Sogenannte "Legal Highs", beispielsweise als Drogen missbrauchte Badesalze, werden in Deutschland verboten. Das bestätigte heut der Bundesrat. Die Verbreitung und der Konsum derartiger Substanzen sind damit strafbar.
32 neue psychoaktive Substanzen, sogenannte "Legal Highs", werden einer neuen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verboten. Bei diesen Substanzen handelt es sich beispielsweise um Kräutermischungen oder Badesalze, die als Drogen missbraucht werden. Der Bundestag stimmte einer entsprechenden Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zu, wie aus einer Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hervorgeht.
Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung unter Schutz
Drogenbauftragte Marlen Mortler sagte, man sei auf einem guten Weg, indem man die Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz stelle. Trotzdem müsse man stetig auf immer wieder neue psychoaktive Substanzen zu reagieren. Dafür arbeite man mit den fachlich zuständigen Bundesministerien zusammen, um eine "umfassende und wasserdichte gesetzliche Regelung" zu schaffen.
Vor allem die Verbreitung und Verfügbarkeit und damit den gefährlichen Konsum von bisherigen "Legal Highs", wie hochgefährliche Kräutermischungen, Badesalze oder Raumlufterfrischer, soll durch das Gesetz gemindert werden. Dabei steht der Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der der Bevölkerung im Fokus. Des Weiteren soll die notwendige Strafverfolgung erleichtert werden.
Die Verordnung trägt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10. Juli 2014 Rechnung. In diesem wurde entschieden, dass bestimmte NPS nicht dem Arzneimittelbegriff des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterliegen.
Verbreitung und Konsum strafbar: Bundestag stimmt zu: "Legal Highs" werden verboten - Sucht - FOCUS Online - Nachrichten