Der Befangenheitsantrag gegen Richter Müller ist abgewiesen worden. Fast gleichzeitig wurde öffentlich, dass Müller nicht mehr alleine kämpft: Das Amtsgericht Münster hält das Cannabisverbot ebenfalls für verfassungswidrig und hat sich daher wie Richter Müller an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Es ist leider noch nicht abzusehen, wann das höchste deutsche Gericht über die Normenkontrollanträge entscheiden wird. Dennoch ein gutes Zeichen, dass das Vorhaben unseres Lieblingsrichters auch bei anderen Richtern Anklang findet. Unsere Justizoffensive von 2019 wirkt also immer noch und wir rufen nach wie vor alle, die wegen Cannabis vor Gericht stehen, dazu auf, unsere Mustervorlage zu verwenden.
*DHV Newsletter