Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung Betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschließen. Das Gesetz sieht vor, dass künftig schwer kranke Patienten, die keine Therapie alternative haben, getrocknete Cannabisblüten und -extrakte aus der Apotheke beziehen können. Allerdings ausschließlich in dieser kontrollierten Qualität und nur auf ärztliche Verschreibung, so sieht es der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.
«Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden», so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). «Die Kosten für Cannabis als Medizin soll künftig die jeweilige Krankenkasse übernehmen.» Zudem will das Ministerium eine an die Abgabe geknüpfte Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen der Droge genau zu erfassen.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig als sogenannte Cannabisagentur fungieren. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland mit der vorgesehenen Cannabisagentur allerdings reibungslos funktioniert, wird der Bedarf an Medizinalhanf über Importe gedeckt.