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hier nochmal Weiglein, aber eine andere Berichterstattung. Ich setze es mit rein, um mehrere Perspektiven zu ermöglichen.
Sonntag, 31. August 2014
Keine Hanfpflanzen in Sicht- Weshalb die Prozessgewinner noch nicht anbauen dürfen
von Michael Knodt
Es klingt paradox, aber trotz der richterlichen Erlaubnis, [lexicon]Cannabis[/lexicon] als Schmerzmittel anbauen zu dürfen, werden bei Günther Weiglein sowie bei den anderen beiden siegreichen Patienten in absehbarer Zeit keine Graspflanzen erblühen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Weiglein rechnet zusammen mit seinem Anwalt fest damit, dass die Bundesregierung gegen die Erlaubnis in Berufung gehen wird. Das hieße, dass den Betroffenen wieder einmal eine unerträglich lange Wartezeit bevorsteht und der Ausgang des juristischen Kampfes um eine menschenwürdige Versorgung mit Medizinalhanf offen bleibt. Dazu müsste das Bundesgesundheitsministerium den drei Patienten allerdings vorläufig eben jene Grasblüten bezahlen, die sie sich nicht leisten können. So wäre die akute Notlage, in der sich die drei derzeit befinden und die das Kölner Gericht kritisierte, fürs Erste abgewendet. Ähnlich kompromissbereit zeigte sich das BfArM (Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) auch bei Michael Fischer, dessen Fall vor einigen Monaten verhandelt wurde. Auch bei Fischer werden die Kosten für die Bedrocan-Blüten aus den Niederlanden vorerst übernommen, seit die Richter in seinem Fall ähnlich urteilten: Ihm wurde der Eigenanbau nicht grundsätzlich verwehrt, allerdings reichten den Richtern die Sicherungsmaßnahmen, ähnlich wie bei zweien der aktuellen Urteile, nicht aus.
Leider haben es die großen Medien nach dem Urteil meist versäumt, den Sonderstatus dieser Fälle sowie die aufschiebende Wirkung der wahrscheinlichen Berufung zu erläutern. Anders als oft vermeldet dürfen Schmerzpatienten jetzt kein Gras anbauen, selbst wenn sie über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, machen sie sich in jedem Fall einer Straftat schuldig. Die wiegt auch bei Cannabispatienten viel schwerer als der Besitz von ein paar Gramm Gras, denn selbst eine kleine Hanfpflanze enthält zur Erntezeit mehr als 7,5 Gramm [lexicon]THC[/lexicon]. Diese längst überholte Regelung, die eine Gleichbehandlung von Kleinstgärtnern und Konsumenten unmöglich macht, liegt an einem Uralt-Spruch des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1984. Damals ging es um einen Dealer, der eine Menge schlechtes Haschisch als Eigenbedarf deklarieren wollte. Weil das Hasch aber mehr als 7,5 Gramm [lexicon]THC[/lexicon] enthielt, urteilten die Richter, es sei keine Geringe Menge. Dieser arme Plattenleger aus Zeiten, in denen in Deutschland noch niemand selbst angebaut hat, ist der Grund dafür, dass ein Land der Indoor-Selbstversorger seine Kleinstgärtner immer noch behandelt wie miese Haschdealer im Jahr 1984. Bestünde die Möglichkeit, hier einen neuen Urteilsspruch in Karlsruhe zu erwirken, könnte das die Situation von Patienten und Konsumenten gleichermaßen entspannen:
Würde der Paragraf 31a, der den Besitz Geringer Mengen entkriminalisiert, ähnlich wie in Tschechien und in Spanien um ein paar Pflanzen für den eigenen Bedarf erweitert, wären Patienten und kleine Hanfgärtner mit einem Schlag wenigstens so entkriminalisiert, wie es kleine Kiffer jetzt schon sind. Doch das BfArM zeigt mit seiner starren Haltung, dass es eigentlich darum geht, den privaten Anbau von [lexicon]Cannabis[/lexicon] ganz zu unterbinden. Es wäre auch deshalb kaum verwunderlich, wenn das Bonner Ministerium in naher Zukunft anfängt darüber nachzudenken, wie man staatliche Cannabisblüten für Patienten produzieren könnte, bevor irgendwelche Richter den Kranken auch noch gestatten, in Zukunft echtes Gras anzubauen. Es scheint also nicht um die Umstände einzelner Krankheitsbilder oder die Sicherungsmaßnahmen, sondern mal wieder ums Prinzip zu gehen. Deshalb wäre die Option, zu den paar Gramm, die als Eigenbedarf gelten, ein paar Hanfpflanzen ähnlich wie in vielen Nachbarländern zu entkriminalisieren, der effektivste Schritt für die Betroffenen. Ein solcher Schritt wäre bei den derzeitigen politischen Mehrheiten vielleicht sogar einigen vermittelbar, die eine liberalere Cannabispolitik ansonsten strikt ablehnen. Liberale Länder könnten fünf Hanfpflanzen als Geringe Menge definieren, in Bayern oder BaWü käme man über einen [lexicon]Samen[/lexicon] wohl kaum hinaus, aber auch das wäre schon ein Quantensprung für die gequälten Kiffer-Seelen im Süden. Selbst Marlene Mortler scheint wenigstens angefangen zu haben, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
“Ich meine, und das ist jetzt meine persönliche Meinung, dass wir im Bereich [lexicon]Cannabis[/lexicon] als Medizin durchaus tiefer nachdenken müssen, um noch mehr Menschen auch die Chance zu geben das Ganze quasi via Krankenschein beziehungsweise via Antrag zu genehmigen.”
Wäre schön, wenn die persönliche Meinung auch im politischen Tagesgeschäft Platz fände.
Quelle:
Keine Hanfpflanzen in Sicht - Hanfjournal
Chill out. hemp_blatt