Österreich ist Deutschland gegenüber einen Schritt weiter, denn dort dürfen Cannabis-Stecklinge gehandelt werden – offiziell nur zu Zierzwecken, aber dennoch werden jede Woche Zehntausende verkauft. Und sicher nicht zu Zierzwecken. Ein Unternehmen, dass mitverantwortlich dafür ist, dass die Gesetzeslage dies inzwischen erlaubt, ist [b]Flowery Field mit Sitz in Wien.
Deren Geschäftsführer [b]Alexander Kristen zog dieses Jahr vors Verfassungsgericht, denn er möchte auch in das Geschäft mit THC-haltigen Blüten einsteigen – nicht solchen zum Freizeitspaß, sondern allein zu medizinischen Zwecken. Doch THC-haltiges Cannabis darf in Österreich nur die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) anbauen. Im Schnitt produziert die AGES 90 Kilogramm pro Jahr. Diese Agentur, übrigens eine rein gewinnorientierte GmbH, stellt eine Gemeinschaftskooperation von Landwirtschaftsministerium und Gesundheitsministerium dar. Zweck: Cannabis anbauen und nach Deutschland an die Bionorica AG (unter anderem Hersteller von Sinupret und Bronchipret) verticken, die daraus dann überteuertes Dronabinol herstellt. Das wird von Österreich (und auch anderen Ländern) dann wieder eingekauft und an Cannabispatienten weitergegeben (oder auch nicht, da es sich die meisten nicht leisten können).
Da die Bionorica AG, ein Unternehmen mit 244,3 Millionen Euro Umsatz in 2015, durch diese Deals mit der AGES als privates Unternehmen ordentliche Gewinne erwirtschaftet, hat das Cannabis-Monopol des österreichischen Staates keinerlei Berechtigung, findet Alexander Kristen. Wie „Der Standard“ im März 2016 berichtete, bedeutet dies nach seiner Ansicht den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne des Kartellgesetzes: Theoretisch wäre es der AGES laut dem österreichischen Suchtmittelgesetz erlaubt, eine Tochtergesellschaft zu gründen, an der sich dann Private wie etwa Flowery Field beteiligen könnten. Dies möchte die AGES allerdings auch nicht. Und so stellt die AGES ein Unternehmen dar, das keinerlei Wettbewerb ausgesetzt ist. So kann es außerdem Mengen und Preise frei bestimmen, was sogar gegen das öffentliche Interesse an einer ausreichenden medizinischen Versorgung verstoße.
Ende vergangener Woche sprach das österreichische Verfassungsgericht nun sein Urteil – dabei folgt es den Ansichten Kristens allerdings nicht. Laut dem Verfassungsgericht dient die Alleinstellung der AGES bei Medizinalcannabis der Missbrauchsprävention: „Die Einschränkung des erlaubten Anbaus der Cannabispflanze auf eine im Eigentum der Republik Österreich stehende Gesellschaft gewährleistet in verfassungsrechtlich vertretbarer Weise die zur Hintanhaltung des Missbrauches und damit die zum Schutz der Gesundheit erforderliche Kontrolle.“ Es werde weder der rechtspolitische Gestaltungsspielraum überschritten, noch sei die Alleinstellung mit einem „Eingriff in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit und auf Unversehrtheit des Eigentums“ gleichzusetzen. Behauptet das Verfassungsgericht.
Quelle: Verfassungsgericht: Österreich beschließt Cannabis-Monopol für den Staat - Highway – Das Cannabismagazin