300 Gäste kamen zum Diskussionsabend mit prominent besetztem Podium – wo man sich gegen Drogenkonsum von Jugendlichen ausspricht. Bei anderen Punkten dagegen war man sich nicht so einig. Mit Video: Livestream zum Nachsehen in voller Länge!
Die Droge Cannabis – ist sie ein Rauschmittel, das insbesondere die Jugend gefährdet, oder eine legalisierbares Mittel zur Entspannung, zumindest für reife Menschen? Eine Debatte über diese Frage verfolgten 300 Schüler und Interessierte bei einer Podiumsdiskussion mit Gästen aus Politik, Musik und Jugendarbeit in der Realschule in VS-Schwenningen am Mittwochabend. Organisator war der Verein Respect Yourself, der sich kreisweit gegen Suchtgefahren für Jugendliche einsetzt.
Das Fazit vorweg: Alle Diskutanten rieten vom Konsum von Cannabis für Menschen unter 18 Jahren strikt ab. Deutlich wurde auch, dass die Gesetzeslage fragwürdige Lücken aufweist und mangelnde Präventionsstrukturen den bereits Abhängigen den Weg in eine suchtfreie Existenz nicht gerade ebnen. Es wurde aber durchaus kontrovers diskutiert. Rapper B-Tight, der die Droge seit seinem 15. Lebensjahr gelegentlich konsumiert, hielt zwar nichts von Cannabis-Konsum bei Minderjährigen. Der Musiker sagte aber auch: „Es half mir, Frust und Aggressionen abzubauen.“ Betroffene im Publikum sagten, Cannabis hätte sie durch seine entspannende Wirkung von Gewalttaten abgehalten.
Doch gerade auf das sich in der Entwicklung befindende Gehirn von Jugendlichen entfaltet das Rauschmittel seine negative Wirkung. Wenn man schon konsumieren wolle, dann als Mann frühestens ab dem 25. Lebensjahr und als Frau ab Anfang Zwanzig, sagt der Psychiater Wolfgang Höcker. Um Suchtgefahren zu vermeiden, brauche es aber festigende Strukturen wie intakte Partnerschaft, festen Arbeitsplatz und Verankerung in der Gesellschaft. Ein Zuhörer meldete sich zu Wort: „Ich bin 43 Jahre alt, stehe mit beiden Beinen fest im Leben, wissenschaftlich ist die mindere Gesundheitsgefährdung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol unbestritten, ich konsumiere verantwortungsvoll. Wie kommen Sie eigentlich dazu, mir in einem freiheitlichen Staat dies gesetzlich verbieten zu wollen?“
Weder der Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei noch Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hatte dazu eine Antwort parat, die alle überzeugte.
Cannabis-Konsum
Der Besitz von Cannabis ist verboten. Wenn es sich aber um eine geringe Menge handelt, die als Eigenkonsum eingestuft werden kann, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Anders sieht es für Wiederholungstäter aus.
Quelle;: Schwarzwald-Baar-Kreis: Kontroverse Debatte um die Legalisierung von Cannabis | SÜDKURIER Online