Lenßens Tipp: Nach 5 Wochen nicht gemeldet - Kasse muss Cannabis bezahlen!
„Ich bin auf starke Schmerzmittel angewiesen und habe eine Sondergenehmigung für den Cannabis-Konsum. Deshalb habe ich bei der Krankenkasse das Rezept meines Arztes eingereicht, damit diese das Cannabis aus der Apotheke bezahlt. Jetzt sind aber bereits zwei Monaten vorbei und ich habe immer noch keinerlei Rückmeldung von der Kasse erhalten. Was kann ich tun?“
Selbst wenn die Krankenkassen die Kosten für alternative Schmerzmittel übernehmen, sträuben sie sich trotzdem noch, medizinisches Cannabis zu bezahlen. Doch spätestens im Frühjahr nächsten Jahres soll sich das ändern: Im Mai hat das Bundeskabinett endlich einem entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe zugestimmt.
Kasse verpasst Frist und muss zahlen!
Sie aber haben großes Glück: Da Ihre Krankenkasse sich nicht innerhalb der gesetzlichen 5-Wochenfrist gemeldet hat, gilt Ihr Antrag automatisch als vollumfänglich genehmigt! Wenn die Krankenkasse die Kosten also nicht freiwillig übernimmt, können Sie diese vor Gericht einklagen!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Sozialgericht Dortmund Urt. 22.01.2016 Az. S 8 KR 435/14
§ 13 Abs. 3a SGB V
Quelle: Lenßens Tipp: Frist verpasst - Krankenkasse zahlt Cannabis - Advopedia