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Cannabis ab 2017 auf Rezept

  • Schmerzpatienten sollen in Zukunft Cannabis gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts bekommen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Kabinett einbringen. Zugleich sagte er psychoaktiven Stoffen, sogenannten "Legal Highs", den Kampf an.


    "Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann", erklärte Gröhe in Berlin. Das neue Gesetz solle schwer erkrankten Patienten ohne Therapiealternative ermöglichen, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität in Apotheken zu erhalten. Wahrscheinlich werde es spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten, sagte Gröhe der Berliner Tageszeitung "Die Welt".


    Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erlangen, werde die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland, der eine Cannabisagentur voraussetze, möglich ist, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewährleistet werden.


    "Legalisierung nicht zum Vergnügen"
    "Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden", erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler. "Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben."
    Der Zulassung von Cannabis als Schmerzmittel wird seit längerem verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April erstmals einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zur Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt. Mit dem Urteil wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, dem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Anbau zu erteilen.
    Das Bundeskabinett will nach Gröhes Angaben am Mittwoch auch den Gesetzentwurf zum Verbot psychoaktiver Substanzen beschließen. Die Produkte "gaukeln als 'Kräutermischungen' oder 'Badesalze' eine vermeintliche Harmlosigkeit vor, die sie allerdings nicht haben", erklärte der Minister.
    Bei den "Legal Highs" werden eigentlich verbotene Stoffe in ihrer chemischen Struktur so verändert, dass sie nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Den Angaben zufolge werden sie aber oft gerade durch die Veränderung noch gefährlicher. Der jetzige Entwurf sieht daher das Verbot ganzer Stoffgruppen vor. Untersagt werden sollen der Erwerb, der Besitz und der Handel, außerdem soll die Weitergabe unter Strafe gestellt werden.


    Vorsicht bei "Legal Highs"
    Die Drogenbeauftragte Mortler erklärte, jede Droge sei gefährlich. "Das gilt gerade auch für die vielen aus ausländischen Drogenküchen auf den deutschen Markt gespülten so genannten 'Legal Highs'."


    Die Auswirkungen der "Legal Highs" reichen den Angaben zufolge von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Vitalfunktionen. Im vergangenen Jahr seien in Deutschland 39 Menschen nach dem Konsum der psychoaktiven Stoffen ums Leben gekommen, hieß es in der Erklärung des Gesundheitsministeriums.


    Quelle: Gesundheitsminister will Cannabis auf Rezept bis 2017

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