen“ über Cannabis zu diskutieren. Im Mittelpunkt wird dabei die Frage einer Liberalisierung des Betäubungsmittelstrafrechts im Hinblick auf Haschisch und Marihuana bis hin zur Freigabe stehen. Stadträtin Heilig will mit der Fachtagung „eine differenzierte Grundlage für unser künftiges Handeln“ schaffen. Auch Modelle zur Entkriminalisierung, Regulierung und kontrollierten Abgabe sollen vorgestellt werden.
Kurz vor der Tagung, die mit 250 Teilnehmern bereits komplett ausgebucht ist, hat sich jetzt der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Interessenvertretung der Kripo, positioniert. Zusammen mit dem Bundesvorsitzenden André Schulz plädiert auch der hessische Landesverband dafür, den Kauf, Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren. Der stellvertretende Landesvorsitzende Dirk Peglow betont, dass dies aus praktischen Erwägungen heraus geschieht: „Zurzeit arbeiten unsere Kollegen im Bereich der Konsumdelikte nämlich leider zum Großteil für den Papierkorb.“
Viele Experten bei Cannabis-Fachtagung
Die erste Frankfurter Cannabis Fachtagung steht unter dem Motto „Cannabis – wir sprechen darüber“ und findet am 17. November zwischen 9.30 und 18 Uhr im Gallus statt.
clearing
„Kein Spielraum“
Kriminalhauptkommissar Peglow führt aus, dass Polizisten wegen des Legalitätsprinzips auch dann eine Strafanzeige schreiben müssen, wenn eine Person mit einer geringen Menge Haschisch oder Marihuana erwischt werde. Während den Polizisten „kein Ermessensspielraum“ bleibe, stelle die Staatsanwaltschaft die Strafverfahren bei Erstverstößen regelmäßig ein. „Das vereinfachte Verfahren von der Kontrolle mit dem Drogenfund bis zur fertig verfassten Anzeige dauert mindestens eine Stunde – diese Zeit könnten Polizisten sinnvoller mit anderen Aufgaben verbringen.“
Peglow rechnet vor, dass von den ungefähr 17 000 hessischen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2013 fast 9400 – also mehr als die Hälfte – mit Cannabis-Konsum in Verbindung standen; von den knapp 6900 Frankfurter Verstößen seien es fast 2800 gewesen. „Die Strafverfahren, die daraus folgten, sind in großer Zahl eingestellt worden.“ Eine Entkriminalisierung von Haschisch und Marihuana sei vor diesem Hintergrund sinnvoll – zumal Studien belegten, dass das Cannabis-Verbot fast niemanden vom Konsum abhalte.
Sorgfältige Abwägung
Peglow betont, dass der BDK Haschisch und Marihuana keineswegs verharmlosen will: „Der Konsum von Cannabis ist und bleibt mit Gefahren verbunden und kann bei entsprechender genetischer Disposition zu Psychosen führen.“ Aus kriminalpolizeilicher Sicht sei es aber sinnvoller, auf Prävention und Therapie statt auf das Strafrecht zu setzen, so wie es auch im Hinblick auf Alkohol und Tabak der Fall sei.
Der Kriminalhauptkommissar betont weiter, dass im Fall der Einrichtung legaler Abgabestellen für Cannabis weiterhin mit Schwarzmarkthändlern zu rechnen sei, die zum Beispiel an Minderjährige verkaufen. „Diese Aktivitäten sollten selbstverständlich auch in Zukunft dem Strafrecht unterliegen.“ Ansonsten halte es der BDK aber für sinnvoll, die Drogengesetzgebung zum Beispiel mit einer Fachtagung „auf den Prüfstand“ zu stellen.
Peglow, der am 17. November in Frankfurt sprechen wird, betont, dass der BDK hinter der vor etwa einem Jahr verfassten Petition von 122 Strafrechtsprofessoren (wir berichteten) stehe. Diese fordern eine Kommission auf Bundesebene, die unabhängig von der Parteipolitik die Drogengesetzgebung überprüft.