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Cannabis Freigabe für Schwerkranke

  • Der Bundestag hat Cannabis auf Rezept freigegeben. Verordnen Ärzte die Substanz in Zukunft, müssen Krankenkassen die Therapie bezahlen.
    Die Basis dafür liefert ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der jetzt verabschiedet wurde.


    Die Entscheidung betrifft nach wie vor nur eine kleine Gruppe Schwerkranker: Um Cannabis auf Rezept zu erhalten, müssen die Betroffenen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So ist das Mittel nur für Menschen mit einer schweren, chronischen Erkrankung vorgesehen, bei denen zum Teil andere Therapien versagen.


    Zudem wird mit der im März in Kraft tretenden Gesetzesänderung eine Begleitstudie beginnen, um die Wirkung der Therapie besser zu ergründen. Dazu übermitteln die Ärzte Daten etwa zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).


    Eigenanbau bleibt verboten

    Bislang mussten Betroffene bei der Bundesopiumstelle am BfArM eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -Extrakten beantragen, künftig soll das nicht mehr nötig sein. Derzeit verfügen laut BfArM 1020 Patienten über eine solche Genehmigung. Die Therapiekosten von monatlich meist mehreren Hundert Euro erhielten sie nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet.


    "Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung", erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Auch Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, begrüßte den Schritt: "Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen."


    Weiterhin grundsätzlich verboten bleibt der Eigenanbau von Cannabis. Das Produkt sei qualitativ schlechter als das aus der Apotheke, begründet das BfArM seine Ablehnung. So sei zum Beispiel nicht kontrollierbar, wie viel vom Wirkstoff in einem Joint steckt und wie viel im nächsten. Ein Multiple-Sklerose-Patient schaffte es trotzdem im Oktober, auch für den Anbau eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Er hatte mit den hohen Kosten argumentiert und sich durch mehrere Instanzen geklagt.


    Cannabis wird unter anderem gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose eingesetzt. Weitere Anwendungsgebiete sind chronische Schmerzen, ein Glaukom, ADHS und das Tourettesyndrom. Der medizinische Nutzen ist allerdings nur selten mit großen Studien belegt.


    Da wir hier keinen Gutenberg abliefern. Die Quelle ist der Spiegel, steht aber dasselbe in jeder Zeitung heute.

  • Ein Multiple-Sklerose-Patient schaffte es trotzdem im Oktober, auch für den Anbau eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten

    Genau aus diesem Grund wurde das Gesetz geändert, da das Kölner-Landgericht zwei Patienten den eigenen Anbau gestattet hatte, nachdem die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert hatte. Dagegen hatte der Bund Klage erhoben und verloren. Jetzt hattet er Angst, dass nach diesem Präzedenzfall es weitere Gerichtsurteile mit ähnlichem Ausgang geben würde...



    "Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung", erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).


    „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten (voranschreitenden), weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt“


    Cannabis ist damit nach wie vor nicht als Heilmittel anerkannt, und wird dementsprechend nicht verschrieben!


    Welchen Vorteil hat der Bund denn dadurch? Es wird jetzt einen staatlichen Anbau von Cannabis geben (vgl. Österreich), um mit den Pharmazie-Unternehmen Geschäfte machen zu können, die bisher in AT und NL eingekauft haben :D


    @LordBecks Ich wünsche dir alles Gute, und freue mich über deine künftige Berichterstattung! peace03

  • Zumindest mal ein Anfang und da muss man erst mal sehen wie es sich entwickelt. Erst ab März ist es möglich dass es verschrieben wird. Mir egal, meine Ernte ist bereits Ende Februar. Will mich nicht bloß stellen wegen ein paar Gramm Gras. Mein Arzt hat mit Sicherheit besseres zu tun (Wartezimmer voll mit fast Rentner/Rentnern) als wegen mir noch viele Papiere aus zu füllen.


    Für 10 Euro kann ich nach Nijmegen fahren und was nach dem Grenzstein passiert unterliegt nicht der Deutschen Gesetzeslage.
    Die Züge sind jetzt schon voll am Wochenende.

  • Das Gesetze jetzt nicht zwingend alle für den kleinen Mann und die kleine Frau gemacht werden ist klar, aber ich würde jetzt auch nicht alles schwarz malen und/oder alles schwarz/weiss sehen ;)


    Es ist ein Fortschritt in die richtige Richtung, gerade wenn es um die De- & End-Kriminalisierung von Konsumenten geht. Selbst hier bei uns Fragen noch genug Idioten ob du dir es spritzt... So gibt es wenigstens einmal ein bestätigtes Lippenbekenntnis und darauf muss man aufbauen und ja nicht mehr nachgeben :thumbup:

    Creating Cannabis Awareness Since 2000

  • Also andere Sachen und Medis kann man spritzen, und das würde ich tunlichst unterlassen. Nur der Doktor rammt was in meinem Körper, wenn ICH will. Würde man sich THC ÖL intravenös geben, so würde man wahrscheinlich eher einen Venenverschluss oder so erreichen. Lieber mal einen schönen Kuchen backen. Vermisse die Eatables aus Amsterdam.

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