Wie kommt Cannabis in unsere Apotheken?
Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland strafbar – es sei denn, es liegt aus medizinischen Gründen eine Sondergenehmigung vor. Kirsten Müller-Vahl ist Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Sie erklärt, woher Apotheken medizinisches Cannabis beziehen und welche Auflagen es gibt.
Cannabis wirkt schmerzlindernd, entzündungshemmend und kann die Symptome psychiatrischer Erkrankungen bessern, etwa bei Depressionen, ADHS oder dem Tourette-Syndrom. In Deutschland dürfen derzeit rund 350 Patienten medizinisches Cannabis in der Apotheke kaufen. Dafür brauchen sie eine Sondergenehmigung der Bundesopiumstelle, die sie nur dann bekommen, wenn der behandelnde Arzt nachweisen kann, dass alle anderen Therapiemöglichkeiten nicht wirken. Ist diese Hürde genommen, bestimmt der Patient die Apotheke, in der er das Cannabis regelmäßig erwerben möchte – denn der Apotheker benötigt für den Verkauf von Cannabis ebenfalls eine Genehmigung durch die Bundesopiumstelle.
Die Apotheken beziehen medizinisches Cannabis vom niederländischen Hersteller Bedrocan. Es gibt verschiedene Sorten mit standardisierten Konzentrationen der darin enthaltenen Wirkstoffe. Der Arzt informiert die Bundesopiumstelle über die Sorte und die Höhe der verordneten täglichen und monatlichen Dosis für den Patienten; dafür erteilt die Bundesopiumstelle eine Genehmigung. Mehr darf die Apotheke dem Patienten dann nicht verkaufen. Da Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, muss es in Apotheken nach denselben Richtlinien gesichert werden wie andere Medikamente, die in diesen Bereich fallen. Ein besonderes Missbrauchsrisiko gibt es also nicht.
Das größte Problem bei der Anwendung von Cannabis als Arzneimittel liegt meiner Meinung nach ganz woanders: Die Selbsttherapie mit medizinischem Cannabis kostet zwischen 100 und 200 Euro pro Monat – und die Patienten, für die es nachgewiesenermaßen keine andere Therapiemöglichkeit gibt, müssen diese Kosten aus eigener Tasche zahlen.