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hier mal ein Auszug aus einer lokalen Zeitung aus einer der Nachbarstädte. Ich veröffentliche die Anzeige, aber nicht die Quelle, aus Datenschutzgründen.
16.09.2014 [lexicon]Cannabis[/lexicon] und dessen Wirkstoff [lexicon]THC[/lexicon] als Medizin Ohne ihren täglichen Joint wäre das Leben für Lilian Hansen (Name geändert) vor Schmerzen nicht zu ertragen. Foto: Philippsen
Ohne ihren täglichen Joint wäre das Leben für Lilian Hansen (Name geändert) vor Schmerzen nicht zu ertragen. Alle anderen Medikamente musste die schwer kranke Frührentnerin wegen der starken Nebenwirkungen absetzen, nur [lexicon]Cannabis[/lexicon] hilft. Doch auch wenn die Flensburgerin ihre Cannabisblüten aus der Apotheke bezieht, fühlt sie sich wie ein Kriminelle behandelt und bleibt gleichzeitig auf den Kosten sitzen. Wie ein Junkie sieht Lilian Hansen (Name geändert) eigentlich nicht aus. Für das Anfertigen ihres Joint verwendet die zierliche Frau ein Spezialwerkzeug. »Selbst drehen kann ich eine Tüte nicht«, sagt Hansen. Schließlich ist die gebürtige Dänin keine Genussraucherin, sondern sie braucht die Droge als Medizin. Ohne ihren täglichen Joint wäre das Leben für Lilian Hansen vor Schmerzen nicht zu ertragen. Seit vielen Jahren leidet die Neu-Flensburgerin unter Muskuloskeletalen Erkrankungen, hatte mehrere Bandscheibenvorfälle und -Operationen und zusätzlich eine Autoimmunkrankheit. Die gesundheitlichen Probleme bei der gelernten Köchin mit Bachelor im Hotelmanagement sind auch eine Folge von Überbelastung im Job. »Ich habe in Dänemark bis zu 70 Stunden die Woche gearbeitet«, erzählt Lilian Hansen. Der Rücken und der Körper machten irgendwann nicht mehr mit. Die Folge: Berufsunfähigkeit. 1995 – mit gerade einmal 35 Jahren – musste sie schließlich in Frührente gehen. Seitdem hat sie die verschiedensten Medikamente ausprobiert, entweder sie halfen nicht oder die Nebenwirkungen waren so extrem, dass andere Organe geschädigt wurden. »Die Ärzte haben mir gesagt, dass ich nur noch eine Lebenserwartung von 5 bis 10 Jahren habe, wenn ich diese Medikamente weiterhin nehme«, berichtet Lilian Hansen. Krankenkassen zahlen [lexicon]Cannabis[/lexicon] nicht Über ein Video im Internet (»When we grow«) kam sie schließlich auf die Möglichkeit von [lexicon]Cannabis[/lexicon] und dessen Wirkstoff [lexicon]THC[/lexicon] (Tetrahydrocannabinol) als Medizin. Und ihre Erfahrungen sind bislang nur positiv. »Kein anderes Medikament hat mir bislang so gut geholfen. Ich brauche ein halbes Gramm, dann habe ich den ganzen Tag fast keine Schmerzen und ich bin auch nicht berauscht«, berichtet Lilian Hansen. Seit zwei Jahren holt sich die heute 54-Jährige ihr [lexicon]Cannabis[/lexicon] aus der Apotheke – mit einer vom Arzt erwirkten Ausnahmegenehmigung über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn. Doch genau darin liegt bislang das große Problem für Lilian Hansen und andere Patienten, die auf den »Stoff« angewiesen sind. Denn [lexicon]Cannabis[/lexicon] fällt in Deutschland nach wie vor unter das Betäubungsmittelgesetz. Und das aus Holland importierte [lexicon]Cannabis[/lexicon] aus der Apotheke ist nicht gerade billig (rund 15 Euro pro Gramm) und wird mit Ausnahme des Spraymittels »Sativex«, das nur in ganz bestimmten Fällen von MS und Spastik verschrieben werden darf, von den Krankenkassen nicht bezahlt. Lilian Hansen aber kennt Menschen (z.B. mit Tourette-Syndrom), denen es noch schlechter geht als ihr, und die bis zu 12 Gramm [lexicon]Cannabis[/lexicon] am Tag brauchen. Können sie sich das teure [lexicon]Cannabis[/lexicon] aus der Apotheke nicht leisten, bleibt ihnen nur der »Schwarzmarkt« oder der eigene Hanfanbau – und damit geraten sie unweigerlich mit dem Gesetz in Konflikt. »Wir wollen doch nur die Linderung unser Leiden und nicht wie Kriminelle behandelt werden«, sagt Lilian Hansen, die deshalb auch eine Petition an den Deutschen Bundestag zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten unterstützt hat – und mit ihr bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 10. September insgesamt etwa 16.200 Bürger alleine auf der Onlineseite des Petitionsausschusses. Hinzu kommen die bislang noch nicht ausgewerteten Unterschriftenlisten. »Das Quorum für eine öffentliche Beratung der Petition im Petitionsausschuss sind 50.000 Unterstützer, der Petitionsausschuss kann aber darunter tätig werden«, berichtet Dr. med. Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft [lexicon]Cannabis[/lexicon] als Medizin e.V. (ACM), die neben einer Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten auch eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen erreichen möchten. Der Mediziner aus Rüthen (Nordrhein-Westfalen) hat in seiner Praxis bislang rund 85 Patienten zu einer Ausnahmeerlaubnis für die Cannabis-Therapie verholfen. »Viele Medikamente sind zwar akut gut verträglich, haben aber Langzeitschäden. So gibt es zum Beispiel viele Todesfälle durch Magenbluten bei Aspirin. Solche Probleme gibt es mit [lexicon]Cannabis[/lexicon] nicht«, sagt Grotenhermen. Genau das Gegenteil sei der Fall: Akute Nebenwirkungen beim [lexicon]Cannabis[/lexicon] wie psychische Veränderungen oder Herz-Kreislaufprobleme würden im Laufe der Einnahme wieder verschwinden, so der Mediziner. Petition beim Deutschen Bundestag Warum die Krankenkassen in Deutschland im Gegensatz etwa zu den Niederlanden – die Behandlung mit Cannabisblüten nicht erstatten, kann Grotenhermen nicht nachvollziehen. Denn in vielen Fällen wäre die Behandlung mit [lexicon]Cannabis[/lexicon] sogar billiger. Ein Beispiel: Das teure Rheumamittel »Humira«, das rund 1.000 Euro pro Woche kostet, und von den Krankenkassen bezahlt wird. Eine alternative Behandlung mit [lexicon]Cannabis[/lexicon] dagegen nicht. Die Pharmahersteller aber würden sich bei der Zulassungsbeantragung neuer Medikamente lieber auf besonders lukrative Produkte konzentrieren, kritisiert Grotenhermen. Ohnehin sei das Gesundheitswesen viel zu formalbürokratisch. Und so schiebt eine Seite der anderen den Ball zu. Der Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Marco Dethleffsen, verweist an den Gemeinsamen Bundesausschuss, der über die Aufnahme von Medikamenten in den Leistungskatalog der Krankenkassen entscheide und das Bundesgesundheitsministerium. Hanf-Urteil: Behörde legt Berufung ein »Jeder Einzelfall ist natürlich tragisch, aber bislang jetzt ist die Rechtslage so wie sie ist«, heißt es aus dem Gröhe-Ministerium. Man wolle erst einmal das Berufungsverfahren zum so genannten Hanf-Urteil abwarten, so Sprecherin Doris Berve-Schucht und verwies ihrerseits an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes, den privaten Anbau von [lexicon]Cannabis[/lexicon] zu Therapiezwecken zu zulassen, Berufung eingelegt hatte. »Auch dem BfArM ist an einer schnellen Klärung im Sinne einer medizinisch sinnvollen und qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten gelegen,« so BfArM-Sprecher Maik Pommer. Für Patientinnen und Patienten ist dies z.B. über eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von [lexicon]Cannabis[/lexicon] zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie möglich. Laut Pommer haben insgesamt 299 Patienten seit 2005 auf der Grundlage eines Bundesverwaltungsgerichts-Urteils über das BfArM eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen. Bei der Frage nach der Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen sei seine Behörde jedoch außen vor. Nach MoinMoin-Informationen geht es dem BfArM in seiner Berufung gegen das Hanf-Urteil vor allem um die bei einem Selbstanbau nicht gesicherte Arzneimittelqualität. Für Dr. Grotenhermen ist das Argument »an den Haaren herbeigezogen«. Er will mit seinen Medizinerkollegen und betroffenen Patienten wie Lilian Hansen weiter für die Anerkennung von [lexicon]Cannabis[/lexicon] als Medizin kämpfen.
Chill out. hemp_blatt