Grünes Licht für Nutzhanf-Blütenprodukte
Nachdem
immer mal wieder Händler oder gar Endkunden aufgrund des Besitzes von
Nutzhanfprodukten- oder -lebensmitteln, die aus THC-armen Blüten
hergestellt wurden, Ärger mit dem Gesetz hatten, hat die Firma Hanf-Zeit
Firma Hanf-Zeit jahrelang auf ein Gutachten des Landes NRW gewartet,
das ihren garantiert rauschfreien Produkten absolute Unbedenklichkeit
bescheinigt sowie Händlern und Endkunden Rechtssicherheit verschafft.
Nach
sage und schreibe 14 Jahren kann das Unternehmen aus Steinheim gute
Neuigkeiten vermelden. Sowohl der Kreis Höxter als auch die
Verbraucherschutzministerien des Bundes und des Landes NRW haben keine
Bedenken und bestätigen, dass auch Produkte aus Nutzhanfblüten
ausschließlich nach lebensmittelrechtlichen Standpunkten zu bewerten
seien. Aufgrund dieser neuen Einschätzung wurde dem Betreiber von
Hanf-Zeit vor einer Woche eine Registrierung als Lebensmittelhersteller
für Hanfprodukte erteilt.
"Der Ausnahmetatbestand der
„gewerblichen Nutzung“ erstreckt sich lediglich auf die Pflanzen und
Pflanzenteile des Nutzhanfs, die zur industriellen Verarbeitung
abgegeben werden. Dementsprechend sind die Lebensmittel aus oder mit
Blättern und Blüten von Nutzhanf aus der Geltung des BtMG ausgenommen
und unterliegen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften," heisst es in
einem Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen an die Firma Hanf-Zeit.
Quelle: hier