Krankenkassen wollen Hanf-Therapien nicht zahlen
Seit Mitte März ist Cannabis für Schwerkranke auf Rezept erhältlich. Doch die Krankenkassen verweigern die Kostenübernahme. Sie behaupten, die Wirksamkeit sei ungeklärt.
Wirkt es oder nicht? Die gesetzlichen Krankenkassen wollen Patienten die Kosten einer verschriebenen Medizinalhanf-Therapie vorerst nicht erstatten. "Für den dauer-und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehltder Nachweis der Wirksamkeit", sagte ein Sprecher des Spitzenverbands dergesetzlichen Krankenversicherung.
Deshalbsei es richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle eine neueStudie in Auftrag gegeben habe, welche die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll. Aufderen Basis werde sich in einigen Jahren zeigen, "ob die Cannabistherapie dauerhaft zumLeistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört", teilte derVerband mit.
Durch ein neues Gesetz, das am 10. März in Kraft trat, können Schwerkranke aufRezept Cannabis in der Apothekeerhalten. Krankenkassen müssen die Therapiekosten übernehmen. Das Gesetz geht vonmonatlichen Behandlungskosten von durchschnittlich 540 Euro aus.
Tatsächlich sind einige Hanfinhaltsstoffe schon recht gut erforscht. Cannabidiol (CBD) etwa hemmt nachweislich Entzündungen (Booz, 2011) und wirkt entspannend. Der Hauptbestandteil von Cannabis, das Delta-9-Tetrahydrocannabinol, kurz THC, kann nicht nur berauschen, sondern auch Krämpfe von Multiple-Sklerose-Patienten lindern. Gegen Schmerzen hilft es teils ähnlich gut wie manch zugelassenes Medikament (Martín-Sánchez et al., 2009). Besonders eignet es sich zur Therapie chronischer Schmerzen, die auf Nervenschäden zurückgehen (Rahn & Hohmann, 2009). Oft gibt es für diese Patienten keine andere wirksame Therapie oder Arznei mehr.Krebspatienten, die eine Chemotherapie machen müssen, bekommen in einigen Fällen bereits Cannabis-Wirkstoffe. Sie dämpfen die schweren Nebenwirkungen der vielen Arzneien, die Tumoren im Körper attackieren (Cridge & Rosengren, 2013; Velasco et al., 2012).
Für den weiteren Einsatz soll die Wirksamkeit in Zukunft weiter belegt werden.Die Bundesopiumstelle will daher begleitend zum neuen Cannabisgesetz Daten zu Therapien binnen fünf Jahren analysieren.
Quelle Zeit online: Nich zahlen