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Bundesverwaltungsgericht kündigt Entscheidung zum Eigenanbau an

  • Bundesverwaltungsgericht kündigt Entscheidung zum Eigenanbau an


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    Als das Kölner Verwaltungsgericht im Juli 2014 entschied, dass es sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit der Ablehnung von Anträgen zum Eigenanbau von Cannabis wohl etwas zu leicht gemacht hatte, titelten viele Zeitungen bereits: „Kölner Gericht erlaubt das Kiffen“. Bekanntlich war es so einfach dann allerdings doch nicht, zudem legte das BfArM Berufung gegen diese Entscheidung ein. Zu Beginn des letzten Jahres folgte dann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, welche bestätigte, dass der Eigenanbau durch Schwerkranken legitim sei, sofern alle Behandlungsalternativen ausgeschöpft sind und sich betroffene Patienten die Versorgung mit Cannabis aus der Apotheke aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Seitdem warten nicht nur die Kläger des Kölner Prozesses auf eine endgültige Entscheidung.


    Doch die Wartezeit scheint bald vorbei: Wie die Ärzte Zeitung heute meldet, kündigte das Bundesverfassungsgericht auf der Jahrespressekonferenz in Leipzig an, man wolle im April darüber entscheiden, „unter welchen Voraussetzungen Schmerzpatienten eine Erlaubnis zum Cannabis-Eigenanbau erhalten müssen“ und „welche Entscheidungsspielräume das BfArM in solchen Fällen hat.“ Nach der Verkündung wird der Kampf betroffener Patienten um das Recht auf Eigenanbau wohl in die nächste Runde gehen.


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