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Cannabis und Führerschein

  • Cannabis und Führerschein Einmaliges Kiffen wird toleriert

    Wer sich mit Cannabis berauscht und Auto fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Darüber, ob dem Delinquenten in so einem Fall aber gleich der Führerschein entzogen werden kann, wird oft gestritten. Doch ohne Gutachten läuft gar nichts.


    Bereits der zweimalige Konsum von Cannabis kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn eine Trennung von Gebrauch des Rauschmittels und Fahren nicht erfolgt oder ein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen stattgefunden hat. Dies hatte kürzlich das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az.: 1 K 2124/16).
    Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof musste nun darüber urteilen, ob für den Führerscheinentzug auch eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss ausreicht (Az.: 11 BV17 33). Im verhandelten Fall war dies jedenfalls nicht ohne Vorliegen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens möglich.
    Dem Streitfall war hier eine einmalige Autofahrt des Delinquenten unter Cannabiseinfluss vorausgegangen, die als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet wurde. Letzteres hatte das Landratsamt Starnberg damit begründet, dass der spätere Kläger, der gelegentlich Cannabis konsumiert hat, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei, weil er den Drogenkonsum vom Führen eines Kraftfahrzeugs nicht trennen könne. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder sonstige weitere Aufklärungsmaßnahmen erfolgten jedoch nicht.
    Und genau dies kritisierte das mit der Klage des Kiffers betraute
    Verwaltungsgericht. Demnach hätte die zuständige Behörde zuerst darüber
    entscheiden müssen, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung
    (MPU) des Klägers angeordnet wird. Denn es komme darauf an, ob aus dem
    Verhalten des Betreffenden der Schluss gezogen werden könne, dass er
    auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trenne. Eine solche
    Beurteilung könne die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall – ebenso wie bei
    Alkoholfahrten – nur auf der Grundlage eines
    medizinisch-psychologischen Gutachtens treffen. Da eine entsprechende
    Untersuchung ausblieb, hatte die Klage des Mannes gegen des Fahrverbot Erfolg!


    Quelle: Cannabis und Führerschein: Einmaliges Kiffen wird toleriert - n-tv.de

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