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Verdampftes material

  • hi, bin neu hier und les mich noch ein konnte aber seit tagen keine antwort auf folgende fragen finden:


    Die besitzobergrenze bezieht sich ja auf getrocknete blüten,

    Allerding kann man ja auch bereits im vapo konsumiertes material durchaus weiterverwenden da es ja durchaus noch wirkstoff enthält. Nun frage ich mich ob ich dieses material mit in die besitzmenge zählt, und wenn nicht

    Wie sieht es dann aus mit gegrindetem material und/oder vorgedrehten tüten

    Da diese ja rein technisch auch nichtmehr in blütenform und gewissermaßen auch verarbeitet sind


    Das selbe prinzip könnte man auch auf resin oder hasch beziehen


    Gebt mir eure qualifizierten und unqualifizierten meinungen^^


    Dank im voraus ^^

  • Goodpeace

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • "1. von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der

    Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen"


    Schließt also gegrindetes aus, hatte auch keine große hoffnung diesbezüglich


    und mit großer wahrscheinlichkeit auch vorgedrehte (wobei sich ja keiner den act gibt ne tabak/weed mische auseinanderzufummeln Und dann das material abzuwiegen


    Und wie mir grade auffällt was ist mit edibles

    Bereits gebackene kekse oder gar cannabutter?


    Pollen werden wohl auch unter "sonstiges pflanzenmaterial" geführt werden nehme ich an, aber hasch und resin sind ja verarbeitet und sind somit ja nicht als pflanzenmaterial anzusehen oder?


    Und dann bleibt noch die frage des bereit konsumierten restmaterials ausm vapo

  • Hasch ist sonstiges Pflanzenmaterial und in Keksen steck das sonstige Pflanzenmaterial ja drin. Wird wie bei Mische, kompliziert mit wiegen.


    Dummerweise ist Cannabutter komplett verboten, genauso wie all die anderen Extrakte.


    Zitat

    Und dann bleibt noch die frage des bereit konsumierten restmaterials ausm vapo

    Na nö. So lange das nicht im Müll liegt, liegt es auf der Wage.

    Ente gut. Alles gut.

  • Der Richter wird dir schon erklären, was alles möglich und unmöglich ist🤣


    Zitat

    Was wenn ich es in einem eigens dafür angelegten klar als solchen erkennbaren tischmülleimer lagere?

    Auf exakt diese Idee sind bereits andere gekommen und der Tenor war, das es jemand anderes rausfinden soll😏

    Ente gut. Alles gut.

  • Zitat

    Warum wird cannabutter als extrakt gesehen?

    §2 (2) Die Extraktion von Cannabinoiden... ist verboten.


    Da kommen dann noch drei Ausnahmen und keine trifft hier zu.

    Ente gut. Alles gut.

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  • §2 (2) Die Extraktion von Cannabinoiden ist verboten.


    Da kommen dann noch drei Ausnahmen und keine trifft hier zu.

    Was wenn ich die butter nicht absiebe?

    somit wäre es kein extrakt denn die pflanzenteile wären ja nicht von den cannabinoiden getrennt sondern im selben verhältnis vorhanden

    Respektive: sogar weniger wirkstoff als vorher wegen der dampfentwicklung bei der herstellung


    Der Richter wird dir schon erklären, was alles möglich und unmöglich ist🤣

    genau das ist ja was ich vermeiden möchte deshalb ja die frage xD

  • Hasch ist erlaubt. Auch 50g davon.

    Es gab ne Diskussion im Vorfeld und das Extrakte nicht erlaubt sind, hat technische Gründe. Grob gesagt ließ sich ein gezieltes Verbot von BHO und Co nicht in ein Gesetz gießen und weil die Lösemittelgeschichte halt so problematisch ist, kamen Butter und Rosin in Sippenhaft. Sicherheit ging da vor.

    Ente gut. Alles gut.

  • Jemandem ist aber aufgefallen, dass Stecklinge und Sämlinge explizit nicht als Wann kann ein stecki als pflanze gesehen, bezeichnet oder gewertet werden

    Hallo, sag mal, ab wann kann mann ein sämling/stecki als Pflanze bezeichnen oder klassifizieren. Gibt's da irgend ein anerkanntes oä. Vorzeigbares? Könnte ich gut gebrauchen

    Wer etwas wirklich will der findet Wege. Wer etwas nicht will findet Gründe. luck01

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