PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG
PREMIUM WERBUNG

Cannabis als Schmerzmittel

  • Das Bundeskabinett billigte den Gesetzesentwurf, dass im nächsten Jahr Cannabis als Medikament auf Kassenkosten zu bekommen ist. Dieser Schritt wird kontrovers diskutiert. Das ist verwunderlich, denn diese Pflanze wird schon seit mehr als viertausend Jahren als Heilmittel eingesetzt, vorwiegend bei Schmerzen und epileptischen Anfällen. Selbst in der Klostermedizin hatte diese Heilpflanze ihren Platz beispielsweise zur Behandlung von rheumatischen Erkrankungen und Bronchialerkrankungen. Des Weiteren wurde Cannabis als Opiumersatz verwendet. Im 19. Jahrhundert wurde diese Pflanzenarznei recht breit eingesetzt, bevor sie von dem synthetisch hergestellten Schmerzmittel Acetylsalicylsäure immer mehr verdrängt wurde. In ganz Europa waren in den Jahren 1850 bis 1950 etwa 100 verschiedene Cannabisheilmittel erhältlich und gehörten bis zu ihrem Verbot zu den am häufigsten verordneten Medikamenten.


    Die wirkungsvollen Inhaltsstoffe von Cannabis stammen aus der weiblichen Hanfpflanze. Dabei spielt das Tetrahydrocannabiol ([lexicon]THC[/lexicon]) eine wesentliche Rolle für die entzündungshemmenden, entspannenden, krampflösenden, übelkeitslindernden und schmerzstillenden Eigenschaften. Das Spektrum für den zukünftigen Einsatz wird sich möglicherweise nicht nur auf den schwerkranken Patienten beziehen, sondern vielleicht auch auf Patienten, die an Demenzerkrankungen erkrankt sind, unter Autoimmunerkrankungen leiden sowie an Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Hyperaktivitätssyndrom. Ebenso werden positive Effekte im Rahmen von spastischen Symptomen bei Querschnitt und MS beschrieben.


    Ein besonderes Augenmerk sollten wir auf jüngste Studien bei Cannabiseinsatz in der Krebstherapie lenken. Zwei unterschiedliche Mechanismen zeigen, dass Cannabinoide bei der Hemmung des Tumorwachstums eine große Rolle spielen könnten. Zum einen helfen sie der Krebszelle in den programmierten Zelltod, zum anderen hemmen sie die Neubildung von Blutgefäßen zur Krebsgeschwulst.


    Bei all dem Positiven sollte nicht vergessen werden, dass es sich auch bei Cannabis um eine Droge handelt, die Abhängigkeiten erzeugen kann. Der Gesetzesentwurf stellt keine Legalisierung dar, sondern soll schwerkranken Patienten die Verordnung von Cannabis auf Kosten der Krankenkasse ermöglichen. Hierbei handelt es sich um die getrocknete Cannabisblüte und Extrakte aus der Pflanze. Der Cannabisanbau aber soll streng überwacht werden, auch um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Cannabis auf Kassenrezept wird es etwa ab Frühjahr 2017 geben.


    Quelle: Cannabis als Schmerzmittel | Frankfurter Neue Presse

PREMIUM WERBUNG