Cannabis und Führerschein: Gericht ignoriert Empfehlung der Grenzwertkommission
Wem in Deutschland nachgewiesen wird, dass er mehr 1,0 Nanogramm/ml [lexicon]THC[/lexicon] im Blutserum hatte, während er ein Fahrzeug führte, darf sich in der Regel darauf einstellen, dass er den Führerschein wegen Zweifeln an der Fahrtauglichkeit abgeben muss. Im September 2015 hatte die für den Grenzwert zuständige Expertenkommission allerdings eine Erhöhung des Wertes auf 3.0 ng empfohlen. Daraufhin hatten fünf betroffene Konsumenten aus Essen, Bochum und Gelsenkirchen, die aufgrund von festgestellten Werten zwischen 1,1 und 2,8 ihren Führerschein verloren hatten, Klage eingereicht. Gestern hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch alle fünf Klagen abgewiesen.
Wie das Gericht mitteilte, entschied sich die Kammer für die Beibehaltung des bisherigen Grenzwertes. In der Vergangenheit hielt man sich an die Empfehlungen der als Grenzwertkommission bekannten Arbeitsgruppe, welche die Bundesregierung berät. Nachdem der Toxikologe Thomas Daldrup, Vorsitzender der Kommission, angehört worden war, sah das Gericht trotz der Empfehlung der Anhebung des Wertes jedoch „aus juristischer Sicht“ keinen Anlass, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Cannabiskonsumenten, welche im Besitz eines Führerscheins sind, müssen sich also weiterhin darauf einstellen, dass bei Überschreitung des Wertes von 1 ng von einer Beeinträchtigung der Fahrsicherheit ausgegangen wird und der Führerschein entzogen werden kann.