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Cannabis-Legalisierung in Australien?

  • Parlament berät am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zu



    Foto: dpa/ABIR SULTAN


    Sydney/Berlin. Das australische Parlament will den Anbau von Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke gesetzlich regeln. Die Gesundheitsministerin Sussan Ley sprach von einem »wichtigen Tag« für Australien.



    Eine entsprechende Änderung des derzeitigen Rechts - welches den Anbau verbietet - wird am heutigen Mittwoch im Parlament in Canberra eingebracht. Es wird erwartet, dass sowohl die regierende Liberale Partei als auch die oppositionelle Labour-Partei und die Grünen dem Entwurf zustimmen.


    Gesundheitsministerin Sussan Ley sprach von einem »wichtigen Tag« für Australien. Eine Legalisierung des Anbaus ermögliche Menschen mit chronischen Schmerzen alternative Behandlungsmöglichkeiten. Das Rauchen von Cannabis ist in Australien weit verbreitet. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hat mehr als ein Drittel der Bevölkerung schon einmal Cannabis genutzt.



    In Deutschland fordern Apotheker seit langem, dass medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird. »Es ist wichtig, dass Patienten Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen können, wenn sie es aus medizinischen Gründen brauchen. Es ist konsequent, wenn die Krankenkassen diese Medikamente auch erstatten«, sagt Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Dieses Anliegen hat der Gesetzgeber jetzt aufgegriffen. Im Januar 2016 wurde ein Referentenentwurf des 'Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften' bekannt.


    Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat in Zusammenhang mit dieser Legalisierungsinitiative auf die notwendige Differenzierung zwischen den Cannabissorten hingewiesen. Andreas Kiefer, der gleichzeitig Vorsitzender einer Rezeptur Kommission der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist, weist auf die notwendige Differenzierung zwischen den Cannabissorten hin. Hinsichtlich ihres Gehalts von Inhaltsstoffe und in ihrer Wirkung würden sie sich stark unterscheiden. »Wir werden Qualitätsanforderungen definieren und auch Empfehlungen zu Darreichungsformen erarbeiten«, sagt Kiefer. Cannabis als 'Joint' zu rauchen - egal ob zusammen mit Tabak oder alleine – sei zur Krankheitsbehandlung aus Apothekersicht nicht akzeptabel. Agenturen/nd


    quelle:
    neues-deutschland.de

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